Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
In eigener Sache!
Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
Bitte hier weiterlesen ...
Tjo dann doch lieber ein paar Tage Urlaub in NYC .... der Flug kost das selbe wie Märchensteuer und Zoll![]()
nur must du in usa auch steuer zahlen, vom bundestaats zu bundestaat unterschiedlich, deswegen sind die us preise immer netto.
tut mir leid. kein urlaub....
...
das ist meiner Meinung nach ein großer Sprung nach vorn bei Canon
hatten wohl keine Lust mehr zuzusehen wie Nikon davonzieht
...
Abend!
wobei ist den nikon vorbeigezogen?
mfg Andi
Wahnsinn diese Kamera! Da hat Canon mal wieder ganze Arbeit geleistet und genau so einen Knaller gebracht wie 2004 die 1DMkII.
![]()
![]()
Jippiiiii
Man kann ja kurz nach NY fliegen, und die dann "undeklariert" im Handgepäck wieder mitbringenAuf so Ideen kannmna da schon kommen
![]()
also ich würde sie eh so kaufen, hangepäck... und einfach rüberlaufen OHNE schlechtes gewissen...![]()
Um dann bei jeder künftigen Einreise nach D nach einem Auslandsaufenthalt den deutschen Zoll fürchten zu müssen. Man kann anhand der Seriennummer schnell feststellen, ob es sich um eine DSLR für den deutschen Markt handelt oder nicht. Und du bist im Zweifel beweispflichtig (auch nach Jahren), nicht der Zoll. Viel Spaß dabei![]()
ich wohne ja nicht in D (CH) wurde aber noch nie (sicher 30 reisen mit flugzeug) mit meiner ausrüstung kontrolliert ...der WEM ist das schon geschehen oder schleppt ihr denn immer die kaufbelege rum
![]()
![]()
oder schleppt ihr denn immer die kaufbelege rum![]()
![]()
Im zweifel wird der Zoll deine Ausrüstung einkassieren und erst gegen Vorlage der Kaufbelege rausrücken (alles schon vorkommen). Es handelt sich dabei im übrigen um ne Straftat und dazu sollten andere nicht animiert werden.
Bei Verstößen gegen die Zollbestimmungen drohen Zuschläge sowie Bußgelder und Strafen.
Zuschlag
Bei Zuwiderhandlungen im Reiseverkehr kann - unter bestimmten Voraussetzungen - anstelle der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ein Zuschlag auf die zu zahlenden Einfuhrabgaben erhoben werden. Der Zuschlag ist zusätzlich zu den Einfuhrabgaben zu entrichten. Im Regelfall entspricht der Zuschlag der Höhe des hinterzogenen Abgabenbetrages.
Bußgeld
Steuerordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen, die nicht die Ausmaße einer Straftat haben. Sie werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.
Strafe
Straftaten sind gravierende Zuwiderhandlungen. Darunter fällt beispielsweise der Schmuggel von abgabenpflichtigen Waren (Steuerhinterziehung) sowie die Einfuhr von Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen.
Eine Steuerstraftat wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren geahndet.
Quelle:www.zoll.de
Ja, wirklich, und das in einem öffentlichen Forum ...
Wie ist es denn, wenn man das Teil zu Beginn einer Urlaubsreise kauft, dann 4 Wochen damit durch die Gegend läuft und anständig ramponiert mit nach Hause nimmt?
Anhand der Seriennummer kann man das Herkunftsland feststellen...