Auf die Reparatur zu warten bedeutet bei einem Luxusgut (ist eine Kamera nun mal bei einem Hobby) keinen erheblichen nachteil ($ 439 Abs 3). Der sofortige Austausch kann somit vom Verkäufer abgelehnt werden.
Abgesehen davon, dass eine Kamera kein Luxusgut, sondern Gebrauchsgut ist (bis auf Ausnahmen), ist die Frage, ob erheblicher Nachteil oder nicht, erst zu stellen, wenn die Kosten für eine Nachlieferung unverhältnismäßig sind. Letzteres trifft wohl z.B. bei einem Auto zu, aber wohl nicht bei einer Kamera, die noch ein Dutzend Mal im Regal hinter dem Verkäufer steht.
Und dann zahlst Du auch jedem lokalen Händler (und jedem Onlinehändler) die Abnutzung an den Dingen die Du dort zurückgibst und dafür nochmal Neuteile erwartest?
Nein. Warum auch. Der diskutierte Fall betrifft offensichtliche DoA Geräte, also Dead on Arrival oder anders gesagt, ausgepackt, eingeschaltet, Macke entdeckt. Die Geräte sind neuwertig, aber kaputt. Nicht meine Schuld, sondern die des Herstellers, also bitte defektes Gerät zurück und nächster Versuch oder defektes Gerät zurück und Geld her.
Versteh mich nicht falsch... Ich bin auch dafür, dass mangelfreie Ware geliefert wird. Aber ALLES auf den Händler, zu seinen Kosten, abzuwälzen,
Wieso alles auf den Händler abwälzen? Der hat doch einen Vertrag mit Canon und da gibt mit Sicherheit einen Prozess, der die Rückgabe von defekten Geräten genaustens regelt inkl. der Frage, wer für die Versandkosten aufkommen muss. Der Händler repariert das Gerät doch nicht auf eigene Kosten.
Schönes Beispiel:
Hatte neulich eine RX100 bei Geissler zur Reparatur. Benötigtes Teil war erst in sechs Wochen lieferbar, also hat Geissler angerufen und um die Bankverbindung gebeten um mir den Kaufpreis zu erstatten. Klasse Service übrigens. Das kostet am Ende aber weder Geissler, noch den ursprünglichen Händler etwas, sondern geht auf Kosten von Sony.
fördert nur exorbitant steigende Preise (weil dieses in den Verkaufspreis mit einkalkuliert werden muss).
Was (das ihm Canon nicht vergütet) muss er denn genau in den Verkaufspreis mit einkalkulieren?
Abgesehen davon: Müssten dann die Preise im Onlinehandel nicht wesentlich höher sein, weil dort alle Nase lang jemand etwas innerhalb der ersten 14 Tage zurück schickt?
Aber wenn ein Fehler schon in der ersten Woche auftritt hätte ich auch keine Lust 3 Wochen auf den Canonservice zu warten....
Musst Du ja auch nicht. Selbst wenn Du dem Händler Nachbesserung ermöglichst, darf er sich dafür ja nicht beliebig lange Zeit lassen. I.d.R. setzt man da eine Frist von zwei Wochen und nach verstreichen wird vom Kauf zurück getreten und es gibt das Geld zurück.
Wenn der Händler Pech hat, geht der Kunde dann woanders kaufen. Insofern verstehe ich die Angst der lokalen Händler bei einer Nachlieferung nicht, denn nur zufriedene Kunden kommen wieder und Kunden, die auf eine Reparatur warten, nachdem sie gerade ihr Geld losgeworden sind, sind mit Sicherheit nicht zufrieden.