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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Hier mal eine Info über geplante Änderungen bezüglich Freimengen und andere zollrechtliche Angelegenheiten. Es geht um:

Die Anhebung der gegenwärtigen Schwelle von 175,- Euro für die Umsatzsteuer auf 500,- Euro für Flugreisende und 220,- Euro für sonstige Reisende. Mit dem geringeren Wert für Nichtflugreisende soll der besonderen Situation von Mitgliedstaaten mit einer Landgrenze zu Staaten mit erheblich niedrigerem Preisniveau Rechnung getragen werden.
- Die Abschaffung der Höchstmengen für Parfüm, Kaffee und Tee.
- Die Einführung einer Höchstmenge für Bier, das als einziges alkoholisches Getränk bisher keiner Beschränkung unterliegt.
- Die Einführung einer für die Mitgliedstaaten fakultativen Beschränkung für die Einfuhr von Tabakwaren zur Unterstützung ihrer Gesundheitspolitik.
-Anhebung der Freigrenze im Postverkehr auf 150,- Euro

Es ist beabsichtigt, diese Änderungen im Dezember 2008 umzusetzen.

Wer also eine Fernreise über Weihnachten plant, darf sich voraussichtlich über ein staatliches Weihnachtsgeschenk freuen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Noch sind es Pläne und manchmal soll Brüssel nicht ganz so schnell sein beim Gesetze verfassen und umsetzen...

Quellen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:085:0001:0002:DE:PDF

und (schon etwas älter):
http://64.233.183.104/search?q=cach...+der+reisefreimengen&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de


Aber Achtung: noch gelten die alten Regelungen. Ich werde meinen kleinen Ratgeber zu gegebener Zeit korrigieren.


Gruß
Brummel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Ich bin neu hier und hab mal ne Frage zum Zoll. Verstehe ich das richtig, dass 175 € Zollfrei sind auch wenn ich insgesamt mehr einführe solange es sich um teilbare Dinge handelt? Also konkret hab mich mir in den USA eine Kamera für 900$ und ein Objektiv für 200$ gekauft. Ich zahle dann doch 19% auf die 900$ und nichts für das Objektiv (weil unter 175€). Oder zahle ich 19% auf 1100$?Ich bin ein wenig verwirrt. Wenn ich beim Zoll in München dass so angebe wie lange dauert das denn dann? Und muss ich trotzdem damit rechnen dass sie in meinem Gepäck rumwühlen? Und kann ich in Dollar zum offiziellen Kurs zahlen?
Danke
 
Freigrenzen haben - im Gegensatz zu Freibeträgen - die Eigenart, bei Überschreitung insgesamt nicht mehr berücksichtigt zu werden. Wer also die 175,- € überschreitet, muss alles versteuern.

Die Grenze gilt aber je Person. In deinem Fall reisen zwei zusammen - einer nimmt die Kamera mit und der andere das Objektiv.

Hier steht was dazu. ( das Beispiel unten mit den Stühlen ).
 
Hallo
Ich bin neu hier und hab mal ne Frage zum Zoll. Verstehe ich das richtig, dass 175 € Zollfrei sind auch wenn ich insgesamt mehr einführe solange es sich um teilbare Dinge handelt? Also konkret hab mich mir in den USA eine Kamera für 900$ und ein Objektiv für 200$ gekauft. Ich zahle dann doch 19% auf die 900$ und nichts für das Objektiv (weil unter 175€). Oder zahle ich 19% auf 1100$?Ich bin ein wenig verwirrt. Wenn ich beim Zoll in München dass so angebe wie lange dauert das denn dann? Und muss ich trotzdem damit rechnen dass sie in meinem Gepäck rumwühlen? Und kann ich in Dollar zum offiziellen Kurs zahlen?
Danke

- Du hast das schon richtig verstanden. Solang die Ware teilbar und auf der Kaufrechnung einzeln ausgewiesen ist, hast du natürlich ein Anrecht auf deine Freimenge. Steht auf der Rechnung jedoch: Kameraset, 1100$ kann das Objektiv nicht rausgerechnet werden. In deinem Fall wird also 19% EUSt auf den Kamerabody erhoben, das Objektiv bleibt, da innerhalb deiner Freimenge, abgabenfrei. Vorausgesetzt natürlich, du hast nicht noch weitere Waren mitgebracht, die die Freimenge von 175,- Euro überschreiten.

- Die Verzollung einer Kamera dauert in der Regel nicht mehr als 10 Minuten.
- Wir wühlen nicht in irgendjemand Gepäck rum, wir durchsuchen es. Das geht auch prima ohne den Koffer hinterher aussehen zu lassen, als hätten wir darin eine Handgranante gezündet...
- eine Anmeldung bedeutet nicht, dass man nicht kontrolliert wird. Wäre ein bischen einfach, oder?
- Der Dollarkurs richtet sich nach dem am Tag der Einfuhr gültigen amtlichen Devisenkurs. Diesen findest du unter den Umrechnungskursen auf www.Zoll.de . Die Abgaben kannst du bar oder mit Kreditkarte (VISA, MC und EC) zahlen, jedoch in Euro.


Gruß
Brummel
 
Zuletzt bearbeitet:
Freigrenzen haben - im Gegensatz zu Freibeträgen - die Eigenart, bei Überschreitung insgesamt nicht mehr berücksichtigt zu werden. Wer also die 175,- € überschreitet, muss alles versteuern.

Die Grenze gilt aber je Person. In deinem Fall reisen zwei zusammen - einer nimmt die Kamera mit und der andere das Objektiv.

Hier steht was dazu. ( das Beispiel unten mit den Stühlen ).

Diese Information ist so nicht richtig.
Eine Erläuterung dazu steht im Beitrag darüber.

Gruß
Brummel
 
Hmm...danke fuer den sehr informativen Post. Eine Frage habe ich aber trotzdem (ist aber ein Spezialfall):

Ich wohne momentan seit knapp einem Jahr in den USA und komme voraussichtlich im Oktober zurueck nach Deutschland (urspruenglich waren 2 Jahre geplant...jetzt wird es wohl nur 1 Jahr und 4 Monate). Natuerlich habe ich den Wohnsitz im Reisepass nicht aendern lassen...wusste gar nicht, dass es die Moeglichkeit gibt. In Deutschland habe ich mich aber abgemeldet.

Kann ich denn jetzt mein Zeug trotzdem zollfrei rueberbringen (sofern es aelter als 6 Monate ist) und irgendwie nachtraeglich nachweisen, dass ich im Ausland gewohnt habe und das ganze ein Umzug ist?

Danke,

Alexander
 
Aus USA mitbringen lassen...

Hallo zusammen,

Eine Kollegin von mir ist Amerikanerin und studiert in Maastricht (Holland) und wohnt in Deutschland. Sie fliegt ab und zu nach USA und besucht ihre Familie.
Sie würde mir ein Objektiv mitbringen können. Was meint ihr wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Zoll was sagt!?

Verpackung würde sie schicken...

Ist das eher eine Einfuhr oder Ausfuhr und wie ist das, wenn man als Ami "seinen" Fotokram in ein anderes Land mitbringt?

Gruss und danke im Voraus,
Jean-Marie Dütz
 
AW: Aus USA mitbringen lassen...

Hallo zusammen,

Eine Kollegin von mir ist Amerikanerin und studiert in Maastricht (Holland) und wohnt in Deutschland. Sie fliegt ab und zu nach USA und besucht ihre Familie.
Sie würde mir ein Objektiv mitbringen können. Was meint ihr wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Zoll was sagt!?

Verpackung würde sie schicken...

Ist das eher eine Einfuhr oder Ausfuhr und wie ist das, wenn man als Ami "seinen" Fotokram in ein anderes Land mitbringt?

Gruss und danke im Voraus,
Jean-Marie Dütz

1. Wenn du es dem Zoll nicht sagst ist es Steuerhinterziehung und damit eine Straftat! ---> Ende der Diskussion!
2. Lies dir diesen Thread hier durch! Wenn du dann noch Fragen hast (was ich nicht glaube, kannst du nochmal fragen)!
 
AW: Aus USA mitbringen lassen...

Hallo nochmal,

Sorry, dass ich wie ein Noob hier einfach gefragt habe ohne vorher mal zu suchen. Ich hab danach auch schon gesucht und die Frage hatte sich nach einigem Lesen dann schon beantwortet. Ich dachte nicht, dass sowas direkt Steuerhinterziehung ist. Man will ja nicht direkt da stehen wie ein gewisser Herr Zumwikel und Konsorten.

Also sorry nochmal und danke für die schnelle Antwort!

Gruss,
Jean-Marie Dütz:top:

1. Wenn du es dem Zoll nicht sagst ist es Steuerhinterziehung und damit eine Straftat! ---> Ende der Diskussion!
2. Lies dir diesen Thread hier durch! Wenn du dann noch Fragen hast (was ich nicht glaube, kannst du nochmal fragen)!
 
Hallo

Ich möchte im Juli nach Kuba fliegen und meine Ausrüstung natürlich mit nehmen.

Nun meine Frage. Ich könnte eine "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung'" erstellen lassen. Das ist mir schon klar. Aber was mache ich mit Objektiven oder Teilen die ich gebraucht gekauft habe, von denen es keine Rechnung gibt???

Danke
 
Du führst doch vor der Ausreise beim Zoll vor, was Du zu diesem Zeitpunkt hast, damit ist der Beweis erbracht, daß die Dinger nicht in Deiner Reisezeit gekauft wurden. ;) Der Zoll muß bei Rückreise nur die Bescheinigung mit den Gerätschaften vergleichen und wenn er auch nur halbwegs helle ist, wird er eine merkwürdige Übereinstimmung feststellen. :p :cool:
 
Das wird in deinem Fall bestimmt auch ohne Paßeintrag funktionieren, da du ansonsten alle Anforderungen erfüllst. Denk aber bitte daran, dass du bei der Einreise deine Abmeldebescheinigung dabei hast. So fällt dem Kollegen eine Entscheidung zur Abgabenfreiheit leichter.

Gruß
Brummel


Hmm...danke fuer den sehr informativen Post. Eine Frage habe ich aber trotzdem (ist aber ein Spezialfall):

Ich wohne momentan seit knapp einem Jahr in den USA und komme voraussichtlich im Oktober zurueck nach Deutschland (urspruenglich waren 2 Jahre geplant...jetzt wird es wohl nur 1 Jahr und 4 Monate). Natuerlich habe ich den Wohnsitz im Reisepass nicht aendern lassen...wusste gar nicht, dass es die Moeglichkeit gibt. In Deutschland habe ich mich aber abgemeldet.

Kann ich denn jetzt mein Zeug trotzdem zollfrei rueberbringen (sofern es aelter als 6 Monate ist) und irgendwie nachtraeglich nachweisen, dass ich im Ausland gewohnt habe und das ganze ein Umzug ist?

Danke,

Alexander
 
Du führst doch vor der Ausreise beim Zoll vor, was Du zu diesem Zeitpunkt hast, damit ist der Beweis erbracht, daß die Dinger nicht in Deiner Reisezeit gekauft wurden. ;) Der Zoll muß bei Rückreise nur die Bescheinigung mit den Gerätschaften vergleichen und wenn er auch nur halbwegs helle ist, wird er eine merkwürdige Übereinstimmung feststellen. :p :cool:

Ein Beweis ist es zwar nicht, aber ich würde trotz fehlender Unterlagen versuchen, diese Bescheinigung zu bekommen.

Gruß
Brummel
 
Ohne den ganzen thread gelesen zu haben muss ich nun doch mal eine allgemeine Frage stellen.

Ich war die letzte Woche ich Kanada auf Geschäftsreise unterwegs. Da vor dem Reiseantritt bereits feststand, dass ich ausser dem Flughafen und der Firma noch etwas vom Rest des Landes sehen werde, entschied ich mich ein Teil meiner richtigen Ausrüstung mitzunehmen.

Am Flughafen in Deutschland habe ich mich dann zum Büro des Zolls begeben, um dort nach dieser Bescheinigung zu fragen, welche feststellt, was ich mit ins Ausland nehme um bei der Rückkehr im Falle einer Kontrolle keine Probleme zu bekommen (Rechnung vom Objektiv ist nicht mit meinem Namen versehen, daher dachte ich es könnte sonst Probleme bereiten...).

Beim Zoll angekommen wurde ich gleich freundlich beraten und der nette Herr suchte mir das Formular heraus. Was mich jetzt aber stutzig gemacht hat, ich konnte das Formular selbst ausfüllen, Warenwert eintragen, Aufzählung von Body und Objektiven usw. und die Ausrüstung selbst wurde gar nicht angeschaut, Seriennummern aufgeschrieben oder sonst was??? Der nette Herr vom Zoll hat das alles dann mit einem Stempel und Unterschrift versehen, mir das Dokument überreicht und mir einen schönen Flug gewünscht.

Wie die vergangenen 30 mal der letzten 12 Monate wurde ich auch diesmal bei der Rückkehr nicht vom Zoll kontrolliert, alles so weit i.O.

Ich frage mich nur, wenn ich das Dokument selber ausfüllen darf und die Ausrüstung nicht begutachtet wird, wie soll dann eine illegale Einfuhr verhindert werden? Ich könnte die teuersten Stücke aufschreiben, im Ausland kaufen und bei der Rückkehr im Falle einer Kontrolle ganz einfach das Zolldokument vorlegen???

das hat mich ehrlichgesagt doch etwas verwundert.....
 
Es ist gängige Praxis, dass die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung vom Reisenden ausgefüllt wird. Die gemachten Angaben werden vom Zollbeamten lediglich durch Dienststempel und Unterschrift bestätigt.

Warum der Kollege bei dir die gemachten Angaben nicht nachgeprüft hat?
Vermutlich ist die Antwort ganz einfach: er hat dir geglaubt ;)
Wie bei der Einreise werden auch bei der Ausreise nur Stichproben gemacht.

Gruß
Brummel
 
Das wird in deinem Fall bestimmt auch ohne Paßeintrag funktionieren, da du ansonsten alle Anforderungen erfüllst. Denk aber bitte daran, dass du bei der Einreise deine Abmeldebescheinigung dabei hast. So fällt dem Kollegen eine Entscheidung zur Abgabenfreiheit leichter.

Gruß
Brummel

Danke. Da ich hier einen Experten an der Hand habe gleich noch eine nicht Kamera-bezogene Frage:

Ich muss einen Teil meiner Sachen schicken...es hat sich einfach zu viel angesammt. Wie gehe ich da am besten vor. Beim meisten Zeug sollte ersichtlich sein, dass es nicht neu ist, aber ich schicke z.B. auch einen einzelnen Monitor, der noch ziemlich neu aussieht. Lege ich da eine Kopie der Rechnung, meines Visums und meiner Abmeldbescheinung bei oder gibt es einen einfacheren Weg?

Alexander
 
Danke. Da ich hier einen Experten an der Hand habe gleich noch eine nicht Kamera-bezogene Frage:

Ich muss einen Teil meiner Sachen schicken...es hat sich einfach zu viel angesammt. Wie gehe ich da am besten vor. Beim meisten Zeug sollte ersichtlich sein, dass es nicht neu ist, aber ich schicke z.B. auch einen einzelnen Monitor, der noch ziemlich neu aussieht. Lege ich da eine Kopie der Rechnung, meines Visums und meiner Abmeldbescheinung bei oder gibt es einen einfacheren Weg?

Alexander

Der einfachste Weg ist es, für den Umzug einen Spediteur zu beauftragen, sofern es ein großer Umzug wird.

Wenn du das auf dem Postwege verschicken willst, kann ich dir über die Vorgehensweise leider keine Auskunft geben, da ich mit Postabfertigung nie zu tun hatte.

Für genauere Infos wende dich bitte an das Zoll Info-Center (email oder telefonisch). Dort bekommst du schnell kompetente Antwort.

Gruß
Brummel
 
Spediteur waere zu viel...so viel Zeug ist es auch wieder nicht. Werde mich dannn wohl mal direkt an das Zoll Info-Center wenden. Danke fuer den Tipp.

Alexander
 
Hallo,
Ich habe letzes Jahr ein Objektiv aus Hongkong gekauft.
Muste 90 Euro Steuern bzw. Einfuhrgebühren beim Zoll bezahlen, ausschlaggebend war bei der Berechnung der Gebühren der Kreditkartenbeleg mit Rechnung.
Ein wirkliches Schnäppchen war das dann nicht mehr!:grumble:
 
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