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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,cajzwgy9p7bp5xhg~cm.asp
Das deckt meinen Wissensstand, dass Feuerzeuge generell nicht mehr im Handgepäck erlaubt sind.
Gruß
Brummel

dort steht nur für GB :confused:

ich glaube die Behörden weltweit sind da nicht einig und nicht konform, also zippo bleibt daheim, noch mal werfe ich es nicht in den müll und hole es wieder raus :devilish:
 
WEnn ich mal meinen bescheidenen Senf dazu geben darf: der TÜRKISCHE Zoll empfiehlt, bei der EINREISE in die Türkei elektronische (bzw. potenziell zollpflichtige) Waren wie Handy, Fotoapparate, Laptops etc. im Reisepass eintragen zu lassen. Dies soll nicht nur den Nachweis ersetzen, dass das Gerät in D gekauft wurde, sondern erstens auch vermeiden, dass hochwertige Geräte in die Türkei eingeführt werden (da diese als "Luxusgüter" extrem hoch versteuert sind und ausserdem sowieso hochpreisiger, da kleinerer Markt, der 350D-Body kostet aktuell ca 1000 ?) und zweitens dem Nachweis bei Diebstahl dienen.

Praktische Erfahrung hab ich dabei allerdings nicht, ich stelle mir auch ziemlich amüsiert vor, dass wieder mal 12 vollbesetzte Ferienflieger auf 4 völlig überforderte Zollbeamte losgelassen werden, die neben der obligatorischen Kontrolle auch noch pro Tourist ein Handy, nen Ipod, einen Fotoapparat und ein Laptop eintragen sollen... da kann man doch anschliessend gleich wieder zum Check-in wandern :devilish:

Tamina

PS off topic: betrifft Diebstahl... neulich in Anamur, Südosttürkei - TaminaSchussel mal wieder Handy im offenen Jeep liegen lassen, ne halbe Stunde später gemerkt, zurückgehektikt... Handy noch im Auto und die Autoscheibe liebevoll mit Zeitung abgeklebt, damit es nicht zu heiss wird.... wie mir der freundliche Metzger erklärte, vor dessen Geschäft ich im Parkverbot stand - begleitet von einem ebenso freundlichen Polizisten:angel:
 
Einträge im Reisepaß sind bei uns in Deutschland nicht vorgesehen/erlaubt. Daher bleibt nur der beschriebene Weg übrig.

Gruß
Brummel
 
WEnn ich mal meinen bescheidenen Senf dazu geben darf: der TÜRKISCHE Zoll empfiehlt, bei der EINREISE in die Türkei elektronische (bzw. potenziell zollpflichtige) Waren wie Handy, Fotoapparate, Laptops etc. im Reisepass eintragen zu lassen.
und schon hast du einen ungültigen reisepass :)
einträge in den deutschen reisepass dürfen nur dazu befugte stellen vornehmen. und zu denen gehört sichlich nicht der türkische zoll ;)
 
und schon hast du einen ungültigen reisepass :)
einträge in den deutschen reisepass dürfen nur dazu befugte stellen vornehmen. und zu denen gehört sichlich nicht der türkische zoll ;)

bei meiner ersten Malediveneinreise habe sie meine Duty Free Einkäufe in den Reisepass getackert, aber bei der Ausreise wieder entfernt, bin trotzdem mit Löchern wieder in D reingelassen worden :lol:

war übrigens völlig sinnfrei, im Duty Free waren die Kippen teurer als ausserhalb :stupid: noch sinnfreier , man durfte die Duty Free Kippen ja nicht rauchen, wegen Eintrag :wall:
 
Ich habe auch noch eine Frage:
Ich (CH) habe hier im Forum ein Objektiv aus Deutschland gekauft, dieses wurde beim Versand in die Schweiz am schweizer Zoll mit der Schweizer Mehrwertsteuer verzollt, welche ich dann dem Postboten bezahlt habe, Quittung habe ich noch!
Nun möchte ich das Objektiv wieder verkaufen. Kann ich es nun ohne erneute Zollgebühren für den Käufer wieder nach Deutschland verkaufen, Originalquittung vom D hab ich auch noch und wie muss ich das Deklarieren?
 
Die Frage ist ein bissl zu speziell. Bevor ich dir eine Falschauskunft gebe, schreib ne email an das Zoll-Infocenter. Die helfen dir da weiter.

Gruß
Brummel
 
@skorpio: und wieso hatte ich nie Probleme mit meinem alten Reisepass, weil da der Kauf von Alkohol(!!) in einem Alkohol-Shop in Ägypten mittels Stempel und handschriftlichem Vermerk eingetragen war? War noch zu meiner Zeit in Deutschland, wir fanden das im Urlaub äusserst witzig und jeder der Gruppe wollte so einen "Schnapsvermerk" :D im Pass haben.


Tamina

PS: bei der individuellen Einreise mit einem Fahrzeug (Auto. Motorrad, Campingbus) wird das Fahrzeug generell im Pass eingetragen, da es maximal 6 Monate im Land bleiben darf. Das weiss ich gesichert, weil Kunden von uns einen Riesen-hickhack hatten, da das eingetragene Auto schrottreif gefahren wurde und es eigens zum Zoll nach Antalya transportiert werden musste, damit dieser Passvermerk ungültig gemacht werden konnte.

Kann also so nicht so ganz stimmen mit dem ungültigen Pass.
 
Nochmal: zur Ausstellung einer vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung musst du die Rechnungen dabei haben damit du einen Nachweis hast, dass du die Ware in der EU gekauft hast.
Was empfiehlst du denn für Kameras und Objektive, für die man keine Rechnung hat (etwa gebraucht von eBay), oder zumindest keine mit Seriennummer? Meine Dimage A2 habe ich z.B. neu vom Fotohändler gekauft, aber nur einen normalen Kassenzettel als Rechnung bekommen.
 
Was empfiehlst du denn für Kameras und Objektive, für die man keine Rechnung hat (etwa gebraucht von eBay), oder zumindest keine mit Seriennummer? Meine Dimage A2 habe ich z.B. neu vom Fotohändler gekauft, aber nur einen normalen Kassenzettel als Rechnung bekommen.


Wenn man der Ware schon ansieht, dass sie gebraucht und älter ist, benötigt man in der Regel auch keine Bescheinigung. Es geht da ja eher um Neuware.
Und ein Ausdruck des ebay-Geschäfts oder die einfache Kassenquittung tun es ja auch.
Es gibt heute auf Neuware 2 Jahre Gewährleistung. Insofern hebt eigentlich auch jeder seine Kaufrechnung /-quittung auf und kann die mitbringen.
Wenn die Ausrüstung älter als 2 Jahre wird, sieht man ihr das normal auch an.

Das System mit der Nämlichkeitsbescheinigung ist sicher nicht perfekt und deckt jeden Fall ab, für die meisten Situationen ist es aber sehr hilfreich.

Gruß
Brummel
 
Wenn man der Ware schon ansieht, dass sie gebraucht und älter ist, benötigt man in der Regel auch keine Bescheinigung. Es geht da ja eher um Neuware.
Und ein Ausdruck des ebay-Geschäfts oder die einfache Kassenquittung tun es ja auch.
Es gibt heute auf Neuware 2 Jahre Gewährleistung. Insofern hebt eigentlich auch jeder seine Kaufrechnung /-quittung auf und kann die mitbringen.
Wenn die Ausrüstung älter als 2 Jahre wird, sieht man ihr das normal auch an.

Das System mit der Nämlichkeitsbescheinigung ist sicher nicht perfekt und deckt jeden Fall ab, für die meisten Situationen ist es aber sehr hilfreich.

Gruß
Brummel

Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie gekocht.

Auf vielen Flugreisen in die USA habe ich die Erfahrung gemacht, dass folgendes Verfahren bestens funktioniert:

Man bereitet zu Hause eine Liste vor, wo Kameras und Objektive mit Seriennummer vermerkt sind. Mit dieser Liste geht man während der Wartezeit zwischen checkin und boarding zum Zollamt auf dem Abflughafen, lässt die sog. Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen, in der unter Gegenstand eingetragen wird: "lt. Anlage". Dann knallt der Zöllner seinen Zollstempel auf die Liste und tackert diese an die Nämlichkeitsbescheinigung und wünscht einem einen guten Flug. Nix Rechnung o.ä. Dafür ist gar keine Zeit, um sich mit lauter Rechnungen zu befassen.

Bei der Rückkehr geht man wie gewohnt am Zoll vorbei. Wird man aufgefordert was anzugeben, legt man die Nämlichkeitsbescheinigung mit der angehefteten Liste vor und der Fall ist erledigt. Es hat bei mir noch nie ein Zöllner die Seriennummern verglichen oder gar nach Rechnungen gefragt.

Gruß
Matthias
 
Jow Matthias, genauso läuft das in der Regel auch ab. Aber wenn ich das so beschrieben hätte und ein Kollege verlangt mal die Rechnungen (die Seriennummern werden normalerweise aber festgehalten, es sei denn man hat so ne Liste wie du), hätte ich hier zu Recht Mecker bekommen, dass ich falsche Infos rausgebe.
Theorie und Praxis sind zwei Paar Schuhe...

Ich empfehle trotz allem, Rechnungen für die Bescheinigung mitzunehmen.

Gruß
Brummel
 
Ein kleines Detail:
Brummel schrieb:
Er verlegt seinen Wohnsitz in die USA und lässt sich dies auf der deutschen Botschaft in New York im Paß eintragen.
In NY ist nur ein Generalkonsulat; die deutsche Botschaft ist in Washington. :)
 
@Brummel:
Der Zoll ist schon witzig.
Ich bin also wie erwähnt, mit der Ausrüstung und allen Belegen zum Zoll am Flughafen, um mir eine Nämlichkeitsbescheinigung zu holen.

Beamter: "Sie brauchen keine Bescheinigung, Sie haben ja die Rechungen als Nachweis. Nehmen Sie die mit."

Ich: :confused: "Bitte stellen Sie mir eine aus, ich möchte nicht mit einem Packen Originalrechnungen verreisen, wegen Verlust, Gearantie, ect. Wenn die Rechnungen wegkommen, kann ich es ja nicht mehr nachweisen, dass ich die Sachen hier in der BRD gekauft habe."

Beamter: "Wohin fleigen Sie denn?"

Ich: "Nach Bali."

Beamter: " Na dann, ist es eh halb so wild, wenn Sie jetzt in die USA fliegen würden...(...würde ich es ja verstehen.)"

Ich: "Ja, ich weiss, es lohnt sich nicht, bzw. kaum in Asien zu kaufen."

Beamter: "Eben, zeigen Sie mal die Sachen her. [...] Oha, nun, sehen Sie, das muss alles hier in dieses Formular, das passt ja gar nicht hinein."

Er hat dann eine Bescheinigung ausgestellt und war froh, dass ich eine Liste mit allen Seriennummern gemacht hatte, die er dann anheften konnte.

Seine Kollegin war nett und eigentlich sehr interessiert an der Sache. Bei ihm wurde ich das Gefühl nicht los, dass ich ihn tatsächlich beim Kaffee gestört habe. :devilish:
Oder ich war ihm vermutlich wieder verdächtig, dass ich mir so einen Wisch freiwillig geholt habe. Wer weiss?

Gruß mrlavazza
 
Wie ist dass, wenn man gebraucht etwas kauft, dann lautet der Name auf der Rechnung ja nicht auf meinen Namen. Und da ich in ansehbarer Zeit nach Afrika fliege, dort wird die Ausrüstung auch nochmal im Pass eingetragen, ist dass dann ein Problem, wenn die das nicht Reintackern, sondern Reinschreiben? Und noch was: Bei der Wiedereinreise muss ich dann mit einer Nämlichkeitsbescheinigung durch die rote oder grüne Tür?
 
@ mrlavazza
Sehs positiv.. so hast du schon vor dem Urlaub was erlebt :D
Warum er so ne Welle gemacht hat, weiss ich nu nicht, denn derart vorbereitet mit der Liste geht das doch nu wirklich flott. Und seine Aussagen.. nuja.. nicht jeder kennt sich zwangsläufig mit Fotoausrüstung aus.. ;)

@ hydrou
Wie ist dass, wenn man gebraucht etwas kauft, dann lautet der Name auf der Rechnung ja nicht auf meinen Namen. Und da ich in ansehbarer Zeit nach Afrika fliege, dort wird die Ausrüstung auch nochmal im Pass eingetragen, ist dass dann ein Problem, wenn die das nicht Reintackern, sondern Reinschreiben? Und noch was: Bei der Wiedereinreise muss ich dann mit einer Nämlichkeitsbescheinigung durch die rote oder grüne Tür?

Es ändert nichts daran, dass du auch mit dieser Rechnung 'nachweisen' kannst, dass die Ware aus der EU stammt.
Wenn die Ware aber augenscheinlich gebraucht ist und schon älter ist, muss man sich nicht unbedingt eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Das kann man machen, empfehlen tue ich dies eigentlich nur für relativ neue Ausrüstung.

Der Eintrag im Pass durch ausländische Behörden ist kein Nachweis der von uns anerkannt wird, schadet aber nicht.
Mit der Nämlichkeitsbescheinigung kannst du den grünen Ausgang benutzen, solang du nicht andere anmeldepflichtige Waren dabei hast.

Hier ein paar allgemeine Infos:

http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z1_reisezeit_2005.pdf

Gruß
Brummel
 
Mann bin ich froh, dass es wenigstens innerhalb der EU ohne diese Formalitäten funktioniert... Brüssel sei Dank (diesmal sogar Ernst gemeint)!

Thomas
 
@ mrlavazza
Sehs positiv.. so hast du schon vor dem Urlaub was erlebt :D
Warum er so ne Welle gemacht hat, weiss ich nu nicht, denn derart vorbereitet mit der Liste geht das doch nu wirklich flott. Und seine Aussagen.. nuja.. nicht jeder kennt sich zwangsläufig mit Fotoausrüstung aus.. ;)

Oh, für mich war es so schon ok, wollte es nur mitteilen. Er hat ja alles brav gemacht, wie ich es erwartete.
Aber dieser überschäumende Arbeitseifer war schon beeindruckend! :D

mrlavazza
 
@Brummel:
habe den Thread erst heute gesehen. Und bin echt beeindruckt von dem - in jeder Hinsicht! -ordentlichen Stück Arbeit, das Du hier geleistet hast!

Und weil ich Dich zu der Thematik ja gelegentlich schon ziemlich "angeschossen" habe [mea culpa], möchte ich mich auch ausdrücklich und ganz besonders für Deine umfassende, objektive und noch dazu absolut verständliche Aufbereitung der "nicht-trivialen Materie" für die Forumskollegen bedanken.

Mein voller Respekt! (y)
 
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