Die Begründung, warum eine Rechnung vorzulegen ist, habe ich auch schon vom Zoll gehört:
Das Gerät sieht ziemlich jung aus. Zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist die Rechnung notwendig, um nicht über die Bescheinigung als Schmuggelware eingeführte Ware nachträglich zu legalisieren.
Wäre ja auch zu einfach: ich kaufe im Ausland ein Objektiv, bringe es schwarz hier her und lasse mir dann per Bescheinigung bestätigen, dass es deutsche Ware ist und kein Zoll anfällt...
Ich kann die Argumentation des Zolls einigermaßen nachvollziehen. Gut, dass ich Rechnungen habe. Die Teile, für die ich keine Rechnung mehr habe, denen sieht man das Alter auch deutlich an und da fragt der Zoll dann auch nicht mehr nach (z.b. ein manuelles 50/1.7 aus den 80ern).
Ach ja: Das Lustige an der Sache ist: Wenn ich die Rechnungen habe, dann brauche ich die oben beschriebene Bescheinigung nicht mehr...
Gruß
Never
Das Gerät sieht ziemlich jung aus. Zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist die Rechnung notwendig, um nicht über die Bescheinigung als Schmuggelware eingeführte Ware nachträglich zu legalisieren.
Wäre ja auch zu einfach: ich kaufe im Ausland ein Objektiv, bringe es schwarz hier her und lasse mir dann per Bescheinigung bestätigen, dass es deutsche Ware ist und kein Zoll anfällt...
Ich kann die Argumentation des Zolls einigermaßen nachvollziehen. Gut, dass ich Rechnungen habe. Die Teile, für die ich keine Rechnung mehr habe, denen sieht man das Alter auch deutlich an und da fragt der Zoll dann auch nicht mehr nach (z.b. ein manuelles 50/1.7 aus den 80ern).
Ach ja: Das Lustige an der Sache ist: Wenn ich die Rechnungen habe, dann brauche ich die oben beschriebene Bescheinigung nicht mehr...
Gruß
Never