AW: D40 - Blitz ohne Funktion - laut Mediamarkt kein Garantiefall
Hast dus denn schon bezahlt? Wenn die Reperaturkosten den Neuwert fast übertreffen, sollte eigentlich vor der Reperatur nachgefragt werden, ob sie überhaupt gemacht werden muss. Ich hätte keinen Cent bezahlt...
Was die Garantie angeht: Normalerweise besteht im ersten halben Jahr die Beweispflicht auf Seiten des Verkäufers/Herstellers. Sie müssten dir also nachweisen, dass die Kamera durch dein Verschulden kaputt gegangen ist. Das können sie aber nicht. Also, zur Not Rechtsanwalt einschalten!
Sollte kein Thema sein.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muss der Händler DIR nachweisen, dass das Problem nicht schon von Anfang an bestand.
Das wird er wohl nicht können.
Zwischen dem 6 & dem 24 Monat gibt es dann eine Beweislast umkehr!
Beschäftige Dich mal mit Gewährleistung und diesen 6 monaten, dann wirst du es genauer finden...
Und genau das macht ja der Händler.
Er weisst dem Kunden ja nach, dass es ein Stoss-Schaden ist.
Entsprechend liegt jetzt die Gegenarrgmentation auf dem Kunden-Seite dies zu dementieren. Entsprechend mit Beweisen.
Ein Stossschaden lässt sich in solch einem Fall sehr schnell "Beweisen".
Ob dieser jedoch vor oder "nach" dem Kauf geschieht würde eher schwierig sein zu Beweisen.
Jedoch hat der Käufer die Pflicht, gleich nach dem Kauf dei Ware auf "Schäden" zu kontrollieren, und diese "umgehend" zu melden.
Vom Fall her ists so
1. wurde die Ware nicht gleich nach dem Kauf kontrolliert. Sonst hätte der Käufer gleich festgestellt, dass der Blitz nicht tut. Und hätte dies auch innert wenigen Tag gleich Reklaimiert
2. MM sagt nicht "sie sind schuld", sondern sagen, worauf der Schaden zurück zu führen ist, und entsprechend, da nie eine Reklamation nach der Warenkontrolle gleich nach dem Kauf eingegangen ist, sie davon ausgehen können, dass die Ware dann auch Korrekt funktioniert hatte.
Nun weiss man nicht, nach welchem Zeitraum der TO diesen "Fehler" festgestellt hat.
Sind da Wochen verstrichen, kann er, so leid es mir tut, hier noch viel erzählen dass nichts passiert sei ect.
In mehreren Wochen kann doch einiges passiert sein.
Wenn dem aber wirklich so ist, dann besteht effektiv nur noch die Möglihckeit auf Kulanz.
Nochmals, der Beweis auf "Stoss-Schaden" wird MM ziemlich locker erbringen können.
Ob dieser aber schon "vor" dem Kauf da war, hätte der Kunde zur Produktkontrolle überprüfen müssen. Was seine "Pflicht" ist, und er entsprechend auch nicht gemacht hat.
Also... ich denke, dass man hier sicherlich aber noch was auf Kulanz rausholen kann. Den Fall nochmals einer Person schildern sollte, die auch etwas zu entscheiden hat bei MM.
Ich drück dir die Daumen.
P.S. schon interessant, dass eine Reparatur in dieser Höhe ohne Rückfrage einfach gemacht wird, welche man dem Kunden dann einfach aufdrücken möchte.
Dass scheint mir dan doch wiederum eher weniger "rechtens".
Dass sie den Kostenvoranschlag verrechnen "ja"... aber dass sie ohne Einwilligung des Kunden, die Kamera für teures Geld reparieren lassen... das ist m.E. schon einwenig fragwürdig.