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Einsatzdokumentation

aber nunmal im ernst...wofür brauchst du bitte eine gelbe rundumlicht- leuchte? mit sowas fährt noch nichtmal der wiebold raus?

Das ergibt sich aus #15, einfach noch mal nachsehen und lesen.

ansonsten hast du natürlich keinen presseausweis bekommen, sondern nur eine aushändigung deines arbeitgebers, dass du für ihn vor ort bist.

Es ist ein Presseausweis der Agentur, amtliche Presseausweise gibt es ja so und so nicht.

mit dem halteerlaubnis von der autobahndirektion...nunja...sowas darf ja eigentlich wenn nur die polizei ausstellen ;) denn sonder- und wegrechte hast du ja nicht.

Irrtum, hierfür ist immer die zuständige Autobahndirektion verantwortlich.

was mich noch interessieren würde, ist, wie du überhaupt alarmiert wirst? wenn du für einen größeren autobahnbereich zuständig bist, ja wohl eher nicht direkt über die feuerwehr.

Alarmiert werde ich über die Agentur, die Feuerwehr oder die Polizei. Die Agentur hat einen sehr guten Draht zu den Behörden.
Und letztendlich greifen Feuerwehr und Polizei auch immer wieder auf Bildmaterial von Aktivnews zurück.

schlussendlich kann ich dir auch nur viel erfolg bei deinem unterfangen wünschen. halt uns mal auf dem laufendenen, wie es funktioniert.

Vielen Dank, und Ja, ich werde berichten.

Gruss greimel
 
Das ergibt sich aus #15, einfach noch mal nachsehen und lesen.

Meine Frage ist nicht, warum du das musst, sondern wofür du es brauchst ;) Also du persönlich. Ich selbst käm mir da was blöde vor. Am Einsatzort wird es vor Blaulicht nur so blitzen, da braucht man das nicht zur eigenen Absicherung. Wie gesagt: Selbst der große Wiebold macht das nicht :)


Irrtum, hierfür ist immer die zuständige Autobahndirektion verantwortlich.

Also ich kenne das jetzt nicht mit Autobahndirektion nicht. Ist das bei euch gleichzusetzen mit Autobahnpolizei oder Bauhof? Weil nur ersteres kann dir erlauben, nach §35 StVO Sonderrechte zu nutzen.
 
Die gelbe Rundumkennleuchte ist Bestandteil der Genehmigung und muß somit auch vorhanden sein und eingesetzt werden. Weiterhin die Warbekleidung nach EN 471. Aber auch der Folienbelag nach DIN 30710 (steht unter 5). Daher ist es wohl müßig darüber zu diskutieren, ob die Leuchte eingesetzt werden muß oder nicht. Hat man diese nicht, gilt weder die Genehmigung noch Versicherungsschutz, und wer schon mal auf dem Standstreifen der Autobahn halten mußte, weiß, was da abgeht.

Jedenfalls sieht man öfters hier Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen, mit gelber Leuchte, Warntafel und dem Schild "Autobahnbetriebsdienst".

Wichtig für den Kauf der Leuchte ist aber, das die zugelassen sein muß nach StVo, also keine Billig-Version aus Ebay für 5 Euro. Bekannte Hersteller sind hier Hella und Bosch. Denke immer daran: Eigene Sicherheit geht vor. Ich war auch lange im Rettungsdienst unterwegs und die Devise war: Alles Licht an, was da war und Warnkleidung eh, damit man auf der Bahn nicht plattgefahren wird.

Viel Glück!

Nachtrag: DIN 30710 ist übrigens so etwas: http://www.schilder-moedel.de/warnm...kierung-din-30-710/schilder-shop.aspx?cid=379
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich kenne das jetzt nicht mit Autobahndirektion nicht. Ist das bei euch gleichzusetzen mit Autobahnpolizei oder Bauhof? Weil nur ersteres kann dir erlauben, nach §35 StVO Sonderrechte zu nutzen.

:grumble:
Hier muss ich eingreifen: Seine Genehmigung für das Halten z.B. auf dem Seitenstreifen hat nichts mit dem §35 zu tun. Der 35er besagt:
"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
Heißt im Klartext: Nur die genannten Organisationen (zu Kat-Schutz zählt auch MHD/DRK/JUH) sind von der "Verordnung", also der STVO entbunden, ALLERDINGS nur: "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" sprich dem Abwenden von Gefahren etc.. Heißt nicht das eine der genannten Organisationen jemand x-beliebigem (@ TO: Nein, du bist nicht "x-beliebiger" ;) ) die Erlaubnis erteilen können, gegen die STVO zu verstoßen. Dies gilt wie schon gesagt nur für die genannten Organisationen, und auch nur unter gebührender Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer.

Der TO hat lediglich eine Genehmigung zum Halten und Betreten der BAB, mehr nicht.

Meine Frage ist nicht, warum du das musst, sondern wofür du es brauchst ;) Also du persönlich. Ich selbst käm mir da was blöde vor. Am Einsatzort wird es vor Blaulicht nur so blitzen, da braucht man das nicht zur eigenen Absicherung. Wie gesagt: Selbst der große Wiebold macht das nicht :)

Auch hier eine kurze Info aus eigener Erfahrung: Zur Absicherung einer Unfallstelle/Einsatzstelle IMMER auch Warnblinklicht der Fahrzeuge verwenden, dies ist erheblich besser sichtbar als nur die Rundumkennleuchte (Blaulicht). Im dunkeln mal Feuerwehrauto hinstellen, 500m zurück gehen, nur Blaulicht an, dann zusätzlich Warnblinker einschalten lassen, wirklich ein gravierender Unterschied.


Jetzt aber zum Ursprung zurück:
Mich hat gerade das Bild der Wasserleiche ein klein wenig entsetzt, aber im Prinzip finde ich solche Berichterstatter, auch wie den schon mehrfach genannten Wiebold nicht verkehrt. So erstatten zumindest mal Leute bericht, die häufig mindestens ein wenig Ahnung haben. So kann gewährleistet werden, das Feuerwehren nicht von unwissenden zu Unrecht an den Pranger gestellt werden. Wie schon von genannt: Immer gebührende Rücksicht auf Gefahren und natürlich auf die Einsatzkräfte, wenn dann noch sachlich berichtet wird sind alle zufrieden, Zeitungen, Journalisten und die Feuerwehr.

Gruß
Gerrit
 
Ich muss zugeben, dass ich mir so eine Erlaubnis nur schwer vorstellen kann. Aber es geht ja offensichtlich, vielleicht sollte ich sowas auch mal beantragen. Würde mir immer einiges an Diskussionen ersparen.

:grumble:
Hier muss ich eingreifen: Seine Genehmigung für das Halten z.B. auf dem Seitenstreifen hat nichts mit dem §35 zu tun. Der 35er besagt:
"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Vielleicht gilt er durch die Ausnahmegenehmigung ja nun als Autobahnmeisterei- Auto:

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten,
*g*

Zur Absicherung einer Unfallstelle/Einsatzstelle IMMER auch Warnblinklicht der Fahrzeuge verwenden, dies ist erheblich besser sichtbar als nur die Rundumkennleuchte (Blaulicht). Im dunkeln mal Feuerwehrauto hinstellen, 500m zurück gehen, nur Blaulicht an, dann zusätzlich Warnblinker einschalten lassen, wirklich ein gravierender Unterschied.

Ich weiß, ich stand oft genug mit dem RTW auf dem Seitenstreifen oder der rechten Spur. Auf der einen Seite zieht das Blaulicht die Autos irgendwie auch magisch an, ander der anderen machte man soviel Lichtparty, wie möglich. Ich war heilfroh, als unser neuer RTW einen Triblitz hatte.


Mich hat gerade das Bild der Wasserleiche ein klein wenig entsetzt,

Jap, sowas find ich dann doch ziemplich pietätlos. Ein Fotograf hat solche Bilder mal auf seiner berichtenden Seite veröffentlicht und darauf hin die "Bereitschaft" entzogen bekommen. Wurde aus dem Alarmierungssystem gestrichen und seine Kamera wurde immer während den Rettungsarbeiten von der Polizei konfisziert.

Er hatte die Reanimationsmaßnahmen mit seinem Tele in voller Breite abgelichtet, ohne den Patienten nur im Ansatz zu verfremden.

Ansonsten gebe ich dir Recht. Man sollte wissen, worüber man schreibt. Es gibt ja auch Fach-Journalisten für Sport, Politik und Wirtschaft - warum dann nicht auch Katastrophenschutz allgemein.
 
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