• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb Mai 2025.
    Thema: "Grün"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum Mai-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

EOS 6D Fehler bei Firmware Update

@ Plany
Ohne die Zustimmung der Canon Haftungsausschluss kann die Firmware nicht heruntergeladen werden.
Wer trotzdem zustimmt, die Firmware herunter lädt und dann ein Fehler passiert, muss die Kosten selbst tragen.

Die Wahrscheinlichkeit ist zwar sehr gering, aber ein Risiko ist immer vorhanden.
Viele kennen das Risiko überhaupt nicht und viele machen nur eine neue Firmware drauf, damit sie im Menü die neue Version sehen.
Der To hatte auch kein Problem und wollte nur eine Version drauf haben, warum auch immer... ?
Übrigens wurde ich öfter belächert, wenn ich auf das Risiko hingewiesen habe und selbst kein Update mache.

Jeder sieht doch den Haftungsausschluss und kann sich im Internet informieren, ob ein Risiko besteht.
Desweiteren kann jeder die Kamera bei Canon Werkstatt und deren Vertragswerkstätten abgeben, um eine neue Firmware aufzuspielen.
 
Desweiteren kann jeder die Kamera bei Canon Werkstatt und deren Vertragswerkstätten abgeben, um eine neue Firmware aufzuspielen.

Das führt aber dann zur selben Notwendigkeit einer Reparatur, wenn der entsprechende Speicher defekt ist. Wo liegt dann der Vorteil?
 
Mech. ist da nix kaputt, verschmort oder sonst was! Im Flash liegt einfach nur eine unvollständige Firmware.

Es muss die HW (Speicher) defekt sein, sonst könnte man jederzeit über den Bootloader eine neue Firmware in den Flash Speicher einspielen. Nur weil der Speicher, wo diese neue Software abgelegt wird, scheinbar defekt ist, kann man das nicht erfolgreich bis zum erfolgreichen Ende durchführen.
 
Das führt aber dann zur selben Notwendigkeit einer Reparatur, wenn der entsprechende Speicher defekt ist. Wo liegt dann der Vorteil?

Das es dann jemand anderes war der es kaputt gemacht hat.
Zumindest ist dann der Verdacht des Eigenverschuldens ausgeräumt.
Wie sich das in den Reparaturkosten niederschlägt weiß ich aber nicht.

Grüße

Robert
 
Es muss die HW (Speicher) defekt sein, sonst könnte man jederzeit über den Bootloader eine neue Firmware in den Flash Speicher einspielen.......
Die Firmware beinhaltet auch die E/A Konfiguration. Ohne Firmware weiß der Prozessor nicht, was an den seinen Pins ankommt. Da beim TO der Abbruch bei 97% kam, gab's offensichtlich keine Probleme beim Schreiben in den Speicher sonder eher bei der Initialisierung.
 
Die Firmware beinhaltet auch die E/A Konfiguration. Ohne Firmware weiß der Prozessor nicht, was an den seinen Pins ankommt. Da beim TO der Abbruch bei 97% kam, gab's offensichtlich keine Probleme beim Schreiben in den Speicher sonder eher bei der Initialisierung.

Der Bootloader hat natürlich auch eine entsprechende E/A-Konfiguration, denn sonst würde dieser nicht funktionieren und Daten beispielsweise von der SD-Karte abfragen können. :confused:

Solange kein Hardwaredefekt eintritt, muss diese Bootloaderroutine, die üblicherweise in einem geschütztem und per Flags gesperrtem Speicherbereich abgelegt ist, nach einem Neustart immer ablaufen und das Einspielen einer neuen Firmware ermöglichen.

Ist keine neue Firmware hinterlegt, wird mit der bereits abgespeicherten Firmware gestartet. Nur im Fall eines Hardwaredefekts wird daher der Tausch der Hauptplatine nötig, nicht aber bei temporären anderen Störungen.

Wäre es ein reines Softwareproblem, dann könnte Canon die nötige Firmware oder den Bootloader auch direkt mittels Programmer einspielen, also ohne Wechsel der Hardware. So wird es doch auch vor der Auslieferung erstmalig gemacht.
 
Das es dann jemand anderes war der es kaputt gemacht hat.
Zumindest ist dann der Verdacht des Eigenverschuldens ausgeräumt.
Wie sich das in den Reparaturkosten niederschlägt weiß ich aber nicht.

Grüße

Robert

Der Reparaturdienstleister wird völlig zurecht behaupten, dass der Speicher bereits vorher (also bei der Reparaturabgabe) defekt gewesen ist und nicht durch deren Verschulden beschädigt worden ist.
 
Der Reparaturdienstleister wird völlig zurecht behaupten, dass der Speicher bereits vorher (also bei der Reparaturabgabe) defekt gewesen ist und nicht durch deren Verschulden beschädigt worden ist.

Der Nachweis muß aber erst einmal erbracht werden, Abgegeben wurde eine funktionsfähige Kamera mit einer ab Werk fehlerbehafteten Firmware. Zurückgegeben werden soll ein Ziegelstein/Briefbeschwerer.

Grüße

Robert
 
Der Nachweis muß aber erst einmal erbracht werden, Abgegeben wurde eine funktionsfähige Kamera mit einer ab Werk fehlerbehafteten Firmware. Zurückgegeben werden soll ein Ziegelstein/Briefbeschwerer.

Grüße

Robert

Genau diesen Nachweis, dass der relevante Speicher vorher nicht bereits defekt (also nicht mehr überschreibbar) gewesen ist, wirst du als Kunde kaum erbringen können.

Die Kamera kann trotz dieses Defekts voll funktionsfähig gewesen sein, darin besteht kein Widerspruch. Zur Funktionsstörung führt erst die Durchführung eines Firmwareupdates, Ursache ist aber letztendlich der defekte Speicherbaustein. Und den Auftrag dafür gibt ja der Kunde, der damit dieses Restrisiko trägt.
 
Genau diesen Nachweis, dass der relevante Speicher vorher nicht bereits defekt (also nicht mehr überschreibbar) gewesen ist, wirst du als Kunde kaum erbringen können.

Die Kamera kann trotz dieses Defekts voll funktionsfähig gewesen sein, darin besteht kein Widerspruch. Zur Funktionsstörung führt erst die Durchführung eines Firmwareupdates, Ursache ist aber letztendlich der defekte Speicherbaustein. Und den Auftrag dafür gibt ja der Kunde, der damit dieses Restrisiko trägt.

Das sehe ich vollends anders:

Wenn Canon eine funtionierende Kamera selbst nicht defektfrei mit einer angebotenen neuen Firmware flashen kann, dann handelt es sich um einen Mangel am Gerät. Dem Käufer dabei die Schuld zuzuschieben, der ja nicht vom defekten Speicherbaustein wissen konnte, ist unredlich.

Versteckter Mangel, Angebotsirrtum ... und Canon hat ein Problem. Dann nimmt Canon den Briefbeschwerer zurück gegen Erstattung.

Denn welcher Käufer kauft bitteschön eine Kamera, die Firmwareupdate mit Defekt quittiert?

Ich denke, daß Canon hier nochmals in Klausur gehen sollte.
 
Natürlich musste ich bezahlen, da ich sonst die Kamera nicht zurück bekommen hätte. Ist für mich teures Lehrgeld und das nächste mal werde ich die 25€ investieren und das Update durchführen lassen. Nein ML war nie drauf, die Kamera lief immer mit der Version 1.1.2.
 
Das sehe ich vollends anders:

Wenn Canon eine funtionierende Kamera selbst nicht defektfrei mit einer angebotenen neuen Firmware flashen kann, dann handelt es sich um einen Mangel am Gerät. Dem Käufer dabei die Schuld zuzuschieben, der ja nicht vom defekten Speicherbaustein wissen konnte, ist unredlich.

Versteckter Mangel, Angebotsirrtum ... und Canon hat ein Problem. Dann nimmt Canon den Briefbeschwerer zurück gegen Erstattung.

Denn welcher Käufer kauft bitteschön eine Kamera, die Firmwareupdate mit Defekt quittiert?

Ich denke, daß Canon hier nochmals in Klausur gehen sollte.

Moralisch stimme ich dir zu, das habe ich ja auch vorher schon geschrieben, dass man als User diesen Speicher nicht selbst beschädigen kann.

Aber rechtlich hat man keine Chance, auch wenn man die Kamera für ein Update abgibt und sich der Schaden als solcher dann zeigt, wird man selbst dafür aufkommen müssen.

Wenn du dein Auto zum Service abgibst und ein Nagel im Reifen als Defekt gefunden wird, wer bezahlt dann wohl diesen Schaden?
 
Wenn du dein Auto zum Service abgibst und ein Nagel im Reifen als Defekt gefunden wird, wer bezahlt dann wohl diesen Schaden?

Die Frage ist wohl eher, ob der Nagel schon vor dem Betriebsgelände der Werkstatt im Reifen steckte oder erst auf dem Gelände der Werkstatt seinen Weg in den Reifen fand?

Es ist mühselig so eine Thema zu diskutieren, zumal ich kein Jurist bin und Rechtsberatungen im Forum sowieso nicht erlaubt sind.

Bis dato habe ich mit den Firmwareupdates Glück gehabt.
Was ich aber aus diesem Thread mitnehme ist, daß ich nur noch ein Update durchführe wenn es tatsächlich einen für mich relevanten BUG der Software behebt.
Hier ergibt sich für mich eigentlich eine andere Frage zum Thema BUG.

Wenn eine "mangelhafte" Firmware von Canon vorliegt und das ist ja der Grund warum es anscheinend Firmwareupdates gibt, warum erfolgt dann das Aufspielen der Firmware durch Canon nicht kostenlos?

Warum ist den der User in der Haftung - weil eine AGB von Canon das so vorsieht?

Ist diese Haftungsfreistellung bei allen Herstellern so geregelt?

Warum sollte eigentlich ein Händler das Risiko für Canon beim Aufspielen der Firmware übernehmen? Oder schließen die Händler ebenfalls per AGB das Risiko aus?
 
Wenn eine "mangelhafte" Firmware von Canon vorliegt und das ist ja der Grund warum es anscheinend Firmwareupdates gibt, warum erfolgt dann das Aufspielen der Firmware durch Canon nicht kostenlos?

Warum ist den der User in der Haftung - weil eine AGB von Canon das so vorsieht?

Ist diese Haftungsfreistellung bei allen Herstellern so geregelt?

Warum sollte eigentlich ein Händler das Risiko für Canon beim Aufspielen der Firmware übernehmen? Oder schließen die Händler ebenfalls per AGB das Risiko aus?

Keiner zwingt dich zum Aufspielen der Updates, welche ausschließlich der Verbesserung und Weiterentwicklung des Systems dienen.

Wenn du einen groben und relevanten Mangel beim Produkt entdeckst, kannst du klarerweise dessen Behebung einfordern. Bei meiner 6D, die ich von Anfang an besitze, würde mir dazu aber nichts einfallen.
 
welche ausschließlich der Verbesserung und Weiterentwicklung des Systems dienen.
Keines der Updates der 6D hat Weiterentwicklungen und die Verbesserungen sind bloß Fehlerausbesserungen und berichtigen Dinge, die Canon bei Erstauslieferung verpfuscht hat.

Solange einen die Fehler aber nicht betreffen, wäre das Aufspielen einer korrigierten Version gar nicht nötig.

Die Hoffnung, dass bei den Updates auch andere undokumentierte Dinge ausgebessert worden sind, kann man knicken. Die Firmware wird ja nach Erstauslieferung nicht weiter entwickelt, sondern nur gezielt, bekannt gewordene Fehler ausgebessert. Zudem, wiederum, wenn man selbst keine Fehler feststellen kann, was hofft man ausgebessert zu bekommen?

Wenn man allerdings Magic Lantern verwenden möchte, muss man aber auf eine passende Firmware-Version gehen.
 
Keiner zwingt dich zum Aufspielen der Updates, welche ausschließlich der Verbesserung und Weiterentwicklung des Systems dienen.

Wenn es um eine Weiterentwicklung geht mag das schon richtig sein.
Ich schreibe hier aber von Fehlerbeseitigung und da sehe ich das anders.

Zitat Canon zum Firmwareupdate 7DII


Die Firmware-Version 1.0.5 umfasst die folgenden Fehlerbehebungen und Verbesserungen:


4. Behebt einen Fehler bei der Verarbeitung in Bezug auf die Schaltsekunde für die GPS-Funktionen „an Bild angehängte Geotag-Informationen“ und „Daten speichern“.


Wenn du einen groben und relevanten Mangel beim Produkt entdeckst, kannst du klarerweise dessen Behebung einfordern. Bei meiner 6D, die ich von Anfang an besitze, würde mir dazu aber nichts einfallen.


Zitat Canon zum Firmwareupdate 6D

Die Firmware-Version 1.1.6 umfasst die folgenden Fehlerbehebungen:

1. Behebt das Problem, dass die Kamera nicht unbedingt das mittlere AF-Messfeld zur Fokussierung verwendet, wenn die AF-Messfeldwahl im AI Servo AF-Modus auf automatisch eingestellt wurde.
2.Behebt das Problem, dass sich der Fokus bei bestimmten Objektiven nicht fein einstellen lässt, wenn mit EOS Utility Remote-Aufnahmen gemacht werden.

So viel zu diesem Thema.
Vielleicht ist es dir ja noch nicht aufgefallen, oder du hast bereits die aktuelle Fehlerbeseitigungssoftware (Firmware) installiert?

Wenn es sich um Fehler handelt sehe ich den Hersteller in der Pflicht und nicht den Kunden.


 
Wenn es sich um Fehler handelt sehe ich den Hersteller in der Pflicht und nicht den Kunden.

Du kannst ja im Rahmen der Gewährleistung probieren, ob es sich dabei um grobe Mängel handelt oder um leichte Mängel (die keineswegs nachgebessert werden müssen). Viel Erfolg (wirst du aber nicht haben)! Außerdem musst du bzgl. Gewährleistung beim Händler reklamieren und nicht beim Hersteller.

Sei lieber froh, dass es kostenlose Updates gibt, eine Verpflichtung dazu besteht jedenfalls für den Hersteller nicht.

Bei der 6D gab es bisher keine wesentlichen funktionalen Updates, die von dir angeführten Änderungen merkte man in der Praxis normalerweise nicht.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten