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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

hallo Bummel!

Ich wohne in der Schweiz und werde mir in Kürze eine 40d zulegen. Es stellt sich nun die Frage, ob ich diese besser in D kaufe oder in der Schweiz.

Meine Frage bezieht sich auf die Mehrwertsteuer:
Wir haben in der Schweiz eine Mehrwertsteuer von 7.6%. Diese muss ich bei der Einfuhr bezahlen, wenn ich dies richtig verstanden habe. Zusätzlich kommt noch ein Gebühr für's Einführen, wie hoch die ist, weiss ich noch nicht.

Die MWST von 19%, welche in D gültig ist, sollte ich doch vom Verkäufer (nicht privat, versteht sich) rückerstattet bekommen, wenn ich die Ware rechtsmässig eingeführt habe?:confused:

In diesem Fall würde sich nämlich ein Kauf in D durchaus lohnen, da ich ja 11.4% MWST gewinne.

Danke für die Antwort.
 
Hallo Laca

Wenn du die Kamera auf dem Postweg bestellen willst, musst du vorher mit dem Verkäufer abklären, ob er dir die Kamera ohne Mehrwertsteuer schicken kann.

Willst du die Kamera persönlich abholen, so kannst du dir an der Grenze vom Deutschen Zoll bescheinigen lassen, dass du die Kamera ausführst. Mit dieser Bescheinigung kannst du (sofern der Verkäufer den Service anbietet) die deutsche Mehrwertsteuer zurückerhalten. Auf der Schweizer Seite kassiert dann der Schweizer Zoll die geringere Schweizer Mehrwertsteuer.

Soweit zur Theorie.

In der Praxis sind viele Händler an ein Export-Verfahren angeschlossen, dass durch die Firma Global Refund /Tax Free Shopping abgerechnet wird.
Diese Firma verdient ihr Geld damit, dass sie nicht die vollen 19% auszahlt, sondern zB nur 15%. Der Rest ist deren Verdienst. Dein Preisvorteil schrumpft dadurch noch einmal, es kann sich aber trotzdem durchaus noch lohnen.

Kläre es am besten im Vorfeld mit dem deutschen Händler ab, welche Art der Mehrwersteuerrückerstattung er anbietet.

Gruß
Brummel
 
hallo Brummel, danke für die Antworten und sorry für das Falschschreiben des Namens oben! ;)

Da ich ziemlich nahe an der Grenze wohne, wäre es für mich nicht aufwendig, das ganze Administrative selbst zu übernehmen und die 4% auch noch zu sparen.

Allerdings ist zur Zeit der € derart hoch, dass es trotz allem schwierig sein wird, günstiger davonzukommen.

Danke und schönes Wochenende noch (wenn ein Zollangestellter denn so eines hat...).
 
Servus... bin neu hier.

Ich habe da etwas mit dem § 32 gelesen...

Bin gerade für 3 Monate in Indonesien, und möchte ein Laptop (Off-topic, ich weiss) importieren, welches ich notgedrungen hier kaufen musste.
Denn mein ein altes ist kurz nach Einreise in Indonesien draufgegangen, und ich bin in der Ausbildungsrichtung IT, ist also brauch ich es ja dringend...
Dessen Kaufpreis war hier ca. 550 Euro, was leider nicht billiger ist als in (D).
d.h. die EUSt ist ca 105Euro, und damit unter 130 Euro...

Heisst das, ich bin mit § 32 auf der sicheren Seite, einfach durch den grünen Gang gehen, hoffen, dass ich nicht rausgezogen werde. Und wenn doch, kostets maximal 130 Euro, oder!? Weil mehr hab ich nicht zu verzollen...

Also, es drauf ankommen lassen und maximal 25 Euro mehr zahlen? :top:

Mein altes, kaputtes Notebook ist halt dann auch noch im Gepäck, was das ganze nicht unauffälliger macht.

Danke,

Der Heros
 
Servus... bin neu hier.

Ich habe da etwas mit dem § 32 gelesen...

Bin gerade für 3 Monate in Indonesien, und möchte ein Laptop (Off-topic, ich weiss) importieren, welches ich notgedrungen hier kaufen musste.
Denn mein ein altes ist kurz nach Einreise in Indonesien draufgegangen, und ich bin in der Ausbildungsrichtung IT, ist also brauch ich es ja dringend...
Dessen Kaufpreis war hier ca. 550 Euro, was leider nicht billiger ist als in (D).
d.h. die EUSt ist ca 105Euro, und damit unter 130 Euro...

Heisst das, ich bin mit § 32 auf der sicheren Seite, einfach durch den grünen Gang gehen, hoffen, dass ich nicht rausgezogen werde. Und wenn doch, kostets maximal 130 Euro, oder!? Weil mehr hab ich nicht zu verzollen...

Also, es drauf ankommen lassen und maximal 25 Euro mehr zahlen? :top:

Mein altes, kaputtes Notebook ist halt dann auch noch im Gepäck, was das ganze nicht unauffälliger macht.

Danke,

Der Heros

Grundsätzlich: Ich gebe keine Tipps für Leute, die öffentlich bekanntgeben eine Straftat begehen zu wollen, dabei zu dumm sind zu wissen wie es geht und deshalb noch nach Hilfe fragen.

Andererseits stimmt deine Rechnung nicht. Zu den hinterzogenen Steuern kommt der gleiche Betrag als Zuschlag nochmal oben drauf.
Die anderen Voraussetzung, damit der Paragraph greifen kann, stehen im Gesetz selbst.

Brummel
 
Ich würde gern eine Kamera in den USA für 350,- USD bestellen, Versand via UPS 50,- USD was kommt jetzt noch an Zöllen/Steuern hinzu?

Der Wert muss nicht exakt ich brauche nur einen Überblick, da ich durch diese Thematik nicht durchsteige.
 
Auf dem Postweg 19% Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf den Kaufpreis (unter Umständen incl. der Versandkosten).
Digitale Kameras sind zollfrei.

Gruß
Brummel
 
Moin!

Ich habe auch eine (kleine) Frage:

Ich möchte mir bald eine neue Kamerausrüstung zulegen (etwa 3.500-4.000 Euro) und diese hier nach Katar schicken lassen. Entweder per Post durch den Händler (wahrscheinlich Achatzi), oder per Ausreisenden durch die Firma!

Zahle ich irgendwelche Zollgebühren, bevor die Sachen Deutschland verlassen?

Eine Nämlichkeitsbescheinigung kann ich mir persönlich natürlich auch nicht ausstellen lassen, jedoch werde ich wenigstens bis zum 23.07.08 hier sein, bis dahin hat sich die Kamera ja ein wenig "abgenutzt", es ist also keine Neuware mehr.

2. Problem:
Dadurch, dass ich bei uns in der Firma für die Logistik zuständig bin, weiß ich, dass man auf Neuwaren, die nach Katar importiert werden zum einen 5% Legalisation Chart, zum anderen 0,4% Custom duties entrichten muss.
Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass ein Reisender diese Zölle bezahlen muss, bei der Postsendung jedoch schon, was ja dafür sprechen würde, dass ich die Kameraausrüstung lieber einem Ausreisenden mitgebe, oder sehe ich das falsch?

Letzte Frage:
Mir wurde erzählt, dass man einen Teil der Mehrwertsteuer zurückerhalten kann, bzw. nur die Mehrwertsteuer von dem Land bezahlen muss, in das importiert wird. Das wäre ganz praktisch, denn Katar hat keine Mehrwertsteuer...

Vielen Dank!
 
1. Wenn du dir die Sachen von Martin Achatzi schicken lässt, bitte ihn, auf der Rechnung die Seriennummern der Einzelteile vermerken zu lassen. Das macht er bestimmt. So hast du später bei der Wiedereinreise in Deutschland keine Probleme. Privat brauchst du weiter nichts zu machen. Erfolgt die Ausfuhr gewerblich, brauchst du eine Ausfuhranmeldung (muss der Verkäufer ausstellen).
Ausfuhrgebühren beim Zoll fallen nicht an.

2. Ich kenne nun die Zollgesetze von Quatar nicht, jedoch wird es bei denen nicht viel anders sein, als bei uns. Und bei uns müsstest du bei dem Import der Ware Steuern bezahlen. Egal, ob auf dem Postweg, durch Mitbringen eines Bekannten oder auch durch Selbstimport. Wichtig: lässt du dir die Sachen mitbringen, unterrichte deinem Kurier, dass er die Ware auf jeden Fall beim Zoll in Quatar anmelden muss. Unterlässt er dass, begeht er unter Umständen eine Straftat. Und dass die Strafen in Quatar ähnlich milde sind wie in Deutschland, bezweifele ich.

3.
Du kannst dir die Mehrwertsteuer in Deutschland erstatten lassen (Achatzi vorher fragen, ob er das anbietet), wenn du:
a) deinen Wohnsitz im Ausland hast, dies in deinem Reisepass auch eingetragen hast (Visum reicht nicht), die Ware persönlich im Reiseverkehr ausführst (dein Bekannter kann das nicht).
b) die Ware an deine Firma im Ausland geht (gewerbliche Ausfuhr), du eine Ausfuhranmeldung hast (stellt Verkäufer aus und muss beim Zoll vorgeführt werden).
In beiden Fällen muss jedoch die Ware wieder versteuert werden, wenn du nächstes Jahr wieder einreist.


Wenn noch Fragen offen sind, hau mich noch mal an :)

Gruß
Brummel
 
1. Wenn du dir die Sachen von Martin Achatzi schicken lässt, bitte ihn, auf der Rechnung die Seriennummern der Einzelteile vermerken zu lassen. Das macht er bestimmt. So hast du später bei der Wiedereinreise in Deutschland keine Probleme. Privat brauchst du weiter nichts zu machen. Erfolgt die Ausfuhr gewerblich, brauchst du eine Ausfuhranmeldung (muss der Verkäufer ausstellen).
Ausfuhrgebühren beim Zoll fallen nicht an.

Ok, also die Seriennummer auf die Rechnung schreiben lassen!

2. Ich kenne nun die Zollgesetze von Quatar nicht, jedoch wird es bei denen nicht viel anders sein, als bei uns. Und bei uns müsstest du bei dem Import der Ware Steuern bezahlen. Egal, ob auf dem Postweg, durch Mitbringen eines Bekannten oder auch durch Selbstimport. Wichtig: lässt du dir die Sachen mitbringen, unterrichte deinem Kurier, dass er die Ware auf jeden Fall beim Zoll in Quatar anmelden muss. Unterlässt er dass, begeht er unter Umständen eine Straftat. Und dass die Strafen in Quatar ähnlich milde sind wie in Deutschland, bezweifele ich.

Ok, ich hatte auch nicht vor den Zoll auf illegale Weise um die Gebuehren zu bringen :)

3.
Du kannst dir die Mehrwertsteuer in Deutschland erstatten lassen (Achatzi vorher fragen, ob er das anbietet), wenn du:
a) deinen Wohnsitz im Ausland hast, dies in deinem Reisepass auch eingetragen hast (Visum reicht nicht), die Ware persönlich im Reiseverkehr ausführst (dein Bekannter kann das nicht).
b) die Ware an deine Firma im Ausland geht (gewerbliche Ausfuhr), du eine Ausfuhranmeldung hast (stellt Verkäufer aus und muss beim Zoll vorgeführt werden).
In beiden Fällen muss jedoch die Ware wieder versteuert werden, wenn du nächstes Jahr wieder einreist.

Dann lohnt es sich ja gar nicht die Steuer "zurueckzufordern", wenn ich sie eh wieder zahlen muss, oder sehe ich da etwas falsch?

Wenn noch Fragen offen sind, hau mich noch mal an :)

Danke, schon geschehen :D

Wo ich gerade dabei bin, habe ich noch eine Offtopic-Frage (man hat ja nicht alle Tage einen Experten zur Hand):
Nehmen wir mal an, Mitarbeiter A laesst Personal Effects nach Katar verschicken. Nach 3 Monaten laesst er diese wieder per Luft- oder Seefracht zurueckschicken, hat aber vielleicht das ein oder andere Souvenir in der Kiste. Kann es da Probleme mit dem Zoll in Deutschland geben?

Danke!
 
Dann lohnt es sich ja gar nicht die Steuer "zurueckzufordern", wenn ich sie eh wieder zahlen muss, oder sehe ich da etwas falsch?
Das siehst du richtig

Wo ich gerade dabei bin, habe ich noch eine Offtopic-Frage (man hat ja nicht alle Tage einen Experten zur Hand):
Nehmen wir mal an, Mitarbeiter A laesst Personal Effects nach Katar verschicken. Nach 3 Monaten laesst er diese wieder per Luft- oder Seefracht zurueckschicken, hat aber vielleicht das ein oder andere Souvenir in der Kiste. Kann es da Probleme mit dem Zoll in Deutschland geben?

Ja, kann (wird) es. Eine Abgabenbefreiung als Umzugsgut gibts nicht, da der Aufenthalt im Ausland zu kurz ist.
Für weitere Informationen zum Umzugsgut hab ich hier noch was geschrieben:
https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=1184408&postcount=5


Bitte :D

Brummel
 
Nur zwei Bemerkungen am Rande:
- Vielen Dank an Brummel für die tolle Hilfe!
- Ich habe mal aus Interesse die Rechnungen meiner Kameras und Objektive durchgesehen. Ergebnis: Zwei Kameras, fünf Objektive und nirgendwo steht die Seriennummer auf der Rechnung!
 
Nur ganz kurz, habe heute nacht gegen 2230 mit UPS telefoniert, da ich Stativzubehör aus den USA bestellt habe, welches in Köln beim Zoll lag. Die Dame hatte eine kurze Rückfrage, 10 min später hatte der Zoll das Paket freigegeben und wenn ich Glück habe ist es heute da. ;)

War also vollkommen problemlos in der Abwicklung. Hat mich überrascht, dass auch Pakete zu nachtschlafender Zeit abgefertigt werden, finde ich klasse. :top:

Gruß,
Günter
 
ich hab mal ne (wahrscheinlich) total doofe frage: wie läuft das beim kauf von sachen von privat an privat? macht es nen unterschied ob "neu" oder "gebraucht"? mir gehts um DVDs im wert von ca 500$, wie werden die besteuert? neuwert, oder gar nicht?
danke!
 
ich hab mal ne (wahrscheinlich) total doofe frage: wie läuft das beim kauf von sachen von privat an privat? macht es nen unterschied ob "neu" oder "gebraucht"? mir gehts um DVDs im wert von ca 500$, wie werden die besteuert? neuwert, oder gar nicht?
danke!

Zur Besteuerung wird dein Kaufpreis zu Grunde gelegt. Wenn du also eine gebrauchte DVD-Sammlung von deinem Kumpel in den USA für 500,-USD kaufst, lass dir eine Quittung geben, wo eine Warenbeschreibung und der Kaufpreis drauf steht. Was die Sachen mal neu gekostet haben, ist unerheblich. Der Kaufpreis für die gebrauchte Ware sollte jedoch realistisch sein.
Wenn du auf die Idee kommst, dir die Sachen schenken zu lassen, wird der Wert von uns geschätzt. Das muss nicht unbedingt zu deinen Gunsten ausfallen...

Doofe Fragen gibts nicht :)

Gruß
Brummel
 
geschenke in dem wert sind ja auch eher selten:cool:

spaß bei seite, wie lange kann man denn sagen, dass es realistisch ist? hier wäre es ca. die hälfte vom neupreis.

wegen der quittung, was müsste da drauf stehen, ist ja von privat an privat, also gibts keinen kassenzettel oder sowas!?!
 
Realistisch ist es solang, wie der Kollege den Wert glaubt. Ist er der Meinung, du legst eine unterfakturierte Rechnung vor, wird er ein Strafverfahren einleiten. Da kommt dann zur Steuerhinterziehung unter Umständen noch die mittelbare Falschbeurkundung dazu.
Das Strafmass darfst du dir selbst aus dem STGB raussuchen.
Ich gebe dir den gut gemeinten Rat, den richtigen Kaufpreis anzumelden. Wegen ein paar Euro Stress zu riskieren ists wirklich nicht wert.
Ausserdem kann und werde ich natürlich keine Tipps geben, wie man am besten eine Straftat begehen kann.

Wegen der Quittung:
Wenn du was auf dem Flohmarkt kaufst, bekommst du auch keine richtige Rechnung. Eine kleine Quittung wird dir aber fast jeder ausstellen. Genauso eine formlose Quittung (zB mit Text: Received: 500$, DVD) reicht problemlos aus.

Gruß
Brummel
 
meinst du mit richtigem kaufprei den neupreis? bei 500$ unterschied macht das ja dann doch was aus...

gibt es ne stelle, wo man ganz ofiziell den "mindestpreis" erfragen kann?
 
meinst du mit richtigem kaufprei den neupreis? bei 500$ unterschied macht das ja dann doch was aus...

gibt es ne stelle, wo man ganz ofiziell den "mindestpreis" erfragen kann?

Wir reden gerade aneinander vorbei... :D

Kaufpreis ist das, was du tatsächlich für die gebrauchten DVDs bezahlt hast, nicht was sie mal neu gekostet haben.

Es gibt keinen Mindestpreis. Es gibt nur den Preis den du gezahlt hast. Und den musst du als Preis beim Zoll anmelden.

Gruß
Brummel
 
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