Ein Stück Freiheit wird einem genommen, um vermeidliche 'Sicherheit' zu suggerieren. Die alte Leier mal wieder...
Du hast jetzt vor der Antwort aber kein einziges Wort des Links gelesen oder?
Um "Sicherheit"(sbelange) geht es in keinster Weise.
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Ein Stück Freiheit wird einem genommen, um vermeidliche 'Sicherheit' zu suggerieren. Die alte Leier mal wieder...
Wegen solchen Leuten gibt es ja immer schärfere Gesetze.
Ihr macht es Euch und anderen kaputt.
Jemanden der auf sein Recht pocht, als Querulanten zu bezeichnen
In diesem Fall, wo Du vorsätzlich gegen bestehende Regeln verstößt, bist Du der Querulant.
Die Beeinträchtigung bei der Wahrnehmung von Persönlichkeitsrechten ist nichts, was man zum Beispiel mit einem Zollstock nachmessen kann. Wenn die Leute sich beschweren, sind sie offensichtlich beeinträchtigt. "Querulanten" sind eher die, die die Rechte anderer nicht anerkennen wollen, weil sie für sich ein bestimmtes Recht in Anspruch nehmen wollen.Jemand der auf sein Recht pocht, nur weil es sein vermeintliches Recht ist, ohne in Wirklichkeit irgendwie wirklich beeinträchtigt zu sein, ist ein Querulant.
Habe ich auch schon, weil wir vorher weder gefragt noch überhaupt informiert wurden.Da gibt es Eltern, die sich gegen ein typisches Klassenfoto zur Wehr setzen,
Good bye, Partyknipser![]()
Wie hat sich dies nun auf Partyfotografen auszuwirken?
@Vivavista: dein Beitrag mit dem Beispielen Mädl und Biergartenszene zeigt wunderbar den Unterschied wann jemand Hauptwerk oder nur Beiwerk eines Bildes ist und wann man entsprechend eine Erlaubnis einholen sollte und wann man das nicht braucht.
Du hälst dich mit deinem Verhalten exakt an die rechtlichen Vorgaben, ob jetzt bewußt oder unbewußt.
Habe ich auch schon, weil wir vorher weder gefragt noch überhaupt informiert wurden.

Echt jetzt? Du hast verhindert, dass gemachte Klassenfotos an die Kinder einer Klasse verteilt wurden, weil man dich nicht vor dem Fotographieren deines Nachwuchses um Erlaubnis gebeten hat?![]()
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, wenn ein Foto einer Person ohne Einwilligung (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten einzuholen) angefertigt wird.
mehr auf Deutsch
Pressemeldung des Gerichts auf Englisch
Die Schule hat bei so was vorher zu fragen. Punkt.

Genau. Aus Prinzip schon. Was Recht ist muss Recht bleiben
Wo kämen wir denn hin, wenn mein Kind da einfach zusammen mit dem Rest der Klasse fotographiert wird? Neenee, so geht das nun nicht.
Ich klink mich hier aus, ist mir zu esoterisch![]()
Die Schule hat bei so was vorher zu fragen. Punkt.
Wenn das tatsächlich nicht stattfand (und nicht das Kind einfach vergessen hat,
den Eltern den Fototermin mitzuteilen), dann finde ich das völlig richtig.
Sorry, Schwachsinn hochdrei! Welche rechtliche Bedeutung hat die Frage eines 6 jährigen Kindes an die Eltern und die darauf hin übermittelte Antwort?
Mit masslosen Übertreibungen kann man alles ins Lächerliche ziehen, grober UnfugDa geht nur Einschreiben mit Rückschein und Gen - Test mit Bescheinigung des Famliengerichts über das Sorgerecht. (oder wie es auch immer amtlich heißen mag)
Bei dem "Durcheinander" in manchen Familien (Patchwork = Flickwerk) ist doch Kindern nicht immer klar, wer den nun der "Entscheider" ist.
Wenn beide Erziehungsberechtigten zustimmen müssen und der Vater in Ost - Anatolien ist?
Wenn man alles wirklich ernst nehmen würde, könnte man (fast) überhaupt keine Menschen mehr fotografieren!
Mich macht das alles sehr traurig!
Und hier wird es dann persönlich und unverschämt.btw: Wer sich über ein spontanes Klassen oder Kindergartenfoto mokiert, wird schon die entssprechenden Kinder haben??
Sorry, Schwachsinn hochdrei! Welche rechtliche Bedeutung hat die Frage eines 6 jährigen Kindes an die Eltern und die darauf hin übermittelte Antwort?
Da geht nur Einschreiben mit Rückschein und Gen - Test mit Bescheinigung des Famliengerichts über das Sorgerecht. (oder wie es auch immer amtlich heißen mag)
Bei dem "Durcheinander" in manchen Familien (Patchwork = Flickwerk) ist doch Kindern nicht immer klar, wer den nun der "Entscheider" ist.
Wenn beide Erziehungsberechtigten zustimmen müssen und der Vater in Ost - Anatolien ist?
Wenn man alles wirklich ernst nehmen würde, könnte man (fast) überhaupt keine Menschen mehr fotografieren!
Mich macht das alles sehr traurig!
btw: Wer sich über ein spontanes Klassen oder Kindergartenfoto mokiert, wird schon die entssprechenden Kinder haben??
Gruß aus OB
Sorry, Schwachsinn hochdrei! Welche rechtliche Bedeutung hat die Frage eines 6 jährigen Kindes an die Eltern und die darauf hin übermittelte Antwort?
Nein, der EGMR hat entschieden, dass im vorliegenden Fall eine Verletzung von Art. 8 EMRK vorgelegen hat: The Court added that effective protection of the right to control one’s image presupposed, in the present circumstances, obtaining the consent of the person concerned when the picture was being taken and not just when it came to possible publication.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, wenn ein Foto einer Person ohne Einwilligung (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten einzuholen) angefertigt wird.[/URL]
Die Frage ist vielmehr wie das aussieht mit Veranstaltungen wie Discobesuch, Stadtfest, Jahrmarkt, usw. also öffentliche Veranstaltungen.
Generell gilt sowieso das Gesetz der Wahrung der Würde eines Menschen!
Das bedeutet, das egal wo Bilder gemacht werden sollen, niemals die Würde verletzt werden darf.
Beispiel: Person X sturzbetrunken oder evtl. nach einem epileptischen Anfall, im eigenen Urin oder eigenem Erbrochenem....
Good bye, Partyknipser![]()