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EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ein Stück Freiheit wird einem genommen, um vermeidliche 'Sicherheit' zu suggerieren. Die alte Leier mal wieder...

Du hast jetzt vor der Antwort aber kein einziges Wort des Links gelesen oder?

Um "Sicherheit"(sbelange) geht es in keinster Weise.
 
Wegen solchen Leuten gibt es ja immer schärfere Gesetze.
Ihr macht es Euch und anderen kaputt.
Jemanden der auf sein Recht pocht, als Querulanten zu bezeichnen:confused:
In diesem Fall, wo Du vorsätzlich gegen bestehende Regeln verstößt, bist Du der Querulant.

Jemand der auf sein Recht pocht, nur weil es sein vermeintliches Recht ist, ohne in Wirklichkeit irgendwie wirklich beeinträchtigt zu sein, ist ein Querulant.

Da gibt es Eltern, die sich gegen ein typisches Klassenfoto zur Wehr setzen, nur um Recht zu bekommen. Das sind die Quereler, die ich und die Gerichte so richtig lieb haben:D und die nur querulieren, um selber als Person überhaupt wahrgenommen zu werden.

Sicherlich würde ich nie die Linse direkt in eine fremde private Runde am Tisch eines Biergartens halten, weil dort z.B. ein fesches Mädel mit großem Dekolte´ein Klische symbolisiert. Aber einen stimmungsvollen Biergarten fotografiere ich schon in voller Besetzung und nicht leer mit hochgeklappten Stühlen.

Das ist das, was ich meine.

Es macht einen Unterschied, ob ich mich als abgelichtete Person in der Öffentlichkeit bewege, wo mich jeder, der meinen Weg kreuzt, von vorne, hinten, nah und fern anglotzen kann, so er will, oder ich mich im privaten eingefriedeten Bereich bewege.
Menschen gehören zu öffentlichen Plätzen ebenso, wie die Gebäude.

Ich würde keinem ungebeten mit der Linse auf der Straße richtig auf die Pelle rücken. Bei einem öffentlichen Event, das dokumentiert werden soll, wieder eher.
Aber wir diskutieren hier im Grunde rechtstheoretische Fragen, in der fotografischen Alltagspraxis sehe ich keine Gefahr im Verzug, nur weil der EGH sich mal des Themas angenommen hat.

Justin
 
@Vivavista: dein Beitrag mit dem Beispielen Mädl und Biergartenszene zeigt wunderbar den Unterschied wann jemand Hauptwerk oder nur Beiwerk eines Bildes ist und wann man entsprechend eine Erlaubnis einholen sollte und wann man das nicht braucht.

Du hälst dich mit deinem Verhalten exakt an die rechtlichen Vorgaben, ob jetzt bewußt oder unbewußt.
 
Jemand der auf sein Recht pocht, nur weil es sein vermeintliches Recht ist, ohne in Wirklichkeit irgendwie wirklich beeinträchtigt zu sein, ist ein Querulant.
Die Beeinträchtigung bei der Wahrnehmung von Persönlichkeitsrechten ist nichts, was man zum Beispiel mit einem Zollstock nachmessen kann. Wenn die Leute sich beschweren, sind sie offensichtlich beeinträchtigt. "Querulanten" sind eher die, die die Rechte anderer nicht anerkennen wollen, weil sie für sich ein bestimmtes Recht in Anspruch nehmen wollen.

Nach meiner Erfahrung tut es nicht weh, Leute zu fragen.

Da gibt es Eltern, die sich gegen ein typisches Klassenfoto zur Wehr setzen,
Habe ich auch schon, weil wir vorher weder gefragt noch überhaupt informiert wurden.

Ein Gericht hat es dafür übrigens nicht gebraucht - die Rechtslage ist eindeutig (zumindest hier in SH, ggf. je nach Bundesland anders).

Mit Wahrnehmungsbedürfnis hat das nicht so viel zu tun, sondern eher mit dem Wunsch, dass die eigenen Kinder lernen, dass Vorgaben von Autoritäten zu Hinterfragen und mit den eigenen Wünschen abzugleichen.

Man kann sich übrigens auch freundlich beschweren. :-)

Genau durch unseren "Schulfall" bin ich auf das eingangs genannte Urteil aufmerksam geworden. Nachdem ich mit unseren Juristen geschnackt habe: Es ist u.a. genau auf diese Schulfoto-Geschichten anwendbar. Und es wurden nicht Fotos an sich verboten, sondern klargestellt, dass diese der vorherigen Einwilligung bedürfen.

Das Gericht war auch nicht der EGH, sondern der der EGMR. Entscheidungen des EGMR stehen (gem. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts) zwar nicht über dem Grundgesetz, haben aber ansonsten weitgehend bindende Wirkung für die deutsche Gerichtsbarkeit (dies trifft auf die anderen hier angeführten Entscheide so nicht zu).

Es ist ziemlich unsinnig, darüber zu diskutieren, ob es einem gefällt oder nicht - mindestens professionell Fotografierende (von Profession=Beruf, hat nichts mit Können zu tun) tun in der Regel gut daran, solche Entscheide zu kennen und zu berücksichtigen - im vorliegenden Fall wurde den Klägern ein Schadensersatzanspruch von EUR 8.000 zugesprochen. Zumindest kleine berufliche Existenzen können durch solche Zahlungsverpflichtungen durchaus selbst Schaden nehmen.
 
@Vivavista: dein Beitrag mit dem Beispielen Mädl und Biergartenszene zeigt wunderbar den Unterschied wann jemand Hauptwerk oder nur Beiwerk eines Bildes ist und wann man entsprechend eine Erlaubnis einholen sollte und wann man das nicht braucht.

Du hälst dich mit deinem Verhalten exakt an die rechtlichen Vorgaben, ob jetzt bewußt oder unbewußt.

Aber auf meinen Biergartenfotos wären schon einige abgelichtete Personen im Vordergrund individualisierbar, auch ohne ihnen vorher auf die Pelle gerückt zu sein und über den Begriff "Beiwerk" kann man sich als aussenstehender Betrachter eines Fotos streiten, da man solche Fotos selten aus der Ferne macht, wo Personen nur noch als Masse auszumachen sind.

Nicht selten liefert gerade der gelungene Schnappschuss einer menschlichen Szene (siehe Bresson) dem Foto das gewisse Etwas und rückt diese Menschen damit auch in den Mittelpunkt der Betrachtung, auch wenn sie die Atmosphäre der Location nur verstärken oder symbolisieren sollen und als Personen auswechselbar wären.

Ob eine Persönlichkeitsverlätzung tatbestandsmäßig allein durch das bloße Ablichten vorliegt, muss anhand der Aufnahme-Umstände und des Aufnahmeortes beurteilt werden und kann nicht unisono allein daran festgemacht werden, ob das fotografische individualisierbare Abbild einer Person irgendwo auf dem Film, Chip oder der Festplatte des Fotografen einen Speicherplatz gefunden hat.

Justin
 
AW: Re: EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Habe ich auch schon, weil wir vorher weder gefragt noch überhaupt informiert wurden.

Echt jetzt? Du hast verhindert, dass gemachte Klassenfotos an die Kinder einer Klasse verteilt wurden, weil man dich nicht vor dem Fotographieren deines Nachwuchses um Erlaubnis gebeten hat?:ugly:

Alter Falter. Also im Moment lach ich drüber, wäre ich aber ein Elternteil eines Mitschülers deines Kindes oder jemand von der Schule, der den Fotographen trotzdem bezahlen darf, fände ich es albern, kleinkariert, spießig, trollig ärgerlich ... ein typischer Prozesshansel eben, mit dem ich nicht viel zu tun haben möchte.
Ob du damit deinem Kind einen großen Gefallen getan hast, wage ich zu bezweifeln.

Und zu deiner "Begründung" deiner Entscheidung: Was zum Teufel gibts denn an einem Klassenfoto zu hinterfragen? Welche Entscheidung von Autoritäten soll dein Kind da großartig mit seinen eigenen Wünschen abgleichen?

"Nein Herr Lehrer, nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, die Mathe-Arbeit nicht mitzuschreiben, offensichtlich divergieren da unsere Wünsche und Vorstellungen."
 
AW: Re: EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Echt jetzt? Du hast verhindert, dass gemachte Klassenfotos an die Kinder einer Klasse verteilt wurden, weil man dich nicht vor dem Fotographieren deines Nachwuchses um Erlaubnis gebeten hat?:ugly:

Die Schule hat bei so was vorher zu fragen. Punkt.
Wenn das tatsächlich nicht stattfand (und nicht das Kind einfach vergessen hat,
den Eltern den Fototermin mitzuteilen), dann finde ich das völlig richtig.
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, wenn ein Foto einer Person ohne Einwilligung (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten einzuholen) angefertigt wird.

mehr auf Deutsch

Pressemeldung des Gerichts auf Englisch

Bevor hier alle die Entscheidung in die eine oder andere Richtiung interpretieren, es wäre da vorher sicher besser den GANZEN Text zu lesen, aus dem Juristendeutsch zu übersetzen und nach deutschem Recht zu würdigen.

Wie weiter oben schon mal ausgeführt, gibt es für diese sehr spezielle Frage im deutschen Recht schon ziemlich genau und m.E. ausreichende Regelungen.

Letztlich lese ich da nämlich nur das ich einzelne Personen nicht ablichten darf.
Wenn ich die Kamera auspacke und loslege hat jeder die Möglichkeit den Aufnahmebereich zu verlassen, alle anderen haben in dem Fall stillschweigend eingewilligt.

Wenn sich doch einer zu unrecht abgelichtet fühlt wird das Bild gelöscht und gut, wo kämen wir sonst hin?

Alle die das anders sehen sollten sich überlegen wie sie es von der anderen Seite des Objektivs betrachten würden.

Schönen Tag noch!
 
AW: Re: EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Die Schule hat bei so was vorher zu fragen. Punkt.

Genau. Aus Prinzip schon. Was Recht ist muss Recht bleiben :top:
Wo kämen wir denn hin, wenn mein Kind da einfach zusammen mit dem Rest der Klasse fotographiert wird? Neenee, so geht das nun nicht.

Ich klink mich hier aus, ist mir zu esoterisch :ugly:
 
AW: Re: EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Genau. Aus Prinzip schon. Was Recht ist muss Recht bleiben :top:
Wo kämen wir denn hin, wenn mein Kind da einfach zusammen mit dem Rest der Klasse fotographiert wird? Neenee, so geht das nun nicht.

Mal angenommen, das Kind wäre krank gewesen, sähe dementsprechend nicht
gut aus, natürlich schon länger nicht mehr beim Friseur gewesen und die ältesten
Klamotten an. So was möchte man natürlich für alle Zeiten festgehalten und
an zig Deppen verteilt haben ...

Ich klink mich hier aus, ist mir zu esoterisch :ugly:

Ts, beim kleinsten Gegenwind.
 
AW: Re: EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Die Schule hat bei so was vorher zu fragen. Punkt.
Wenn das tatsächlich nicht stattfand (und nicht das Kind einfach vergessen hat,
den Eltern den Fototermin mitzuteilen), dann finde ich das völlig richtig.

Sorry, Schwachsinn hochdrei! Welche rechtliche Bedeutung hat die Frage eines 6 jährigen Kindes an die Eltern und die darauf hin übermittelte Antwort?

Da geht nur Einschreiben mit Rückschein und Gen - Test mit Bescheinigung des Famliengerichts über das Sorgerecht. (oder wie es auch immer amtlich heißen mag)

Bei dem "Durcheinander" in manchen Familien (Patchwork = Flickwerk) ist doch Kindern nicht immer klar, wer den nun der "Entscheider" ist.

Wenn beide Erziehungsberechtigten zustimmen müssen und der Vater in Ost - Anatolien ist?

Wenn man alles wirklich ernst nehmen würde, könnte man (fast) überhaupt keine Menschen mehr fotografieren!

Mich macht das alles sehr traurig!

btw: Wer sich über ein spontanes Klassen oder Kindergartenfoto mokiert, wird schon die entssprechenden Kinder haben??

Gruß aus OB
 
@ ventiliere

Die rechtliche Bedeutung liegt ganz einfach in der Wahrnehmung der Persönlichkeitsrechte des Kindes durch den Personensorgeberechtigten.
DER ist in der Schule bekannt und ohne dessen ausdrückliche Zustimmung dürfen fotografische Abbildungen des Kindes eben nicht verbreitet werden.

Meistens klärt die Schule derlei einfach zum Beginn des Schuljahres mit den Eltern.

Und derlei als "Schwachsinn" zu bezeichnen ist eine recht einseitige Weltsicht, manche Menschen mögen es eben nicht wenn sie fotgrafiert werden und ein wenig Respekt und Rücksichtnahme käme eigentlich allen zugute.
 
AW: Re: EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Sorry, Schwachsinn hochdrei! Welche rechtliche Bedeutung hat die Frage eines 6 jährigen Kindes an die Eltern und die darauf hin übermittelte Antwort?

Darum bekommt man ja üblicherweise von den Schulen immer laufend so komische Zettel wo man unten dann ankreuzen und basteln darf (abtrennen und zurückgeben)

Da geht nur Einschreiben mit Rückschein und Gen - Test mit Bescheinigung des Famliengerichts über das Sorgerecht. (oder wie es auch immer amtlich heißen mag)

Bei dem "Durcheinander" in manchen Familien (Patchwork = Flickwerk) ist doch Kindern nicht immer klar, wer den nun der "Entscheider" ist.

Wenn beide Erziehungsberechtigten zustimmen müssen und der Vater in Ost - Anatolien ist?

Wenn man alles wirklich ernst nehmen würde, könnte man (fast) überhaupt keine Menschen mehr fotografieren!

Mich macht das alles sehr traurig!
Mit masslosen Übertreibungen kann man alles ins Lächerliche ziehen, grober Unfug :rolleyes:

btw: Wer sich über ein spontanes Klassen oder Kindergartenfoto mokiert, wird schon die entssprechenden Kinder haben??
Und hier wird es dann persönlich und unverschämt.

Kein Gruß.
 
AW: Re: EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Sorry, Schwachsinn hochdrei! Welche rechtliche Bedeutung hat die Frage eines 6 jährigen Kindes an die Eltern und die darauf hin übermittelte Antwort?

Da geht nur Einschreiben mit Rückschein und Gen - Test mit Bescheinigung des Famliengerichts über das Sorgerecht. (oder wie es auch immer amtlich heißen mag)

Bei dem "Durcheinander" in manchen Familien (Patchwork = Flickwerk) ist doch Kindern nicht immer klar, wer den nun der "Entscheider" ist.

Wenn beide Erziehungsberechtigten zustimmen müssen und der Vater in Ost - Anatolien ist?

Wenn man alles wirklich ernst nehmen würde, könnte man (fast) überhaupt keine Menschen mehr fotografieren!

Mich macht das alles sehr traurig!

btw: Wer sich über ein spontanes Klassen oder Kindergartenfoto mokiert, wird schon die entssprechenden Kinder haben??

Gruß aus OB

So da ich selber Erzieherin bin kann ich mich hierzu sehr gut äußern.
Wir holen zu Kindergartenbeginn eine Erlaubnis oder gegebenenfalls eine Verweigerung der Erziehungsberechtigten ein. In der Regel erlauben alle, das die Kinder fotografiert werden dürfen.
Aber das bedeutet noch nicht, das diese Erlaubnis auch für die Veröffentlichung gilt.
Sollen Bilder bei einer Ausstellung, einem Sommerfest, in der Zeitung oder der eigenen Kiga-Homepage veröffentlicht werden, muss von allen Erziehungsberechtigten jedesmal wieder für die auf dem Bild gezeigten Kinder eine Veröffentlichungserlaubnis eingeholt werden mit der Angabe wofür.

Warum ist das so, und betrifft sogar schon das Ablichten?
Ganz einfach...
nicht alle Kinder leben bei ihren Eltern, bei einigen Kindern liegt das Sorge- und/oder Erziehungsrecht beim Jugendamt oder nur einem Elternteil.
Je nach der Biografie des Kindes ist es sogar überaus wichtig das geklärt wird inwieweit abgelichtet und/oder veröffentlicht werden darf.
Beispiel: Kind mit Mißhandlungsbiografie


Ausserdem ist es kein Aufwand als Einrichtung jeglicher Art entsprechend Erlaubnis oder Weigerung einzuholen. Bei Nichtabgabe eines Elternbriefes mit dem Kreuz (ja) oder (nein) muss automatisch von einer Weigerung ausgegangen werden. Genauso ist es ja auch mit Erlaubnis oder Weigerungsschreiben für Ausflüge bei denen evtl. ein Schwimmbad- oder Badeseebesuch ansteht.


In der Öffentlichkeit würde ich, wenn ich Bilder von einer Person machen möchte, aber keine künstliche Atmosphäre enstehen lassen will, das Bild machen und dann die Person ansprechen und ihr das Bild noch auf der Kamera zeigen und einfach fragen ob das der Person recht ist oder halt nicht.
Gegebenenfalls dann das Bild im Beisein der Person löschen. Ganz easy.

Zu dem geht es nicht um Personen die Beiwerk sind.


Auf Hochzeiten, zu denen in der Regel ja eingeladen wird oder damit vergleichbaren Veranstaltungen, muss der Fotograf keine Erlaubnis eines jeden Einzelnen einholen. Da es auf solchen Veranstaltungen üblich ist, das ein Fotograf zugegen ist, oder aber zumindest Menschen die fotografieren werden, gibt jeder Einzelne sein Einverständnis schon durch die Anwesenheit auf dieser Veranstaltung.

Die Frage ist vielmehr wie das aussieht mit Veranstaltungen wie Discobesuch, Stadtfest, Jahrmarkt, usw. also öffentliche Veranstaltungen.


Generell gilt sowieso das Gesetz der Wahrung der Würde eines Menschen!
Das bedeutet, das egal wo Bilder gemacht werden sollen, niemals die Würde verletzt werden darf.
Beispiel: Person X sturzbetrunken oder evtl. nach einem epileptischen Anfall, im eigenen Urin oder eigenem Erbrochenem....
 
AW: Re: EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Sorry, Schwachsinn hochdrei! Welche rechtliche Bedeutung hat die Frage eines 6 jährigen Kindes an die Eltern und die darauf hin übermittelte Antwort?

Es geht darum, dass die Eltern Bescheid wissen. Weiter nichts. Keine Antworten.
Wenn sie es dann nicht wollen, können sie selber mit der Schule Kontakt
aufnehmen.
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, wenn ein Foto einer Person ohne Einwilligung (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten einzuholen) angefertigt wird.[/URL]
Nein, der EGMR hat entschieden, dass im vorliegenden Fall eine Verletzung von Art. 8 EMRK vorgelegen hat: The Court added that effective protection of the right to control one’s image presupposed, in the present circumstances, obtaining the consent of the person concerned when the picture was being taken and not just when it came to possible publication.

Und im vorliegenden Fall ging es um eine Fotografie, die eindeutig in der Privat- wenn nicht Intimsphäre des betroffenen Kindes erfolgt ist, nämlich in einem nur dem medizinischen Personal zugänglichen "sterile unit" einer Geburtsstation. Jede Analogie zu Partyfotos und dgl. ist darum völlig verfehlt.
 
AW: Re: EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

Die Frage ist vielmehr wie das aussieht mit Veranstaltungen wie Discobesuch, Stadtfest, Jahrmarkt, usw. also öffentliche Veranstaltungen.


Generell gilt sowieso das Gesetz der Wahrung der Würde eines Menschen!
Das bedeutet, das egal wo Bilder gemacht werden sollen, niemals die Würde verletzt werden darf.
Beispiel: Person X sturzbetrunken oder evtl. nach einem epileptischen Anfall, im eigenen Urin oder eigenem Erbrochenem....

Genau das ist der Knackpunkt. Da muss der Fotograf oder die Lehrerin auch ein Auge drauf haben. Man muss nicht das Kind mit dem verkleckertem Pullover in die erste Reihe stellen. Und strubbelige können auch "ordentlich" gekämmt auf Foto.

Ich erlebe es so oft, in der Sporthalle: Liegt eine verletzte Spielerin auf dem Boden, blitzen die Taschenknipsen! Sonst beiben die eher in der Tasche!

Ich denke, mit Augenmaß kommt man da gut weiter. Eigentlich muss man sich nur selbst fragen, ob man selbst oder die Kinder SO fotografiert werden möchte.

Und eines ist ganz klar: Bei kommerzieller Verwendung gibt es kein wenn und aber. Da gehört eine schriftliche Vereinbarung dazu!

Gruß aus OB (Auch an die Grußlosen)
 
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