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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Viel Spaß beim Bilder auswerten/anschauen :)

Vielen Dank (mal wieder ;)) für die schnelle Antwort!

Viele Grüße,

Uli
 
Hallo zusammen,

interessante Dinge kann ich von meiner gerade beendeten Reise nach Sri Lanka berichten. Hervorragend informiert durch diesen Thread bin ich am Flughafen Frankfurt zum Zoll marschiert, um mir dort die Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Allerdings wurde mir dort von dem ( fast) freundlichen Zollbeamten mitgeteilt, daß es diese Bescheinigung nicht mehr gebe. Somit bin ich mit meinen Unterlagen wieder von dannen gezogen.
Stimmt das denn, oder hatte der gute Mann einfach keine Lust, seinen Job zu verrichten?
 
Schade, ich hatte gedacht, daß das jemanden interessiert und zumindest ein klein wenig gehofft, eine Antwort zu bekommen..
 
Schade, ich hatte gedacht, daß das jemanden interessiert und zumindest ein klein wenig gehofft, eine Antwort zu bekommen..

Ist ja schon gut...

Stimmt das denn, oder hatte der gute Mann einfach keine Lust, seinen Job zu verrichten?

Nun, was soll ich dazu schreiben... Anfang September (genauer gesagt am 07.09.) habe ich noch ein Nämlichkeitsbescheinigung bekommen.

Außerdem denke ich, dass Brummel uns sicher informiert hätte, wenn es zu einer solchen Änderung des Procedere gekommen wäre.

Also würde ich mal getrost davon ausgehen, dass der Beamte entweder aus Unwissenheit gehandelt hat oder gerade einen akuten Anfall von morbus nullboccus hatte ;)

Viele Grüße,

ULi
 
...
Außerdem denke ich, dass Brummel uns sicher informiert hätte, wenn es zu einer solchen Änderung des Procedere gekommen wäre.

...

ULi

Genauso ist es.

Und über die Arbeitsweise oder das Verhalten meiner Kollegen äussere ich mich grundsätzlich nicht.
Zum einen war ich nicht dabei, zum anderen steht es mir nicht zu, andere aufgrund von Hörensagen zu ver-/ beurteilen.

Gruß
Brummel
 
Es hat auch keiner verlangt, daß Du das Verhalten Deiner Kollegen bewertest. Ich wollte lediglich meine Erfahrungen mit dem "Serviceangebot" des Zolls mitteilen und mich absichern, ob es das wirlkich nicht mehr gibt, damit ich mir den Gang zum Zoll bei der nächsten Auslandsreise sparen kann und mich nicht mehr zum Affen mache. Weiterhin dachte ich, daß es für Andere auch von Interesse ist, falls sich da wirklich was geändert hätte. Es kann ja schließlich keiner jede Änderung des Zollrechts sofort bei Inkrafttreten mitbekommen. Daß ich dafür jetzt angegriffen werde, finde ich doch etwas befremdlich.
Nichts desto trotz möchte ich Euch nicht die Aussage des Zoll Infocenters vorentalten, an das ich in dieser Sache ebenfalls eine Anfrage gestellt habe:

"...meines Wissens hat sich nichts an den Regelungen zum Nämlichkeitsnachweis bei
Rückwaren geändert. Rechtsgrundlage ist der Zollkodex bzw. die Zollkodex-
Durchführungsverordnung.

Das Reisegepäck, das Sie mit in den Urlaub genommen haben, können Sie bei Ihrer
Rückreise auch wieder einfuhrabgabenfrei zurückbringen. Zollrechtlich werden
solche Waren als "Rückwaren" bezeichnet.

Nehmen Sie also beispielsweise eine teure Kameraausrüstung mit in Ihren Urlaub,
so können Sie diese auf Ihrer Rückreise einfuhrabgabenfrei wieder in die EG
mitbringen. Haben Sie sich jedoch während Ihres Urlaubs in einem Drittland eine
gleichwertige Ausrüstung gekauft, müssen Sie bei Ihrer Wiedereinreise in die EG
Einfuhrabgaben zahlen, sofern die Reisefreigrenze überschritten ist.

Bei Zweifeln, ob Sie einen auf Ihrer Rückreise mitgebrachten Gegenstand
tatsächlich schon bei Ihrer Ausreise dabei hatten, kann der Zollbeamte einen
Nachweis verlangen. Darum sollten Sie vor allem bei Gegenständen mit hohem Wert
diesen Nachweis erbringen können.

Bei teuren Gegenständen sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll
einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie
bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie diese (die nämliche) Kameraausrüstung
bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs
im Ausland gekauft haben.

Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als
Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau
bezeichnet ist..."
(Auszug aus der Antwortmail)
 
Bei teuren Gegenständen sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie diese (die nämliche) Kameraausrüstung bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben.
Es wurde in der Mail aber nicht darauf hingewiesen, dass man genauso alle Belege dabei haben muss wie wenn man es erst bei einer Kontrolle bei der Wiedereinreise nachweist, oder?

Soweit ich es richtig verstanden habe erspare ich mir durch die Nämlichkeitserklärung nur eine eventuelle Kontrolle der Belege bei Wiedereinreise - erkauft mit einer Kontrolle der Belege bei der Ausstellung der Bescheinigung. Also bedeutet die Nämlichkeitserklärung für mich: Sichere Bürokratie vor der Reise statt eventueller Bürokratie nach der Reise.
 
Es wurde in der Mail aber nicht darauf hingewiesen, dass man genauso alle Belege dabei haben muss wie wenn man es erst bei einer Kontrolle bei der Wiedereinreise nachweist, oder?

Soweit ich es richtig verstanden habe erspare ich mir durch die Nämlichkeitserklärung nur eine eventuelle Kontrolle der Belege bei Wiedereinreise - erkauft mit einer Kontrolle der Belege bei der Ausstellung der Bescheinigung. Also bedeutet die Nämlichkeitserklärung für mich: Sichere Bürokratie vor der Reise statt eventueller Bürokratie nach der Reise.

Es könnte aber auch bedeuten: Überbrückung der Zeit zwischen Einchecken und Boarding, statt längere Bearbeitungszeit im Falle einer Kontrolle bei der Wiedereinreise.

Nun mag jeder für sich selbst entscheiden, was ihm lieber ist.
Nochmal: niemand muss den kostenlosen Service in Anspruch nehmen, man kann...

Gruß
Brummel
 
wenn der "Kollege" mitspielt und nicht verweigert :evil: SCNR

dir lieber Brummel nochmals Danke für deine Erklärungen und deine Engelsgeduld dies alles zu erklären

Du hast natürlich Recht ;)

Und das mit dem Erklären mache ich noch immer gerne.
Ich freue mich tatsächlich um jedes Strafverfahren weniger, welches ich durch ein paar Tipps hier nicht einleiten brauche. Und das ist tatsächlich mein Ernst.

Ich bekomme mittlerweile fast täglich eine email, wo mich jemand um Rat zum Thema Zoll fragt. Auch das beantworte ich gerne, wenn es auch zur Zeit manchmal ein paar Tage dauert, bis ich antworte. Ich bin zur Zeit beruflich viel unterwegs.
Also ruhig weiterfragen.. eine Antwort kommt sicher.. wenn auch nicht gleich 5 Minuten später ;)

Gruß
Brummel
 
Hallo Brummel,

jetzt muss ich auch noch fragen... ich hab auf Zoll.de schon gesucht und da gibts ja auch einen Punkt.... "Mit der Fotoausrüstung in den Urlaub"

Dort ist die Rede von Auskunftsblatt INF 3.

Ein Hinweis, dass man die Rechnungen zum Ausstellen mitbringen muss, hab ich keinen gesehen..... mir gehts darum... außer dem Batteriegriff ist keines meiner Ausrüstungsgegenstände neu... sondern gebraucht gekauft...

Was kann ich da tun?

Herzlichen Dank vorab

Chris
 
Das Auskunftspapier INF3 ist hat die gleiche Funktion wie die 'Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung'. Das Papier dient dem Nachweis, das die selbe (nämliche) Ware die ausgeführt wird, auch wieder eingeführt wird.
Auf beiden Paieren wird eine Nämlichkeit festgehalten. Das kann eine Seriennummer, aber auch zum Beispiel ein angestempeltes Polaroid der Ware sein.
Auf diese Weise soll gewährleistet sein, dass nicht eine ähnliche Ware - ohne Erhebung von Steuern - statt der im Antrag beschriebenen Ware eingeführt wird.

Nun wird der Antrag INF3 im Gegensatz zur 'Vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung' im Regelfall nur gewerbliche Ausfuhren verwendet. Für Privatausfuhren hat man die Vereinfachung geschaffen.
Bei einem Gewerbetreibendem gibt es andere Aufbewahrungspflichten, als beim Privatmann.
Will ich also beim Gewerbetreibenden nachprüfen, ob die Angaben zur korrekten versteuerung der Ware stimmen, kann eine Betriebsprüfung angesetzt werden (das ist ein anderer Teilbereich, den der Zoll warnimmt), wo die Angaben vor Ort überprüft werden und vom Antragsteller bewiesen werden müssen.
Beim Privatmann geht das natürlich nicht. Daher muss er direkt beim Zollamt auf geeignete Weise nachweisen, dass für seine Ware bereits Steuern entrichtet wurden. 'Geeignete Weise' kann eben zum Beispiel auch durch Vorlage der Kaufrechnungen erfolgen, bei Gebrauchtkauf ein Ausdruck der ebay-Auktion oder sonstiger Schrifverkehr/Kaufvertrag.
Auch eine Erklärung von Eides statt kann eine geeignete Weise sein, ein persönliches Gespräch mit Erklärung der Lage, dass man keine Rechnung mehr hat jedoch ebenso...
Nur.. hat man keinen Anspruch darauf, dass einem der Kollege die Geschichte auch glaubt. Daher habe ich die Empfehlungen mit den Kaufrechnungen gegeben. In der Praxis funktioniert das so ziemlich problemlos.

Ich weiss nun nicht, ob der Text verständlich war und möchte auch nicht tiefer drauf eingehen. Die Sache ist zu komplex, um sie mit ein paar Sätzen stichhaltig und nachvollziehbar erklären zu können. Aus der Praxis kann ich jedoch sagen, dass es so wie in meinem kleinen Ratgeber beschrieben funktioniert.
Vieles klingt kompliziert, wird vor Ort aber viel praktikabler gelöst, als uns Zöllnern von Brüssel 'zugemutet' und vorgegeben wird.

Hier noch der Hinweis zu meinem kleinen Ratgeber: "Variante 3:
Varianten 1 und 2 behandeln die Ausrüstungen für Privatleute. Wenn man also z.B. als Berufsfotograf zu einem shooting ins Ausland muss, lässt man sich zu diesem Zwecke ein Auskunftspapier beim nächstgelegenen Zollamt erstellen. Dieses Papier heisst INF3 und erfüllt den gleichen Zweck wie die vereinfachten Papiere für die Privatausfuhr. Nähere Informationen dazu erhält man telefonisch beim nächstgelegenen Zollamt."


Abschliessend mein Rat zu deiner Frage:
Möchtest du bereits einige Tage vor deinem Auslandaufenthalt alle Papiere vom Zoll haben, musst du zum nächstgelegenen Zollamt gehen und dir dort ein INF3 ausfüllen lassen. Da kannst du dann gleich sehen, ob dem Kollegen deine Angaben genügen oder er doch für alles Unterlagen sehen möchte.
Oder du machst dies kurz vorm Abflug am Flughafen mit der 'Vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung'. Voraussetzung hier ist eine Privatausfuhr.
Diese Bescheinigung wird dir hier vermutlich auch ohne Unterlagen ausgestellt werden, wenn die Ware augenscheinlich älter und gebraucht ist. Oder aber auch man gibt dir den Hinweis, dass du für die gebrauchte Ware eh keinen Nachweis brauchst (ich würde ihn trotzdem verlangen).

Gruß
Brummel

Hallo Brummel,

jetzt muss ich auch noch fragen... ich hab auf Zoll.de schon gesucht und da gibts ja auch einen Punkt.... "Mit der Fotoausrüstung in den Urlaub"

Dort ist die Rede von Auskunftsblatt INF 3.

Ein Hinweis, dass man die Rechnungen zum Ausstellen mitbringen muss, hab ich keinen gesehen..... mir gehts darum... außer dem Batteriegriff ist keines meiner Ausrüstungsgegenstände neu... sondern gebraucht gekauft...

Was kann ich da tun?

Herzlichen Dank vorab

Chris
 
Verstehe ich es richtig, daß mir der Zollbeamte, auch als Privatperson, den INF3 austellen muß, wenn ich dieses verlange?
Die verinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ist ja, wie Du sagst, nur ein Service. Den kann man ja schlecht verlangen, wenn einem der Beamte sagt, es gebe diesen nicht mehr.
Allerdings wenn ich stattdessen die Ausstellung eines INF3 verlange, und dieses mit höherem Aufwand für den Beamten verbunden ist, als die Vereinfachung, könnte ihm ja "einfallen", daß es die Vereinfachung doch noch gibt...
 
Verstehe ich es richtig, daß mir der Zollbeamte, auch als Privatperson, den INF3 austellen muß, wenn ich dieses verlange?
Die verinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ist ja, wie Du sagst, nur ein Service. Den kann man ja schlecht verlangen, wenn einem der Beamte sagt, es gebe diesen nicht mehr.
Allerdings wenn ich stattdessen die Ausstellung eines INF3 verlange, und dieses mit höherem Aufwand für den Beamten verbunden ist, als die Vereinfachung, könnte ihm ja "einfallen", daß es die Vereinfachung doch noch gibt...

Die INF3 muss dir auf Antrag ausgestellt werden, solang die geforderten Voraussetzungen erfüllt werden.
Wie aber bereits angemerkt, wird diese INF3 von deinem nächstgelegenen Binnenzollamt ausgestellt, nicht aber am Flughafen (Grenzzollamt).
Insofern greift deine Idee nicht.

Gruß
Brummel
 
Ich glaube, ich hatte es schon mal in diesem Thread erwähnt und afri1 hat es nochmal aufgegriffen:

In Frankfurt und München am Flughafen wurde mir bereits 2x diese Nämlichkeitsbescheinigung verweigert, einmal letzten Dezember und dieses Mal vor 6 Wochen. In Nürnberg war es dagegen kein Problem. Von daher kann ich die Erfahrung von afri1 voll unterstreichen.

Besteht denn ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung, wenn ich eine haben möchte bzw. was mache ich, wenn sich der Beamte weigert? Kann man da einen Vorgesetzten verlangen bzw. nützt da eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Ich arbeite auch im ÖD und könnte mir so eine Verweigerungshaltung nicht einmal beim ersten Mal erlauben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung wird auf Antrag ausgestellt.
Aber auch hier müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Nämlich der Nachweis des steuerlich rechtmässigen Besitzes.
Fehlt der Nachweis, wird auch trotz Antrag keine Bescheinigung ausgestellt.

Und da ich nicht im Einzelnen weiss, aus welchen Gründen die Ausstellung durch Kollegen abgelehnt wurde, kommentiere ich diese Fälle auch nicht.
Auch wenn das anscheinend von einigen Leuten hier erwünscht ist, werde ich keinen meiner Kollegen aufgrund von Erlebnisberichten diskreditieren.

Wenn ihr euch von einem Zollbeamten zu Unrecht behandelt fühlt, beschwert euch. Verlangt einen Vorgesetzten, schreibt wegen mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder verklagt die Kollegen oder auch die Bundesrepublik Deutschland.


Abschliessend: ich beteilige mich an diesem Forum privat, zum eigenen Spaß.
Ich bin nicht für Gesetze oder Handlungen anderer Kollegen verantwortlich.
Ebenso sind meine Ratschläge rechtlich nicht verbindlich. Wer es genau wissen möchte, kann sich an das Zoll Info-Center wenden oder sich bei den entsprechenden Dienststellen informieren/beschweren.


Brummel
 
Auch die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung wird auf Antrag ausgestellt.
Aber auch hier müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Nämlich der Nachweis des steuerlich rechtmässigen Besitzes.
..., kommentiere ich diese Fälle auch nicht.
Auch wenn das anscheinend von einigen Leuten hier erwünscht ist, werde ich keinen meiner Kollegen aufgrund von Erlebnisberichten diskreditieren.
Brummel


alles klar, danke

wenn ich im Zweifel eh mit sämtlichen Kaufnachweisen hin muss , kann ich auch ohne Inf3 oder Nämlichkeit fliegen und spare mir die Ausstellung....
 
alles klar, danke

wenn ich im Zweifel eh mit sämtlichen Kaufnachweisen hin muss , kann ich auch ohne Inf3 oder Nämlichkeit fliegen und spare mir die Ausstellung....

Eben nicht... ich erkläre es aber nicht nochmal.

Aber deine Lösung ist besser, als gar nichts machen.

Gruß
Brummel
 
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