• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum September-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Copyright auf Bildern

Ein Copyright auf dem Bild ist doch eh rechtlich sinnfrei. Man hat so oder so ein Copyright.


Und mit dem illegal runtergeladenen Photoshop kann jeder das Copyright wegschneiden. Also spar dir die Zeit, steck die zeit einmal in ein "Merkblatt" zu den Fotos. Da schreibst rein was der Kunde darf und was nicht. GANZ AUSFÜHRLICh für DUMME.


Dann gibt's nachher auch keine Diskussionen und der unwissende Kunde weiß auf was er sich einlässt. Vermutlich ist es denen garnicht bewusst was sie dürfen und was nicht.

Hatte mal den Fall bei einem "ungeliebten" Gast einer befreundeten Band bei der ich fotografier. Hatte ihn fotogrfiert, er wollte mich dann anzeigen weil er auf einem Foto vom Publikum zu sehen war. (was ich darf - öffentliche Veranstaltung, auf dem bild waren ca. 20 Leute zu sehen). Ich hab das Bild dann rausgenommen - ist ja kein Problem. Hab ihm geantwortet und gesagt man kann das auch normal sagen und bitten wenns gründe gibt wieso man da nicht zu sehen sein soll (krank geschrieben, Frau sitzt daheim und weiß nichts...) und ihm erklärt dass das rechtens war.

2 Monate später hat er den Ausschnitt von dem Bild auf Facebook drin. Dann bekam er von mir eine Email wegen Copyrightverletzung. Antwort: "Auf dem bild bin ich drauf, ich kann damit machen was ich will". Er hatte ein Tattoo von Ozzy auf dem Oberarm - ich hab ihm gefragt ob er denke damit jedes Recht an seinem Arm an ozzy abgetreten zu haben. Ich glaube in der Zwischenzeit hat ers kapiert...



Das ist heute normales Verhalten. jeder kann was auf FB posten, jedes Bild gehört jedem - man denkt garnicht drüber nach.


Also spar dir Copyrights und Logos, mach das UNTER das Bild und teile es mehr als nötig dem Kunden vorher mit.

Danke für deine Stellungnahme. Dies ist eine gute Idee. Ich werde diesen Punkt in meine allgemeinen Geschäftsbestimmungen hineinnehmen. Dann ist dies auch schriftlich geregelt. Gruss
 
Ich hätte da mal eine Frage. Ich hab auf Anhieb kein Thema gefunden welches meinem Anliegen entspricht.
Ich habe nun schon etliche Fotoreportagen von Hochzeiten, Firmenevents etc. gemacht.
Nun wollte ich Fragen wie ihr die Bilder jeweils abgebt. (professionell)
Mit oder ohne Logo oder Namensangabe auf dem Foto? Wie handhabt ihr dies? Am liebsten würde ich es nur mit Logo abgeben.


Grüsse
Mirco

bei einer Hochzeit, Firmenevent u.ä. wirst du in der regel für deine Zeit bezahlt.

Früher gab es das auch mal, das ein Fotograf ein geringes "Antrittsgeld" bekommen hat und danach vom verkauf der Abzüge gelebt hat. Das aber wird dir aber heute, gerade wenn du Digital Fotografierst, niemand mehr abnehmen.

Hat auch den vorteil das du die Sachen nicht Jahrzehnte lang archivieren musst.

also Kalkuliere so das dein Kunde mit den Bildern machen kann was er will, mehr als das eintragen deiner Kontaktdaten im Header oder einen "Stempel" auf der Rückseite von Pints / Büchern und co wird dir niemand abnehmen.

Noch mehr als im Endkundengeschäft wird dir im Geschäftskundengeschäft niemand ein Logo u.ä. erlauben. Stell dir einfach mal vor, die Alliance ist dein Kunde und will die Bilder der Weihnachtsfeier danach ins Internet oder auf ihre FB seite stellen und dort sollte neben dem Logo der Alliance noch dein Loge prangen wie würde das aussehen?
 
bei einer Hochzeit, Firmenevent u.ä. wirst du in der regel für deine Zeit bezahlt.

Früher gab es das auch mal, das ein Fotograf ein geringes "Antrittsgeld" bekommen hat und danach vom verkauf der Abzüge gelebt hat. Das aber wird dir aber heute, gerade wenn du Digital Fotografierst, niemand mehr abnehmen.

Hat auch den vorteil das du die Sachen nicht Jahrzehnte lang archivieren musst.

also Kalkuliere so das dein Kunde mit den Bildern machen kann was er will, mehr als das eintragen deiner Kontaktdaten im Header oder einen "Stempel" auf der Rückseite von Pints / Büchern und co wird dir niemand abnehmen.

Noch mehr als im Endkundengeschäft wird dir im Geschäftskundengeschäft niemand ein Logo u.ä. erlauben. Stell dir einfach mal vor, die Alliance ist dein Kunde und will die Bilder der Weihnachtsfeier danach ins Internet oder auf ihre FB seite stellen und dort sollte neben dem Logo der Alliance noch dein Loge prangen wie würde das aussehen?

Danke Till!
Werde dies nächstes mal explizit in die Auftragsbestätigung nehmen. Vorallem bei grossen Aufträgen wie Hochzeiten und Firmenevents. Falls er dies nicht zahlen will werde ich erwähnen dass er bei der Onlinestellung der Bilder unter dem Bild oder auf der Seite (nicht zwingen bei jedem Bild) die Urheberangaben hinterlassen soll.
Gruss
 
Edit: Gelöscht, nicht wichtig genug. Ich halte mich besser heraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt kein Copyright in Deutschland und es ist ein völlig anderes System als das Urheberrecht.

Wahrscheinlich Falsch.

Auszug aus Wikipedia:
„In Deutschland greift die Urhebervermutung des § 10 dUrhG bei der Verwendung des © in Verbindung mit dem Namen einer natürlichen Person, sowie für alle genannten eine Nutzungsrechtsvermutung.“




ist das Copyright Zeichen in Tat sinnfrei.
Aus anderen Gründen: Ja! :-)
 
In deinen AGB findet sich dann die Ozzi Geschichte und in der Auftragsbestätigung zusätzliche Klauseln?

Langsam wird's absurd.


Nur mal ein Beispiel (wenn auch keine Hochzeit), aber wir wollen ja konstruktiv sein.

http://www.krage.de/index.php?id=1

Darunter steht jetzt dein Logo oder eine Namensnennung? Oder es kostet extra, wenn nicht? Klappt bestimmt...



Ja klar, Genau dies Geschichte werde ich hineinnehmen. :ugly:

Erstens habe ich schon längere AGB akzeptiert, und zweitens ist ja niemand verpflichtet dies anzunehmen.

Sobald du eine Musik-CD kaufst heisst dies ja auch nicht das du nun Eigentümer aller Lieder darauf bist.


Un zu deinem Beispiel: Nein, sicherlich soll da kein Logo stehen. Erwähnung auf der Homepage irgenwo aber schon. Sogar jeder Hompagegestalter macht dies. Ansonsten kannst du gerne mal runtersrollen. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wahrscheinlich Falsch.

Auszug aus Wikipedia:
„In Deutschland greift die Urhebervermutung des § 10 dUrhG bei der Verwendung des © in Verbindung mit dem Namen einer natürlichen Person, sowie für alle genannten eine Nutzungsrechtsvermutung.“

Aus anderen Gründen: Ja! :-)

Es gibt in Deutschland nur die Urheberschaft, kein Copyright. Copyright wirsd du nur in angelsächsischen Ländern finden. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass im deutschen (und den meisten europäischen Ländern) Urheberrecht der Schutz des Urhebers im Vordergrund steht im amerikanischen/angelsächsischen Copyright der Schutz des Verlegers/Verwerters also des rechteinhabers im Mittelpunkt steht. Ganz angesehen davon kann man soviele Vermerke auf sein Werk anbringen wie man möchte, im Zweifelsfall entscheided ein Gericht ob bei einem Werk überhaupt eine Urheberschaft besteht.
 
Es gibt in Deutschland nur die Urheberschaft, kein Copyright. Copyright wirsd du nur in angelsächsischen Ländern finden. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass im deutschen (und den meisten europäischen Ländern) Urheberrecht der Schutz des Urhebers im Vordergrund steht im amerikanischen/angelsächsischen Copyright der Schutz des Verlegers/Verwerters also des rechteinhabers im Mittelpunkt steht. Ganz angesehen davon kann man soviele Vermerke auf sein Werk anbringen wie man möchte, im Zweifelsfall entscheided ein Gericht ob bei einem Werk überhaupt eine Urheberschaft besteht.

Du hast schon gelesen, was ich aus Wikipedia verlinkt habe?:

„In Deutschland greift die Urhebervermutung des § 10 dUrhG bei der Verwendung des © in Verbindung mit dem Namen einer natürlichen Person, sowie für alle genannten eine Nutzungsrechtsvermutung.“

Demnach hat das ©-Zeichen auch bei uns eben genau die Bedeutung, die Du ihm nur im angelsächsischen Raum zugestehen willst.


Ob das Zeichen nun notwendig ist, wer es anzweifelt, wer sich nicht daran hält, wer es vor Gericht bringt und wie es dort entschieden wird, steht auf einem anderen Blatt.

Dieses Zeichen weist auch in unserem Rechtsraum darauf hin, wer die Rechte am Bild hat und ein Richter wird im Klagefall einen möglichen Rechtedieb sicher auch auf die Missachtung dieses Zeichens ansprechen.
 
Du hast schon gelesen, was ich aus Wikipedia verlinkt habe?:

„In Deutschland greift die Urhebervermutung des § 10 dUrhG bei der Verwendung des © in Verbindung mit dem Namen einer natürlichen Person, sowie für alle genannten eine Nutzungsrechtsvermutung.“

Demnach hat das ©-Zeichen auch bei uns eben genau die Bedeutung, die Du ihm nur im angelsächsischen Raum zugestehen willst.


Ob das Zeichen nun notwendig ist, wer es anzweifelt, wer sich nicht daran hält, wer es vor Gericht bringt und wie es dort entschieden wird, steht auf einem anderen Blatt.

Dieses Zeichen weist auch in unserem Rechtsraum darauf hin, wer die Rechte am Bild hat und ein Richter wird im Klagefall einen möglichen Rechtedieb sicher auch auf die Missachtung dieses Zeichens ansprechen.

Sorry aber das ist das klassische Wikipedia (Halb-)Wissen. Es mag ja das ein andere Gericht geben, dass im Klagefall dieses Zeichen als Hilfe zur Entscheidung miteinbezieht, aber es hat in Deutschland trotzdem keinerlei rechtliche Grundlage. Urheber ist man mit der Erstellung eines Werkes. Selbst in den USA ist die vormals zwingende Anwendung des Zeichens nicht mehr notwendig. Abgesehen davon ist das deutsche Urhebergesetz und das angelsächsische Copyright (das zudem noch in vielen lateinamerikanischen Ländern gültig ist) nicht zu vergleichen. So, damit bin ich raus.
 
Muss ich auch eine Willenserklärung auf mein Geldbeutel drucken, wenn ich nicht will dass den einfach jemand nimmt?
Ich bin genauso automatisch Urheber meines Bilders wie der Eigentümer meines Geldbeutels. Ob da nun was draufsteht oder nicht ändert daran einfach überhaupt nichts.
 
Meine persönliche Meinung/Feststellung:

Bei einer Hochzeit bzw. Portrait-/Family-Shooting habe ich es anfangs so gehandhabt das ich eine kleine Version des Bildes mit Logo rausgegeben habe, das wurde im Vorgespräch von meiner Seite erwähnt und fand immer guten Anklang, da der Kunde so direkt "gute" Verkleinerungen für sein Facebook etc. hatte. Mittlerweile erwähne ich immer noch die Verkleinerung, lasse aber das Logo weg. Es ist noch niemand wegen des Logos auf mich aufmerksam geworden, aber durch Mund zu Ohr Werbung.
Ich beschränke meine Kunden auch nicht solange es um Hochzeit und Portraits geht.
Möchte ein Hundezüchter Fotos für seine HP haben wird das genauso dafür vertraglich festgehalten. Wobei ich hier auch nicht sonderlich streng bin. Mir geht es darum das der Kunde sich wohl fühlt, auch nachher. Wenn der Hundezüchter nach 1 Jahr auf die Idee kommt "Mensch, ich hab doch die tollen Bilder. ich mach jetzt einen Flyer". Soll ich ihn dann ermahnen, da nur das online stellen auf die eigene HP erlaubt war? Soll er doch. Er wird vielleicht neue Kunden ansprechen und irgendwann neue Fotos brauchen. Da er gute Erfahrungen mit mir gemacht hat wird er also wieder mich beauftragen...und gut ist.
Anderer Fall: Ein Mädel möchte ein paar Portraits. 3 Wochen später erfragt sie ob sich nicht eines nutzen ließe für eine Bewerbung. Hingesetzt 10 Minuten durch die Bilder geschaut 2-3 Stück die für den Zweck OK wären ausgewählt. Mädel fragt danach was es kostet und ich weise darauf hin das es Service ist solange es sich im Rahmen hält. Im Mai nächstes Jahr heiratet sie hab ich wieder einige Wochen später erfahren und ob ich fotografieren könnte? Hätte ich das Mädel vor den Kopf gestossen wäre es vielleicht nicht zum Auftrag für die Hochzeit gekommen.
my2cents NJ
 
Ob da nun was draufsteht oder nicht ändert daran einfach überhaupt nichts.

Stimmt. Daran, dass das vielen Leuten nicht bewusst ist auch nicht.

Aber es ging in meiner Antwort um die Posts davor. Hat das C in Deutschland eine Bedeutung oder nicht war die Frage. Es hat ist die Antwort. Und zwar die, die ich gegeben habe. Niemand schreibt vor, dass man solche hässlichen Dinge in seine Fotos stempelt. Es ging rein um die Frage ob dem Zeichen eine Bedeutung zugemessen werden kann oder nicht.

Was Deinen Geldbeutel angeht. Den darf jeder nehmen und zum (z.B.) Fundbüro tragen wer will wenn der Besitzer nicht anwesend zu sein scheint. Den zu beschriften (z.B. Visitenkarte) erscheint mir persönlich einigermaßen sinnvoll. ;)
 
Nun wollte ich Fragen wie ihr die Bilder jeweils abgebt. (professionell)
Mit oder ohne Logo oder Namensangabe auf dem Foto? Wie handhabt ihr dies?

Mal zu den Titel, ein Copyright gibt's im Deutssprachigen Raum nicht! Es gibt ein Urheberrecht und das ist unabhängig ob du Werbung anbringst oder nicht.

... daher muss dein Titel heissen, wieviel muss ich zahlen um meinen Werbeaufdruck anderen Leuten aufzwingen zu können...

.. wenn du gut bist, ist die Zahl vielleicht noch schwarz, wenn nicht hat sie wohl ein anderes Vorzeichen...
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten