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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Ich weiß leider im Moment nicht wirklich ob ich nach dem 25. Mai das Foto-Hobby noch weiter ausüben will. Denn wenn ich in fremden Städten bin und Sehenswürdigkeiten fotografieren will dann ist es doch nicht zu vermeiden dass etwa am und um den Kölner Dom (nur als Beispiel) Menschen zu erkennen sind, auch wenn sie weiter weg stehen, in der 100% Ansicht wären sie dann eventuell doch zu erkennen. Außerdem ist ein Foto kein Foto mehr sondern das was bisher "Fotografieren" war ist dann "Erhebung von Daten".

Ich befürchte, wenn viele Menschen von der neuen DSGVO wissen dann wird schon mal die Polizei gerufen wenn man nur die Kamera rausholt oder anfängt zu fotografieren........ Ein riesen Minenfeld.

Ich habe schon überlegt ob man alle Kameras verkaufen soll............. Bei meiner Nikon P900 habe ich durch die xxxxxx-card verlängertes Rückgaberecht. Das werde ich nächste Woche nutzen denke ich.
 
lt. Artikel 2 der DSGVO darfst du rein private Aufnahmen weiterhin machen.

Das ist schon klar nur werden meine Bilder vielleicht auch mal in Online-Medien veröffentlicht, Reiseblog etwa. So etwas gehört für mich zum Hobby dazu. Es ist in Zukunft einfach nicht mehr möglich weil die Nichtsnutzigen Politiker (bitte diesen Wutausbruch entschuldigen) total gepennt haben. Ein Riesen Minenfeld für Hobby-Fotografen ist doie Folge. Reiseblogs oder überhaupt Bloggen ist in Zukunft nicht mehr möglich.

Das rein private Fotos in Zukunft noch möglich sind ist ja gut und schön, aber Fotos etwa hier in die Galerie zu stellen (auch nur als Beispiel) wird ab dem 25. Mai auch schwieriger. Wir in Deutschland sind leider Abmahn-Land Nunmmer 1, in dem sich abgehalfterte Anwälte die ansonsten nichts auf die Kette bekommen dann eben doch ein paar Brötchen verdienen können. Dazu kommen noch die ganzen "Abmahn-Vereine"...........

Die ganze Fotografie wird schwieriger werden. Absolut.
 
Das halte ich dann doch für eher unwahrscheinlich.

Wollen wir das hoffen. Aber insgesamt wird das mit dem Fotografieren sehr schwierig werden ab dem 25. Mai. Leider. Denn wie will man in Städten etwa für einen Blog oder auch nur für eine Online-Galerie fotografieren........ Plätze in Städten sind ja speziell jetzt im kommenden Sommer voller Menschen das sind so viele da kann man von denen keine Einverständniserklärung holen.......... Wie soll das alles gehen. Und sagen: "Gehen Sie mal bitte da weg, ich will den Dom fotografieren" kann man ja auxh nicht.........

Die "PANORAMAFREIHEIT" gibts eben ab dem 25. Mai nicht mehr.......
 
Ich befürchte, wenn viele Menschen von der neuen DSGVO wissen dann wird schon mal die Polizei gerufen wenn man nur die Kamera rausholt oder anfängt zu fotografieren........ Ein riesen Minenfeld.

Ich denke es wird einige überkorrekte Bürger gerade in DE geben, die penetrant werden.:evil:
 
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Plätze in Städten sind ja speziell jetzt im kommenden Sommer voller Menschen das sind so viele da kann man von denen keine Einverständniserklärung holen.......... Wie soll das alles gehen.

Graufilter wäre eine Lösung. Die vereinzelten Gesichter lassen sich wegstempeln.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Graufilter wäre eine Lösung. Die vereinzelten Gesichter lassen sich wegstempeln.

Gut. Graufilter würde gehen. Meine Kamera hat ja ein Filtergewinde, zumindest die Panasonic G5 hat eins. Aber damit ist mehr Aufwand verbunden. Der schnelle Schnappschuss ist gestorben. Man muss immer ein Stativ mitschleppen, man hat mehr Aufwand............... die spontanen Schnappschüsse das hat sich erledigt.

Unbd ja, die "überkorrekten" Mitbürger das wird ein Problem..........

....... und natürlich hat die G5 kein Filtergewinde sondern das Objektiv :evil:
 
Interessant ist es, wie hier die Panik ausbricht - und noch interessanter ist es, wer hier am meisten in Panik gerät. Es war doch bisher schon immer so, dass man nicht einfach ungefragt Menschen fotografieren konnte und die Bilder ins Netz stellen konnte. Aber ein Grossteil der Leute wussten das gar nicht (insbesondere die ganzen Handyknipser). Es war mittlerweile fast selbstverständlich geworden, dass man zu jeder Gelegenheit alles und jeden knipst - beim Konzert, bei Veranstaltungen, sogar im Schwimmbad....die Knipser wussten es nicht oder wollten es nicht wissen.
Bei uns in der Firma wurde vor zwei Jahren ein striktes Handyverbot erlassen, denn es gab sogar Mitarbeiter, die fanden nichts dabei, Bilder aus dem Laborbereich ins Internet zu stellen.
Interessant ist auch, dass die neue Regelung den Berufsfotografen, der bei uns die Industriefotos herstellt, gar keine Nervosität hervorruft. Fur ihn war es schon immer ganz normal, dass man sich von den abgebildeten Personen die Erlaubnis einholt, dass man keine Fotos vor der Freigabe veröffentlichen darf und schon gar nicht ungefragt Bilder ins Netz stellen darf.
 
Nachtrag:
Es ist ja nur so, dass das "Fotografieren" schon eine "Erhebung von Daten" darstellt. "Fotografieren" gibt es in Zukunft ja so wie ich das verstehe wenn man es ganz hart auslegt nicht mehr, vielleicht noch analog.......... aber ich habe nur Digitalkameras........
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Interessant ist es, wie hier die Panik ausbricht - und noch interessanter ist es, wer hier am meisten in Panik gerät. Es war doch bisher schon immer so, dass man nicht einfach ungefragt Menschen fotografieren konnte und die Bilder ins Netz stellen konnte.

Ja. Bisher war es aber so, dass auf öffentlichen Plätzen, wenn die Personen die dort herumliefen nur "Beiwerk" waren das alles legal war. Das war eben die "Panoramafreiheit". Diese gibts aber ab dem 25. Mai nicht mehr...........
 
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Ja. Bisher war es aber so, dass auf öffentlichen Plätzen, wenn die Personen die dort herumliefen nur "Beiwerk" waren das alles legal war. Das war eben die "Panoramafreiheit". Diese gibts aber ab dem 25. Mai nicht mehr...........

Bitte!!!!! Die Frage, was sich da ändert und was sich nicht ändert ist umstritten. Aber umstritten sind sie eben doch. Die Einschätzung, das man bei einem Foto durch eine Stadt von allen Leuten eine Einverständniserklärung einholen müsste ist sehr sehr unwahrscheinlich. Selbst wenn ganz direkt die DSGVO gilt und die Einschätzung des Gesetzgebers bezüglich des KUG nicht stimmt, so gibt es immernoch die "berechtigten Interessen" auch in der DSGVO. Die Einverständniserklärung ist nur EINE Erlaubnisoption in der DSGVO.

Es gibt Momentan 3 "Fraktionen", wenn man so will.

1. PANIK, nichts ist mehr erlaubt, man braucht für alles eine Einwilligung, und wer die nicht hat wird verklagt und muss tausende von Euro zahlen.
2. Ruuuhig, es geht genau so weiter wie vorher. Das KUG regelt all die Ausnahmen. Dieser Einschätzung hängt, unter anderem, auch unsere Bundesregierung wohl an.
3. Praktikabel: Es ist vieles ungeregelt. Der Gesetzgeber hätte besser daran getan, die Öffnungs-Optionen konkret zu nutzen, hat das aber nicht getan. Das KUG ist daher nicht mehr direkt anzuwenden. Es wird auf eine Auslegung über die "berechtigten Interessen" hinauslaufen, die dann die Abwägungen des KUG wieder zum Maßstab nehmen. Ich wiederhole nochmal den Link zu so einer Einschätzung: https://neunzehn72.de/wie-halten-wir-es-mit-dem-datenschutz/

Und Panoramafreiheit hat mit dieser Frage wirklich überhaupt gar nichts zu tun! Wirklich nichts! Die Regelt, dass man Fotos von Kunstwerken (inklusive auch Gebäuden etc.) machen darf, wenn man das von öffentlichem Grund aus tut. Die Panoramafreiheit hat einem nicht erlaubt, Menschen auf der Straße zu fotografieren.
 
die Ausführungen von RA Seiler sind schon sehr informativ...

rechtlich belastbar aber wohl erst, wenn ein Fachrichter entscheidet...

dass das KUG schon alles regelt, empfinde ich wie das bekannte
'Pfeifen im dunklen Wald'...

die DS-GVO ist EU-Recht... und wie ich es lese steht es ÜBER
dem nationalem Recht wie, z.B. dem KUG...
 
Das ist genau das Problem dass diese DSGVO über dem nationalen Recht steht. Und deshalb hätte es hier von der Politik ein handeln bedurft. Leider hat die Politik in Deutschland - anders als etwa in Österreich und Schweden - nicht gehandelt.

Wenn das KUG die "berechtigten Interessen" sieht, die DSGVO aber nicht.............. :confused:
 
Moin,

die DS-GVO ist EU-Recht... und wie ich es lese steht es ÜBER dem nationalem Recht wie, z.B. dem KUG...

ja, das tut es – jedoch nur in den Bereichen, die die DSGVO auch tatsächlich abschließend regelt. Wie hier etliche Male geschrieben wurde, besagt die eine Lesart nun, dass das KUG eine Öffnungsklausel im Sinne des Artikels 85 DSGVO ausfüllt. Wie winfel schreibt, ist dies die Lesart des Bundesinnenministeriums sowie zahlreicher Politiker.

Manche Leute sind der Meinung, dass dies nicht der Fall sei – aber nicht, weil das KUG irgendeinem Passus der DSGVO entgegensteht, sondern weil das KUG ein seit langem bestehendes Gesetz ist, das nicht den Anforderungen in Artikel 85 Absatz 3 DSGVO genügt. Dieser Ansicht zufolge hätte die Bundesregierung das KUG novellieren (und bei der Gelegenheit das Verhältnis zur DSGVO klarifizieren, um beispielsweise auch die Aufnahme und nicht nur die Verbreitung klar zu regeln) oder durch ein neues Gesetz ersetzen müssen (da das KUG eh nur noch ein fragmentarisches Werk ist, wäre das m. E. durchaus eine sinnvolle Lösung gewesen).

Der hier mehrfach verlinkte Herr Seiler vertritt nun gewissermaßen den dritten von winfel angesprochenen Weg: Er ist ebenfalls der Auffassung, dass das KUG in dieser Form nicht den Anforderungen in Artikel 85 Absatz 3 DSGVO genügt. Allerdings sieht er – nicht zuletzt unter Berufung auf die Argumentation der hamburgischen Datenschutzaufsicht – die Grundlage dafür, dass weiterhin bei Veranstaltungen und in den Innenstädten auch Personen fotografiert werden können, in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, also den berechtigten Interessen des Fotografen (beispielsweise dem Interesse, Kunst anzufertigen). Diese müssen abgewogen werden mit den schutzwürdigen Interessen der Fotografierten, die im Allgemeinen weniger schwer wiegen dürften, wenn sich diese Personen in der Öffentlichkeit bewegen – wenn man hingegen jemanden beispielsweise mit seinem Foto in einer bestimmten Situation bloßstellt, können die schutzwürdigen Interessen des Fotografierten aber natürlich dennoch überwiegen; aus dieser Argumentation kann also kein Persilschein für Personenfotografie abgeleitet werden.

Wenn nun Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f greift und damit die Erstellung, Verarbeitung und Nutzung des Fotos gestattet, greift anschließend das KUG, das als Gesetz ja weiterhin bestehen bleibt.
 
Das ist genau das Problem dass diese DSGVO über dem nationalen Recht steht. Und deshalb hätte es hier von der Politik ein handeln bedurft. Leider hat die Politik in Deutschland - anders als etwa in Österreich und Schweden - nicht gehandelt.

Wenn das KUG die "berechtigten Interessen" sieht, die DSGVO aber nicht.............. :confused:

Die "berechtigten Interessen" stehen in der DSGVO, nicht im KUG. In dem gibt es zwar auch berechtigte Interessen, jedoch nur, um die Ausnahmen, die dort stehen, wieder einzuschränken.
 
Wenn man jetzt wüsste ob man noch fotografieren darf, jedenfalls dann wenn man in Städten ist (Street Fotografie). Denn das "Fotografieren" ist ja bereits die Erstellung von Daten........

So klar ist das aus Allem was ich gelesen und gehört habe nicht geworden. Das wird es erst wenn der erste verklagt wird. Abmahn-Anwälte warten wohl schon. Leider.

Wer von Euch wird bestimmte Foto-Aktivitäten definitiv aufgeben (müssen)? :mad:
 
So klar ist das aus Allem was ich gelesen und gehört habe nicht geworden. Das wird es erst wenn der erste verklagt wird...

Ich habe eher den Eindruck, dass du sehr wenig gelesen hast, insbesondere nicht diesen Thread.

Das ist dein gutes Recht, führt aber dazu, dass du kurz vor "Schulschluss" Fragen aufwirfst, die hier bereits eingehend von allen Seiten beleuchtet wurden.

Ich muss dich daher um Verständnis bitten, dass zumindest ich nicht mehr auf diese Fragen eingehe.
 
Wenn man jetzt wüsste ob man noch
fotografieren darf, jedenfalls dann wenn man in Städten ist
(Street Fotografie)...

ich denke, Du kannst ALLES fotografieren...

natürlich IMMER vor dem Hintergrund der neuen Verordnung/gültige
rechtlichen Bestimmungen...

'Aktivitäten aufgeben' müssen viele nicht...

nur mal in Ruhe nachdenken, was noch möglich ist...
 
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