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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

ich weiß nicht ob hier schon mal was darüber geschrieben wurde. Aber ich hab gehört, dass wenn man Waren in den USA vor Ort kauft, im Nachhinein die US-Steuer zurückbekommen kann. Wie und wo geht das? Hab was gehört von einer Tax Refund Stelle am Flughafen. Aber keine Ahnung wie und ob das geht.
Du gehst mit Deinen Einkäufen und den Quittungen zur Tax Refund und bekommst die "VAT" (Value added tax; Mehrwertsteuer) zurück. So wie jemand, der in den EU was gekauft hat, die Umsatzsteuer bei der Ausreise erstattet bekommen kann. Geht z.T. erst ab bestimmten Summen und bei bestimmten Waren, ist aber genau für solche Einkäufe wie Fotogeräte, teure Alkoholika, Parfum usw.
Wenn sich wer auskennt, bitte um Info - danke
Wie wär's mal mit Tante Google? Zoll heißt auf Englisch "customs".
 
Hallo,

eine Freundin von mir ist Amerikanerin und studiert hier, ist also langfristig in Deutschland. Über Weihnachten war sie daheim in USA und hat sich eine Kamera gekauft und diese natürlich auch hierher mitgebracht. Für sie als Amerikanerin ist kein Zoll bei der Ausreise nach Deutschland angefallen. Nun ist sie aber mit der Kamera nicht mehr zufrieden und möchte sie verkaufen. Ich hätte grundsätzlich Interesse sie zu kaufen, aber ich weiß nicht, ob es für mich nicht letztendlich ein teurer Spaß wird durch den Zoll.
Angenommen sie verkauft mir die Kamera zum Freundschaftspreis. Müßte ich die Kamera dann nachverzollen? Wenn ja, wie hoch? Muß ich den damaligen Einkaufswert oder den jetzigen Zeitwert verzollen oder nur den Preis, den ich ihr wirklich dafür bezahlt habe?
Falls kein Nachverzollen nötig ist, heißt das, es langt bei meinem nächsten Urlaub, wenn ich mir vor Ausreise vom Zoll bestätigen lasse, daß ich die Kamera schon vor Urlaubsantritt besessen habe?

Was wäre, wenn sie mir die Kamera zum Geburtstag schenkt? Würden dann Zollgebühren anfallen? Wenn ja, wie hoch?


LG und vielen Dank,
endlich
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

eine Freundin von mir ist Amerikanerin und studiert hier, ist also langfristig in Deutschland. Über Weihnachten war sie daheim in USA und hat sich eine Kamera gekauft und diese natürlich auch hierher mitgebracht. Für sie als Amerikanerin ist kein Zoll bei der Ausreise nach Deutschland angefallen. Nun ist sie aber mit der Kamera nicht mehr zufrieden und möchte sie verkaufen. Ich hätte grundsätzlich Interesse sie zu kaufen, aber ich weiß nicht, ob es für mich nicht letztendlich ein teurer Spaß wird durch den Zoll.
Angenommen sie verkauft mir die Kamera zum Freundschaftspreis. Müßte ich die Kamera dann nachverzollen? Wenn ja, wie hoch? Muß ich den damaligen Einkaufswert oder den jetzigen Zeitwert verzollen oder nur den Preis, den ich ihr wirklich dafür bezahlt habe?
Falls kein Nachverzollen nötig ist, heißt das, es langt bei meinem nächsten Urlaub, wenn ich mir vor Ausreise vom Zoll bestätigen lasse, daß ich die Kamera schon vor Urlaubsantritt besessen habe?

Was wäre, wenn sie mir die Kamera zum Geburtstag schenkt? Würden dann Zollgebühren anfallen? Wenn ja, wie hoch?


LG und vielen Dank,
endlich

ich denke es gelten die selben Regeln und Sätze.
Wenn Sie Dir das Teil fü weniger als 430,- fallen vermutlich keine Steuern an (Zoll eh nicht bei Kameras. Zoll nur bei Objektiven).

Allerdings sollte der Preis auch glaubhaft sein und irgendwie nachweisbar (Vertrag oder ähnliches)

Das aber alles ohne Gewähr
 
hallo

stelle Dir einmal folgenden Fall vor :

Du kaufst in der Bucht eine Camera von einem hiesigen Privatmann eine Kamera.
Zoll? MWSt ? oder Du hast die Kaufrechnung verloren ?

Vor Deinem nächsten Urlaub lässt Du Dir bei der örtlichen Zollstelle bestätigen, dass die Cam dein ist und mit dieser Bescheinigung auf der die Nr der Cam bzw der Objektive vermerkt sind , gibt es bei der Wiedereinreise keine Probleme.
 
Wie verhält es sich denn mit Gegenständen, die einmal im Ausland gekauft wurden, anschliessend (legalerweise) abgabenfrei eingeführt wurden und jetzt wieder aus- und eingeführt werden sollen?

Konkret: Ich habe mir letzten Mai in Australien ein objektiv für weniger als 430€ gekauft. Bei Einreise nach Europa in London wurde mir gesagt, dass ich nichts zahlen muss (war ganz überrascht). Nun fliege ich übermorgen u.a. in die USA, und will meine Fotoausrüstung mit-, und dann natürlich auch wieder mit nach Hause nehmen.

Muss ich dieses Objektiv dann verzollen? Erstens hat sich der Australische Dollar so entwickelt, dass der Kaufpreis nun evt schon über 430€ liegt, und zweitens möchte ich evt in den USA auchnoch ein wenig was einkaufen (klamotten etc.)

Ähnlich verhält es sich übrigens mit einer vor einigen Wochen in den USA gekauften Pocket Kamera...
 
Wie verhält es sich denn mit Gegenständen, die einmal im Ausland gekauft wurden, anschliessend (legalerweise) abgabenfrei eingeführt wurden und jetzt wieder aus- und eingeführt werden sollen?

Konkret: Ich habe mir letzten Mai in Australien ein objektiv für weniger als 430€ gekauft. Bei Einreise nach Europa in London wurde mir gesagt, dass ich nichts zahlen muss (war ganz überrascht). Nun fliege ich übermorgen u.a. in die USA, und will meine Fotoausrüstung mit-, und dann natürlich auch wieder mit nach Hause nehmen.

Muss ich dieses Objektiv dann verzollen? Erstens hat sich der Australische Dollar so entwickelt, dass der Kaufpreis nun evt schon über 430€ liegt, und zweitens möchte ich evt in den USA auchnoch ein wenig was einkaufen (klamotten etc.)

Ähnlich verhält es sich übrigens mit einer vor einigen Wochen in den USA gekauften Pocket Kamera...

passt doch und Du kannst ja ne Rechnung von letztem Jahr vorweisen und das Du nach AUS geflogen bis kann man auch nachweisen.
Füll den Nämlichkeits Wisch aus und Du bist auf der sichern Seite
 
passt doch und Du kannst ja ne Rechnung von letztem Jahr vorweisen und das Du nach AUS geflogen bis kann man auch nachweisen.
Füll den Nämlichkeits Wisch aus und Du bist auf der sichern Seite

Na ja, es war immer wieder die Rede davon, dass man die Rechnungenmitbringen muss, um nachzuweisen, dass es sich um EU Ware handelt...

edit: okay, hab was auf zoll.de gefunden. da ist nämlich keine Rede mehr von Rechnungen. Dann dürfte ja alles glatt gehen :)

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html#ausreise2
 
Zuletzt bearbeitet:
nur das bei mir das INF 3 (ehemals "vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung")
nur unter Vorlage der Rechnungen abgestempelt wurde.

Schaden kann so eine Rechnung nicht.
 
Sehe ich richtig, dass ich innerhalb der EU keine Nachweise mit mir tragen muss das ich die Kamera in Deutschland gekauft hab?

Keine Nämlichkeitsbescheinigung und Kopie der Rechnungen?

Fliege nach Zypern und die Zeit wäre zu kurz um jetzt noch was anzumelden.
 
Sehe ich richtig, dass ich innerhalb der EU keine Nachweise mit mir tragen muss das ich die Kamera in Deutschland gekauft hab?

Keine Nämlichkeitsbescheinigung und Kopie der Rechnungen?

Fliege nach Zypern und die Zeit wäre zu kurz um jetzt noch was anzumelden.
Die EU ist gemeinsamer Binnenmarkt, da kannst Du hin und her transportieren, was Du willst, so oft Du willst.
 
Du gehst mit Deinen Einkäufen und den Quittungen zur Tax Refund und bekommst die "VAT" (Value added tax; Mehrwertsteuer) zurück. So wie jemand, der in den EU was gekauft hat, die Umsatzsteuer bei der Ausreise erstattet bekommen kann. Geht z.T. erst ab bestimmten Summen und bei bestimmten Waren, ist aber genau für solche Einkäufe wie Fotogeräte, teure Alkoholika, Parfum usw.

Wie wär's mal mit Tante Google? Zoll heißt auf Englisch "customs".

Besten Dank für die Info. Hab auch Tante google befragt, aber leider wurde ich auch nicht wirklich fündig.

Eine (blöde) Frage hätt ich noch. Dieses "Tax Refund" ist das eine Stelle direkt am US-Flughafen wo ich hingehe vor meinen Abflug nach Europa?

Danke!
 
Eine (blöde) Frage hätt ich noch. Dieses "Tax Refund" ist das eine Stelle direkt am US-Flughafen wo ich hingehe vor meinen Abflug nach Europa?

Hallo,

wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bekommst Du bei Einkauf direkt ein passendes Formular ausgehändigt und musst damit am Flughafen zum Zoll (bzw. den Tax Refund Schalter. Ob der vor oder nach der Sicherheitskontrolle ist, weiss ich nicht. Wie genau das mit dem "Geld zurück" geht, weiss ich auch nicht.

ABER: Du musst das Zeugs natürlich in Deutschland Verzollen und Versteuern, d.h. bei Ankunft durch den roten Ausgang.

Grüße,
Scooby
 
sorry falls das schon beantwortet wurde aber 98 seiten sind etwas viel zum durchforsten.

angenommen ich kaufe eine digitale spiegelreflex (die ja zollfrei ist) inklusive kit objektiv für 4000 dollar in den USA.

ist das objektiv dann auch zollfrei.. ich nehme mal an nicht.

wie wird dann ermittelt was das objektiv wert ist, die preise schwanken ja recht deutlich von händler zu händler.

und bin ich wirklich verpflichten eine rechnung über jahre aufzubewahren, nur damit der zoll mir nicht für mein altes aber in mint qualität erhaltenes L objektiv nochmal geld abknöpft?

ok ich könnte mir diesen nachweis vor der abreise ausfüllen lassen.
aber ich wette 90% aller reisenden haben davon noch nie was gehört.

jeder macht einen führerschein der auto fahren will und lernt die straßenverkehrsregeln.
aber beim zoll denke ich manchmal da ist otto-normal-reisender total ausgeliefert....
 
Hi,

bei einem Kit kommt es darauf an, welcher Teil der wesentliche ist. Eine 7D mit angehängtem EF-S 15-85 wird als Kamera bewertet und ist Zollfrei. Eine 450D mit angehängtem 100-400L würde wohl eher als Objektiv behandelt.

"Zollfrei" heisst aber natürlich nicht, dass Du keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen musst..

Davon mal ab: Das Zauberwort beim Zoll ist "glaubhaft machen", nicht unbedingt "beweisen". Natürlich ist eine Rechnung da sehr praktisch. Wenn Du mit einem Objektiv in OVP im Koffer da ankommst und dann behauptest, das Ding wäre 10 Jahre alt, dann könnte das dem Zöllner schon komisch vorkommen.

grüße,
Scooby
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hab ne kurze frage zu folgendem Abschnitt:

ich will mir bei der Ausreise beim Zoll eine Ausfuhrbescheinigung geben lassen, aber ich habe grade in dem Guide gelesen:

Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde.

Das Problem ist, das ich nicht von allen Objektiven eine Rechnung habe.

Klappt das ganze auch ohne rechnung?
 
Die sollten ja anhand der Seriennummer herausfinden können, für welchen Markt das Objektiv gedacht ist oder? :ugly:
Wenn Du eine Bestätigung des Herstellers mitbringst, aus der hervorgeht, daß die Seriennummer Deines Objektivs dieses als EU-Ware ausweist, geht das bestimmt in Ordnung.

Aber das ist Deine Aufgabe.

Nähere Auskunft erteilt der Zoll.
 
ich hab ne kurze frage zu folgendem Abschnitt:
ich will mir bei der Ausreise beim Zoll eine Ausfuhrbescheinigung geben lassen, aber ich habe grade in dem Guide gelesen:
[...]
Das Problem ist, das ich nicht von allen Objektiven eine Rechnung habe.

Klappt das ganze auch ohne rechnung?

Genau das habe ich mich gerade eben beim Lesen auch gefragt.

Wenn Du anders glaubhaft machen kannst, daß "die Ware in der EU erworben wurde".

Warum ist es eigentlich relevant, ob die Ware in der EU erworben wurde? Man könnte sie ja auch bei einem vorherigen Auslandsaufenthalt im Ausland erworben und bereits rechtmäßig eingeführt haben.

Ich dachte es geht eigentlich darum, dass man bei der Ausreise alle Dinge auflisten und bestätigen lässt, die man mitnimmt, damit man bei der Einreise nachweisen kann, dass diese nicht während der Reise (im Ausland) erworben wurden.

-Jens
 
Folgendes wurde hier sicherlich bereits bis zum Erbrechen diskutiert, jedoch habe ich noch keine abschließende Antwort gefunden:

Sofern die Freimenge von 430,- Euro (300,- €) überschritten wurde, müssen also Steuern auf den Kaufpreis entrichtet werden. Die Höhe der Steuern richtet sich zunächst nach dem Transaktionswert (oben beschrieben). Ist dieser Wert geringer als 700,- Euro, wird eine Pauschale in Höhe von 17,5% vom Transaktionswert erhoben.
[...]
Die Grenze von 700,- Euro bezieht sich auf alle mitgebrachten Waren. Bringt man also eine Kamera für 500,- €, ein Objektiv für 200,- € und Speicherkarten + Rucksack für nochmal 250,- € mit, ist man insgesamt über den 700,- € und eine Pauschalverzollung ist nicht mehr möglich.

Diese Erklärung von Brummel liest sich so, als müsste man beim Überschreiten einer der Grenzen (430 EUR bzw. 700 EUR) alle Waren gleich behandeln (pauschaliert oder normal versteuert).

Ich hatte letztes Jahr (2009) vor meiner USA-Reise beim Zoll mehrfach um eine Erklärung der Sachlage gebeten und folgende Variante erklärt bekommen:

Teilbare und unteilbare Waren bleiben bis zur 430€ - Grenze zollabgabenfrei. Alle anderen Waren (egal ob teilbar oder nicht teilbar) werden dann bis zur 700€ - Grenze mit 17,5% pauschaliert.
Hat eine nicht teilbare Ware einen Wert von 250€ und die andere einen Wert von 300€, dann wird die Ware mit den niedrigsten Wert (also 250€) pauschaliert, also EUSt 17,5%. Sie hätten denn noch Waren im Gesamtwert von 150€ zu den 300€ frei. Sollte der zweite nicht teilbare Gegenstand über 700€ liegen, wird der EUSt-Satz von 19% und der eventuelle Drittlandszollsatz herangezogen und natürlich auch der volle Wert berechnet. Bei nicht teilbaren Waren über 430€ wird die Freigrenze grundsätzlich nicht gewährt. Bei teilbaren Waren ja.

Diese Variante verstehe ich so, als könne man bis zu 430 EUR nicht-teilbare Waren steuerfrei einführen, darüber hinaus zusätzlich 700 EUR nicht-teilbare Waren zum pauschalierten Satz von 17,5% und alles darüber hinaus lediglich zusätzlich "normal" versteuern.

Jetzt bin ich restlos verwirrt. Ich fürchte ich werde dieses Jahr wieder beim Zoll anfragen und dann eine dritte Variante hören.

-Jens
 
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