Hallo,
waren neulich im Berliner Zoo und haben Knut besucht. Jetzt die Frage "Darf man Bilder von Eisbärenbaby Knut zeigen oder ist er geschützt, denn man sieht auch keine Foto´s von ihm in den verschieden Fotoforen?
--
bye-bye Maja!
bitte nicht!
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Hallo,
waren neulich im Berliner Zoo und haben Knut besucht. Jetzt die Frage "Darf man Bilder von Eisbärenbaby Knut zeigen oder ist er geschützt, denn man sieht auch keine Foto´s von ihm in den verschieden Fotoforen?
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Manchmal frage ich mich schon, ob die ganzen begeisterten Knut-Fans eigentlich auch die Plakate mit der Eisbären-Mama und den zwei Kleinen auf einem Rest Eisscholle in den sicheren Tod treibend gesehen haben und entsprechend für den WWF gespendet haben.
Letztens kam mal ein Interview mit einem vom WWF, der gesagt hat, dass in Folge der Knut-Berichterstattung und der ganzen Eisbär-Welle die Spenden für Eisbären-Projekte zugenommen haben.
Allerdings alles Zweckgebunden, also NUR für Eisbären, und im Gegenzug fehlen jetzt Gelder für andere Projekte. Denn i.d.R. wird nicht mehr gespendet, sondern nur andersweitig.
Das gleiche Problem hatten DRK und andere schon nach der Tsunami-Katastrophe, und hat jede Organisation nach einer Berichterstattungswelle zu einem bestimmten Thema.
Ich würde mir da keinen Kopf drum machen... .Erstmal muss dir nachgewiesen werden, dass du genau die Pinguine aus dem bestimmten Zoo fotografiert hast und die Mühe wird sich keiner machen. Und selbst wenn der Zoo dich abmahnen sollte, wird das eher zu schädlicher Negativpresse führen. Es entsteht ihnen ja kein Schaden.Die Fotos wollte ich verwenden um bei verschiedenen Internetseiten die Bilder einfügen. Zum Beispiel, wenn ich ne Status-Seite von einigen Linuxservern die Pinguine dareinmachen. ("Linux Serververbund" oder so). Ist das denn dann rechtens ohne irgendwo den Namen des Zoo´s einzubauen? Privat ist das ja nur zum Teil, aber kommerziell auch nicht ganz.
du unterschätzt wie weltfremd abmahnanwälte denken können. jemand sieht die tiere schon im internet -> er geht nicht mehr in den zoo, weil er sie schon kennt -> das dann hochgerechnet auf 2500 betrachter x 10 euro eintritt -> streitwert 25.000 euro an denen man seine anwaltskosten berechnen kannEs entsteht ihnen ja kein Schaden.
Das gilt für jedes Pinguin-Bild. Der Abmahnungsmissbrauch wird inzwischen auch den Gerichten bewußt.er geht nicht mehr in den zoo, weil er sie schon kennt -> das dann hochgerechnet auf 2500 betrachter x 10 euro eintritt -> streitwert 25.000 euro an denen man seine anwaltskosten berechnen kann![]()
du unterschätzt wie weltfremd abmahnanwälte denken können. jemand sieht die tiere schon im internet -> er geht nicht mehr in den zoo, weil er sie schon kennt -> das dann hochgerechnet auf 2500 betrachter x 10 euro eintritt -> streitwert 25.000 euro an denen man seine anwaltskosten berechnen kann![]()
Hallo!
Gerade habe ich ausführlich mit der zuständigen Frau beim Berliner Zoo übers Fotografieren gesprochen - allerdings nicht speziell über Knut-Fotos, da können durchaus noch schärfere Regeln gelten. Für normale Bilder aus dem Zoo gilt jedenfalls: NUR FÜR PRIVATE ZWECKE ERLAUBT!!
Bei Veröffentlichungen gibt es zwei Fälle. Wenn die Aufnahmen für die Berichterstattung in Tageszeitungen oder Periodika gedacht sind, können sie nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung unentgeltlich genutzt werden. Für alle anderen Zwecke - z. B. auch die Veröffentlichung hier! - müssen die Rechte dem Zoo abgekauft werden. Das kostet pro Bild 80,- €.
Die Dame empfahl mir, meine Auffassung zu dem Thema schriftlich an den Zoo Berlin zu senden. Dadurch könnte eventuell bei denen noch einmal ein Denkprozess einsetzen. Wenn das viele machen könnte das sicher nicht schaden.
Gruß
Hans
Hallo!
Gerade habe ich ausführlich mit der zuständigen Frau beim Berliner Zoo übers Fotografieren gesprochen - allerdings nicht speziell über Knut-Fotos, da können durchaus noch schärfere Regeln gelten. Für normale Bilder aus dem Zoo gilt jedenfalls: NUR FÜR PRIVATE ZWECKE ERLAUBT!!
Bei Veröffentlichungen gibt es zwei Fälle. Wenn die Aufnahmen für die Berichterstattung in Tageszeitungen oder Periodika gedacht sind, können sie nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung unentgeltlich genutzt werden. Für alle anderen Zwecke - z. B. auch die Veröffentlichung hier! - müssen die Rechte dem Zoo abgekauft werden. Das kostet pro Bild 80,- €.
Die Dame empfahl mir, meine Auffassung zu dem Thema schriftlich an den Zoo Berlin zu senden. Dadurch könnte eventuell bei denen noch einmal ein Denkprozess einsetzen. Wenn das viele machen könnte das sicher nicht schaden.
Gruß
Hans
Die Frage ist, was ist Privat? Wenn man damit Geld verdienen will (also mit der Veröffentlichung der Fotos) ok! Aber jede andere Veröffentlichung auf nicht kommerziellen Seiten- ich kann mir nicht vorstellen, dass da der Zoo was dagegen hat geschweige denn, dagegen unternimmt