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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Die Begründung, warum eine Rechnung vorzulegen ist, habe ich auch schon vom Zoll gehört:

Das Gerät sieht ziemlich jung aus. Zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist die Rechnung notwendig, um nicht über die Bescheinigung als Schmuggelware eingeführte Ware nachträglich zu legalisieren.
Wäre ja auch zu einfach: ich kaufe im Ausland ein Objektiv, bringe es schwarz hier her und lasse mir dann per Bescheinigung bestätigen, dass es deutsche Ware ist und kein Zoll anfällt...

Ich kann die Argumentation des Zolls einigermaßen nachvollziehen. Gut, dass ich Rechnungen habe. Die Teile, für die ich keine Rechnung mehr habe, denen sieht man das Alter auch deutlich an und da fragt der Zoll dann auch nicht mehr nach (z.b. ein manuelles 50/1.7 aus den 80ern).

Ach ja: Das Lustige an der Sache ist: Wenn ich die Rechnungen habe, dann brauche ich die oben beschriebene Bescheinigung nicht mehr...

Gruß
Never
 
Am liebsten würde ich mir das ganze Zollgedöns sparen und einfach so fliegen, aber man kommt da wohl nicht drumherum.

Klar kannst du dir die ganze Sache sparen und einfach so fliegen. Wenn die ganzen Ausrüstungsgegenstände in der EU erworben wurden, dann kanns dir egal sein, weil du damit eh nicht durch den roten Ausgang musst, hast ja diesbezüglich nix zu verzollen.
Ich hab mir das letzte Mal vorm Abflug direkt vorm Check-In diesen einfachen Schriebs geholt (jedenfalls nicht das INF 3 - 0329 Formular, das werde ich mir übermorgen mal holen). Dazu hatte ich Rechnungskopien bei (wobei nur auf einer eine Seriennummer stand), wurden alle mit dem Formular zusammen getackert, Stempel drauf, fertig. Bei der Wiedereinreise hab ichs natürlich nicht gebraucht. Ich hab mir das nur für den Fall der Fälle geholt, gerade nach einem Flug aus den USA bin ich doch sehr müde, da ich im Flieger nicht wirklich viel penne. Und in so einem Zustand hab ich nicht wirklich Lust, mich mit dem Zoll auseinandersetzen zu müssen, da ich vor Ort eh nicht belegen kann, dass ich mir die ganzen Sachen in der EU gekauft habe oder importierte Sachen schon ordnungsgemäß verzollt wurden.

Musst du also selbst wissen, wie hoch das Risiko ist, dass genau du kontrolliert wirst. Wie gesagt, wenn alles in der EU erworben wurde oder ordnungsgemäß verzollt und versteuert wurde, kann dir nichts passieren, du musst es im Fall der Fälle lediglich beweisen können.

@NeverAgain: Ohne Bescheinigungen müssten die Rechnungen wohl die Seriennummern enthalten (sonst könntest du mit einer Blanko-Rechnung beliebig viele Gegenstände des gleichen Typs legalisieren), aber wie schon weiter oben erwähnt, bei meiner Ausrüstung ist das nur bei einem Objektiv der Fall, welches ich im Saturn kaufte. Die Dinge, die im Onlinehandel erworben wurden, haben keine Seriennummer auf der Rechnung. Da hilft dann ein Formular mit Seriennummern drauf doch weiter als nur Rechnungen.
 
Sorry, dass ich mir selbst antworte...

Ich war heute beim Zollamt. Absolut unkompliziert. Ich hab nach dem INF3 gefragt, welches mir dann vorbereitet (2x "Kopierfolie" zwischen die drei Ausführungen) vorgelegt wurde. Da ich das zum ersten Mal gesehen habe, wurde mir noch erklärt, was wo eingetragen werden muss. Das sind nur 11 Felder, die überhaupt für den Antragsteller eine Rolle spielen. Eine Aufstellung aller Geräte inkl. Seriennummern in dreifacher Ausführung mit dabei zu haben war von Vorteil, also Danke für den Tipp, wer auch immer ihn zuerst gebracht hat. Diese Aufstellung wurde einfach ans Formular angeheftet und im entsprechenden Feld "siehe Tabelle 1" eingetragen. Zeitaufwand vor Ort etwa 10 bis 15 Minuten, Kosten wie schon andernorts erwähnt wurde: 0. Rechnungen wurden bei mir keine benötigt, bei nem Kumpel von mir aber schon. Das scheint von Zollamt zu Zollamt (oder Bearbeiter) unterschiedlich zu sein. :confused:

@Diddy1981: Wenn das Zollamt bei dir nicht zu weit entfernt ist kannst du ja auch mal ohne Rechnungen dein Glück versuchen. Nimm am besten die Rechnungen mit, die du hast und lass dir wenigstens das eintragen. Im Fall der Fälle wird somit der "Streitwert" verringert.
 
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
bitte um Hilfe: Schweizer hat eine Digitalkamera vor einigen Wochen in Berlin gekauft. Kamera wurde ausgepackt. Jetzt verkauft er die Kamera von der Schweiz aus wieder und legt die Rechnung (aus Berlin) bei. Wenn ich diese Kamera als Österreicher kaufe, muss ich dann Eust und Zoll bezahlen ???
Vielen Dank
Günther
 
Hallo zusammen,
bitte um Hilfe: Schweizer hat eine Digitalkamera vor einigen Wochen in Berlin gekauft. Kamera wurde ausgepackt. Jetzt verkauft er die Kamera von der Schweiz aus wieder und legt die Rechnung (aus Berlin) bei. Wenn ich diese Kamera als Österreicher kaufe, muss ich dann Eust und Zoll bezahlen ???

Hallo,

vermutlich ja. Die Kamera wird ja aus einem nicht-EU Land erneut in den Wirtschaftsraum eingeführt.

Du kannst:
  • Beim Zoll nachfragen, wie es funktioniert
  • Einen Anwalt fragen
  • Den Kauf lassen

Ich persönlich würde Variante 3 nehmen ..

Grüße,
Scooby
 
Die Kamera wird ja aus einem nicht-EU Land erneut in den Wirtschaftsraum eingeführt. [eigene Hervorhebung]

Eben dieses Stichwort "erneut" sollte sagen, dass eine (nochmalige) ZOLL-Zahlung nicht nötig ist, denn die Kamera wurde bereits einmal verzollt (beim Import in den EWR), was mit der Rechnung zu belegen ist. Eine Nachfrage beim Zoll ist auch von mir die Empfehlung, auch um die Sache der EUSt zu klären.

Grüße, Grand-Duc
 
Wenn sich der Schweizer eine MwSt-Erstattung geholt hat wird die EUst sicher fällig werden aber wenn nicht ist die ja eigentlich schon entrichtet. In solch speziellen Fällen würde ich mich aber ohnehin nur auf eine Auskunft vom Fachmann verlassen.
 
Du kannst:
  • Beim Zoll nachfragen, wie es funktioniert
  • Einen Anwalt fragen
  • Den Kauf lassen

Ich persönlich würde Variante 3 nehmen ..

Grüße,
Scooby

Hallo,
danke für alle Antworten. Der Verkäufer selber meinte "ja es fallen Zoll etc." an.
Wenn er es richtig gemacht hat, hätte er sich die Eust als Tax refund holen und die Kamera ordentlich in der Schweiz verzollen müssen. Nur ich kenn die Vorgeschichte nicht.
Er meinte nur sie sei für mich "steuerfrei, wenn ich sie abhole" :ugly:
Die Sache ist mir zu unsicher .... ich lasse es bleiben.
Danke an alle !
Günther
 
Das ist wirklich so wie von anderen bereits erwaehnt, wenn die Steuer irgendwann einmal entrichtet wurde, musst du sie nicht nochmal bezahlen. Nur falls es jemand anderes mal interessiert. Man muss es halt beweisen koennen.

Ich musste mich mit dem Thema leider schon zur Genuege beschaeftigen. Zwar ging es da um Autos, aber ich wuesste nicht warum es bei anderen Waren anders sein sollte :)
 
Habe den Thread gerade entdeckt und wollte auch mal meine Erfahrungen mitteilen...

Vor sechs Jahren ging's in Urlaub nach Indien, mit kompletter Ausrüstung, ganzer Rucksack voll. Also auch Gedanken gemacht, wie das bei der Wiedereinreise wird. Ich bin dann zu meinem Zollamt hier in der Gegend gefahren, mit der kompletten Ausrüstung und habe dort im Beisein eines Zollbeamten das INF3 ausgefüllt, er hat die Seriennummern überprüft und seinen Stempel daruntergesetzt. Rechnungen wollte er nicht sehen.
Zollamt vor Ort hat für mich den Vorteil gehabt, alles in Ruhe zu erledigen, ohne Stress, falls es Diskussionen gegeben hätte. Ich stelle mir das u.U. am Flughafen mit Abflug in 30 Minuten etwas schwieriger vor.

Ich denke, der Nachweise mit Rechnungen ist auch inzwischen etwas schwierig geworden, da inzwischen auch häufiger Privatpersonen im EWR untereinander ihr Equipment verkaufen. Da wird es auch bei nicht-Grauimport schwierig, den Nachweis zu führen...

Grüße,
Axel
 
Hi, hoffe, dass die Frage nicht schon einmal gekommen ist, habe es nicht geschafft mich durch alle 103 Seiten zu klicken (gute Hälfte hab ich durch, da war's nicht dabei) :))

Ich habe eine Kamera, die mir seinerzeit meine Schwester aus den USA mitgebracht hat (bzw hat sie die Cam während ihres AuPair Jahres dort gekauft und ist später auf eine größere umgestiegen, woraufhin ich die Cam "geerbt" hab.
Jetzt planen wir einen Urlaub in den USA. Die Kamera würde natürlich mitkommen. Sollte ich sie irgendwie deklarieren oder so? Nicht dass es bei der Ausreise / Wiedereinreise dann zu Problemen kommt... Wenn ja - mache ich das bei der Ausreise aus Österreich oder bei der Einreise in die USA? Rechnung habe ich keine - Kamera ist allerdings schon über 1 Jahr alt.

lg und danke schon mal im voraus, bin etwas planlos (und nach dem Lesen dieses Treads irgendwie noch verwirrter :(
 
Ich brauche Hilfe :(.

War gerade beim Zollamt und hab erklärt, dass ich mit meiner Kamera in Urlaub möchte und ich diese eben anmelden will etc.

Sie meinten, da der Wert über 1000€ sei, müsste ich erst eine schriftliche Ausfuhranmeldung einreichen... Das es ein Urlaub ist, habe ich gesagt, seufz.

Ich weiß nicht mal wie ich das Ding einreiche und die Suche hat mir auch nicht geholfen. Irgendwelche Tips?
 
Sie meinten, da der Wert über 1000€ sei, müsste ich erst eine schriftliche Ausfuhranmeldung einreichen.
Falsch. und das hat dir sicher keiner so gesagt. Ich denke eher, du hast das falsch interpretiert.
Ich bin dann zu meinem Zollamt hier in der Gegend gefahren, mit der kompletten Ausrüstung und habe dort im Beisein eines Zollbeamten das INF3 ausgefüllt, er hat die Seriennummern überprüft und seinen Stempel daruntergesetzt
Das war wohl gemeint und so ist es richtig. Auch nachzulesen auf www.zoll.de.

Uwe
 
Also ich war dort, vor Ort, mit meiner gesamten Ausrüstung (also wie Du).... Die Beamtin hat einen Blick auf meine angefertigte Liste geworfen und gesagt, dass der Wert über 1000€ sei und ich daher eine schriftliche Ausfuhranmeldung brauche, die ich auf Zoll.de ausfüllen könnte...
Das war so - da gab's nichts zu interpretieren, leider :(. Evtl. hat sie mich falsch verstanden. Ich hab ihr sogar die 329 genannt...

Du denkst also, ich brauche es nicht. Gibt es da einen offiziellen Link? Wenn ich jetzt hinfahre und ihr erkläre, dass sie unrecht hat... naja, das kommt sicher nicht so gut an, oder? Wo genau auf Zoll.de finde ich das denn?

Danke für die schnelle Reaktion.
 
Ok, ich war nochmal dort, mit dem Ausdruck der Seite... gleiches Ergebnis. Ich liege über 1000€ und da geht das nicht mit dem INF Blatt.
Das sei (Achtung) nur für die Einreise und ich müsse ja erstmal raus.
Nach meiner Frage, warum das nicht auf der Seite von Zoll.de steht sagte sie, dass sie den Text nicht gemacht hat und ich mich an Berlin wenden soll, wenn mir der Text nicht passt :eek:.
Foren hätten eh keine Ahnung.

Tolle Wurst. Ich hab das immernoch nicht und bald fliege ich.
Immerhin hat sie mir gezeigt wo das auf Zoll.de ist:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/e01_iza/index.html

Trotzdem, heute ist nicht mein Tag. Weil ich es auch schaffe vor 3 auf so nem Amt zu sein. Extra Urlaub hab ich dafür - und trotzdem kein Schein.
 
Ok, ich war nochmal dort, mit dem Ausdruck der Seite... gleiches Ergebnis. Ich liege über 1000€ und da geht das nicht mit dem INF Blatt.
Das sei (Achtung) nur für die Einreise und ich müsse ja erstmal raus.
Bei "Raus" musst du doch nur zum Zoll, wenn du Mehrwertsteuer etc. wieder holen willst.



Zollkontrollen gibt es afaik nur bei der Einreise - und dafür brauchst du das inf3, falls dich jemand fragt, ob das neu ist


Also - noch mal hin und dir das inf3 für die Wiedereinreise abstempeln lassen
 
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