du hast mich falsch verstanden" Ausflucht-Ausreden-Nummer. Ganz miese Tour.
Hier hat auch keiner was falsch verstanden.
Und deswegen sprießen hier gleich solche Kommentare aus den Boden. Ist mal nett.
Oh man... wie soll man das hier wieder nur verstehen.




Aber es ist nicht zu vertreten, wenn der Verkäufer eine horrende Summe verlangt hat und total falsche Angaben macht nur um den Wert seines verkauften Produktes auf die Spitze zu treiben, wo der eigentliche Marktwert nicht so hoch sein darf. Dann nenne ich dann wirklich völligen Betrug am Kunden bzw. Käufer.
Was ist an dem Satz nicht zu verstehen?

Mal anders gedacht bei Autos:
Man kauft sich einen Oldtimer, der auch so wertvoll ist und einen total hohen Sammlerwert bereits hat. Ist es etwa da noch wirklich relevant wie viele TKM auf den Tacho tatsächlich runter sind? Wenn es wirklich ein Automodell ist, dass bereits über eine Halbe Million Euro kostet? Und Sammler bereit sind jeden Preis für sowas zu bezahlen?
Ich glaube manchen ist hier ihre Kamera wichtiger als ihr eigenes Auto.
Ob ich jetzt eine gebrauchte Kamera mit wenig Auslöungen oder vielen Auslösungen gekauft habe ist irrelevant, wenn die Preis/Leistung gestimmt hat und man beim Preis nicht völlig ver*** worden ist als Kunde. Ich weiss ja nicht ob der TO generellt zu viel bezahlt hatte für diese Kamara oder nur subjektiv ohne auf die Preis/Leistung zu schauen für ein gebrauchtes Produkt sich veräppelt fühlt. Ich nehme aber mal an hier hat beides nicht gestimmt: Sowohl Preis/Leistung als auch der bezahlte Preis für die Kamera.
Eine Irreführung ist es juristisch nur dann, wenn der Verkäufer bewusst und grobfahrlässig gehandelt hatte. Oder verstehe ich jetzt was falsch? Übrigens ein Verkäufer kann sich immer insofern absichern, wenn er deutlich darauf hinweist, dass alle seine Angaben ohne Gewähr sind bzw. nicht 100% stimmen können trotz sorgfältiger Recherce etc. etc. Ein Verkäufer ist auch nur ein Mensch. Man nehme mal beim Autokauf an: ein Autohändler besorgt sich ein unbekanntes Auto und denkt der Tachostand muss so wahrscheinlich stimmen und verkauft es an einen Kunden weiter ohne zu Wissen, dass das Auto in der Realität einen viel höheren TKM-Stand hat. Was ist das dann? Totaler Betrug vom Verkäufer, Fahrlässigkeit, grobe Irreführung oder was anderes wie pure Unwissenheit des Autohändlers/Verkäufers?
Also nichts mit Ausreden! Pure Denkmodelle mal zu Ende gedacht. Besser man versteht vielleicht mal was das Gegenüber eigentlich mal meint. Statt zu denken es sind nur platte Ausflüchte oder Ausreden.


Außerdem man beherzige jars Aussage:
bei der 1D und 1D Mk2 ging das nur bedingt über die Exifs, inclusive Überlauf der in früheren Versionen von CanonCount offensichtlich missachtet wurde
OK +65000 ist ärgerlich, aber kurz vor tot seh ich die nicht![]()
ob das "lt. cancount" zählt oder nicht ist sicher ein Streitfall.
Ich vertraue den Programmen überhaupt nicht, daher lasse ich wenn, dann Canon auslesen. Die können's zuverlässig. Bin heute wieder da - kann ja mal fragen wie zuverlässig die Programme sind.
Zum Kauf - ich lasse mir im Kaufvertrag die Auslösungen zusichern und kündige vorher an, dass ich Canon auslesen lasse.
Und genau da kommt man nicht drum herum.
Die Fristen kenne ich nicht genau. Hier hilft das BGB. Stichwort ist: "Irrtum in wesentlichen Merkmalen der Sache". Du brauchst irgendeinen Nachweis, der klar besagt, dass die Kamera x Auslösungen hat. Dann brauchst Du einen sicheren Nachweis - das wird wohl nur Canon selber können - dass die kamera y Auslösungen hat.
Nun kannst Du Ansprüche geltend machen oder vom kaufvertrag zurücktreten. Nachbessern ist hier nicht möglich, also wäre eine teilweise Erstattung des Preises möglich.
Aber wir sind hier keine Juristen und können keine absolut exakten Aussagen treffen.
Deswegen will ich auch hier nichts pauschalisieren.
Zuletzt bearbeitet: