• Herzlich willkommen im "neuen" DSLR-Forum!

    Wir hoffen, dass Euch das neue Design und die neuen Features gefallen und Ihr Euch schnell zurechtfindet.
    Wir werden wohl alle etwas Zeit brauchen, um uns in die neue Umgebung einzuleben. Auch für uns ist das alles neu.

    Euer DSLR-Forum-Team

  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • DSLR-Forum Fotowettbewerb neu erfunden!
    Nach wochenlanger intensiver Arbeit an der Erneuerung des Formates unseres internen Fotowettbewerbes ist es Frosty als Moderator
    und au lait als Programmierer gelungen, unseren Wettbewerb auf ein völlig neues Level zu heben!
    Lest hier alle Infos zum DSLR-Forum Fotowettbewerb 2.0
    Einen voll funktionsfähigen Demowettbewerb kannst du dir hier ansehen.
  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2024
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien der Eigenmarken "Upscreen", "Brotec", "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2024.
    Thema: "Sprichwörtlich"

    Nur noch bis zum 30.04.2024 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
WERBUNG

Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie gekocht.

Auf vielen Flugreisen in die USA habe ich die Erfahrung gemacht, dass folgendes Verfahren bestens funktioniert:

Man bereitet zu Hause eine Liste vor, wo Kameras und Objektive mit Seriennummer vermerkt sind. Mit dieser Liste geht man während der Wartezeit zwischen checkin und boarding zum Zollamt auf dem Abflughafen, lässt die sog. Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen, in der unter Gegenstand eingetragen wird: "lt. Anlage". Dann knallt der Zöllner seinen Zollstempel auf die Liste und tackert diese an die Nämlichkeitsbescheinigung und wünscht einem einen guten Flug. Nix Rechnung o.ä. Dafür ist gar keine Zeit, um sich mit lauter Rechnungen zu befassen.

Bei der Rückkehr geht man wie gewohnt am Zoll vorbei. Wird man aufgefordert was anzugeben, legt man die Nämlichkeitsbescheinigung mit der angehefteten Liste vor und der Fall ist erledigt. Es hat bei mir noch nie ein Zöllner die Seriennummern verglichen oder gar nach Rechnungen gefragt.

Gruß
Matthias

@ Brummel: Danke auch von mir für die umfassende Info. War 'ne Fleißarbeit

@ M. Blum: Genau das kann ich auch bestätigen. Liste mit dem wichtigsten Equipment und dessen Seriennummern machen und vom Zoll an die Nämlichkeitsbescheinigung tackern lassen. Ich habe diese Erfahrung im Feb.2006 in Stuttgart am Flughafen (ich musste erst von FRA nach STU fliegen, aber das ist eine andere Geschichte :D ) bei einer Reise nach Ägypten gemacht.
 
Hallo,
Ich hätte auch nochmal ne frage zum thema.
Habe mir auch etwas aus den staaten bestellt, über nen privatverkäufer.
Das Paket liegt jetzt auch beim zoll. auf dem grünen wisch haben die jetzt angekreutzt das ich doch bitte ne rechnung mitbringen soll.
Leider habe ich keine rechnung. Werden die dann einfach den Warenwert ermitteln und mir darauf die steuern erheben?
 
Hallo,
Ich hätte auch nochmal ne frage zum thema.
Habe mir auch etwas aus den staaten bestellt, über nen privatverkäufer.
Das Paket liegt jetzt auch beim zoll. auf dem grünen wisch haben die jetzt angekreutzt das ich doch bitte ne rechnung mitbringen soll.
Leider habe ich keine rechnung. Werden die dann einfach den Warenwert ermitteln und mir darauf die steuern erheben?

Wenn es über ebay war, sollte der ein ausdruck der ebay auktion reichen. Oder der paypal transaktion.
Da fragen die zumindest als erstes nach bei solchen sachen.
 
Ich kenne einige Soldaten der Army die in Bamberg stationiert sind. Die können ja auch Autos etc. ohne Zoll aus den USA nach Deutschland transportieren. Wenn der mir jetzt eine Kamera verkaufen / mitbringen wollte (mitm Militärflugzeug) muss das dann auch versteuert/verzollt werden?
 
Ich kenne einige Soldaten der Army die in Bamberg stationiert sind. Die können ja auch Autos etc. ohne Zoll aus den USA nach Deutschland transportieren. Wenn der mir jetzt eine Kamera verkaufen / mitbringen wollte (mitm Militärflugzeug) muss das dann auch versteuert/verzollt werden?

Ja.

Der Soldat hat die Gegenstände nur solang zoll-/steuerfrei, solang er sie selbst verwendet und anschliessend wieder zurück in die USA ausführt, wenn seine Stationierung hier beendet ist.

Gruß
Brummel
 
Hallo,

ich war vor 8 Wochen in Kanada und in den USA. In beiden Ländern hatte ich meine Ausrüstung dabei und ich hatte keinerlei Probleme, weder am Zoll von Kanada nach USA noch von BRD nach Kanada und zurück !

Ich hatte das Zeug einfach dabei !

Ich sehe das so, es ist mein verdammtes Recht, mein Eigentum von Deutschland nach wo immer ich es will hin mitzubringen und wieder nach Hause zu bringen.
 
Es erstaunt mich immer wieder, dass viele Leute der Meinung sind, alle ihre Rechte zu kennen... nur bei der Kenntnis der Pflichten hapert es ein wenig ;)

Es gibt leider neben den verdammten Rechten auch verdammte Pflichten.

Für deinen Fall:
Es ist dein Recht deine in der EU gekaufte Kamerausrüstung steuerfrei zurück nach D zu bringen.
Es ist aber deine Pflicht ggf. nachzuweisen, dass dein Zeug aus der EU stammt.
Gruß
Brummel
 
Zuletzt bearbeitet:
Es erstaunt mich immer wieder, dass viele Leute der Meinung sind, alle ihre Rechte zu kennen... nur bei der Kenntnis der Pflichten hapert es ein wenig ;)

Es gibt leider neben den verdammten Rechten auch verdammte Pflichten.

Für deinen Fall:
Es ist dein Recht deine in der EU gekaufte Kamerausrüstung steuerfrei zurück nach D zu bringen.
Es ist aber deine Pflicht ggf. nachzuweisen, dass dein Zeug aus der EU stammt.
Gruß
Brummel

Tja, So gehst Du durchs Leben, ich eben nicht!

Aber ich kann Dich trösten, auf solche wie Dich, ist jeder Staat ganz scharf,
dreimal darfst Du raten wieso !! :D
 
Tja, So gehst Du durchs Leben, ich eben nicht!

Aber ich kann Dich trösten, auf solche wie Dich, ist jeder Staat ganz scharf,
dreimal darfst Du raten wieso !! :D

Sorry, aber so Leuten wünsche ich mal die Kontrolle beim Zoll....nungut, lassen wir das.

@brummel: danke für den ausführlichen Thread, bisher habe ich mir garkeine Gedanken darum gemacht....gut, bin auch zur Zeit nicht außerhalb der EU gereist.
Aber ich hab dann auch noch was, wenn ne Ausrüstung zwar nen Jahr oder 2 alt ist, aber wie neu aussieht, ich sag mal, meine Cam sieht nicht unbedingt so alt aus wie sie ist...im Zweifelsfall lieber die Bescheinigung holen, oder ?

Angenommen ich hab die Bescheinigung nicht, aus Unwissenheit oder warum auch immer ist ja erstmal zweitrangig.
Jetzt fragen die mich bei der EInreise, ich zeig denen meinen Kram und die haben den Verdacht der Einfuhr. Ich hab das Zeug ja mit Seriennummer versichert, würde nen Bestätigungsfax der Versicherung so Zöllner im Zweifelsfall milde stimmen ? :)

Ich weiss, ich weiss es jetzt und werd im Zweifelsfall ne Bescheinigung holen, ist mehr eine Interessensfrage die ich mir so gestellt habe.

Was gut, dass ich über Weihnachten nur innerhalb Deutschlands fliege :cool:
 
Solang du irgendwie nachweisen kannst, dass du die Gegenstände innerhalb der EU erworben oder bereits schon einmal verzollt hast, sollte das auch ausreichen. Ob die Vorlage einer Transportversicherung ausreicht, weiss ich jedoch nicht.
Der Vorteil der Nämlichkeitsbescheinigung ist, dass du damit (im Fall einer Kontrolle) am schnellsten deinen Heimweg fortsetzen kannst. Der später nachgereichte Nachweis zieht viel Zeit, Arbeit und natürlich deinen Ärger über den Zoll nach sich. Das kann man sich im Vorfeld schon ersparen. Und deshalb empfehle ich den vereinfachten Nämlichkeitsnachweis :)

Gruß
Brummel
 
Was mache ich, wenn sich die Zollbeamten weigern, mir eine Nämlichkeitsbescheinigung auszustellen? So geschehehn am 05.12. beim Abflug aus München. Hatte alle Rechnungen dabei, auf auf keiner war eine Seriennumer angegeben und genau deshalb wollte ich die Nämlichkeitsbescheinigung. Aber die Zollbeamten haben nur was gefaselt von wäre nicht mehr notwendig, blubb, blubb. Und wie es der Zufall wollte, wurde ich bei der Wiedereinreise natürlich kontrolliert. Der wollte zwar nur mein Elfenbein und Muscheln haben und nachdem er die nicht fand, schnell aufgegeben, aber was hätte ich gemacht, wenn er die Kameraausrüstung kontrolliert hätte?
 
Dann hättest du vermutlich Recht bekommen, da deine Geschichte glaubhaft ist.

Nur... rechtlich haltbar ist diese Aussage nicht.

Ich kann und will auch meine Kollegen nicht kritisieren, dazu weiss ich nicht genau was vorgefallen ist. Zudem haue ich hier sicher niemand in die Pfanne...

Meine Anleitung zum Umgang mit dem Zoll ist als kleine Hilfe zu verstehen... rechtlich bindend ist sie in keinster Art und Weise. Ich habe mich bemüht die Materie einigermassen rechtssicher und allgemeinverständlich wiederzugeben. Wenn Kollegen dann anderer Auffassung sind, können sie natürlich auch Recht haben. Eine Patentlösung gibts nicht, da beinahe jede Abfertigung anders abläuft. Und kein Mensch ist unfehlbar...

Gruß
Brummel
 
Dann hättest du vermutlich Recht bekommen, da deine Geschichte glaubhaft ist.

Nur... rechtlich haltbar ist diese Aussage nicht.

Ich kann und will auch meine Kollegen nicht kritisieren, dazu weiss ich nicht genau was vorgefallen ist. Zudem haue ich hier sicher niemand in die Pfanne...

Meine Anleitung zum Umgang mit dem Zoll ist als kleine Hilfe zu verstehen... rechtlich bindend ist sie in keinster Art und Weise. Ich habe mich bemüht die Materie einigermassen rechtssicher und allgemeinverständlich wiederzugeben. Wenn Kollegen dann anderer Auffassung sind, können sie natürlich auch Recht haben. Eine Patentlösung gibts nicht, da beinahe jede Abfertigung anders abläuft. Und kein Mensch ist unfehlbar...
Hallo Brummel,
sorry, aber das ist so nicht vertretbar. Wie im allgemeinen Steuerrecht auch gibt es für jede Handlung eines Zollbeamten eine Rechtgrundlage. Unterschiedliche Rechtsauffassungen haben da keinen Platz.

Die Vorlage einer Nämlichkeitsbescheinigung auf Anfrage als Pflicht des Steuerpflichtigen gegenüber der Behörde und dazu im Gegensatz Lustprinzip bei der ausstellenden Behörde kann so nicht sein.

Folgende Fragen an Dich:

1) Ich bitte Dich um Angabe der Rechtsnorm, wann bzw. ob jemand eine Nämlichkeitsbescheinigung vorzulegen hat

2) und der Angabe der Rechtsnorm über das Aussehen und die Erstellung der Nämlichkeitsbescheinigung.

Wenn in 2) sinngemäß steht "ist auf Antrag auszustellen" steht, hat der Beamte _kein_ Wahlrecht.
 
Sorry.. aber ich habe keine Gesetzestextsammlung bei mir zu Hause stehen aus der ich zitieren könnte. Und da meine Beteiligung an diesem Forum privater Natur ist, könnte ich nur an meiner Dienststelle nachschauen.
Unglücklicherweise habe ich mir den rechten Daumen übelst gestaucht (nicht beim Herumschlagen mit Gesetzen und Paragraphen, sondern leider am lebendem Objekt), sodaß ich voraussichtlich erst am Dienstag wieder meinen nächsten Dienst antreten werde.

Ich werde da dann aber gern die Gesetzessammlung wälzen, um dir eine Antwort geben zu können.
Vermutlich wird da dann stehen: Auf Antrag wird...

Ich hatte auch nicht gedacht, dass ich mich hier aufgrund meiner Formulierungen rechtfertigen muss. Noch einmal... ich werde in diesem Forum keine Äusserung oder Kritik über die Arbeitsweise meiner Kollegen auf anderen Diensstellen ablassen. Niemand ist unfehlbar, auch ich nicht. Vielleicht liegt der Fehler ja auch bei mir und man sollte sich darüber Gedanken machen, ob meine kleine Anleitung zum Umgang mit dem Zoll hier so stehen bleiben kann, wenn dann jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden soll.

Gruß
Brummel
 
Hallo Brummel,
Du brauchst Dir den Schuh nicht anzuziehen... und bist ja auch nicht gemeint.

Es kann nur nicht sein, das Beamter A (Abreise) nach Lustprinzip handeln "darf", während Beamter B (Ankunft) zwingend Belege verlangen "darf".

Das hat mit Goldwaage nix zu tun, sondern mit dem beschriebenen Verhalten eines Zollbeamten in München.

Die Angabe der Rechtsnormen wäre hilfreich, um denn Fall so nicht als unwägbare Willkür stehen zu lassen, sondern zu erklären und dem verunsicherten Steuerbürger wie mir eine Hilfe zu geben.

Sorry.. aber ich habe keine Gesetzestextsammlung bei mir zu Hause stehen aus der ich zitieren könnte. Und da meine Beteiligung an diesem Forum privater Natur ist, könnte ich nur an meiner Dienststelle nachschauen.
Unglücklicherweise habe ich mir den rechten Daumen übelst gestaucht (nicht beim Herumschlagen mit Gesetzen und Paragraphen, sondern leider am lebendem Objekt), sodaß ich voraussichtlich erst am Dienstag wieder meinen nächsten Dienst antreten werde.

Ich werde da dann aber gern die Gesetzessammlung wälzen, um dir eine Antwort geben zu können.
Vermutlich wird da dann stehen: Auf Antrag wird...

Ich hatte auch nicht gedacht, dass ich mich hier aufgrund meiner Formulierungen rechtfertigen muss. Noch einmal... ich werde in diesem Forum keine Äusserung oder Kritik über die Arbeitsweise meiner Kollegen auf anderen Diensstellen ablassen. Niemand ist unfehlbar, auch ich nicht. Vielleicht liegt der Fehler ja auch bei mir und man sollte sich darüber Gedanken machen, ob meine kleine Anleitung zum Umgang mit dem Zoll hier so stehen bleiben kann, wenn dann jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden soll.

Gruß
Brummel
 
Hmm.. vielleicht ist das von mir etwas missverständlich formuliert worden.

Zur Klarstellung:

- Man kann die Ausstellung der vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung beantragen und der Zöllner hat diesen auf Verlangen auch auszufertigen. Natürlich kann der Kollege da abwägen, ob dies überhaupt sinnvoll ist und dem Reisenden insofern den Rat geben, darauf zu verzichten oder eben auch nicht.

- Im Gegenzug kann der Zöllner bei der Einreise die Vorlage des vereinfachten Nämlichkeitsnachweises nicht verlangen, da dieser nur auf Antrag erstellt wird. Es ist für den Privatmann nicht vom Gesetz vorgeschrieben, sich dieses Formular ausstellen lassen zu müssen. Es erleichtert nur die Einreiseformalitäten und ist somit als 'Service' der Zollverwaltung anzusehen.


Wie gesagt... mit einer rechtlichen Fundstelle kann ich das erst nächste Woche belegen.

Ich werde allerdings in Zukunft sicher nicht jedesmal auf Wunsch eine rechtliche Auswertung mit Sammlung von Paragraphen nachreichen. Wie schon mehrfach gesagt: meine Auskünfte sind rechtlich nicht bindend.
Wer es genau wissen mag, kann sich gern an das Zoll-Infocenter wenden. Dort gibts dann auch rechtliche Abhandlungen.

Gruß
Brummel
 
Ok, danke für deine Antworten so weit. Es wäre nur hilfreich, bei nächsten Mal den entsprechenden Paragraphen zu wissen bzw. ob die Nämlichkeitsbescheinigung ausgestellt werden muss, wenn ich darauf bestehe. Normalerweise glaubt man einem Beamten nämlich, wenn er einem die Auskunft gibt, dass diese Bescheinigung nicht mehr ausgestellt werden muss bzw. diese in meinem Fall unnötig wäre. Aber diese Auskunft zu treffen, ohne meine Ausrüstung gesehen zu haben bzw. meine Rechnungen, sondern nur bei meiner Nachfrage abzuwinken, wirkte etwas seltsam. Zudem gerade relativ früh am Morgen war und gerade der Kaffee durchlief. Nicht falsch verstehen, mein Vater ist auch Beamter und ich bin auch im ÖD, aber diese beiden Zöllner wirkten nicht gerade motiviert, in der Früh um 04.00, ich mit einem Packen Rechnungen in der Hand kommend, den Papierkrieg der Bescheinigung auf sich nehmen zu wollen. Noch dazu habe ich mehrmals danach gefragt, aber dann beim dritten Anlauf aufgegeben, da ich nicht viel Lust hatte, lange herumzudiskutieren. Wenn man dann beim nächsten Urlaub wieder die Frage ansteht, ob ein Anspruch auf die Nämlichkeitsbescheinigung besteht, d.h. sie ausgestellt werden MUSS, wenn ich darum bitte, dann kann ich anders auftreten, als wie wenn man sich nicht sicher ist.
 
Folgende Fragen an Dich:

1) Ich bitte Dich um Angabe der Rechtsnorm, wann bzw. ob jemand eine Nämlichkeitsbescheinigung vorzulegen hat

2) und der Angabe der Rechtsnorm über das Aussehen und die Erstellung der Nämlichkeitsbescheinigung.

Wenn in 2) sinngemäß steht "ist auf Antrag auszustellen" steht, hat der Beamte _kein_ Wahlrecht.

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html#ausreise2

Reicht das? War ganz einfach zu finden.

...aber diese beiden Zöllner wirkten nicht gerade motiviert, in der Früh um 04.00...

Sowas macht man ja vielleicht auch ein paar Tage vor der Abreise und nicht auf den letzten Drücker am Flughafen. Man ist selber weniger im Streß und die Beamten sind dann (nach dem Kaffee) auch entspannter. ;) Bei mir waren die jedenfalls sehr nett und haben das problemlos ausgestellt.
 
Erstens steht in deinem tollen Zitat weder die Rechtsnorm noch, ob auf die Bescheinigung ein verbindlicher Anspruch besteht. Die Seite hatte ich mir auch bereits mehrmals durchgelesen. Und zweitens es ist nicht sinnvoll, vorher 300 km zum Flughafen zu fahren, um sich diese Bescheinigung ausstellen zu lassen. Nicht jeder wohnt direkt neben dem Flughafen. Und ausserdem sollten 2 Stunden genug sein, diese Bescheinigung auszustellen, wo ich bereits alles vorbereitet hatte mit einer Liste mit Kaufdatum, Seriennummer usw. Der Zöllner hätte nur das Formular ausfüllen müssen: "s. hinten angefügt", hinten meine Liste antackern, und gut ist. Warum dass nicht möglich war, verstehe ich immer noch nicht. Macht nicht mal 5 Minuten und man kann noch nebenbei den Kaffee in Ruhe trinken.
 
Und zweitens es ist nicht sinnvoll, vorher 300 km zum Flughafen zu fahren, um sich diese Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Warum zum Flughafen fahren? Du kannst das an jeder Zolldienststelle machen lassen. Und auch in Erlangen gibt es eine Dienststelle:
HZA Nürnberg
- ZA Erlangen-Tennenlohe -
Frauenweiherstr. 13
91058 Erlangen
Postfach 37 07
91024 Erlangen
Tel. (0 91 31) 9 72 07-0
Fax (0 91 31) 9 72 07-50
E-Mail poststelle@zaer.bfinv.de
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten