Davon ab weiß ich sehr genau, dass ich Recht habe.
Diese Position solltest Du eventuell mal überdenken.
"alpha1974" hat Dir ja nun dezent zu verstehen gegeben, daß er das wohl besser weiß und anders sieht.
Ich verstehe nicht, wie man, wenn man keine Ahnung hat, hier anderen einen vom Pferd erzählen kann, der diese, wenn sie das machen, in arge Probleme führen wird.
Kein Bürger ist dem anderen Bürger gegenüber ausweispflichtig und es hat auch keiner das Recht den anderen nach § 127 (1) StPO festzuhalten, um sich so seine Ausweisdaten zu verschaffen.
§ 127 StPO
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Nota bene: Das Fotografieren in der Öffentlichkeit ist keine Straftat und rechtfertigt in der Folge keine Handlungen nach § 127.
Wer meint einen Fotografen festnehmen zu dürfen, weil der ein Foto gemacht haben könnte, daß dann in einer das Persönlichkeitsrecht verletzenden Weise veröffentlicht werden könnte, der sollte es bitte auch ok finden selbst an jeder Straßenecke von anderen ebenso juristisch verdrehten Bürgern festgenommen zu werden, weil die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, daß man ein Auto angesehen hat, um es zu klauen oder man den Supermarkt nur ansteuert, um was zu stehlen und der aufmerksame Nachbar da schonmal präventiv die Personalien haben will.