• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum September-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

DSLR Aurüstung als Handgepäck mitnehmen?

Mal ne andere Frage: Könnte es mir beim Rückflug passieren, dass ein übereifriger Zollbeamter meint ich hätte meine Ausrüstung (oder Teile davon) in den Staaten gekauft und muss diese nun verzollen?

Sollte ich Rechnungen mitnehmen? Ihr seht schon ich hab da null Erfahrung... :angel:

Ich bin gerade letztens durchs Stöbern auf diesen Thread gestoßen. Ich weiß zwar nicht, ob sich seit 2008 was getan hat, aber wenigstens könntest du so gezielter auf der Zollseite suchen und dich informieren.
 
Ich bin gerade letztens durchs Stöbern auf diesen Thread gestoßen. Ich weiß zwar nicht, ob sich seit 2008 was getan hat, aber wenigstens könntest du so gezielter auf der Zollseite suchen und dich informieren.

Da findet er aber keine Informationen ob er für eine ausgeführte Kamera eine Rechnung mitnehmen muss.

Müssen muss man natürlich nicht, aber empfehlenswert ist es.

Der "übereifrige" Zollbeamte kann jederzeit die Kamera überprüfen und im Zweifel als Einkauf im Ausland deklarieren, sofern der Eigentümer keinen Nachweis bei sich hat.
 
@spucky steht doch da in Post 2

Variante 2:
Bei der Ausreise in ein Land, das nicht der europäischen Union angehört, muss man zwangsläufig durch eine Passkontrolle. Diese wird durch die Bundespolizei oder durch den Zoll durchgeführt. Ganz in der Nähe der Passkontrolle ist auch immer ein Büro des Zolls zu finden wo man sich eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Waren erstellen lassen kann.
Für eine Privatausfuhr gibt es dort eine Bescheinigung, welche 'Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung' heißt.
Die kostet nichts und ist in 5 Minuten ausgestellt. Auf der Bescheinigung wird dann die Warenbeschreibung und eine Nämlichkeit festgehalten (zB die Seriennummer). Bei der Wiedereinreise zeigt man im Falle einer Kontrolle dann einfach diese Nämlichkeitsbescheinigung vor, die Ware wird evtl. kurz verglichen und man kann schnell seine Heimreise fortsetzen. Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde.

Hab das noch mal kopiert und fett markiert - damit müsste der TE auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein.
 
Hallo

Eneloops gehören nicht beanstandet, zumindest nicht als Gefahrgut. Ich schlage morgen auf der Arbeit gerne in der IATA nach.
Nicht nur Lipos können in Rauch aufgehen daher sind gerade die Regeln für Lithiumzellen nochmals verschärft worden.
Aber es sind ja bis zu 2 Ersatzakkus je Gerät erlaubt.
Gerade bei hochwertigem Equipment lohnt der Zeitaufwand der Nämlichkeitsbescheinigung. Bei mir wurde mal nicht nach dem Laptop sondern nach dem Braun Rasierer nachgefragt. ;) War glücklicherweise aufgeführt.

Gruß
Andreas
 
Da man in der Regel vorher nicht weiß, was genau jetzt "stört", wäre es suboptimal, wenn ich jede Kleinigkeit aus der Tasche hole.

Wenn man öfter fliegt und jedesmal kontrolliert wird, dann gibt es möglicherweise irgendwas, das sie immer herauskramen wollen. Da ist es besser, man hat die betreffenden Sachen heraußen oder nimmt sie garnicht mit, bevor jedesmal die ganze Tasche danach durchsucht wird.

Etwa jedes zehnte Mal hat man unter Garantie Fingerabdrücke auf Linsenoberflächen, darauf bin ich nicht scharf. Aber: jedem das Seine.

Wenn nichts in der Tasche ist, das sie über den Scanner nicht identifizieren können, dann wird extrem selten hineingegriffen.
 
Wenn man öfter fliegt und jedesmal kontrolliert wird, dann gibt es möglicherweise irgendwas, das sie immer herauskramen wollen. Da ist es besser, man hat die betreffenden Sachen heraußen oder nimmt sie garnicht mit, bevor jedesmal die ganze Tasche danach durchsucht wird.

Etwa jedes zehnte Mal hat man unter Garantie Fingerabdrücke auf Linsenoberflächen, darauf bin ich nicht scharf. Aber: jedem das Seine.

Wenn nichts in der Tasche ist, das sie über den Scanner nicht identifizieren können, dann wird extrem selten hineingegriffen.

Wie gesagt, ich kann keinen "Favoriten" erkennen.

Und meine Objektive haben sie bisher noch nie angegrabbelt :eek:
Hab das noch mal kopiert und fett markiert - damit müsste der TE auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein.
Sorry, überlesen.

Das Mitführen der Rechnung reicht aber. Man muss sich vorher beim Zoll keine Nämlichkeitsbescheinigung abholen. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch, wenn die Seriennummer der Kamera auf der Rechnung mit draufsteht.

Eneloops gehören nicht beanstandet, zumindest nicht als Gefahrgut. Ich schlage morgen auf der Arbeit gerne in der IATA nach.
Die wurden auch nicht beanstandet, sondern lediglich überprüft, weil ich 12 Stück davon lose in der Tasche hatte. Nach kurzer Begutachung und Fragerunde "Was ist denn das für ein Hersteller, sind die besser?" ging es weiter.
 
Komplett ausräumen musste ich noch nie und angegrabbelt wurde auch nichts.
Es beschränkt sich in der Regel auf Laptop rausnehmen (weil es wohl beim durchleuchten stört) und eventuell mal Kamera oder Blitz anschalten.
Ist alles völlig undramatisch. Zurück hat auch noch nie einer reinschauen wollen. Rechnungen oder Nähmlichkeitsbescheinigung habe ich nie mit.
Es lässt sich im Fall der Fälle auch nachträglich nachweisen, das die Ausrüstung von hier stammt. Für Belustigung bei den Sicherheitskontrollen
hat übrigens immer wieder mal der Raketenförmige Blasebalg von Giottos gesorgt :)

Gruß

Cruiser8
 
Komplett ausräumen musste ich noch nie und angegrabbelt wurde auch nichts.
Es beschränkt sich in der Regel auf Laptop rausnehmen (weil es wohl beim durchleuchten stört) und eventuell mal Kamera oder Blitz anschalten.
Ist alles völlig undramatisch. Zurück hat auch noch nie einer reinschauen wollen. Rechnungen oder Nähmlichkeitsbescheinigung habe ich nie mit.
Es lässt sich im Fall der Fälle auch nachträglich nachweisen, das die Ausrüstung von hier stammt. Für Belustigung bei den Sicherheitskontrollen
hat übrigens immer wieder mal der Raketenförmige Blasebalg von Giottos gesorgt :)

Gruß

Cruiser8
Natürlich lässt sich das nachträglich nachweisen.

Du zahlst nur erstmal am Zoll und bekommst es dann irgendwann wieder. Was spricht dagegen, dem durch ein simples Blatt Papier aus dem Weg zu gehen?

Bei meiner derzeitigen Ausrüstung nehme ich aber auch nichts mehr mit, da zu alt.
 
Hallo,

heisst es, dass wenn als Handgepäck 7kg zugelassen ist, und allein meine Ausrüstung schon 7kg wiegt, kann ich nichts weiteres mitnehmen?

Gruss
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten