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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

nein, ist es nicht. Nur für diejenigen, denen rechtliche Regelungen sowohl juristisch als auch moralisch egal sind und die nur auf Sanktionen reagieren.

vg, Festan
Dann haben die das früher wohl auch schon gemacht. :rolleyes:
 
Dann haben die das früher wohl auch schon gemacht. :rolleyes:
Vor der DSGVO waren einige Vorschriften grundlegend anders und damit auch viel einfacher zu erfüllen. Z.B. im Bezug auf die Datenschutzerklärung, die Auskunftspflicht oder schon nur so triviale Dinge wie die Mitwirkung beim "Recht auf Löschung", wenn der Fotograf sein Bilder veröffentlicht.

Vor allem waren die Auslegungen des BDSG und (da am meisten relvant für Fotografen) die "einstufung" des KunstUrhG (und anderer relevanter Gesete) durch die deutschen Gerichte einigermaßen geregelt.
 
ja, wahrscheinlich- Charaktereigenschaften ändern sich ja durch die DSGVO nicht.

vg, Festan


Das ist zumindest eine völlige Falschauslegung von dem was ich gemeint hab.
 
Höhere Strafen hätte man auch ohne den Zwang zu völlig übertriebenen Datenschutzerklärungen einführen können.

Ich muss als Fotograf ja auch nicht unter jede legale Bildveröffentlichung schreiben, warum dies leagal ist. Wer meint, dass ich dies nicht legal tue, muss sich selber über die geltenden Gesetze informieren und auch darüber, wo und wie er gemäß der Gesetzeslage gegen die veröffentlichung vorgehen kann.

Dank DSGVO müssen nun Teile (und zwar die aus Sicht der Fotografen und fotografierten eher unwichtigen Teile) davon auf jeder nicht 100% privaten Webseite genannt werden.

Ja. Vieles an dieser Verordnung ist nicht wirklich durchdacht. Das fängt bei der fehlenden Differenzierung an, so dass die Pflichten der DSGVO fast jeden in gleichem Maße treffen, das geht über die bestehenden Unklarheiten in der Umsetzung der Regeln und reicht bis zu der Beweislastumkehr, wonach nun jeder jederzeit nachweisen können muss, dass er Daten zurecht verarbeitet hat, völlig unabhängig davon, ob überhaupt ein Schaden eingetreten ist.
 
Ja. Vieles an dieser Verordnung ist nicht wirklich durchdacht. Das fängt bei der fehlenden Differenzierung an, so dass die Pflichten der DSGVO fast jeden in gleichem Maße treffen, ...

Gesetzte sollen nur für andere gelten, oder was?
Hach, ich bin ja soo klein und will niemandem was Böses. :lol:

Mir ist es schnurzschietegal wer meine Daten missbraucht, ob FB oder ChrischIrgendwer - jeden soll der Blitz treffen!
 
Gesetzte sollen nur für andere gelten, oder was?
Hach, ich bin ja soo klein und will niemandem was Böses. :lol:

Mir ist es schnurzschietegal wer meine Daten missbraucht, ob FB oder ChrischIrgendwer - jeden soll der Blitz treffen!

Ich sprach von Pflichten, nicht von Gesetzen. ;)

Und bezüglich der Pflichten wäre eine Differenzierung sinnvoll, je nachdem, ob die Datenverarbeitung überhaupt problematisch ist und einer Regulierung bedarf.
 
Ist euch nicht langsam schwindelig vom ständigen Im-Kreis-Drehen? :confused:

Das wird uns noch eine weile beschaeftigen:

Die Welt steht noch. Aber das Thema wird uns noch eine ganze Weile beschäftigt halten.

Susanne Dehmel ist Mitglied der Geschäftsführung des deutschen IT-Branchenverbands Bitkom, und zieht im Interview mit der Online-Ausgabe von „Technology Review“ ein erstes Fazit zur DSGVO.
heise.de


w

Ps.: ich lese hier kaum noch, schoenreden hilft nicht. Aber es zeigt sich immer mehr das alle die meinten es aendert sich nichts, oder unwesentlich deutlich falsch lagen. Auch wenn hier manchmal so getan wird als koennte man im forum darueber abstimmen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich mal interessieren würde, nachdem man jetzt X Seiten von geduldigen Papier ausgefüllt hat, ggf. ne Menge Kohle für den RA investiert hat, Kollegen mit Auflagen penetriert und sich nen riesen Stammhirn zermatert hat...

was bleibt am Ende über? Was ändert sich real? Für den "Bürger"? Ich behaupte, gar nichts. 99% aller ist es total Schnuppe. Und vielleicht 1% oder weniger, machen von ihrem "Recht" Gebrauch.
Das Thema wird sich bald im Sande verlaufen haben, nur die Firmen und Anwälte, Behörden werden sich weiter mit dem Papiertiger beschäftigen müssen. Papier ausfüllen, ablegen, fertig.

Aber wirklich real wird sich im Alltag nichts ändern. Außer vielleicht der Möglichkeit das man eventuell von jemanden, der damit Geld verdienen will, Post bekommen könnte.
Aber ansonsten?
 
Ist euch nicht langsam schwindelig vom ständigen Im-Kreis-Drehen? :confused:

Auch nicht schwindeliger als nach Diskussionen, ob man unbedingt L-Objektive braucht, ob "Vollformat" ein korrekter Begriff ist, ob es tatsächlich eine "Brennweitenverlängerung" gibt, ob es "Schärfentiefe" oder nicht doch "Tiefenschärfe" heißt oder ob nun FourThirds oder Vollformat besser ist. :D
 
Auch nicht schwindeliger als nach Diskussionen...

[…]

und BITTE nicht vergessen welches Objektiv für den Kurzurlaub in * …

*hier darf jeder selbst jede bekannte europäische Stadt eintragen,
die ihr/ihm einfällt...

ich finde es gut, dass man sich Gedanken macht über ein Thema,
das so manchen scheinbar noch nicht so recht behagt, aber für den
Job essentiell ist...
 
Welche Pflichten hat der Hobbyfotograf?

Das lässt sich so in einem Satz nicht beantworten und hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt die DSGVO nur dann nicht, wenn es sich um den persönlichen oder familiären Bereich handelt. Also Fotografieren bei der Familienfeier, auf privaten Parties etc. und das Zeigen der Bilder nur innerhalb dieses Personenkreises sollte kein Problem sein, da persönlicher/familiärer Bereich.

Wenn du die Bilder aber der Allgemeinheit zeigst (Homepage, Ausstellung etc.) dann wird die DSGVO relevant und zwar unabhängig davon, ob es kommerziell ist oder nicht. Das kann dann nach sich ziehen, dass du z.B. Einwilligungen der fotografierten Personen brauchst oder eine andere gute Rechtfertigung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zuge des Fotografierens haben musst.

Wenn du deine Bilder auf deiner eigenen Homepage der Allgemeinheit zeigst, dann verarbeitest du die personenbezogenen Daten deiner Besucher und damit fällst du unter die DSGVO, unabhängig davon, ob auf deinen Fotos nun überhaupt Menschen drauf sind oder nicht. Dann musst du eine Datenschutzerklärung und ein internes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit deinem Provider abschließen, deine Homepage DSGVO-konform erstellen und deinen Auskunfs- und Löschpflichten nachkommen.

Auch wenn du deine Bilder bei Facebook, Flickr etc. zeigst, bist du nach neuester Rechtsprechung wohl mitverantwortlich, dass der Dienstanbieter DSGVO-konform arbeitet und musst deine Pflichten nach der DSGVO erfüllen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oha.

Erwägungsgrund 18, insbes. Satz 2. Ruhig mal suchen, was unter « soziale Netze » / « soziale Medien » su subsumieren ist. Und Satz 3 doch eigentlich nur, wenn du als Betreiber einen eigenen Server hast und nicht hostest, oder ?
EuGH Rs. C-210/16 behandelt zunächst einmal Fanpages, nicht das ganze grosse Fratzenbuch. Auch noch einmal so einer dieser kleinen, aber feinen Unterschiede zum allgemein so gerne angeführten Rundumschlag.
 
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