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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Hallo Gemeinde.
Als "Neuer" möchte ich erstmal Danke für Eure Arbeit hier im Board sagen.DAAAANKE :top:

Ach dir @ Brummel ein Dankeschön für dein Sammelthreat über Zoll & Co.

Ich habe vor, mir über 1-2-3 eine D300 und ein passendes 16-85mm Objektiv zu holen.

D300 ca. 1100 €
Nikon Lens 16-85mm ca. 400 €

Mich würde folgendes Interessieren:
1.) Wird das Packet beim Zoll geöffnet oder reicht es die 1-2-3 Kaufrechnung vorzulegen ?
2.) Wenn das Packet vor Ort geöffnet wird, befindet sich darin mit Sicherheit nur eine "Gesamtrechnung" über die Ware (Body+Lens), wie wollen die am Zoll den korrekten Steuersatz (Zoll+Einfuhr) berechnen, da Objektive und Digitalcam ja Unterschiedlich berechnet werden ?
bzw.
Ist Body+Lens nicht als "Einheit", also EINE Funktionsfähige Digitalcamera zu Betrachten ?
3.) Wenn das Packet NICHT geöffnet werden sollte ( :angel: ) ,was wäre wenn ich nur eine der beiden 1-2-3 Auktionen als Abgeschlossene "Warenwertbscheinigung" vorlegen würde ?

Thommy
 
Hallo Gemeinde.
Als "Neuer" möchte ich erstmal Danke für Eure Arbeit hier im Board sagen.DAAAANKE :top:

Ach dir @ Brummel ein Dankeschön für dein Sammelthreat über Zoll & Co.

Ich habe vor, mir über 1-2-3 eine D300 und ein passendes 16-85mm Objektiv zu holen.

D300 ca. 1100 €
Nikon Lens 16-85mm ca. 400 €

Mich würde folgendes Interessieren:
1.) Wird das Packet beim Zoll geöffnet oder reicht es die 1-2-3 Kaufrechnung vorzulegen ?
2.) Wenn das Packet vor Ort geöffnet wird, befindet sich darin mit Sicherheit nur eine "Gesamtrechnung" über die Ware (Body+Lens), wie wollen die am Zoll den korrekten Steuersatz (Zoll+Einfuhr) berechnen, da Objektive und Digitalcam ja Unterschiedlich berechnet werden ?
bzw.
Ist Body+Lens nicht als "Einheit", also EINE Funktionsfähige Digitalcamera zu Betrachten ?
3.) Wenn das Packet NICHT geöffnet werden sollte ( :angel: ) ,was wäre wenn ich nur eine der beiden 1-2-3 Auktionen als Abgeschlossene "Warenwertbscheinigung" vorlegen würde ?

Thommy


1: Das kann man mit Gewissheit nicht sagen. Grundsätzlich werden Stichprobenkontrollen durchgeführt. Ist irgend etwas an der Sache nicht schlüssig, tendiert die Kontrollchance gegen 100%

2: Wenn die Kamera im Set gekauft wurde und nur ein Preis auf der Rechnung ausgewiesen ist, wird die Lieferung komplett als Digitalkamera verzollt.
Sind die Positionen auf der Rechnung einzeln genannt, wird jedes Teil einzeln besteuert.
Dies gilt aber auch nur in einem bestimmten vertretbarem Rahmen. Eine EOS350D gibt es sicher nicht als Set mit einem EF800/5.6IS...

3: Dann käme dies einer Versuchten Steuerhinterziehung recht nahe, die ggf. auch dementsprechend geahndet wird.

Gruß
Brummel
 
Ich lese öfter, dass Unternehmen im Ausland Ware falsch deklarieren, insbesondere in der Mitteilung an den Zoll (und ggf. auch auf begleitenden Rechnungen) niedrigere Preise angeben als tatsächlich bezahlt wurde.

Was gilt in diesem Fall für die Feststellung der zu zahlenden Abgaben: Die Überweisung an den Händler, oder die vom Händler vorgelegten (offiziellen) Dokumente?

Gruß

Rainer
 
Ich lese öfter, dass Unternehmen im Ausland Ware falsch deklarieren, insbesondere in der Mitteilung an den Zoll (und ggf. auch auf begleitenden Rechnungen) niedrigere Preise angeben als tatsächlich bezahlt wurde.

Was gilt in diesem Fall für die Feststellung der zu zahlenden Abgaben: Die Überweisung an den Händler, oder die vom Händler vorgelegten (offiziellen) Dokumente?

Gruß

Rainer

Eine Rechnung ist eine Urkunde über den Kauf eines Gegenstands. Wer auf dieser Urkunde falsche Angaben macht (z.B. in Form einer unterfakturierten Rechnung) bewegt sich auf dünnem Eis. Die einschlägigen Paragrafen inklusive den rechtlichen Konsequenzen kann man im StGB finden. Eine Preisermittlung ist per Internet und Preissuchmaschinen in wenigen Minuten gemacht. So kann schnell ermittlet werden, ob die Angaben auf der Rechnung schlüssig sind.

Eine Banküberweisung hingegen sagt absolut nichts aus. Auch hier gilt: eine falsche Zollwertanmeldung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Daher wird auf die Vorlage einer Rechnung oder auch ein Ausdruck des ebay-Geschäfts bestanden.

Gruß
Brummel
 
ich bin bis jetzt noch nie mit ausrüstung und so in urlaub geflogen
aber das thema zoll hat mich jetzt ein wenig verunsichert.

wenn ich anfang juli 2 wochen teneriffa fliege
und follgendes mit im koffer habe:

eos 400d
2 objektive
jede menge speicherkarten
stativ
dvd camcorder mit jeder menge dvds
olympus mju 725
psp
ipod


muss ich da in wien nach dem einchecken in das zoll büro gehen
und das alles vermerken lassen?
rechnungen hab ich für fast alles bis auf die speicherkarten und stativ.
nur steht da niergens eine serien nummer drauf.

kann das jetzt in die hose gehen und ich bei der einreise sehr viel nachzahlen müssen wenn sie mich erwischen, oder wie soll ich mich jetzt verhalten
und was genau oder wo muss ich machen.

bitte um hilfe

danke schon mal

ach ja ich wollte das alles in meinen fotorucksack per handgebäck mitnehmen? wird doch erlaubt sein oder?
 
ich bin bis jetzt noch nie mit ausrüstung und so in urlaub geflogen
aber das thema zoll hat mich jetzt ein wenig verunsichert.

wenn ich anfang juli 2 wochen teneriffa fliege
und follgendes mit im koffer habe:

eos 400d
2 objektive
jede menge speicherkarten
stativ
dvd camcorder mit jeder menge dvds
olympus mju 725
psp
ipod


muss ich da in wien nach dem einchecken in das zoll büro gehen
und das alles vermerken lassen?
rechnungen hab ich für fast alles bis auf die speicherkarten und stativ.
nur steht da niergens eine serien nummer drauf.

kann das jetzt in die hose gehen und ich bei der einreise sehr viel nachzahlen müssen wenn sie mich erwischen, oder wie soll ich mich jetzt verhalten
und was genau oder wo muss ich machen.

bitte um hilfe

danke schon mal

ach ja ich wollte das alles in meinen fotorucksack per handgebäck mitnehmen? wird doch erlaubt sein oder?

Teneriffa gehört zwar geografisch zu Spanien, steuerrechtlich gilt die Insel jedoch als Drittland und hat einen Sonderstatus.

Die Ausstellung eines Nämlichkeitsnachweises ist möglich, in meinen Augen jedoch nicht erforderlich.

Der Transport als Handgepäck ist möglich. Über zulässige Ausmaße und Gewichte erkundige dich bitte beim jeweiligen Abgangsflughafen.

Gruß
Brummel
 
Wie sieht es eigentlich mit geliehenen Gegenstaenden aus.

Beispiel: Ich lebe in einem Drittland, bin aber noch in D. gemeldet. Nun stehen 4 Wochen Urlaub in D. an. Ich moechte gerne den Laptop meiner Freundin mitnehmen nach D.

Was ist zu beachten, damit der Zoll von mir keine Einfuhrsteuer verlangt? Oder muss ich trotzdem zahlen?
 
Wie sieht es eigentlich mit geliehenen Gegenstaenden aus.

Beispiel: Ich lebe in einem Drittland, bin aber noch in D. gemeldet. Nun stehen 4 Wochen Urlaub in D. an. Ich moechte gerne den Laptop meiner Freundin mitnehmen nach D.

Was ist zu beachten, damit der Zoll von mir keine Einfuhrsteuer verlangt? Oder muss ich trotzdem zahlen?

Wenn deine Freundin nicht mitreist (und sie zudem auch noch im EU-Ausland wohnhaft ist) hast du keine Chance den Laptop abgabenfrei in die EU mitzunehmen.

Du musst das Notebook (wie jeder andere EU-Bürger auch) bei der Einreise anmelden und 19% EUSt bezahlen.

Gruß
Brummel
 
Wenn deine Freundin nicht mitreist (und sie zudem auch noch im EU-Ausland wohnhaft ist) hast du keine Chance den Laptop abgabenfrei in die EU mitzunehmen.

Du musst das Notebook (wie jeder andere EU-Bürger auch) bei der Einreise anmelden und 19% EUSt bezahlen.
Brummel, danke fuer die sehr schnelle Antwort, die mir allerdings gar nicht gefaellt und auch nicht so ganz einleuchten will.
Wieso muss ich fuer ein Geraet, welches nicht mir gehoert, Steuern zahlen? Der Laptop wird doch 4 Wochen spaeter wieder ausgefuehrt. :confused:

Wenn ich einen Laptop mit Leihvertrag und Ausweiskopie des Besitzers einfuehre, wieso fallen dann Steuern an? Fuer mich voellig unverstaendlich ...
 
Brummel, danke fuer die sehr schnelle Antwort, die mir allerdings gar nicht gefaellt und auch nicht so ganz einleuchten will.
Wieso muss ich fuer ein Geraet, welches nicht mir gehoert, Steuern zahlen? Der Laptop wird doch 4 Wochen spaeter wieder ausgefuehrt. :confused:

Wenn ich einen Laptop mit Leihvertrag und Ausweiskopie des Besitzers einfuehre, wieso fallen dann Steuern an? Fuer mich voellig unverstaendlich ...

Weil du als EU-Bürger hier steuerpflichtig bist. So ist das nun mal. Wenn du in Deutschland in den Mediamarkt gehst und ein Notebook kaufst, machst du doch genau das selbe.. 19% Mehrwertsteuer zahlen.

Deine Freundin könnte den Laptop vorübergehend als Reisebedarf abgabenfrei einführen. Dies jedoch auch nur über einen bestimmten Zeitraum und grundsätzlich auch mit Hinterlegung der Steuer als Sicherheit (wird aber bei Privateinfuhren so gut wie immer drauf verzichtet).
Eine Befreiung für Gebietsansässige ist nicht vorgesehen.

Wenn dies möglich wäre, würde ja auch jeder sein Auto im Ausland leasen, hier nutzen und keine Steuer zahlen. Dass der Staat (und die EU) daran kein Interesse hat, weil sie sonst keine Einnahmen mehr hätten, sollte klar sein.

Wenn du hier in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig sein möchtest, bleibt dir nur die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt und gleichzeitige Anmeldung im Ausland (mit Eintrag im Reisepaß). Dann kannst auch du Waren vorübergehend abgabenfrei in die EU einführen. Fatal daran ist, dass du dann diese Steuern aber in deinem neuen Heimatland zahlen musst... es kommt meist auf das selbe Ergebnis raus.

Gruß
Brummel
 
Hab das jetzt mal Ausgerechnet mit der Canon EOS 40D + Sigma 18-200mm:
Amerika:
588€ + 111,72€
Eos + MwSt.
+
199.33 + 7,48€ + 37,81
Objektiv + Zoll + MwSt.

=944,34€
--------------------------
Deutschland:

909€ -150€ Cashback= 759€
289€

=1048€

Wenn jemand in der Familie eine eigene Firma hat, könnte man das doch über die Firma bestellen, oder?
Dann wären das nämlich 199€ ersparnis und somit Günstiger als in den USA.
 
Hab das jetzt mal Ausgerechnet mit der Canon EOS 40D + Sigma 18-200mm:
Amerika:
588€ + 111,72€
Eos + MwSt.
+
199.33 + 7,48€ + 37,81
Objektiv + Zoll + MwSt.

=944,34€
--------------------------
Deutschland:

909€ -150€ Cashback= 759€
289€

=1048€

Wenn jemand in der Familie eine eigene Firma hat, könnte man das doch über die Firma bestellen, oder?
Dann wären das nämlich 199€ ersparnis und somit Günstiger als in den USA.

Ähhhhhhhh,
Wie kommst du auf die Zollgebühren ?
Digitalcameras sind, solange sie keine Filme oder Ton Aufnehmen, dh nur Serien oder Einzelbilder machen (noch) ZOLLFREI.

Siehe Tariccode 8525

Thommy
 
Ähhhhhhhh,
Wie kommst du auf die Zollgebühren ?
Digitalcameras sind, solange sie keine Filme oder Ton Aufnehmen, dh nur Serien oder Einzelbilder machen (noch) ZOLLFREI.

Siehe Tariccode 8525

Thommy

Die Aussage stimmt aber nur, wenn auf der Rechnung nur eine Position ausgeweisen ist.

Da es die 40D nicht mit dem Sigma Objektiv im Kit gibt, wird auf der Rechnung voraussichtlich auch 2 Positionen ausgewiesen sein. Und dann stimmt auch die Berechnung von nitramf.

Zur Frage mit der Firma: Nein, das funktioniert so wie von dir geplant nicht.

Gruß
Brummel
 
Die Aussage stimmt aber nur, wenn auf der Rechnung nur eine Position ausgeweisen ist.

Da es die 40D nicht mit dem Sigma Objektiv im Kit gibt, wird auf der Rechnung voraussichtlich auch 2 Positionen ausgewiesen sein. Und dann stimmt auch die Berechnung von nitramf.

Zur Frage mit der Firma: Nein, das funktioniert so wie von dir geplant nicht.

Gruß
Brummel

Ahhhhhhhhhhh, man Lernt nie aus.
Auch wenn bei Google diese Kits angeboten werden.Größten Teils jedoch für die 400D

Thommy
 
Wenn ich nun zwei DSLR + passenden Batteriegriff innerhalb der EU (konkret hier: UK) einkaufe, zudem über eine USt.-Id.-Nr. (VAT) verfüge und somit keine UK-Steuern zahlen müsste - wie sieht es hier aus?

Interessiert sich der Zoll überhaupt für eine Lieferung UK -> Deutschland?

Weiss zudem jemand, ob hier in Deutschland für derartige "EU-Importe" noch 19% draufkommen? Oder ist der Preis, den ich für o.g. Artikel zahle, bereits der Endpreis?

Bei einem Weiterverkauf meinerseits müsste ich dann allerdings 19% MwSt. ausweisen, korrekt?
 
Wenn ich nun zwei DSLR + passenden Batteriegriff innerhalb der EU (konkret hier: UK) einkaufe, zudem über eine USt.-Id.-Nr. (VAT) verfüge und somit keine UK-Steuern zahlen müsste - wie sieht es hier aus?

Interessiert sich der Zoll überhaupt für eine Lieferung UK -> Deutschland?

Weiss zudem jemand, ob hier in Deutschland für derartige "EU-Importe" noch 19% draufkommen? Oder ist der Preis, den ich für o.g. Artikel zahle, bereits der Endpreis?

Bei einem Weiterverkauf meinerseits müsste ich dann allerdings 19% MwSt. ausweisen, korrekt?

Da solltest du mal beim Finanzamt nachfragen. Das ist keine Sache des Zolls.

Gruß
Brummel
 
Okay, dachte ich mir schon.

Also der Zoll hat das Paket aus UK dann gar nicht in den Fingern? Es wird quasi direkt hergeschickt?
 
Hallo!

Ich glaube das ist mein erster Beitrag hier ... auch wenn ich schon länger kräftig am mitlesen bin :)

Wie sieht es eigentlich bzgl. Legalität aus, wenn ich von einem Bekannten der in den USA wohnt und mich nach D besuchen kommt, mir ein Objektiv oder ähnliches für unter 175 EUR (oder wie auch immer der Freibetrag war) mitbringen lasse? Könnte ich dann z.B. den Artikel bei Amazon.com (als Beispiel) bestellen, mit meiner VISA bezahlen und zu ihm in die USA liefern lassen? Oder wäre das eine illegale Umgehung von Zoll / Steuern?

Schöne Grüße,
Juergen
 
Hallo!

Ich glaube das ist mein erster Beitrag hier ... auch wenn ich schon länger kräftig am mitlesen bin :)

Wie sieht es eigentlich bzgl. Legalität aus, wenn ich von einem Bekannten der in den USA wohnt und mich nach D besuchen kommt, mir ein Objektiv oder ähnliches für unter 175 EUR (oder wie auch immer der Freibetrag war) mitbringen lasse? Könnte ich dann z.B. den Artikel bei Amazon.com (als Beispiel) bestellen, mit meiner VISA bezahlen und zu ihm in die USA liefern lassen? Oder wäre das eine illegale Umgehung von Zoll / Steuern?

Schöne Grüße,
Juergen

Wenn man böse wäre, könnte man sagen, dass Du aufpassen musst, dass die Reisekosten Deines Freundes nicht sogar als Versandkosten für die Ware mit verzollt und versteuert werden.
 
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