Du hast den verlinkten Artikel gelesen?
nein, ich habe mich auch nur auf das bezogen, was ich zitiert habe und das in Deinem Beitrag dort stand (also von Dir zitiert wurde).
Kam ja auch schon öfters, dass das Ausbleiben von Sanktionen ein Beleg dafür sei, dass die DSGVO hier kein rechtliches Problem für Fotografen ist.
Beispielsweise geht auch dieser Kommentar von Dir in diese Richtung
Über 4 Wochen nach dem 25.05. bleibt festzuhalten:
- Es ist meines Wissens noch nicht ein Fotograf wegen der DSGVO vor den Kadi gezerrt worden.
Und weiter oben gibt es da noch mehr.
Ich mag dieses Argument nicht- obwohl es (bisher) zutrifft. Einfach deshalb, weil es eine Aussage ist, die mit dem Risiko des Einzelnen, rechtliche Probleme zu bekommen, nichts tun hat
Gerade Deine Beiträge zeigen ja, welches Ungetüm die DSGVO an auch formellen Regeln ist. Das, was Du meinst, nur Fleißaufgaben zu sein, dürfte die Mehrzahl der Fotografen überfordern. Und zwar auch dann noch, wenn man eine Angemessenheit mit berücksichtigt.
Ganz abgesehen von denjenigen, die sofort nach einem Satz wie "das KUG gilt weiterhin, es ändert sich nichts für Fotografen" sofort beruhigt wegklicken und weitermachen wie bisher (gleiches gilt für Sätze wie "private Fotografen sind nicht betroffen" oder auch "berechtigtes Interesse steht über allem").
Deine Stichpunkte weiter oben sind hilfreich- aber leider auch nur bruchstückhaft (kein Vorwurf, weil die, glaube ich, zur Zeit niemand lückenlos aufzählen könnte).
Und wie eine konkrete Ausgestaltung tatsächlich aussehen könnte (und auch noch auch für normale, einfache Fotografen praktikabel sind), weiß auch niemand so genau (Aussage einer HWK).
Ja, die ersten Berichte schossen weit über das Ziel hinaus (trotzdem Danke an diese, weil sie aufgerüttelt haben- und ja, auch mich)- aber ehrlich gesagt ist das, was jetzt auf dem Tisch liegt, nicht weniger gravierend.
Ich weiß nach wie vor nicht, was ich als Portraitfotograf nach Art 6, 1b DSGVO ganz konkret tun muss, um hier DSGVO konform zu sein und trotzdem ansonsten so weiter arbeiten kann, wie bisher.
Mehrere Anfragen hier wie auch regelmäßige Websuchen blieben erfolglos.
Dabei ist das eines der einfachsten Fälle überhaupt- "einfach" im Sinne der prinzipiellen Erlaubnis zur Verarbeitung.
Wirklich "nichts ändern und einfach" ist es nur für diejenigen, die die rechtliche Regeln eh nicht interessieren und auch bisher nicht beachtet haben- so wie die ignoranten Autofahrer, die auf Radwegen parken. Denen passiert ja auch meistens nichts.
vg, Festan