• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

brauche Stock-Fotos

Riot schrieb:
Die Webseite ist für den 1&1Design-Award, und mein Thema ist "Senioren"!
Falls Du 1&1 Kunde sein solltest: die haben ein recht gutes Grafikarchiv mit vielen Stock-Photos im Kundenbereich (Control-Center). War erstaunt über die Vielfalt und Qualität.
 
Kusie schrieb:
Falls Du 1&1 Kunde sein solltest: die haben ein recht gutes Grafikarchiv mit vielen Stock-Photos im Kundenbereich (Control-Center). War erstaunt über die Vielfalt und Qualität.
Danke, habe für den Award ein Login bekommen. Ich wusste gar nicht das es dort Bilder gibt.
 
Riot schrieb:
Danke, habe für den Award ein Login bekommen. Ich wusste gar nicht das es dort Bilder gibt.

keine Ahnung worum es bei dem "Design Award" geht, was ich meinte war der Kundenbereich als "normaler" Webhosting bzw. DSL-Kunde. Da gibt es sowas, ob es dass in dem von dir angesprochenen bereich gibt weiss ich nicht.
 
Hi Riot,

vergiss den Award oder such Dir ein anderes Thema. So wie Du rangehst wird das nix. Wenn man ein gutes Design machen will (Ich unterstelle Dir das mal, denn Du träumst ja schon von den 10.000 Öre!), dann muss man sich mit dem Thema identifizieren, muss so nah ran wie nur möglich. Nur dann ist es möglich was überzeugendes zu machen. So wie Du schreibst, hast Du dich mit dem THEMA noch nicht mal ansatzweise auseinander gesetzt.

Nur paar Fotos zusammenschieben und mit CSS bissel rumbasteln ist da nicht. W3C ist das Eine, "Design" das Andere. Darum, finde ich, ist schon die Ausschreibung von 1&1 an sich Nonsens.

Ach: Wo ist auf Deiner Website das gesetzlich vorgeschriebene Impressum zu finden? Du wirst doch wohl nicht etwa schwarz herumhantieren...? Und das als Dresdner... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Egal, wo Du so ein Bild hernimmst, eins musst Du auf alle Fälle beachten:
Von den abgebildeten Personen muss dem Fotografen ein model release vorliegen. Also auch bei dem letzten Foto hier von den drei Damen.
Ansonsten könnte so eine Veröffentlichung für eine kommerzielle Webseite u.U. ziemlich teuer werden (Recht am eigenen Bild!).

Andreas
 
LemOn schrieb:
Hi Riot,
...
Nur paar Fotos zusammenschieben und mit CSS bissel rumbasteln ist da nicht. W3C ist das Eine, "Design" das Andere. Darum, finde ich, ist schon die Ausschreibung von 1&1 an sich Nonsens.
Na ja ich versuche halt das Design so zu halten das es ältere Menschen ansprechen könnte. Also nicht so knallige Farben etc.. Bei ZenGArden hat das auch ganz gut geklappt!


LemOn schrieb:
Ach: Wo ist auf Deiner Website das gesetzlich vorgeschriebene Impressum zu finden? Du wirst doch wohl nicht etwa schwarz herumhantieren...? Und das als Dresdner... :rolleyes:
Ein Impressum muss nicht als solches erkennbar gemacht werden. Es reicht auch wenn die Daten unter Kontakt zu finden sind. Alle Seiten die ich bisher erstellt habe waren Praktikas oder für private Leute für einen Kasten Cola! Bin ja noch Student...


MfG
 
Hallo Riot,

mit deiner Ansicht über das Impressum liegst Du falsch. Per Definition gilt Folgendes:

Für wen gilt die Impressumspflicht?
Nach § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste. Gemäß § 10 Abs. 1 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) besteht die Impressumspflicht auch bei Mediendiensten.

Wann liegt ein geschäftsmäßiger Teledienst vor?
Wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird, wird man von einem geschäftsmäßigen Teledienst sprechen müssen mit der Folge, dass die Pflichtangaben zu erbringen sind. Das wirtschaftliche Interesse kann darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus.

Welche Informationen sind in das Impressum aufzunehmen?
Vorgeschrieben ist zunächst die Angabe des Namens und der Anschrift des Betreibers des Teledienstes. Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine Angabe der E-Mail-Adresse. Ist der Betreiber der Website in ein Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist die Registernummer aufzunehmen. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes (UstG). Zusätzliche Verpflichtungen gibt es bei Freiberuflern und bei Telediensten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen (z.B. nach dem Gaststättengesetz).

An welche Stelle der Website gehört das Impressum?
Das Gesetz schreibt vor, dass die Impressumsangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind. Das Impressum darf somit nicht "versteckt" werden. Am besten ist es, wenn auf jeder einzelnen Seite der Website ein Link erscheint, der direkt zu dem Impressum führt. Das OLG München hat mit Urteil vom 11.9.2003 entschieden, dass auch ein Impressum, dass sich zwei Klicks von der Hauptseite entfernt befindet, noch statthaft ist. Vier Klicks sollen dagegen nicht mehr genügen, meint das LG Düsseldorf (Az. 34 O 188/02). Nach einer Entscheidung des OLG München vom 12.2.2004 soll auch aufwendiges Scrollen dazu führen, dass das Impressum nicht mehr leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist.

Muss ich das Impressum "Impressum" nennen?
Nein. Das Gesetz verwendet den Begriff des Impressums nicht, sondern spricht lediglich von "Informationen". Allerdings scheint sich der Begriff des Impressums einzubürgern. Man kann nichts falsch machen, wenn man diesen Begriff verwendet. Das OLG Karlsruhe hielt in einer - allerdings bedenklichen - Entscheidung aus dem Jahre 2002 die Bezeichnung: "Kontakt" für unzureichend.

Quelle: http://haerting.de/

Das soll weniger der Krümelkackerei dienen, sondern eher dem Begrenzen von Schaden! Du bewirbst Deine Fähigkeiten als "Webseitenbastler" und bietest an, dem Interessenten Angebote zu unterbreiten. Das suggeriert klar einen geschäftsmäßigen Auftritt.
Es gibt mittlertweile Heerscharen von Konkurrenten (eng gesehen bin ich auch einer), Wettbewerbsvereinen und Verbraucherschutzverbänden, die nur auf solche leichte Beute wie Dich warten, um Dir dann das Geld für ihre Abmahnungen abzuknöpfen (kleines Rechenbeispiel mit Erklärungen: http://www.ius-it.de/beitraege/druckversionen/dv_2004-02-Abmahnungen_Internet.html). Und da fragt keiner ob Du Student bist oder Millionär. :rolleyes:

Außerdem wird dann geschaut ob Du ein Gewerbe angemeldet hast oder Freiberufler bist. Ist keines von beidem zutreffend dann kommen noch mehr Probleme auf Dich zu (Scheinfirma).

Wenn Du also weiterhin der Meinung bist, Du solltest das SO durchziehen dann viel Spaß! :cool:
 
Und wie gesagt: Wenn Du Bilder verwendest, die nicht völlig frei für Werbung sind (also bei Personenaufnahmen kein model release vorliegt), dann kann das Ärger geben.
Egal, woher Du die Bilder also bekommst, lass Dir schriftlich geben, dass model release der abgebildeten Personen vorliegen.

Andreas
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten