Warum ist es eigentlich relevant, ob die Ware in der EU erworben wurde? Man könnte sie ja auch bei einem vorherigen Auslandsaufenthalt im Ausland erworben und bereits rechtmäßig eingeführt haben.
Ich dachte es geht eigentlich darum, dass man bei der Ausreise alle Dinge auflisten und bestätigen lässt, die man mitnimmt, damit man bei der Einreise nachweisen kann, dass diese nicht während der Reise (im Ausland) erworben wurden.
Vor meiner Ausreise hatte ich gefragt, wie es damit ausschaut, aber das war was, wofür ich schon mal Zoll zahlen musste. Kam auf dem Postweg und war über der Grenze von 20 Euro. Da hatte ich dann die Rechnung und den Nachnahme-Zettel von der Post mit (da standen die Gebühren drauf, mein Argument: der Zoll sollte in der Lage sein, mit den Angaben auf der Rechnung und dem Datum die damaligen Gebühren zu berechnen und wenn das gleiche rauskommt, was ich auf dem Zettel von DHL stehen hab, sollte das klar gehen). Bei der Bescheinigung vor der Ausreise hatte ich gefragt, wie es ausschaut, als Antwort erhielt ich, dass ich belegen können muss, dass die Ware schon mal verzollt wurde. Es wurden aber keine Seriennummern oder sonstiges notiert, nur "Foto-Ausrüstung" und dann alle Rechnungskopien angeheftet (Originale blieben zu Hause, die Kopien wurden logischweise auf der ganzen Reise mitgeführt). Allerdings gab es keinen Grund bei der Einreise durch die rote Tür zu gehen (Mitbringsel waren so um die 100 Euro, alles andere war ja schon verzollt oder gleich in der EU erworben wurden), weiß also nicht, wie es damit ausgegangen wäre.
Aber die Frage, wie es mit auf vorherigen erworbenen Sachen ausschaut, beantwortet auch dies nicht. Meine Lösung wäre, Rechnungen aufheben, sowie die Flugtickets oder Fähre/Bahn (da vor allem die für die Ausreise aus dem nicht EU-Land und Einreise in ein EU-Land) und dann paar Tage vor Abreise zum Zoll gehen und sich da ne Bescheinigung ausstellen lassen, dass die Waren schon mal eingeführt wurden und unter der damals gültigen Grenze lagen. Für bereits verzollte Waren einfach die Bescheinigung darüber mitnehmen. KA, ob es ne bessere Lösung gibt, aber die kann dir dann auch der/die Beamte/~in vor Ort nennen. Und ich gehe lieber einmal vor der Reise vergebens zum Zoll (weil es entweder nicht geht, was fehlt, oder ich an nen anderen Ort muss), als mich totmüde nach nem x Stunden Flug mit dem Zoll zu ärgern, weil ich nicht in der Lage bin, dem Beamten belegen zu können, dass der Gegenstand nicht in diesem Urlaub erworben wurde, sondern schon eher und er nur so neu ausschaut, weil ich mit meinen Sachen ordentlich umgehe. Das Argument wird nicht reichen, das fällt auch den Schwindlern ein...
Bis 430 Euro ohne Zoll und Steuern, von 430,01 Euro bis 700 Euro wird alles, was nicht mehr in die 430 "freien" Euro rein passt, pauschalisiert. Kommst du aber ingesamt auf über 700 Euro gibt es nur noch die Freimenge (sofern die Waren sinnvoll teilbar sind) und alles was darüber ist, wird normal verzollt und versteuert.Diese Variante verstehe ich so, als könne man bis zu 430 EUR nicht-teilbare Waren steuerfrei einführen, darüber hinaus zusätzlich 700 EUR nicht-teilbare Waren zum pauschalierten Satz von 17,5% und alles darüber hinaus lediglich zusätzlich "normal" versteuern.
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