Der Gesetzesgeber geht offensichtlich davon aus, dass der Leser diesen Kontext selbst herstellen kann.
Grundsätzlich: Du siehst eine (vermeintliche) Straftat. Du hast nun das Recht, mindestens den Ausweis zu verlangen. Wenn dieser nicht vorgezeigt wird, hast du das recht, die Person vorübergehend "festzunehmen". Macht's jetzt klick?
Und wenn Du von Fotografen, die Verletzte oder unzurechnungsfähige knipsen, Ausweise verlangst, wird dir daraus garantiert kein Richter oder Polizist einen Strick drehen, da eine Straftat vorliegen kann - und selbst wenn nicht, zählt der gute Wille. Das Rechtssystem will verantwortungsbewusste Bürger haben.
Wenn du als Sani glaubst, das ginge dich alles nichts an - und du lieber "nur" den Job machst, und wenn jmd. mit 'nem Handy drauflosballert, soll das nicht deine Sorge sein, denn Du liegst da ja nicht in deiner Kotze - bitte, ist dein gutes Recht.
Ich bin nur froh, dass es andere Sanis anders sehen.
Grüße