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Schade, ich hatte gedacht, daß das jemanden interessiert und zumindest ein klein wenig gehofft, eine Antwort zu bekommen..
Stimmt das denn, oder hatte der gute Mann einfach keine Lust, seinen Job zu verrichten?
...
Außerdem denke ich, dass Brummel uns sicher informiert hätte, wenn es zu einer solchen Änderung des Procedere gekommen wäre.
...
ULi
Es wurde in der Mail aber nicht darauf hingewiesen, dass man genauso alle Belege dabei haben muss wie wenn man es erst bei einer Kontrolle bei der Wiedereinreise nachweist, oder?Bei teuren Gegenständen sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie diese (die nämliche) Kameraausrüstung bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben.
Es wurde in der Mail aber nicht darauf hingewiesen, dass man genauso alle Belege dabei haben muss wie wenn man es erst bei einer Kontrolle bei der Wiedereinreise nachweist, oder?
Soweit ich es richtig verstanden habe erspare ich mir durch die Nämlichkeitserklärung nur eine eventuelle Kontrolle der Belege bei Wiedereinreise - erkauft mit einer Kontrolle der Belege bei der Ausstellung der Bescheinigung. Also bedeutet die Nämlichkeitserklärung für mich: Sichere Bürokratie vor der Reise statt eventueller Bürokratie nach der Reise.
Nochmal: niemand muss den kostenlosen Service in Anspruch nehmen, man kann...
Gruß
Brummel
wenn der "Kollege" mitspielt und nicht verweigertSCNR
dir lieber Brummel nochmals Danke für deine Erklärungen und deine Engelsgeduld dies alles zu erklären
Hallo Brummel,
jetzt muss ich auch noch fragen... ich hab auf Zoll.de schon gesucht und da gibts ja auch einen Punkt.... "Mit der Fotoausrüstung in den Urlaub"
Dort ist die Rede von Auskunftsblatt INF 3.
Ein Hinweis, dass man die Rechnungen zum Ausstellen mitbringen muss, hab ich keinen gesehen..... mir gehts darum... außer dem Batteriegriff ist keines meiner Ausrüstungsgegenstände neu... sondern gebraucht gekauft...
Was kann ich da tun?
Herzlichen Dank vorab
Chris
Verstehe ich es richtig, daß mir der Zollbeamte, auch als Privatperson, den INF3 austellen muß, wenn ich dieses verlange?
Die verinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ist ja, wie Du sagst, nur ein Service. Den kann man ja schlecht verlangen, wenn einem der Beamte sagt, es gebe diesen nicht mehr.
Allerdings wenn ich stattdessen die Ausstellung eines INF3 verlange, und dieses mit höherem Aufwand für den Beamten verbunden ist, als die Vereinfachung, könnte ihm ja "einfallen", daß es die Vereinfachung doch noch gibt...
Die INF3 muss dir auf Antrag ausgestellt werden
Gruß
Brummel
Auch die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung wird auf Antrag ausgestellt.
Aber auch hier müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Nämlich der Nachweis des steuerlich rechtmässigen Besitzes.
..., kommentiere ich diese Fälle auch nicht.
Auch wenn das anscheinend von einigen Leuten hier erwünscht ist, werde ich keinen meiner Kollegen aufgrund von Erlebnisberichten diskreditieren.
Brummel
alles klar, danke
wenn ich im Zweifel eh mit sämtlichen Kaufnachweisen hin muss , kann ich auch ohne Inf3 oder Nämlichkeit fliegen und spare mir die Ausstellung....