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Erlaubnis Bilder zu verändern - Forenregeln umdrehen

Das Problem sind aussschließlich die Forenregeln bzw. die weitgehende juristische Unkenntnis und der darauf fußende übervorsichtige Umgang mit bearbeiteten und neu eingestellten Fotos.

Mit dem Einstellen in Unterforen wie "Problembilder", "Bildbearbeitung" u.ä. liegt nämlich in der Regel objektiv eine konkludente Willenserklärung zur Genehmigung eines solchen Vorgehens vor. Wer beispielsweise in der Bildbearbeitung ein Foto einstellt und nach Hilfe zur Behebung mangelnder Schärfe fragt, braucht nicht unmittelbar eine Bearbeitungsgenehmigung anzufügen, da sich eine solche Willenerklärung bereits konkludent aus den Umständen ergibt. Der Empfänger versteht die Erklärung auch als entsprechende Willenserklärung, das zeigt ja die Vielzahl von moderativen Eingriffen.

cv
 
Aber Du verstehst auch das wir keine Lust haben mit irgend jemanden zu diskutieren ob irgendwo eine " konkludente Willenserklärung zur Genehmigung eines solchen Vorgehens" vorliegt oder nicht.

Ja, wir gehen mit den Regeln auf Nummer Sicher. Wir haben leider keine Rechtsabteilung die Daumen dreht und nur auf die nächste Abmahnung wartet.
 
Aber Du verstehst auch das wir keine Lust haben mit irgend jemanden zu diskutieren ob irgendwo eine " konkludente Willenserklärung zur Genehmigung eines solchen Vorgehens" vorliegt oder nicht.

Das verstehe ich durchaus - und genau diesem Problem wäre abschließend mit dem Wunsch des OPs zu begegnen! Das wäre auch völlig unproblematisch, da jemand, der unter "Problembilder" etwas einstellt, dessen Bearbeitung und Wiedereinstellung im Kontext des jeweiligen Threads ausnahmsweise nicht erwünscht wäre, dies immer noch unmittelbar erklären könnte.

cv
 
Mit dem Einstellen in Unterforen wie "Problembilder", "Bildbearbeitung" u.ä. liegt nämlich in der Regel objektiv eine konkludente Willenserklärung zur Genehmigung eines solchen Vorgehens vor.

Bei Problembildern steht oft nicht die Nachbearbeitung im Mittelpunkt - die auch nur eine potentielle Quelle unbefriedigender Bilder sein kann - sondern die Frage "Wie kann ich es das nächste Mal fotografisch besser machen?" Oder "Gibt mein Equipement vielleicht nicht mehr her?"

Deshalb wäre ich vorsichtig mit der These von "konkludenten Willenserklärungen" bei Leuten, die die Ursachen unbefriedigender Bilder überhaupt nicht überblicken.

Die "Bildbearbeitung" ist voll von Anfragen zu Bildern Dritter, nach der Bearbeitungsmethode oder der Erklärung des Bildstils oder des Vorgehens im Workflow. Die Leute sind sich oft gar nicht bewusst, dass das Einbinden fremder Bilder per IMG-Tag bereits ein Eingriff in die Veröffentlichungsfreiheit des Autoren ist.

Ähnliches gilt für die aktuelle Diskussion um die Einbindung von Youtube-Videos auf privaten Webseiten.

Indem das DSLR-Forum da grundsätzlich auf eine Verlinkung orientiert, vermeiden wir rechtliche Risiken für das Forum ebenso wie für seine Mitglieder.

LG Steffen
 
Bei Problembildern steht oft nicht die Nachbearbeitung im Mittelpunkt - die auch nur eine potentielle Quelle unbefriedigender Bilder sein kann - sondern die Frage "Wie kann ich es das nächste Mal fotografisch besser machen?" Oder "Gibt mein Equipement vielleicht nicht mehr her?"

Deshalb wäre ich vorsichtig mit der These von "konkludenten Willenserklärungen" bei Leuten, die die Ursachen unbefriedigender Bilder überhaupt nicht überblicken.

Wie schon geschrieben - unklare Interpretationen von Grenzfällen würde eine Regeländerung verhindern, die eindeutig klarstellt, dass ein Hochladen von Bildern im Unterforum xyz die Genehmigung zur Bearbeitung und Wiedereinstellung im gleichen Thread einschließt, sofern nicht explizit das Gegenteil erklärt wird! Diese Regeländerung hätte den Vorteil, nicht mehr die Ausnahme zum Default zu machen, sondern für 99% der Fälle dem Wunsch des Postenden zu entsprechen und würde in der Folge den moderativen Aufwand ebenso verringern wie den Unmut der Betroffenen.

Die "Bildbearbeitung" ist voll von Anfragen zu Bildern Dritter, nach der Bearbeitungsmethode oder der Erklärung des Bildstils oder des Vorgehens im Workflow. Die Leute sind sich oft gar nicht bewusst, dass das Einbinden fremder Bilder per IMG-Tag bereits ein Eingriff in die Veröffentlichungsfreiheit des Autoren ist.

Das ist eine komplett andere Baustelle! Da geht es auch nicht um die Bearbeitungsrechte, weil bereits das erste Einstellen des Fotos eine Urheberrechtsverletzung darstellt, sofern nicht § 51 UrhG oder andere Ausnahmeregelungen greifen.

Ähnliches gilt für die aktuelle Diskussion um die Einbindung von Youtube-Videos auf privaten Webseiten.

Indem das DSLR-Forum da grundsätzlich auf eine Verlinkung orientiert, vermeiden wir rechtliche Risiken für das Forum ebenso wie für seine Mitglieder.

Wenn hier eine derart panische Angst vor Urheberrechtsverstößen vorherrscht, dann fragt man sich ja, wieso hier überhaupt Bilder und andere Anhänge hochgeladen bzw. verlinkt werden dürfen. Vielleicht solltest Ihr das abschalten - die Altfälle sind ja in diesem Sinn vor vier Wochen schon weitgehend erledigt worden. :evil:

cv
 
Das ist genau die falsche Interpretation. Im Unterforum "Pronblembilder" geht es nämlich gar nicht um Bildbearbeitung.
Das kommt davon, wenn man Regeln eben nicht liest.

Du kannst kaum beurteilen, welche Regeln ich lese und welche nicht, daher ist diese herablassende Art der Kommentierung auch überflüssig.

Im übrigen ist ein nicht unerheblicher Teil der Fragen dort durch eine Bearbeitung des Fotos relativ leicht zu (er)klären. Und das findet ja auch in den von mir durchaus gelesenen Regeln seine Berücksichtigung, sonst stünde dort kaum:

6.2 Problembilder
[...]
Erlaubt der Benutzer, dass sein eigenes Bild (z.B. zum besseren Verständnis von Korrekturmaßnahmen) bearbeitet und wieder veröffentlicht werden darf, so ist dies im Beitrag unmissverständlich und deutlich zu schreiben.


cv
 
Im übrigen ist ein nicht unerheblicher Teil der Fragen dort durch eine Bearbeitung des Fotos relativ leicht zu (er)klären.
Ist aber nicht Sinn und Zweck des Unterforums und deshalb eine pauschalisierte Freigabe zur Bearbeitung dort - wie andernorts - eben nicht angesagt, sondern explizit im Einzelfall zu erteilen.

Und damit soll's dann auch genug sein. Wir werden jedenfalls nicht die Nutzungsbedingungen ändern, um grundlegende Urheberrechte aufgrund von Einzelfällen pauschal umzudrehen und auszuhebeln.
 
Ist es so schwierig, einfach die Finger von Bildern anderer Leute zu lassen, die nicht ausdrücklich hierzu auffordern? Die Bilder gehören dem Ersteller und sonst niemandem. Wer das nicht verstehen kann oder will, dem ist es halt verboten. Traurig genug, darüber überhaupt zu diskutieren.
 
Du meinst, wenn ich meine Signatur nachträglich lösche, haben sich alle strafbar gemacht, die meine Bilder bearbeitet haben?

Nö, Dein Einverständis hast Du zum Zeitpunkt der Bearbeitung durch Dritte ja sogar schriftlich gegeben. Ob Du das Dokument hinterher löschst oder abänderst ist unerheblich.
 
Nö, Dein Einverständis hast Du zum Zeitpunkt der Bearbeitung durch Dritte ja sogar schriftlich gegeben. Ob Du das Dokument hinterher löschst oder abänderst ist unerheblich.

Es lässt sich aber kaum belegen. Die Signatur kann ja jederzeit geändert werden und es ist nicht dokumentiert wann darin was gestanden ist. Darum geht es.
 
Wer ganz sicher gehen will, sollte vorher anfragen. Ansonsten - Finger weg von fremden Bildern. Ist doch ein einfaches und überschaubares Prinzip.

Ich frage mich immer bei solchen unangefragten Bearbeitungen, ob wirklich die Hilfestellung das primäre Motiv war - oder nur die Zurschaustellung des eigenen Könnens.

Wenn man wirklich helfen will, sollte das auch soviel Achtung vor dem Gegenüber beinhalten, dass man fragt, bevor man veröffentlicht. Gebietet eigentlich schon die Kollegialität und die Höflichkeit als Normen des gegenseitigen Umgangs.

LG Steffen
 
Doch - denn wenn man mit dem Präsentieren auch nicht nur eine halbe Stunde warten kann und das Bild mit dem fragwürdigen "Wenn's Dich stört nehm ich's wieder raus" einfach drauflospostet kann man sich 3 Punkte auf einmal einfangen - und wenn man an den Falschen gerät - möglicherweise ein Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung.

Ich weiß nicht, ob diese Ungeduld es wert wäre, wenn man dann ggf. vorbestraft ist.

Steffen
 
Zuletzt bearbeitet:
Und helfen tut's dem Fragenden i.d.R. mangels Erläuterungen auch nicht.
 
in meiner signatur steht's drin....

BTW: ich glaube nicht, dass eine lediglich eigentümliche sprachregelung (z.b. in einem online- forum) eine wirksame, eigentümliche rechtsregel formulieren kann.

VORSCHLAG: falls techn. ohne größere hürden möglich, eine art "freigabe- button" für den konkreten, beigeschlossenen einzelfall anzubieten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch - denn wenn man mit dem Präsentieren auch nicht nur eine halbe Stunde warten kann und das Bild mit dem fragwürdigen "Wenn's Dich stört nehm ich's wieder raus" einfach drauflospostet kann man sich 3 Punkte auf einmal einfangen - und wenn man an den Falschen gerät - möglicherweise ein Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung.

Ich weiß nicht, ob ob diese Ungeduld es wert wäre, wenn man dann ggf. vorbestraft ist.

Steffen

na na -- "vorbestraft" bedeutet "mehr als 90 tagessätze" oder entsprechender freiheitsentzug.
 
Ich hatte noch nicht das Vergnügen... :D Und persönlich lege ich auch keinen Wert drauf, solche Erfahrungen zu machen. Nicht mal ansatzweise...

LG Steffen
das stimmt! -- ich kriege gerade einen kunden (gerichtlich) bei der hose, der über ein jahr lang gegen klare vertragsbestimmungen schwarz veröffentlicht hat. und damit 'nen haufen geld eingespart. nicht schön..... ich mag verfahren nicht, aber mir bleibt kein anderer weg.
 
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