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RF/RF-S Canon mit Passwortschutz

manchmal stellen sich einem echt die Nackenhaare auf was so alles als sinnlos dargestellt wird, zeugt mehr von fachlicher Unwissenheit. Ich mag jedem mal empfehlen mal mit nem Sniffer an einem Fotospot zu staunen was da so alles bereitwillig in die Welt geblasen wird.
Das Passwort verhindert an sich nicht dass irgendetwas "in die Welt geblasen" wird. Die dahingehende Kamerakonfiguration ist davon nicht betroffen und sie wird bei aktivierten Funktionen unverändert mit Probe-Requests nach einer SSID suchen, Plain-Text Passwörter übertragen, usw. usf.

Was soll an einem Fotospot abseits großer Events denn überhaupt Interessantes abzugreifen sein?

Diese PIN-Sicherung ist einzig und allein ein begrenzter Schutz vor Extraktion von in der Kamera gespeicherten Daten im Falle physischer Aneignung der Kamera durch Unbefugte.
 
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Reaktionen: ESO
Was für ein Schwachsinn, die eu reguliert alles zu Tode. Noch schlimmer ist das dann einige auch noch die Speicherkarte veschlüsseln wollen, wo leben wir denn mw, muss alles zerregelt werden?

Wer kommt an die Speicherkarte dran? I.d.r. doch nur die Eigentümer und wenn jemand das ding stiehlt, was will er damit anstellen? Er würde sich damit selbst verraten..

Was gibt's sonst noch für neuerungen und Verbesserungen, im Vergleich zu Nikon oder Sony? Schläft Canon? Wo sind die angekündigten Updates wo man groß von Sprach, das der Af bei jedem Update Profitieren würde?

Davon wird seither in keinem Changelog von gesprochen. Die R6m2 hat seit letztem September kein Update bekommen, der jleine Joke im Februar um das Datum der fw 1.50 zu aktualisieren mal abgesehen.

Und nun kündigt man sowas hier an, als ob's nix wichtigeres geben würde.

Die Kunden werden leider ziemlich Stiefmütterlich behandelt...

Das gute ist dennoch das man den Pw Schutz deaktivieren kann, glück gehabt 😉
 
Man hätte ja auch den passwortschutz an bestimmten Stellen anbringen können. Z.b. die netzwerkeinstellungen oder wenn man Bilder schützen will bei der Wiedergabe oder so.
Aber schön beim einschalten erstmal umständlich n passwort eintippen ist echt goldig
 
Was für ein Schwachsinn, die eu reguliert alles zu Tode. Noch schlimmer ist das dann einige auch noch die Speicherkarte veschlüsseln wollen, wo leben wir denn mw, muss alles zerregelt werden?
Wenn es eine EU Vorgabe ist, ist es nur eine Frage, wann die anderen nachziehen werden. Von daher alles ok.

AF. Was fehlt denn? Was muss Canon zwingend bringen um vorne zu sein? Bzw sind sie es nicht jetzt schon?
Und ein paar Verbesserungen sind zumindest bei R5II und R1 dabei.
 
Man hätte ja auch den passwortschutz an bestimmten Stellen anbringen können. Z.b. die netzwerkeinstellungen oder wenn man Bilder schützen will bei der Wiedergabe oder so.
Aber schön beim einschalten erstmal umständlich n passwort eintippen ist echt goldig
Ich vermute, dass es auch darum geht, vor unberechtigtem Zugang zu Netzwerken zu schützen. Ginge es "nur" um Zugangsdatenschutz, könnte man dies tatsächlich eleganter machen.
 
Solange man das ausschalten kann, ist doch alles ok. Passwort vergeben, merken, ausschalten. Wenn man es braucht, aktivieren (Urlaub, Kamera auf Reisen im Rucksack). Wie gesagt, ich gehe stark davon aus, dass die anderen nachziehen (müssen).
 
Dann beantworte doch mal meine Fragen, wozu das im Urlaub gut sein soll, das einzuschalten. Oder auf Reisen im Rucksack.
Interessiert mich.
 
Das Passwort soll nur verhindern, dass Zugangsdaten zu W-Lan oder FTP Servern geklaut werden.
Rüdiger, du weißt es doch. Wer das Schützen muss, hat dafür jetzt die Möglichkeit. Werksreset = Zugangsdaten weg. Und nimmst du die Kamera mit in den Urlaub, setzt du einfach diesen Passwortschutz ein.

Ich habe es gesetzt und ausgeschaltet. Bräuchte ich das irgendwann man (äußerst unwahrscheinlich) dann kann ich es verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rüdiger, du weißt es doch.
Nein, sonst würde ich nicht fragen. Warum sollte man das im Urlaub oder wenn die Kamera auf Reisen im Rucksack ist, einschalten? Sag es mir doch bitte! Was will der Ägypter mit meinem WLAN-Passwort denn anfangen?
Und wo ist der Unterschied, ob ich nun auf Kreta im Urlaub bin, oder mit den Enkeln in Osnabrück im Zoo?
Ich verstehe es einfach nicht.
 
Passwörter landen in Datenbanken wenns entsprechend aufgezogen wird.
Halten viele für Quatsch, entsprechend voll sind die illegalen Quellen und rege der Handel damit.
Der einzelne ist da wurscht, es geht umd grosse und ganze, aber das ist müssig mit dem normalen Anwender zu diskutieren warum es diese Regularien jetzt gibt.
 
@DDief Ist schon klar. Was mir nicht klar ist, steht oben. Warum zu Hause aus-, aber im Urlaub eingeschaltet?
Vielleicht kannst du mir das erklären, Andreas will ja nicht. Ich fahre morgen für 2 Wochen in Urlaub.
 
Ab dem 1. August 2025 tritt eine neue EU-Regel in Kraft, die sich auf viele technische Geräte mit Funkverbindungen wie WLAN oder Bluetooth auswirkt. Diese Regel basiert auf der Richtlinie "Radio Equipment Directive" (RED), die nun um Cybersicherheitsanforderungen erweitert wurde. Ziel ist es, Verbraucher besser vor Betrugsrisiken zu schützen, insbesondere bei Geräten wie Handys, Laptops oder Drucker.

Zu den neuen Anforderungen gehören unter anderem:

Schutzmechanismen wie verschlüsselte Verbindungen
Regelmäßige Sicherheitsupdates
Einhaltung von Datenschutzstandards

Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Geräte diese Anforderungen erfüllen, entweder durch Selbstzertifizierung oder durch unabhängige Prüfstellen wie den TÜV. Verbraucher können anhand der CE-Kennzeichnung und einer beiliegenden Erklärung feststellen, ob ein Gerät den neuen Sicherheitsstandards entspricht.

Diese Regelung betrifft nahezu alle Geräte mit eingebautem Funkmodul, einschließlich solcher, die FTP über WLAN nutzen. Es ist wichtig zu beachten, dass ab diesem Datum nur noch Geräte verkauft werden dürfen, die diese Sicherheitsanforderungen erfüllen.

 
Es ist wichtig zu beachten, dass ab diesem Datum nur noch Geräte verkauft werden dürfen, die diese Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Da bin ich mir eben nicht sicher.
Leider konnte ich nichts konkretes finden, bin aber auch nicht durch alle Dokumente gründlich durchgegangen.

Bei anderen EU-Regelungen wurde der Verkauf von Geräten erlaubt, die vor einem gesetzten Datum produziert wurden.
Ab dem Stichtag galt dann: Was danach produziert wird, *muss* die Regelung erfüllen oder es darf nicht in der EU auf den Markt gebracht werden.
Was *vorher* produziert wurde, darf weiter in den Handel gehen!

(Es gilt immer das Einzel-Produkt, also in diesem Fall jede Kamera für sich. Ein Hersteller kann nicht einfach ein Produkt nach "alten" Vorgaben weiterproduzieren.)


Hast Du für mich eine Quelle, die das präzise benennt?
 
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