Ich habe mit dem Veranstalter eine Abmachung das er eine Auswahl an Bildern auf CD bekommt und ich sonst die Bilder während und nach dem Fest verkaufen darf.
Ich beziehe mich darauf das es eine Person gibt der nicht genug Bilder von sich auf der Homepage zusehen sind und er der Meinung ist er wäre der Rechte Inhaber an den Bildern.
Zwei vermutbare Situationen stecken dahinter.
Entweder:
Lemmy71 wurde engagiert.
Er hat Aufnahmen gemacht, und er hat welche verkauft.
Darüber hinaus hat er - wie scheinbar ja vereinbart - dem Veranstalter für dessen Homepage eine
Auswahl Bilder überlassen.
Nun kommt jemand, und beschwert sich, dass auf der Homepage Bilder fehlen.
Ist dabei nun die Frage,
ob der sich beschwerende, der fotografiert wurde, ein reiner Besucher des Events ist, der seine Bilder auf der HP nun vermisst und diese einfordert,
DANN...
...kann man
klar sagen:
Einfach ne Runde drüber schmunzeln, und gut ist es.
Denn der Fotografierte hat
KEINERLEI rechtlichen Anspruch auf eine Veröffentlichung seiner Aufnahmen.
In dem Sinne hat dann nämlich Nasus bereits Recht:
Ich haben den Satz in etwa so verstanden:
Ich beziehe mich darauf, dass es einen gibt, der der Meinung ist, dass nicht genug Bilder von ihm auf der Homepage zu sehen sind. Er ist der Meinung, er wäre der Rechteinhaber an den Bildern.
Selbst wenn er das Urheberrecht hätte - was er nicht hat - kann er doch nicht fordern, dass Bilder von ihm ausgestellt werden.
Oder ist es eher so zu verstehen, dass er sich an Situationen erinnert, wo er fotografiert worden ist, und diese Bilder gerne hätte, er sie aber nicht auf der Homepage finden kann?
Selbst wenn der letzte Teil der Fall ist, so hat der Fotografierte
kein Recht auf Herausgabe der Aufnahmen. Allenfalls kann es sein, dass er die Veröffentlichung verhindern kann. Und möchte er nur Abzüge, dann kann er lieb anfragen, aber er hat keinen Anspruch darauf.
ODER:
Falls es so ist, dass der Fotografierte im Zusammenhang mit dem Veranstalter steht (bzw. dieser z.B. ist usw.),
DANN...
...
kommt es darauf an,
was vereinbart wurde bezüglich der Aushändigung der Aufnahmen an den Veranstalter.
WAS für eine
Auswahl wurde vereinbart?!
(Beispiel: Der "Cheffe" findet sich zu wenig auf den HP-Bildern von seinem
eigenen Event, es wurde jedoch die Aushändigung aller oder spezieller Aufnahmen vereinbart.)
Und so weiter und so fort...
...es gibt
VIELE Möglichkeiten, wie die Situation
und die jeweilige Gesetzeslage dazu sein
kann.
Darum ist es -
ohne genauere Informationen -
nicht möglich, hier etwas konkretes als Rat/Aussage zu äußern.
-----------------------------------------------
Übrigens:
Auch eine
Zusammenfassung und Übersetzung in verständliches Deutsch findet sich zu Hauf in all den vielen anderen Threads längst.
Ob die hier nun in der Tat
fallspezifisch war/ist, sei mal dahingestellt...
...immerhin mangelt es hier bis dato am genauen
Fall, also was soll da
spezifisch sein.
Und dann? Willst DU ihm dann, nachdem er mal so n bisschen beschrieben hat, was er so geknipst hat, und was so mit dem Va gesprochen wurde klar raten: "Jo, is alles kein Problem, verkauf die Bilder wie du willst, du bist absolut im Recht!"? Ich denke nicht... Besser wärs zumindest...
Nein. Ich bin kein Richter.
Aber mit diesen Infos könnte und würde ich
sehr wohl deutlich konkretere Informationen zu
seiner Situation liefern als ein "
wenn dem so sein sollte, dann könnte/müsste..." oder "d
ie Gesetzeslage besagt folgendes für den Fall, dass...".
Sofern er wie gesagt mehr Licht ins Dunkel bringt,
kann man ihm sehr wohl auch deutlicher aufzeigen,
in welcher Situation er sich befindet.
Und darum geht es ihm doch!
Na, wie auch immer...warten wir einfach mal ab, ob und was da noch kommt.
Bis dahin bin ich zumindest raus aus der Nummer, weil es meiner Meinung nach ganz klar ohne Information
nix zu (be-)raten gibt...