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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Warum ist es eigentlich relevant, ob die Ware in der EU erworben wurde? Man könnte sie ja auch bei einem vorherigen Auslandsaufenthalt im Ausland erworben und bereits rechtmäßig eingeführt haben.

Ich dachte es geht eigentlich darum, dass man bei der Ausreise alle Dinge auflisten und bestätigen lässt, die man mitnimmt, damit man bei der Einreise nachweisen kann, dass diese nicht während der Reise (im Ausland) erworben wurden.

Vor meiner Ausreise hatte ich gefragt, wie es damit ausschaut, aber das war was, wofür ich schon mal Zoll zahlen musste. Kam auf dem Postweg und war über der Grenze von 20 Euro. Da hatte ich dann die Rechnung und den Nachnahme-Zettel von der Post mit (da standen die Gebühren drauf, mein Argument: der Zoll sollte in der Lage sein, mit den Angaben auf der Rechnung und dem Datum die damaligen Gebühren zu berechnen und wenn das gleiche rauskommt, was ich auf dem Zettel von DHL stehen hab, sollte das klar gehen). Bei der Bescheinigung vor der Ausreise hatte ich gefragt, wie es ausschaut, als Antwort erhielt ich, dass ich belegen können muss, dass die Ware schon mal verzollt wurde. Es wurden aber keine Seriennummern oder sonstiges notiert, nur "Foto-Ausrüstung" und dann alle Rechnungskopien angeheftet (Originale blieben zu Hause, die Kopien wurden logischweise auf der ganzen Reise mitgeführt). Allerdings gab es keinen Grund bei der Einreise durch die rote Tür zu gehen (Mitbringsel waren so um die 100 Euro, alles andere war ja schon verzollt oder gleich in der EU erworben wurden), weiß also nicht, wie es damit ausgegangen wäre.

Aber die Frage, wie es mit auf vorherigen erworbenen Sachen ausschaut, beantwortet auch dies nicht. Meine Lösung wäre, Rechnungen aufheben, sowie die Flugtickets oder Fähre/Bahn (da vor allem die für die Ausreise aus dem nicht EU-Land und Einreise in ein EU-Land) und dann paar Tage vor Abreise zum Zoll gehen und sich da ne Bescheinigung ausstellen lassen, dass die Waren schon mal eingeführt wurden und unter der damals gültigen Grenze lagen. Für bereits verzollte Waren einfach die Bescheinigung darüber mitnehmen. KA, ob es ne bessere Lösung gibt, aber die kann dir dann auch der/die Beamte/~in vor Ort nennen. Und ich gehe lieber einmal vor der Reise vergebens zum Zoll (weil es entweder nicht geht, was fehlt, oder ich an nen anderen Ort muss), als mich totmüde nach nem x Stunden Flug mit dem Zoll zu ärgern, weil ich nicht in der Lage bin, dem Beamten belegen zu können, dass der Gegenstand nicht in diesem Urlaub erworben wurde, sondern schon eher und er nur so neu ausschaut, weil ich mit meinen Sachen ordentlich umgehe. Das Argument wird nicht reichen, das fällt auch den Schwindlern ein...

Diese Variante verstehe ich so, als könne man bis zu 430 EUR nicht-teilbare Waren steuerfrei einführen, darüber hinaus zusätzlich 700 EUR nicht-teilbare Waren zum pauschalierten Satz von 17,5% und alles darüber hinaus lediglich zusätzlich "normal" versteuern.
Bis 430 Euro ohne Zoll und Steuern, von 430,01 Euro bis 700 Euro wird alles, was nicht mehr in die 430 "freien" Euro rein passt, pauschalisiert. Kommst du aber ingesamt auf über 700 Euro gibt es nur noch die Freimenge (sofern die Waren sinnvoll teilbar sind) und alles was darüber ist, wird normal verzollt und versteuert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich verstehe es schon zu 95% aber die restlichen Fehlen mir noch.
Ich kaufe mir in Thailand ein Objektiv für 150€ dann sage ich mir - man ist das günstig - und kaufe zwei davon.
Wert der Objektive die ich einführe 300€
Mein Freibetrag ist 430€ -> also noch Luft dazwischen.

Welchen Eingang benutze ich dann bei der Einreise am Flughafen in Deutschland? Rot oder Grün?

Ich bin aus Punkt 2 im Fred nicht ganz schlüssig geworden - Danke.
 
Welchen Eingang benutze ich dann bei der Einreise am Flughafen in Deutschland? Rot oder Grün?
Da hinter dem roten Tor der Zonk wartet: Grün. Nee ernsthaft, wenn ich weiß, dass ich Waren im Wert von bis zu 430 Euro einführen darf und da auch drunter bin (mit allem, was ich im nicht-EU Ausland gekauft habe und bei der Einreise noch bei mir habe), dann gehe ich durch den grünen Ausgang. Allerdings könnte man sich auch überlegen, den roten zu nehmen und versuchen, sich einen Schriebs zu besorgen, dass die Waren unter 430 Euro sind und bei der aktuellen Einreise erstmals eingeführt wurden. Ich denke dabei an die Frage von No-Nonsense, wie es bei der nächsten Einreise ausschaut. Aber ob der Zoll mir diesen Wunsch überhaupt was erfüllen will, kann oder darf, weiß ich allerdings nicht.
 
Ich kaufe mir in Thailand ein Objektiv für 150€ dann sage ich mir - man ist das günstig - und kaufe zwei davon.
Wert der Objektive die ich einführe 300€
Mein Freibetrag ist 430€ -> also noch Luft dazwischen.

Wichtig ist noch, dass der vom Zoll festgelegte Wechselkurs des Einreisetages bei der Berechnung herangezogen wird. Das war z.B. bei meiner letzten USA-Reise relevant, da ich Mitte September hingereist bin und Mitte Oktober wieder zurück. Den EUR-Wert meiner im September erworbenen Mitbringsel konnte ich leider erst Anfang Oktober anhand des vom Zoll für Oktober festgelegten Kurses ermitteln.

Allerdings könnte man sich auch überlegen, den roten zu nehmen und versuchen, sich einen Schriebs zu besorgen, dass die Waren unter 430 Euro sind und bei der aktuellen Einreise erstmals eingeführt wurden. Ich denke dabei an die Frage von No-Nonsense, wie es bei der nächsten Einreise ausschaut. Aber ob der Zoll mir diesen Wunsch überhaupt was erfüllen will, kann oder darf, weiß ich allerdings nicht.

Die Idee ist wirklich gut! Solange man eine Rechnung vom letzten Jahr hat ist es hoffentlich kein Problem, aber falls man beruflich häufiger ins außereuropäische Ausland reist und zufällig die Ware von letzter Woche/Monat wieder dabei hat, dann wäre so eine Bescheinigung sicherlich hilfreich.

-Jens
 
Danke euch beiden.

Dann kann ich durch den grünen gehen. Der Wechselkurs wird innerhalb drei Wochen sich ja nicht verdoppeln.. hoffen wir es mal ;)

Das mit dem Schrieb vom Zoll verstehe ich nicht was ihr meint. Wenn ich das nächste Mal in Urlaub fliege kann ich die Sachen doch anmelden.. dann mus ich doch keine Bedenken haben oder?
 
Ja, vor Reiseantritt anmelden geht auch, theoretisch. Es ist allerdings die Frage, ob eine EU-Rechnung nötig ist, um z.B. diese vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung zu bekommen (oder das INF3 Formular). Wenn das nicht nötig ist, ist die Sache klar, dann braucht man auch keinen Schriebs. Allerdings geht es bei diesen Formularen ja vor allem darum, zu belegen, dass die ausgeführten Waren schon einmal versteuert und verzollt wurden und das nicht nochmal bei der Wiedereinreise gemacht werden soll. Für Waren, die innerhalb der bestehenden Freimengen mitgebracht wurden (oder auf dem Postweg empfangen wurden) existiert so ein Nachweis nicht (z.B. EU-Rechnung), es sei denn, man würde so etwas in der Art beim roten Tor bekommen (k.A., wie die entsprechende Alternative auf dem Postweg ausschaut).
 
Hallo!

Ist die Freigrenze eigentlich übertragbar?
Heißt:
Wenn man mit 3 Leuten wieder nach D einreist und eine einzige Ware im Wert von etwa 1000 € mitbringt, ist das dann innerhalb der Freigrenze oder muss man es verzollen und versteuern?

Grüße
Nika
 
Ja, vor Reiseantritt anmelden geht auch, theoretisch. Es ist allerdings die Frage, ob eine EU-Rechnung nötig ist, um z.B. diese vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung zu bekommen (oder das INF3 Formular). Wenn das nicht nötig ist, ist die Sache klar, dann braucht man auch keinen Schriebs. Allerdings geht es bei diesen Formularen ja vor allem darum, zu belegen, dass die ausgeführten Waren schon einmal versteuert und verzollt wurden und das nicht nochmal bei der Wiedereinreise gemacht werden soll. Für Waren, die innerhalb der bestehenden Freimengen mitgebracht wurden (oder auf dem Postweg empfangen wurden) existiert so ein Nachweis nicht (z.B. EU-Rechnung), es sei denn, man würde so etwas in der Art beim roten Tor bekommen (k.A., wie die entsprechende Alternative auf dem Postweg ausschaut).

Also ich bin letztes Jahr vor meiner USA Reise einfach zum Zoll gelatscht am Flughafen, habe denen Kamera, Objektive und Laptop gezeigt und die haben dann Seriennummern notiert auf ihrem Wisch und fertig wars. Ich musste keine Rechnung oder sonstwas vorzeigen.
 
Ich entschuldige mich jetzt schon falls meine Frage hier in diesem Teil bereits beantwortet wurde, aber die fast 1000 Beiträge habe ich mir jetzt nicht angetan.

Das ich bei Wiedereinreise meinem Zoll nachweisen muss, das ich keine Fotoausrüstung im Ausland gekauft habe ist mir noch klar. Dazu führe ich alle Rechnung mit. Nur was ist mit der Einreise in ein fremdes Land? Ich komme aus der Schweiz und reise in Deutschland ein mit meiner gesammten Fotoausrüstung (kann ja auch ein Deutscher sein der in die Schweiz einreist). Kann da der Deutsche Zoll Probleme machen? Immerhin könnte ich mein Fotozeugs in Deutschland verkaufen. Wie wird das geregelt?

Gruss
Claude
 
Solange du nicht zum Beispiel ein Objektiv mehrmals originalverpackt dabei hast, also der Eindruck der gewerblichen Einfuhr entsteht ist das kein Problem. Wenn die Zöllner Zweifel haben können sie eine Sicherheitsleistung erheben die du dann bei der Ausreise wiederbekommst wenn du nachweist, dass du deine Sachen auch wieder ausführst. Wie immer bei solchen Sachen gilt aber: einfach kurz beim Zoll nachfragen dann hat man eine sichere Auskunft.
 
Warum ist es eigentlich relevant, ob die Ware in der EU erworben wurde?
Weil das wie ein Inlands-Erwerb ist, wir haben einen "gemeinsamen Binnenmarkt", und innerhalb von dem wird nix verzollt.

Man könnte sie ja auch bei einem vorherigen Auslandsaufenthalt im Ausland erworben und bereits rechtmäßig eingeführt haben.
Dann kann man das ja auch nachweisen.

Ich dachte es geht eigentlich darum, dass man bei der Ausreise alle Dinge auflisten und bestätigen lässt, die man mitnimmt, damit man bei der Einreise nachweisen kann, dass diese nicht während der Reise (im Ausland) erworben wurden.
Das ist die eine Methode. Die andere Methode ist es, den Kaufort nachzuweisen. Läuft im Ergebnis auf's selbe hinaus, es dokumentiert, daß die Ware bei der Ausreise aus EUlanien bereits Eigentum war und nicht außerhalb von EUlaniens gekauft wurde und nach EUlanien eingeführt wird.
 
Weil das wie ein Inlands-Erwerb ist, wir haben einen "gemeinsamen Binnenmarkt", und innerhalb von dem wird nix verzollt.

Dann kann man das ja auch nachweisen.

Nur wie? Gesetzt dem Fall man ist bei der letzten Einreise durch den grünen Ausgang, da man unter 430 EUR an Waren eingeführt hat, dann hat man ja keinen Nachweis.

Grüße,
Jens
 
hi hab da noch ne frage

ich bin schweizer und werde bald mit dem zug nach frankfurt fahren und von dort weiter nach costa rica und über den gleichen weg zurück.

wenn ich mir jetzt in costa rica ne neue dsrl zulege interesiert das die zöllner in frankfurt oder muss ich erst in der schweiz verzollen?

mit bestem dank elb
 
ich bin schweizer und werde bald mit dem zug nach frankfurt fahren und von dort weiter nach costa rica und über den gleichen weg zurück.

wenn ich mir jetzt in costa rica ne neue dsrl zulege interesiert das die zöllner in frankfurt oder muss ich erst in der schweiz verzollen?

Du fährst mit dem Zug von Frankfurt nach Costa Rica .. Respekt! :D
(Sorry :lol:)

Im Ernst: Du führst die Kamera ja in die EU ein, damit ist sie auch in Deutschland erst mal Zoll- und Steuerpflichtig. Das ließe sich nur vermeiden, wenn Du in Frankfurt innerhalb des Transitbereichs zu einem Flug in die Schweiz gelangen könntest.

Ich vermute dass Du bei der Einfuhr in die Schweiz noch mal Zoll+Steuer bezahlen musst, dass Du Dir aber mit dem Nachweis der direkten Wiederausfuhr (es war dann ja quasi ein Transit) den deutschen Zoll wiederholen kannst. Aber das Verfahren dürfte sehr kompliziert werden.

Am Rande: Garantie wirst Du in Europa keine bekommen für eine Kamera aus Costa Rica.

Grüße,
Scooby
 
danke für die antwort hab eigentlich auch nicht vor ne cam zu kaufen die frage war für mich eigentlich algemein bezogen es list sich einfach besser mit einem spezifischen produkt und in nem dsrl forum tönt cam einfach besser als zigaretten,alk,usw.

ps. wennst du den schnellzug frankfurt-cost arica noch nicht;)
 
Zitat von TomRohwer
Weil das wie ein Inlands-Erwerb ist, wir haben einen "gemeinsamen Binnenmarkt", und innerhalb von dem wird nix verzollt.

Dann kann man das ja auch nachweisen.
Nur wie? Gesetzt dem Fall man ist bei der letzten Einreise durch den grünen Ausgang, da man unter 430 EUR an Waren eingeführt hat, dann hat man ja keinen Nachweis.
Wenn Du es bei der letzten Reise nicht verzollen musstest, weil unter 430 Euro, dann musst Du es bei der nächsten Einreise ja auch nicht verzollen, weil's immer noch unter 430 Euro ist...
 
Im Ernst: Du führst die Kamera ja in die EU ein, damit ist sie auch in Deutschland erst mal Zoll- und Steuerpflichtig. Das ließe sich nur vermeiden, wenn Du in Frankfurt innerhalb des Transitbereichs zu einem Flug in die Schweiz gelangen könntest.
Das dürfte der Fall sein, wenn er aus Costa Rica kommt und in die Schweiz weiterfliegt. (Sonst könnte ja niemand ohne Schengen-Visum von Costa Rica über Frankfurt in die Schweiz fliegen.)

Wenn er aber mit dem Zug von Frankfurt in die Schweiz fährt, reist er in die EU ein. Und wieder aus.

Das Problemchen sollte aber mit Hilfe des Zolls am Frankfurter Flughagen mühelos zu lösen sein.

Schlimmstenfalls, könnte ich mir vorstellen, wird man in Frankfurt Zoll und Einfuhr-USt zahlen, und die bei der Ausreise wieder zurückbekommen. Als Privatreisender kann man ja schlecht Waren unter Zollverschluss transportieren.
 
Wenn Du es bei der letzten Reise nicht verzollen musstest, weil unter 430 Euro, dann musst Du es bei der nächsten Einreise ja auch nicht verzollen, weil's immer noch unter 430 Euro ist...

Dann hat man ja aber vielleicht wieder was neues gekauft.
Gibt es eigentlich noch den Reisepass in den jede Einreise mit Datum vermerkt wird? Dann könnte man ja mit dem und dem Kaufbeleg nachweisen, dass man es vor der letzten Einreise gekauft hat und folglich auch schonmal eingeführt wurde.
 
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