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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Hallo zusammen,


Muss ich eigentlich als Nordamerikaner meine Sachen auch beim Zoll anmelden wenn ich in Deutschland einreise?

Es gibt in den USA auch etwas das der deutschen Nämlichkeitsbescheinigung entspricht. Certificate of Registration Form 4457
Das wird einmal mit Seriennummern mit Zoll bestätigt und kann dann immer wieder verwendet werden. Beim einreisen wenn man zurück kommt einfach dem Zoll zeigen.

Jens
 
Das erforderliche Formular ist das "330" (bzw. VFS Z 08 34 Abs. 30) - wenn es nur in den Urlaub geht, nämlich die "Vereinfachte Nämlichkeitesbescheinigung im Reiseverkehr". Das füllst man (am besten am Computer) aus, druckt es aus und nimmt es nebst seiner Ausrüstung mit. (Link: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0330 ).
...
Ich habe alles zeigen wollen, hatte alle ebay- und Forumskaufeinträge ausgedruckt. Der Zöllner schaute sich ein paar an, vor allem Kamera und Laptop, verglich sie mit dem Formular und schrieb dann die Formulare fertig, also "Nämlichkeitssicherung: s.o." und seinen Namen ins Unterschriftenfeld, dazu noch der Amtsstempel.

Insgesamt ein Aufwand von 5 Minuten am Flughafen plus Hinfahrt. Ich habs ne Woche vorher gemacht, falls was schiefgegangen wäre, hätte man Zeit gehabt Unterlagen zu besorgen - Rechnungen wollte er garnicht sehen. Wenn man etwas Zeit mitbringt, könnte man "auf gut Glück" das auch direkt vor dem Flug machen.
Das kann ich nur bestätigen. Ich habe heute meine Bescheinigung am Flughafen Hannover im Hauptzollamt ausstellen lassen.

Rechnungen wollten sie gar nicht sehen. Meine Frage "Warum kein Vorlegen von Rechnungen?" wurde mit den einleuchtenden Worten begründet: "Wenn sie die Rechnungen vorlegen können, dann bräuchten Sie die Nämlichkeitsbescheinigung ja nicht."

Ich habe meinen Fotorucksack aufgeklappt und die Ausrüstung präsentiert - hat die Zöllner in Gänze aber gar nicht großartig interessiert.
Beim Netbook haben sie die Seriennummer von Gerät und ausgefülltem Vordruck ganz genau geprüft, bei der Kamera mit angesetztem 70-200 haben sie nur noch verglichen, ob das im Vordruck aufgelistete Gerät auch wirklich vorhanden ist (nur Sichtprüfung, Seriennummer hat nicht mehr interessiert). Den Rest der Ausrüstung wie Objektive, Pocket-Kameras, etc. wollten sie gar nicht mehr sehen. :ugly:

Stempel drauf, Gültigkeit von 6 Wochen reingetragen (21 Tage länger wie eingetragener Rückreisetermin) und ab dafür. Also keinerlei Probleme, die Prozedur hat zusammen vielleicht 5 Minuten gedauert. :top:

Allerdings würde ich es nicht direkt vor meinem Flug machen, denn die Schlange am Zoll-Schalter ist nicht zu verachten. Ich hatte nur vier oder fünf Russen und einen Asiaten mit ihren Tax free-Anträgen vor mir - das hat ausgereicht für eine Wartezeit von ca. 15 bis 20 Minuten. Da wurde deutlich genauer geschaut ... :eek:

Wenn ich mir jetzt vorstelle, daß ich zwischen Einchecken und Boarding so ca. 30 bis 60 Minuten zur Verfügung habe und die Schlange doch ca. 15 oder mehr Leute umfasst, dann würde ich die Muffe bekommen daß die Zeit zu knapp ist/ wird.

Also auch mein Tip: Einen Tag (oder mehr) vorher machen ... ;)
 
Rechnungen wollten sie gar nicht sehen. Meine Frage "Warum kein Vorlegen von Rechnungen?" wurde mit den einleuchtenden Worten begründet: "Wenn sie die Rechnungen vorlegen können, dann bräuchten Sie die Nämlichkeitsbescheinigung ja nicht."

Genau deshalb halte ich das ganze mit der Nämlichkeitsbescheinigung für reine Internet-Foren-Hysterie.

Rechnungen mitnehmen und gut ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich mal interressieren würde ist, was man alles auf diesem Vordruck eintragen muss? :confused: nur die wirklich Wertvollen Sachen wie Objektive und Kameras oder auch das ganze Zubehör wie z.B. Batterriegriff, Akkus, Speicherkarten, Filter, Stativ... usw?
zusammengenommen ist das alles ja auch ganz schön was Wert:eek:

Gruß Mellow:cool:
 
Hallo, ich habe mal eine Frage: Kann ich mir eine handschriftliche Rechnung ausstellen lassen und diese bei der Einreise aus einem Nicht EU Land beim Zoll vorlegen wenn er sie sehen möchte. Zum Beispiel eine Kamera bei dem bekannten im Ausland als gebraucht gekauft für 400€.
 
Was willst du eigentlich?

Tatsächlich eine gebrauchte Kamera im Ausland kaufen? Kann funktionieren, wenn der Kaufpreis realistisch ist.

Oder dir eine Fake-Rechnung ausstellen lassen? Dann reden wir hier über die Anleitung zu einer Straftat.....
 
Was willst du eigentlich?

Tatsächlich eine gebrauchte Kamera im Ausland kaufen? Kann funktionieren, wenn der Kaufpreis realistisch ist.

Oder dir eine Fake-Rechnung ausstellen lassen? Dann reden wir hier über die Anleitung zu einer Straftat.....

Hab ich mich so missverständlich ausgedrückt??? Ich möchte eine gebrauchte Kamera von meinem Bekanten im Ausland kaufen. Kamera ist 1 Jahr alt und hatte neu umgerechnet 520€ gekostet. man sieht der Kamera nicht an das sie gebraucht ist. Diese könnte ich für 370€ haben. Wenn er mir nun eine handschriftliche Rechnung ausstellt über die besagten 370€ was sagt da der Zoll????
 
Rechnungen wollten sie gar nicht sehen. Meine Frage "Warum kein Vorlegen von Rechnungen?" wurde mit den einleuchtenden Worten begründet: "Wenn sie die Rechnungen vorlegen können, dann bräuchten Sie die Nämlichkeitsbescheinigung ja nicht."

Ich war letztes Jahr im Herbst beim Zollamt am Frankfurter Flughafen, um meine Ausrüstung für einen USA-Trip anzumelden. Hatte einfach alles sauber gelistet inkl. Seriennummer und Kaufdatum. Dazu die Rechnungen geheftet. Beamter hat etwa 5 Sekunden draufgeschaut und mir dann alles zurückgegeben mit dem Hinweis, dass ich mehr nicht bräuchte. Sollte ich bei der Einreise am Zoll angesprochenen werden, hätte ich ja alle Belege sauber zur Hand.

Zur Sicherheit hatte ich mir die gescannte Liste inkl. Belege auch noch mal auf's iPhone gepackt. Falls ich die Papiere verloren hätte.

Allgemein habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Zöllner da recht entspannt sind.
 
Ich war neulich Richtung Dubai/Malediven unterwegs. Sämtliche Rechnungen für 2 DSRL-Gehäuse samt Objektiven hatte ich dabei, teilweise aber ohne Seriennummern.

Der Herr vom Zoll war sehr hilfreich und erklärte mir, dass die Nämlichkeitsbescheinigung trotz vorliegenden Rechnungen manchmal hilfreich sein kann (je nach dem, aus welchem Land man zurückkommt!) und manchmal halt auch überflüssig ist. Sie kann helfen, muss aber nicht vorliegen. Er hat mir diese dann aus eigener Entscheidung doch ausgestellt.

Er hat alle Rechnungen incl. Bescheinigung zusammengetackert, Stempel drauf und gut. Auf der Bescheinigung steht : siehe gestempelte Rechnungen.

Damit hatte ich ein gutes Gefühl und fühlte mich auch vom Zoll sehr gut bedient. Sofern der Herr hier mitliest: Vielen Dank, schönes Gespräch, schöne Atmosphäre und netter Service ! Und tatsächlich: In Dubai kann man fast keine Pentax-Teile kaufen....
 
Hab ich mich so missverständlich ausgedrückt??? Ich möchte eine gebrauchte Kamera von meinem Bekanten im Ausland kaufen. Kamera ist 1 Jahr alt und hatte neu umgerechnet 520€ gekostet. man sieht der Kamera nicht an das sie gebraucht ist. Diese könnte ich für 370€ haben. Wenn er mir nun eine handschriftliche Rechnung ausstellt über die besagten 370€ was sagt da der Zoll????

derfred, kannst Du was dazu sagen ????
 
Eine Idee hätte ich schon... ob die aber den rechtlichen Sachverhalt trifft?

Wenn ich der Zoll wäre, würde ich auf eine - von einer Privatperson ohne geschäftlichen Hintergrund - nicht allzuviel geben... Ich meine, die ist weder nachprüfbar noch irgendwie rechtlich was wert.

Aber wie gesagt, vielleicht berücksichtigt der Zoll so eine Rechnung ja.
 
Hat wirklich keiner eine Idee, ob es geht eine handgeschriebene Rechnung dem Zoll vorzulegen ????

Wenn es so einfach wäre, würden Horden von Touristen mit "günstig über einen Bekannten eingekaufter" Kleidung, technischer Ausrüstung, etc. inkl. jeweiliger Rechnung am Flughafen einfallen. Von daher tippe ich mal auf: NEIN. ;)
 
Die Vorlage einer handgeschriebenen Quittung/Rechnung reicht aus.
Wichtig ist, dass der Käufer und Verkäufer namentlich und mit Adresse benannt wird, der Kaufgegenstand eindeutig und detailliert beschrieben ist (die Angabe der Seriennummer ist hilfreich), Datum und natürlich der Kaufpreis drauf.. fertig.
 
Wenn es so einfach wäre, würden Horden von Touristen mit "günstig über einen Bekannten eingekaufter" Kleidung, technischer Ausrüstung, etc. inkl. jeweiliger Rechnung am Flughafen einfallen. Von daher tippe ich mal auf: NEIN. ;)

Aber wie willst Du dann ein von privat gekauftes Teil sonst belegen?
Ich glaube fast, er hätte weit weniger Probleme, wenn er das Ding kauft, in die Fototasche packt und gut ist es.
Da will einer alles richtig machen und keiner kann ihm eine Tipp geben. Es wird ihm sogar die Planung einer Straftat unterstellt.
Und ich möchte mal fast wetten, wenn er beim Zoll fragt, was ich an seiner Stelle ohnehin getan hätte, bekommt er auch keine brauchbare Info.
Sowas wie "Nee, das erkennen wir nicht an. Dann dürfen Sie halt nichts gebrauchtes im Ausland von privat kaufen.":lol:
 
Da so viele Seiten durchzulesen sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, wollte ich kurz mal meine Frage(n) hier stellen, da mein USA Urlaub vor der Türe steht :D

Muss auf das Formular der Nämlichkeitssicherung auch die Anzahl der Speicherkarten / Akkus mit drauf? Wie sieht das mit dem Zubehör aus, für das man keine Rechnung vorlegen kann (Filter, Fernauslöser, etc.) ?

Gruß
Werner
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mal etwas gesucht, aber zufrieden bin ich mit der SuFu bisher bei dem Thema nicht. Also frage ich einfach selbst.

Wir fliegen bald nach Teneriffa, die großen Flugexperten sind wir nicht. Habe mich daher schonmal im Netz schlau gemacht und die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausgefüllt und beim Zoll mal angerufen.
Der Herr dort konnte mir leider nicht sagen, wie der Zoll auf Teneriffa mit meiner Ausrüstung umgehen wird.
Sucht man im Netz, findet man immer wieder Hinweise was der Urlauber wieder nach Deutschland einführen darf. Die Grenzen liegen hier anders, da die Kanaren einen Zoll Sonderstatus unterliegen.

Also meine Frage an andere Kanarenurlauber: Ich kann nötigenfalls Rechnungskopien auf meinen Namen, eine Ebaykaufrechnung und eine Gebrauchtkaufquittung mitführen. Die Sachen sind alle gebraucht und sofern man dies bei gut behandelten Kamerasachen sagen kann auch erkenntlich gebraucht. Reicht das, brauche ich das überhaupt?

Möchte keine unangenehme Überraschung erleben.
Über Links oder konkrete Hinweise würde ich mich freuen. Hinweise a la "ich bin noch nie kontrolliert worden" helfen nur bedingt weiter. Man kommt auch in Deutschland vll 20 mal am Zoll vorbei und beim 21. Mal nehmen sie das Gepäck auseinander.
 
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