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Canon: autorisierter Rechteklau auf Canon Image Gateway

Du irrst. Lies Dir die Passgae nochmals durch. Du gibtst die Rechte am Bild an Canon ab - ja, vielleicht "nur" nicht-exklusiv.

Canon hat die User sehr wohl auf die Seite gelockt: man bekam/bekommt eine Gratis-Speicherkarte, wenn man sich nach dem Kauf bestimmter Kameras auf der Seite registriert hat. Und Canon hat damit geworben, dass man auf dem Account Gratis-Speicherplatz bekommt, um Bilder oinline zu stellen.

Naja nur durch die Speicherkarte bekommen die nicht gleich ein Bild von mir und bei dem Wettbewerb von Nikon muss man ja ein Bild hin schicken, also ohne Bild kann man nicht mitmachen. Und ich finde es ist ein riesen Unterschied ob jemand die Rechte hat mit dem Bild zu machen was er will (also im Internet zu verwenden für Anzeigen etc.) oder ob er die kompletten Rechte hat das Bild verkaufen darf. Dir verbieten darf das du es verwenden kannst usw.

Wie gesagt ich finde es gut wenn du darauf hinweist und in Ordnung finde ich es auch nicht. Aber es ist nicht mit dem Fotowettbewerb zu vergleichen. Weil man nicht dazu gezwungen wird ein Bild hochzuladen um die Speicherkarte zu bekommen.
 
Aber die Speicherkarte dient als "Köder" um auf das Angebot "kostenloser Speicherplatz" aufmerksam zu machen. Dass das dann von vielen unbedarften Fotografen gerne angenommen wird ist wohl auch nicht verwunderlich. Und am Ende verfügt Canon genauso über einen großen Bilderpool über den sie nach belieben verfügen können.
 
Und ich finde es ist ein riesen Unterschied ob jemand die Rechte hat mit dem Bild zu machen was er will (also im Internet zu verwenden für Anzeigen etc.) oder ob er die kompletten Rechte hat das Bild verkaufen darf. Dir verbieten darf das du es verwenden kannst usw.

Da gibt es keinen Unterschied. Es ist nur anders formuliert. Wer alle Nutzungsrechte hat, darf sie auch verkaufen.

Wie gesagt ich finde es gut wenn du darauf hinweist und in Ordnung finde ich es auch nicht. Aber es ist nicht mit dem Fotowettbewerb zu vergleichen. Weil man nicht dazu gezwungen wird ein Bild hochzuladen um die Speicherkarte zu bekommen.

Ein Unterschied liegt andererseits aber auch darin, dass in einem Fall Canon selbst die Rechte beansprucht, während Nikon im anderen Fall nur Unterstützer einer zeitlich begrenzten Aktion ist.
 
Wer sich die Mühe nicht macht zu klären, worauf er sich einlässt darf hinterher nicht jammern.

In dem Fall schon. Ich halte es nämlich für sehr gut möglich, dass der "Vertragsinhalt" gegen die guten Sitten verstösst. Egal, ob es Leute betrifft, die wie Du auch seitenlanges Kleingedrucktes immer vorher sorgfältigst durchgelesen oder mit einem Einfach-Klick abgehaken (=Leute wie ich). :D
Gegen solche Verträge habe ich (und Leute wie ich!) nämlich sogar dann etwas, wenn ich sie selbst nicht unterschrieben habe bzw. hätte. Das gehört in jeder zivilisierten Gesellschaft einfach abgestellt. Und in einem Rechtsstaat wird es das auch. Dazu leiste ich meinen Beitrag. Notfalls auf Bildzeitungsniveau. :D
 
In dem Fall schon. Ich halte es nämlich für sehr gut möglich, dass der "Vertragsinhalt" gegen die guten Sitten verstösst. Egal, ob es Leute betrifft, die wie Du auch seitenlanges Kleingedrucktes immer vorher sorgfältigst durchgelesen oder mit einem Einfach-Klick abgehaken (=Leute wie ich). :D
Das "Kleingedruckte" hat sicherlich den Status von AGBs.

Im Rahmen von AGBs sind überraschende Klauseln, und dazu würde ich die kostenlose, unbefristete und unwiederrufliche Übertragung der Nutzungsrechte zählen, schlicht unwirksam.

Zudem ja auch inhaltlich Widerspüche vorliegen. Der Fotograf soll schließlich "seine" Bilder zeigen, sofort nach der Veröffentlichung sind es im Sinne des Verfügungsrechts über Eigentum nicht mehr "seine" Bilder.

Das bestätigt mich darin, dass es sich (IMHO sehr wahrscheinlich) um eine "überraschende" und damit unwirksame Klausel handelt.
 
Hallo Arne,
könntest Du das genauer begründen?

Danke ;)

Klar, gern. Diese Klauseln sind AGB i.S. des § 305 BGB, also sind die AGB-rechtlichen Regeln der §§ 305 ff. anwendbar. Die Klauseln wie diskutiert sind zum einen überraschend (§ 305c BGB), zum anderen aber auch einseitig benachteiligend und abweichend vom gesetzlichen Leitbild (§ 307 BGB i.V. mit den Regeln des Urheberrechts, vor allem § 31 I, V UrhG). Damit ist das alles unwirksam.

Diese Canon Image-Gateway-AGB sind ohnehin der größte Mist, den ich je gelesen habe. Und ich habe in dieser Woche schon zwei wirklich beknackte Klauselwerke in den Händen gehabt.

Ähm... falls das Thema näher interessiert: ich habe da gerade ein wunderbares kleines Buch zu dem Thema verfasst, das bei Hightext-Verlag für ganz, ganz wenig Geld... hüstel... sehr lehrreich und ausgesprochend fessend geschrieben ;)
 
Dann sei doch bitte so nett und nenne es beim Namen. Das gehört doch hier zum Thema.

Na, wenn ich muss (ich traue mich ja kaum, Werbung zu machen): "Allgemeine Geschäftsbedingungen für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler", hier ist der Link zum Shop des Verlages, nähere Infos und ein paar Hintergründe gibts auch hier im Law-Blog.

In letzterem will ich die Tage (kein Witz, das passt gerade so gut, aber die Idee kam mir schon gestern) ohnehin mal eine kleine Serie zu unwirksamen AGB schreiben...
 
Diese Canon Image-Gateway-AGB sind ohnehin der größte Mist, den ich je gelesen habe. Und ich habe in dieser Woche schon zwei wirklich beknackte Klauselwerke in den Händen gehabt.

Danke! Das genügt! In Ö ist mir das mit der "überraschenden AGB-Klausel" nicht bekannt. Hier würde ich Richtung "Verstoss gute Sitten / ABGB" tendieren.

"§ 879. (1) Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
...
(3) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, ist jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligt."

Könnte doch auch hinkommen, oder? Bin aber kein Jurist - wie man wohl leicht erkennt ;-)





Ähm... falls das Thema näher interessiert: ich habe da gerade ein wunderbares kleines Buch zu dem Thema verfasst, das bei Hightext-Verlag für ganz, ganz wenig Geld... hüstel... sehr lehrreich und ausgesprochend fessend geschrieben ;)

wunderbar - gleich mal schauen, ob es das auch bei amazon gibt! ;)
 
Danke! Das genügt! In Ö ist mir das mit der "überraschenden AGB-Klausel" nicht bekannt. Hier würde ich Richtung "Verstoss gute Sitten / ABGB" tendieren.

"§ 879. (1) Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
...
(3) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, ist jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligt."

Hm, in Ö. kenne ich mich nicht so aus, aber es könnte passen mit der gröblichen Benachteilgung. Klingt ähnlich wie unsere Generalklausel.

wunderbar - gleich mal schauen, ob es das auch bei amazon gibt! ;)

Gab's jedenfalls mal...
 
Da gibt es keinen Unterschied. Es ist nur anders formuliert. Wer alle Nutzungsrechte hat, darf sie auch verkaufen.

Nein ist es nicht. Wenn ich royaltefree Bilder bei einer Agentur kaufe, darf ich auch allesmögliche mit dem Bild mache, ich erhalte aber keinerlei Rechte an dem Bild selber. Das heißt es kann mir untersagt werden das ich es nutzen kann und ich darf es nicht weiterverkaufen oder an dritte weitergeben und das erlaubt sich Canon mit diesen AGBs auch nicht. Der Fotowettbewerb hingegen schon.
 
Hm, in Ö. kenne ich mich nicht so aus, aber es könnte passen mit der gröblichen Benachteilgung. Klingt ähnlich wie unsere Generalklausel.

es kommt ja noch dazu, dass Canon sich vorbehält, die AGBs jederzeit durch andere zu ersetzen. Das heisst, es ist ohne weiteres möglich, dass ich zu dem Zeitpunkt als ich meine Bilder hochgeladen habe, die fraglichen Klauseln nicht oder nicht so in den AGB gestanden sind. D.h. diejenigen hier, die gleich schreien: "Hättste halt gelesen, selber schuld" - müssen auf allen webseiten die sie verwenden, unmittelbar nach jedem Aufruf die AGBs durchforsten, um (einigermassen) sicher zu gehen. Das kann ja auch nicht wirklich sein! ;)

Zitat (aus den gleichen AGB)
2. Zustimmung
Die Erbringung von My Canon Services durch Canon Europa N.V. ("Canon") erfolgt auf der Grundlage von folgenden Geschäftsbedingungen. Jedes Mal, wenn Sie My Canon Services und/oder die individuellen Online- oder Offline-Dienstleistungen in Anspruch nehmen, erklären Sie sich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Geschäftsbedingungen können von Canon von Zeit zu Zeit erneuert werden, indem eine veränderte Fassung der Geschäftsbedingungen ohne eigene vorherige Mitteilung an Sie auf My Canon Services geladen wird. Sie sollten die Geschäftsbedingungen bei jedem Aufruf von My Canon Services nach möglichen Änderungen überprüfen. Ihr erster Aufruf von My Canon Services und/oder Ihre erste Verwendung der individuellen Online- oder Offline-Dienstleistungen nach dem Uploaden der geänderten Geschäftsbedingungen wird als Zustimmung ihrerseits zu den veränderten Geschäftsbedingungen angesehen.
 
Nein ist es nicht. Wenn ich royaltefree Bilder bei einer Agentur kaufe, darf ich auch allesmögliche mit dem Bild mache, ich erhalte aber keinerlei Rechte an dem Bild selber. Das heißt es kann mir untersagt werden das ich es nutzen kann und ich darf es nicht weiterverkaufen oder an dritte weitergeben und das erlaubt sich Canon mit diesen AGBs auch nicht. Der Fotowettbewerb hingegen schon.


also jetzt mach mal einen Punkt! Wie interpretierst Du denn die Passge:

... geben Sie Canon ein unbeschränktes, unwiderrufliches Recht die Inhalte oder Informationen zu verwenden, zu reproduzieren, abzubilden, aufzuführen, weiterzuleiten oder zu verteilen. Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, dass Canon alle Ideen oder Konzepte, sowie Know-how oder Techniken, die Sie an uns senden, für alle erdenklichen Zwecke verwenden kann.

Also für mich und jeden menschen mit normalem Rechtsempfinden ist da alles, aber auch gar alles was man mit den hochgeladenen Bildern denkmöglich und denkunmöglich machen kann, abgedeckt. Ganz sicher auch eine Weiterverkauf der erlangten Nutzungsrechte. Wenn es rechtswirksam wäre, natürlich. :p
 
es kommt ja noch dazu, dass Canon sich vorbehält, die AGBs jederzeit durch andere zu ersetzen. Das heisst, es ist ohne weiteres möglich, dass ich zu dem Zeitpunkt als ich meine Bilder hochgeladen habe, die fraglichen Klauseln nicht oder nicht so in den AGB gestanden sind. D.h. diejenigen hier, die gleich schreien: "Hättste halt gelesen, selber schuld" - müssen auf allen webseiten die sie verwenden, unmittelbar nach jedem Aufruf die AGBs durchforsten, um (einigermassen) sicher zu gehen. Das kann ja auch nicht wirklich sein! ;)

Zitat (aus den gleichen AGB)
2. Zustimmung
Die Erbringung von My Canon Services durch Canon Europa N.V. ("Canon") erfolgt auf der Grundlage von folgenden Geschäftsbedingungen. Jedes Mal, wenn Sie My Canon Services und/oder die individuellen Online- oder Offline-Dienstleistungen in Anspruch nehmen, erklären Sie sich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Geschäftsbedingungen können von Canon von Zeit zu Zeit erneuert werden, indem eine veränderte Fassung der Geschäftsbedingungen ohne eigene vorherige Mitteilung an Sie auf My Canon Services geladen wird. Sie sollten die Geschäftsbedingungen bei jedem Aufruf von My Canon Services nach möglichen Änderungen überprüfen. Ihr erster Aufruf von My Canon Services und/oder Ihre erste Verwendung der individuellen Online- oder Offline-Dienstleistungen nach dem Uploaden der geänderten Geschäftsbedingungen wird als Zustimmung ihrerseits zu den veränderten Geschäftsbedingungen angesehen.


Jo, das ist genauso gut... ;)
 
Jo, das ist genauso gut... ;)

Selbstverständlich haften die benutzer auch noch für die eingestellten Inhalte und zwar auch noch nachwirkend nach Beendigung der Nutzung!

>>Sie erklären sich damit einverstanden, Canon von jeder Forderung, jedem Anspruch, Verlust oder Schaden freizustellen, die von Canon und/oder dessen Konzerngesellschaften aufgrund eines Verstoßes gegen Abschnitt 3 erlittenen werden.
...
Die Beendigung oder Abmeldung Ihrer Mitgliedschaft lässt jedoch jene Pflichten unberührt, die für Sie gemäß dieser Geschäftsbedingungen vor der Beendigung oder Abmeldung entstanden sind.<<

Das ganze gibt es gleichlautend in allen EU-Sprachen -> damit das Fallbeispiel auch in Englisch studiert werden kann. :D http://my.canon-europe.com/info/tandc_popup.html

Und das beste ist, dass Canon für die Erstellung dieser Nutzungsbedingungnen sicher keine kleine Winkeladvokatur beauftragt hat, sondern dass sich dieses Machwerk einer der "big names" aus den Fingern gesaugt hat. :wall:
 
Das die genannten Teile der AGB in Deutschland keine Wirksamkeit haben, sehe ich genauso.

Ist es nicht so das das "Geschäft" nicht in Deutschland zu stande gekommen ist, dafür halt in einem anderen Land? Wenn die Klauseln in dem Land rechtlich unbedenklich sind, dürfte das Unternehmen doch auf der sicheren Seite sein und die Rechte am Bild zumindest in dem Land verwenden.

Beispiel:
14. Kontaktangaben von Canon Europa N.V.
Canon Europa N.V.
Bovenkerkerweg 59-61
1185 XB Amstelveen
Netherlands


Ist nur mal eine Frage.
 
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