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einmalig bezahlt - komerziell?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_110834
  • Erstellt am Erstellt am
Dann wird Adobe Dir sicher immer noch ein Update Deiner Version auf die kommerziell nutzbare Schülerversion ermöglichen.
Am besten direkt bei Adobe nachfragen.

Das ist aber fraglich; denn Stud.-Versionen sind generell von Update ausgeschlossen; auch wenn es hier eigentlich ein "Upgrade" wäre (rechtlich gesehen)!

Nachfragen kostet aber trotzdem nix!
 
Das ist aber fraglich; denn Stud.-Versionen sind generell von Update ausgeschlossen; auch wenn es hier eigentlich ein "Upgrade" wäre (rechtlich gesehen)!

Nachfragen kostet aber trotzdem nix!

Nur das Update auf die nächste Version ist ausgeschlossen.
Ich kenne zumindest einen Fall, wo Adobe das gemacht hat, ist aber schon gut fünf Jahre her.
 
Komisch. Erstens finde ich da keine zwei unterschiedlichen CS3 Versionen. Zweitens steht dann bei der Student Version wieder nur:

Ein EULA, das die Anwendung einschränkt, scheint sich auf der Website nicht zu finden. Aber wie gesagt, man müsste im Einzelfall prüfen, was im konkret erworbenen Produkt für ein EULA enthalten war (sofern man unterstellt, dass dieses zum Vertragsinhalt geworden ist...).
ja weil es halt die STUDENT edition ist :D. Wie du findest zwei unterschiedliche Versionen nicht? Musse auf Photoshop Family klicken, dann ist oben ne Photoshop Version und unten in der Liste ;). Ergo 2^^.

oder auch als Links:
http://store2.adobe.com/cfusion/sto...yProduct&categoryOID=1611153&store=OLS-EDU-DE

http://store2.adobe.com/cfusion/sto...yProduct&categoryOID=1657329&store=OLS-EDU-DE

Das bei der ersten Version nichts steht ist ein anderes Thema. Es stand mal auf der Adobe Seite, aber vor lauter geilem Design findet man die Infos nicht mehr so schnell.

Blog zum Thema:
http://www.robo47.net/blog/83-Photoshop-CS2-Studenten-Edition-upgraden-oder-kommerziell-nutzen
http://www.robo47.net/blog/85-Adobes-Antwort

und bei Adobe:
http://www.adobe.com/de/education/purchasing/qualify.html
Es heisst für kommerzielle Nutzung Education Box Products.
 
Ich habe eine Anfrage von einem Künstler bei uns in der Stadt bekommen ob ich nicht seine Homepage machen kann. Ich würde dafür bezahlt werden und bekomme das Recht immer eine gewisse Anzahl meiner Bilder und Fotografien bei ihm auszustellen. Wenn ich bezahlt werde, ist das dann schon kommerziell? Ich frage, weil ich nur die Adobe CS3 Student habe und ich die ja nicht gewerblich nutzen darf.

Außerdem könnte ich eine Ausstellung für mehrere Wochen in einem Restaurant machen, wo meine Bilder auch verkauft werden würden - darf ich das, wenn ich kein Gewerbe habe, die Bilder mit der CS3 Student bearbeitet wurden...

Ich bin einfach etwas unsicher...


Also ich sehe das folgendermaßen:

Die Erstellung der Homepage erfolgt gegen Bezahlung. Das ist eine kommerzielle Nebentätigkeit die aber nicht Deine CS3 Lizenz berührt.
Willst du in die HP Fotos einbinden und hast sie mit CS3 bearbeitet dann ist das ein Lizenzverstoß.

Hast Du die HP ohne die Bearbeitung von Fotos mit CS3 beendet und willst nur Bilder ohne Verkaufsabsicht ausstellen dann ist das legal.
Willst Du aber Deine Fotos die du auf der HP ausgestellt hast verkaufen und hast sie mit CS3 bearbeitet so ist das Kommerziell und ein Lizenzverstoß.

PS
Corel 11/X3 gibt es billig bei Conrad.
Ist zwar nicht so mächtig wie CS3 aber man kann damit einiges machen und ist auf der Lizenzrechtlich sicheren Seite.

SOFTWARE COREL DRAW 11 OEM
Artikel-Nr.:964686 - LN 19,95 EUR

SOFTWARE CORELDRAW GRAPHICS SUITE X3 S&T
Artikel-Nr.:970977 - LN 89,95 EUR
 
Zuletzt bearbeitet:
ja weil es halt die STUDENT edition ist :D. Wie du findest zwei unterschiedliche Versionen nicht? Musse auf Photoshop Family klicken, dann ist oben ne Photoshop Version und unten in der Liste ;). Ergo 2^^. [...]
Ich weiss nicht, wo Du geschaut hast, aber wenn ich die Seite aufrufe, steht genau bei dieser Student Edition, mit der man angeblich nichts kommerzielles tun darf:
Student Edition Informationen schrieb:
Die Student Edition ist nur für die Anwendung auf Heimcomputern geeignet und kann nicht auf institutionellen oder kommerziellen Computern installiert bzw. verwendet werden.
Das steht im Einklang mit dem von mir zitierten EULA, wonach es nur darum geht, WER (qualifizierter "Educational User") die Version WO (zuhause, nicht am Arbeitsplatz) installiert, aber nicht, was damit gemacht wird!

(Die Juristen von Adobe wissen vermutlich auch, dass eine solche Lizenzbedingung faktisch und rechtlich kaum durchsetzbar wäre. Abgesehen davon würde dann gerade die kommerziell interessanteste Zielgruppe - Grafikstudenten etc. - das Produkt nicht kaufen, weil die ja meist auch während der Ausbildung ab und zu kleinere Aufträge bekommen. Adobe will kaum, dass die stattdessen mit GIMP arbeiten :D )

Was in irgendwelchen Foren und Blogs zum Thema steht, hat keine rechtliche Verbindlichkeit für den Nutzer.

Im übrigen ist es selbstverständlich NICHT so, dass man ein Bild oder eine Grafik, die man mit einer nicht korrekt lizenzierten Software gemacht hat, nicht verkaufen dürfte. Auch wenn der Pinsel gestohlen ist, ist es nicht verboten, das damit gemalte Bild zu verkaufen.
 
Ich weiss nicht, wo Du geschaut hast, aber wenn ich die Seite aufrufe, steht genau bei dieser Student Edition, mit der man angeblich nichts kommerzielles tun darf:
ja ist doch auch richtig so, da es die STUDENT Version ist. Klick auf den ersten Link, da findest du diesen Text nicht, da es die Kommerzielle Version ist, die sich Education Box nennt. Denn die beim ersten Link darf man kommerziell nutzen. Oder wie erklärst du dir den Preisunterschied von 100€?. :ugly:
 
Ich würde Bilder immer ohne die Exif rausgeben, oder zumindest ohne die zusätzlich von Adobe & Co. hinzugefügten.
Am Rande etwas Aufklärungsarbeit: Adobe (und andere Hersteller) verewigen sich nicht (nur) in den Exifs, sondern im Hex-Code. Den kann man zwar auch bearbeiten. Dafür müsste man aber wissen, wonach genau man sucht, und das weiß nur Adobe ;) Also erscheint mir der Tipp, einfach die Exifs zu löschen, naiv.

Interessanter finde ich den Fall, in dem man Fotos, die man bereits zu Bildungszwecken mit der Studentenversion bearbeitet hatte, wieder auskramt und nun mit Gimp für die kommerzielle Nutzung überarbeitet. Verstoß gegend die EULA oder nicht? Legal oder nicht?
 
ja ist doch auch richtig so, da es die STUDENT Version ist. Klick auf den ersten Link, da findest du diesen Text nicht, da es die Kommerzielle Version ist, die sich Education Box nennt. Denn die beim ersten Link darf man kommerziell nutzen. Oder wie erklärst du dir den Preisunterschied von 100€?. :ugly:
Die Student Edition darf man nur auf dem Heimcomputer INSTALLIEREN, nicht in der Schule oder am Arbeitsplatz. Ein Unterschied in der erlaubten NUTZUNG ist nicht ersichtlich.

Deswegen sind auch die Spekulationen darüber, was gilt, wenn man mit der Studentenversion bearbeitete Bilder später wieder auskramt und mit GIMP bearbeitet, müssig.
 
Also, ich habe mit Adobe telefoniert. Es ist möglich die Software zurückzugeben, aber nur, wenn man sie bei Adobe gekauft hat. Also habe ich versucht ein "Upgrade zu bekommen, was aber nicht geht.

Außerdem darf ich, wenn ich scon eine Studentversion habe eigentlich nciht die gleiche Eduversion beziehen. Wahrscheinlich bekomme ich aber in diesem Fall eine Sondergenehmigung. Dann könnte ich die Version die ich habe für knapp 800€ bestellen.

Dann muss ich nur ncoh versuchen die zu überreden, dass ich meine Version verkaufen kann an einen Schüler, der bezugsberechtigt ist oder dass ich denen meine Version schicke und die die mit einem anderen Gutscheincode weiterverkaufen und mir dafür Prozente geben, oder so. Ich will eigentlich ungerne auf den 310€ sitzen bleiben. Aber eigentlich darf man (und kann) die Version Studnet ja nciht weiterverkaufen.

Ansonsten ist ein Upgrade möglich, das einzige was nicht geht (und mit nicht upgradefähig gemient ist) ist, dass es keine Schülerupgrades gibt, also man nicht von der cs3 student auf die cs4 student aufstocken kann, sondern dann den normalen upgradepreis auf die cs4 normal zahlt und dann aber auch die normaler Version hat.
 
Dann könnte ich die Version die ich habe für knapp 800€ bestellen.
Krass, wir haben hier im Forum zig sehr gut Verdiener, die sich ihre CS3-Version für 300 Euro plus VHS-Kurs besorgt haben (oder Vollversionen über Updates zuvor günstig bei ebay geschossener Vorversionen oder ...), aber Du sollst 800 Euro löhnen? Ich würde es nicht tun. Nimm die legale Version Deiner Mutter oder kauf Dir selbst günstig eine legale alte Version von CS1 oder CS2.

Alternativ empfehle ich immer wieder gern PhotoPlus. Version 10 war gratis auf verschiedenen Computerzeitschriften-DVDs enthalten, z.B. c't 19/2007, in jeder besseren Stadtbibliothek zu haben.
 
Also, ich habe mit Adobe telefoniert. Es ist möglich die Software zurückzugeben, aber nur, wenn man sie bei Adobe gekauft hat. Also habe ich versucht ein "Upgrade zu bekommen, was aber nicht geht.

Außerdem darf ich, wenn ich scon eine Studentversion habe eigentlich nciht die gleiche Eduversion beziehen. [...]
Hat da nicht jemand zum besten gegeben: "Fragen kostet nix"? :ugly::rolleyes:
 
mcih kotzt das ganze ziemlich an, da macht man sich die mühe eine legale version zu bekommen und dann ist man immer ncoh illegal (wenn man ein bearbeitetes bild verkauft...)

und dann kann man nciht mal die version auf kommerzielle nutztung umstellen. sondern soll alles neu kaufen und dass dann auch noch in ner besseren version, weil man die design premium ja shcon hat.

*kotz*
 
aber an einem fotowettbewerb teilzunehmen ist doch nicht verboten, wenn man die student version hat, oder? ich meine ein wettbewerb ist doch nicht kommerziell oder?

Jain. Ein Fotowettbewerb ist an und für sich keine kommerzielle Nutzung.
Die Tücke steckt im Detail: Wenn, sagen wir die CoFO, die Siegerfotos abdruckt,
dann ist das genaugenommen kommerzielle Nutzung.

Ist aber eher unwahrscheinlich, dass Adobe & Co so was anmahnen würden,
wegen der schlechten Presse die so was macht.
 
auch, wenn es vielleicht ein wenig OT ist:

hat sich mal jemand angeschaut, in wie fern man z.b. gimp oder irfanview kommerziell nutzen darf?
freeware ist ja gut und schön, da steht aber auch oft genug irgendwo, dass die software nicht für kommerzielle zwecke genutzt werden darf.

hab jetzt allerdings keins der programme installiert und werd das auch hier aufm arbeitsrechner dafür kaum tun, vielleicht kann da ja ma jemand nachschauen.

nur mal so, dass man da nicht auch auf den holzweg gerät, wenn man sich denkt "ach, ich muss ja nicht viel bearbeiten und will das bild zum verkauf freigeben, mach ich das doch eben mit XY."
wär ja dann im prinzip der gleiche fall wie bei adobe.

wobei ich nun nicht weiss, wer da mehr hinterher wäre und was im endeffekt teurer kommen würde, wenn man denn wegen sowas belangt wird. schätzungsweise dürften adobe mehr kohle aus so nem fall rausholen als n paar hobby-programmierer.

trotzdem mal als denkanstoß.
 
hat sich mal jemand angeschaut, in wie fern man z.b. gimp oder irfanview kommerziell nutzen darf?
Du hättest das schneller rausfinden können, als Du Deine Zeilen getippt hast. Gimp steht unter der GPL, die kommerzielle Nutzung ist ausrücklich erlaubt. IrfanView ist proprietär, für die kommerzielle Nutzung wird eine (geringe) Lizenzgebühr verlangt.
 
Alternativ empfehle ich immer wieder gern PhotoPlus. Version 10 war gratis auf verschiedenen Computerzeitschriften-DVDs enthalten, z.B. c't 19/2007, in jeder besseren Stadtbibliothek zu haben.

Yep! Alternativ kann man die beiliegenden CDs/DVDs für ein paar Euro nachbestellen!

Dass ein Update von Studentenversion auf andere nicht möglich ist, steht dort ja geschrieben. Eine Ausnahme davon wird Adobe nicht machen, schon gar nicht jetzt, wo du die Software so dringend brauchst und somit am "kaufwilligsten" bist.
 
@bernd krueger:
ich hab kurz auf der seite vom gimp nachgeschaut, das da allerdings nicht gesehn, danke ;)

dachte mir aber schon zurecht, dass nicht alle umsonst-zum-runterladen-programme auch für sowas gedacht sind.

nun ja, im zweifelsfall kriegt man mit denen aber vermutlich weniger stress als mit adobe, wenns drauf ankommt.

@TO:
vielleicht solltest du dann für diese ausstellung deine bilder mitm gimp bearbeiten, wenns ohnehin nichts großartiges (rahmen z.b.) war.

was die webseite angeht... ich glaube es wäre rechtens, wenn man sich die quasi mit nem adobe programm "skizziert" und anschließend anhand des entstandenen quelltextes von hand ne seite programmiert.
damit hätte man das programm ja quasi so genutzt, wie es gedacht ist - als lernhilfe/programm für schüler und studenten - und mit diesem wissen ne seite selber programmiert. sagt ja keiner, dass man seine seiten fortan immer mit golife bauen muss, wenn mans einmal damit gelernt hat.
dürfte eigentlich niemand was gegen haben.
müsste man sich nur eben n bisschen mit webseitenprogrammierung auskennen... aber dafür ist das hier dann auch das falsche forum ;)
 
das mit der webprogrammierung ist eh kein problem.. ich kann das eh fast ohne dreamweaver... nutze es nur um tabellen und so schneller zu erstellen, aber da kann man dann ja den code in dreamweaver erstellen und in texteditor kopieren.

danke für die guten ideen und die hilfe

adobe meinte ich solle die software, die ich jetzt habe verschenken, auf meine nachfrage, ob ich dass den rechtlich darf: nein, eigentlich nciht, aber wir werden sicher nciht zu ihnen nach hause kommen...
tzzz...
 
[OT] AW: einmalig bezahlt - komerziell?

das mit der webprogrammierung ist eh kein problem.. ich kann das eh fast ohne dreamweaver... nutze es nur um tabellen und so schneller zu erstellen, aber da kann man dann ja den code in dreamweaver erstellen und in texteditor kopieren. [...]

Nur ganz am Rande: Layout macht man nicht mehr mit Tabellen, das saugt.

mfg, pgs
 
mach ich auch nicht... es ging grade um tabellen im klassischen sinne. war nur ein beispiel. aber danke! ich nutze div-elemente
 
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