Film-, Bild- und Tonaufnahmen zu privaten Zwecken sind grundsätzlich erlaubt. Davon ausgenommen sind Aufnahmen innerhalb geschlossener Räume während Präsentationen, Filmvorführungen oder Sonderveranstaltungen gemäß AGB § 8. Dabei erstreckt sich diese Nutzung zu privaten Zwecken lediglich auf eine einmalige Vervielfältigung, die sodann nur und ausschließlich gegenüber persönlich Anwesenden benutzt und wiedergegeben werden darf. Jedwede darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere die Verbreitung, Ausstellung, Vorführung und öffentliche Zugänglichmachung ist nicht von diesem Nutzungsrecht umfasst. Sollten Sie eine Weitergabe von Foto- und Filmmaterial oder die Nutzung von Ideen und Showabläufen zu gewerblichen Zwecken beabsichtigen, benötigen Sie vorher eine schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung der Autostadt.