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Europaware ?

  • Themenersteller Themenersteller java
  • Erstellt am Erstellt am

java

Themenersteller
Hallo zusammen,

da mich der ständige Objektivwechsel bei meiner letzten Reise extrem genervt hat, möchte ich mir nun ein Nikon AF-S 18-200mm 3.5-5.6 G IF ED DX VR kaufen. Allerdings scheint dieses Objektiv nicht überall sofort lieferbar zu sein.

Eine "Europaware" Version gibt es für ca. 700 €, die "Deutsche Ware" für ca. 750 €. Sind diese technisch identisch und wo genau ist der Unterschied bei der Garantie?

Viele Grüße
Java

PS: Ist die Qualität vergleichbar mit meinen jetzigen Objektiven?
 
Vor dieser Frage bin ich vor ein paar Wochen auch gestanden. Habe dann die angeblich "sofort lieferbare" "Europaware" bestellt um dann nach einigen Tagen und Nachfragen zu erfahren, daß der Liefertermin tatsächlich völlig ungewiß ist. Habe dann umgehend storniert und bei einem anderen Händler bestellt und von dort auch ein 18-200er mit dem üblichen deutschen Handbuch und der weltweiten Nikongarantie erhalten.

Vielleicht beantwortet das Deine Frage, zumal es nicht viele Händler gibt, evtl. auch nur einen ;), der speziell bei diesem Objektiv eine wie auch immer geartete Europaversion anbietet.

Grüße
D80Fan
 
Soweit ich weiß haben andere europäische Länder auch andere Garantievorschriften.

In Deutschland gewähren die Hersteller normalerweise 2 Jahre Garantie. Solltest Du ein Produkt z.B. in der Schweiz kaufen gilt hier die 2 Jahresgarantie nicht.

Daher würde ich dem Onlineshop bzw. dem Verkäufer die Frage nach der in Deutschland geltenden Garantie zu dem Produkt stellen.
 
Händler gewähren normalerweise keine Garantie. Es gibt auch keine "Garantievorschriften". Verwechselst Du das evtl. mit der Gewährleistungspflicht?

ciao
nubi
 
Händler gewähren normalerweise keine Garantie. Es gibt auch keine "Garantievorschriften". Verwechselst Du das evtl. mit der Gewährleistungspflicht?

ciao
nubi

Es gibt die Garantie im Rahmen der Gewährleistungspflichten und die soll er beim Händler erfragen, richtig.

z.B. § 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie.

Also ich sehe da schon so einige Garantievorschriften im BGB.

Diese könnten bei Europaware nicht oder anderes vorliegen.
 
Der genannte Paragraph ist mitnichten eine Garantievorschrift in dem Sinne, dass eine Garantie Vorschrift ist. Schön wäre es ja, wenn die Hersteller hierzulande zwei Jahre Garantie gäben... tun sie aber in der Regel nicht.

Naja, eine Diskussion über das BGB trägt glaube nicht zum Thema bei.

ciao
nubi
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Hinweise. Nach meinem Wissen dreht sich auch nach deutschem Recht nach 6 Monaten die Beweislast um, d.h. ich muss beweisen, dass der Gegenstand schon beim Kauf potentiell defekt war. Das wird jedoch kaum der Fall sein.

Mich würde auch viel mehr die praktischen Unterschiede interessieren?

Allerdings stellt sich die Frage, ob die Europaware überhalt lieferbar ist. Falls nicht, ist das Thema ohnehin beantwortet.

Viele Grüße
Java
 
Der genannte Paragraph ist mitnichten eine Garantievorschrift in dem Sinne, dass eine Garantie Vorschrift ist. Schön wäre es ja, wenn die Hersteller hierzulande zwei Jahre Garantie gäben... tun sie aber in der Regel nicht.

Naja, eine Diskussion über das BGB trägt glaube nicht zum Thema bei.

ciao
nubi

Das habe ich doch auch nie geschrieben! Man kann auch Vorschriften machen wie Garantien abzuhandeln sind oder bzgl. dessen das andere Rechte daneben bestehen bleiben etc. es bleiben trotzdem Garantievorschriften. Das zweite mal, dass Du mich falsch zitierst. :rolleyes:

Nichtsdestotrotz dürfte hier zumindest der rechtliche Unterschiedzwischen deutscher und Europaware liegen.

Aber vielleicht möchtest Du uns mit Deinem Wissen ja auch mal erhellen? wenn Du alles besser zu wissen glaubst immer raus damit!

Danke für die Hinweise. Nach meinem Wissen dreht sich auch nach deutschem Recht nach 6 Monaten die Beweislast um, d.h. ich muss beweisen, dass der Gegenstand schon beim Kauf potentiell defekt war. Das wird jedoch kaum der Fall sein.

Beweislastumkehr Wikipedia ist eine praktische Alternative zum BGB Kommentar :D Scherz bei Seite, hier solltest Du diesbezüglich fündig werden.

Anmerkung: Die Beweislastumkehr bezieht sich auf den Verkäufer, die Garantie meistens auf den Hersteller.
 
Zuletzt bearbeitet:
deusche-ware gibts schon mal gar nicht, nur europa. bei objektoven ist es eh egal, sie haben weltweite grantie. egal woher das objektiv kommt hat es 1 jahr garantie von nikon, auch in deutschland. wie alles andere. das zweite jahr ist die gesetzliche händlergewährleistung.
 
... sie haben weltweite grantie. egal woher das objektiv kommt hat es 1 jahr garantie von nikon, auch in deutschland. wie alles andere.
Da wäre ich skeptisch. Die weltweite Garantie gilt sicher dann, wenn der gelbe Garantieschein + Kaufbeleg vorgelegt werden kann. Dieser gelbe Garantieschein wird aber beim Kauf eines Nikon-Produkts nicht in allen Fällen mitgeliefert. :( Manche Händler weisen auch daraufhin, daß die Garantieabwicklung ausschließlich durch sie selbst erfolgt.

Grüße
D80Fan
 
Da wäre ich skeptisch. Die weltweite Garantie gilt sicher dann, wenn der gelbe Garantieschein + Kaufbeleg vorgelegt werden kann. Dieser gelbe Garantieschein wird aber beim Kauf eines Nikon-Produkts nicht in allen Fällen mitgeliefert. :( Manche Händler weisen auch daraufhin, daß die Garantieabwicklung ausschließlich durch sie selbst erfolgt.

Grüße
D80Fan

nikonseitig gibts den zettel immer, wenn der händler den nicht weiter gibt dann vertickt er grauware. warum das manche auch bei objektiven so komisch handhaben kann ich mir nicht erklaren, auf jeden fall würde ich so einen händler meiden.
 
deusche-ware gibts schon mal gar nicht, nur europa. bei objektoven ist es eh egal, sie haben weltweite grantie. egal woher das objektiv kommt hat es 1 jahr garantie von nikon, auch in deutschland. wie alles andere. das zweite jahr ist die gesetzliche händlergewährleistung.

hast Du eine Quelle?


wo rufe ich da an?

nikonseitig gibts den zettel immer, wenn der händler den nicht weiter gibt dann vertickt er grauware. warum das manche auch bei objektiven so komisch handhaben kann ich mir nicht erklaren, auf jeden fall würde ich so einen händler meiden.

wenn ich in USA oder in Japan ein Objektiv kaufe was für eine Garantiekarte bekomme ich, den Gelben? ohne dies ist doch alles ein Grauware und wie geht es dann mit Weltweiten Garantie bei Objektiven?
 
Ich habe vor knapp 1 Jahr ein 24-120VR beim Onlinehändler gekauft. Eine Garantiekarte wurde nicht mitgeliefert. Ich hatte nur den Kaufbeleg. Deshalb stellt sich Nikon jetzt stur und will das Objektiv nur kostenpflichtig reparieren, da es bei Nikon "nicht registriert" sei. Da mein Onlinehändler insolvent ist, muß ich die Reparatur nun selbst zahlen. Nikon hat aber momentan Lieferprobleme bei Ersatzteilen uund so darf ich auf die Rücksendung von der Reparatur auch noch ewig warten.

Falls ich mal wieder ein Objektiv kaufe, wird es mit Sicherheit kein Nikon mehr sein, sondern Sigma oder Tamron.

Gruß
Pedro

"Kauf mir lieber Suppenzoom und mach nicht mehr mit Nikon rum"....
 
Ich habe vor knapp 1 Jahr ein 24-120VR beim Onlinehändler gekauft. Eine Garantiekarte wurde nicht mitgeliefert. Ich hatte nur den Kaufbeleg. Deshalb stellt sich Nikon jetzt stur und will das Objektiv nur kostenpflichtig reparieren, da es bei Nikon "nicht registriert" sei.
1) Warum kaufts Du beim Onlinehänder ohne Dich über die Herkunft des Produkts und seinen Leumund zu informieren. Wenn es der Preis war, der Dich dazu verleitet hat, ist es wahrscheinlich ein Grauimport. Dann solltest Du eine Mackgarantie in Zukunft mit abschließen.

2) Du schließt einen Kaufvertrag mit dem Händer und nicht mit Nikon. Daher ist eine Nikon Garantie immer einen zusätzliche freiwillige Leistung von Nikon. Bei defekten Produkten ist erst einmal Dein Vertragspartner Dein Ansprechpartner!

3) Du hättest nach dem Kauf dein Nikon einfach online registieren können. Ist kostenlos und sehr einfach. So habe ich es mit meinen Produkten gemacht. Wenn Dein Produkt die "falsche" Seriennummer hat, würde ich erwarten, dass das der Nikon Registierserver Dir mitteilt. Falls das so ist, kannst Du immer noch von Deinem 14tägigen Rückgaberecht gebraucht machen. Bei soliden Händern wie Amazon oder TechnikDirekt wird das problemlos abgewickelt.

4)"Da mein Onlinehändler insolvent ist..." Dreimal darfst Du raten warum. Wenn Internetpreise von nicht etablierten Anbietern extrem günstig erscheinen, sagt doch der gesunde Menschenverstand: Vorsicht. Es gibt viel Glücksritter, die sich betriebswirtschaftlich völlig verkalkulieren.

Falls ich mal wieder ein Objektiv kaufe, wird es mit Sicherheit kein Nikon mehr sein, sondern Sigma oder Tamron.
Nikon kann für Deine Händerauswahl doch wirklich nichts. Mein Fotogeschäft am Ort biete zwei Jahre Garantie, obwohl sie nur zur Gewährleistung verpflichtet sind. Dafür sind sie ein bischen teuer. Wenn Du diese zusätzliche Versicherungspolice nicht brauchst, und bei billigest Anbieter kaufst, mußt Du auch bereit sein, das Risiko selbst zu tragen.

"Kauf mir lieber Suppenzoom und mach nicht mehr mit Nikon rum"....
würde ich auch machen, wenn mir die Bildqualität egal wäre. Dehalb bleibe ich erst einmal bei Nikon.

Gruss
Frithjof
 
Da wäre ich skeptisch. Die weltweite Garantie gilt sicher dann, wenn der gelbe Garantieschein + Kaufbeleg vorgelegt werden kann. Dieser gelbe Garantieschein wird aber beim Kauf eines Nikon-Produkts nicht in allen Fällen mitgeliefert. :( Manche Händler weisen auch daraufhin, daß die Garantieabwicklung ausschließlich durch sie selbst erfolgt.

Grüße
D80Fan

Bei allen meinen Nikonprodukten ist bis jetzt der gelbe Garantieschein von Nikon Netherlands, dem Europavertriebzentrum beigelegen. Ich zweimal vor Ort beim Händer gekauft und einmal bei einem solide erscheinden Fotogeschäft, das auch einen Onlineshop betreibt, über deren Internetshop. Ein nicht in der Schachtel enthaltener Garantieschein würde auf Grauimport hindeuten. Es gibt einen sehr hoch angesehen Importeur in Süddeutschland, desse Grauimporten gleich eine Mackgarantie enthalten. Bei anderen, die das bei ihren Grauimporten nicht anbieten wäre ich skeptisch und würde die Finger davon lassen.

Frithjof
 
Bei allen meinen Nikonprodukten ist bis jetzt der gelbe Garantieschein von Nikon Netherlands, dem Europavertriebzentrum beigelegen.
Nur bei meinem SB800 war kein gelber Garantiezettel dabei. Der Blitz wurde vom Händler als "EU-Ware" deklariert. Er war preislich etwas günstiger und hatte nur eine spanische Bedienungsanleitung. Die Aufschriften auf dem Karton waren in Englisch, Deutsch, Französisch, Japanisch. Ich habe keine Ahnung wie der Blitz den Weg nach D gefunden hat. Vielleicht über Spanien, vielleicht auch über Südamerika. ;)

Grüße
D80Fan
 
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