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Bildrechte

Lemmy71

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich hab da mal folgende Frage!

Ich werde als Fotograf auf einem Volksfest angagiert und habe vom Veranstalter die erlaubnis die Bilder im Festzelt zu verkaufen. Bilder werden Hauptsächlich vom Festzug, Ehrungen und Vogelschießen gemacht. Der Gewerbeschein ist natürlich auch vorhanden.

Wem gehören nun die Rechte an den Bildern?

Freue mich schon jetzt über eure Antworten
 
Welche Rechte? Urheberrechte gehören immer dir. Veröffentlichungsrecht könnten beim Veranstalter liegen.
Das hängt aber von eurer Vereinbarung ab.
 
Ich habe mit dem Veranstalter eine Abmachung das er eine Auswahl an Bildern auf CD bekommt und ich sonst die Bilder während und nach dem Fest verkaufen darf.

Ich beziehe mich darauf das es eine Person gibt der nicht genug Bilder von sich auf der Homepage zusehen sind und er der Meinung ist er wäre der Rechte Inhaber an den Bildern.
 
Welche Rechte? Urheberrechte gehören immer dir. Veröffentlichungsrecht könnten beim Veranstalter liegen.
Das hängt aber von eurer Vereinbarung ab.
Das Veröffentlichungsrecht ist eine Folge des Urheberrechts. Der Veranstalter muß es sich mithin vom Urheber einräumen lassen, nur weil er den Urheber hat fotografieren lassen, hat er noch gar keine Rechte an den Fotos.
 
Ich beziehe mich darauf das es eine Person gibt der nicht genug Bilder von sich auf der Homepage zusehen sind und er der Meinung ist er wäre der Rechte Inhaber an den Bildern.

Wie wäre es denn mal mit ein oder zwei Kommas? Aus dem Satz werde ich irgendwie nicht schlau und kann keinen Zusammenhang zu dem Ausgangspost sehen.
LG
Jörg
 
...Aus dem Satz werde ich irgendwie nicht schlau und kann keinen Zusammenhang zu dem Ausgangspost sehen.
LG
Jörg

Ich haben den Satz in etwa so verstanden:

Ich beziehe mich darauf, dass es einen gibt, der der Meinung ist, dass nicht genug Bilder von ihm auf der Homepage zu sehen sind. Er ist der Meinung, er wäre der Rechteinhaber an den Bildern.

Selbst wenn er das Urheberrecht hätte - was er nicht hat - kann er doch nicht fordern, dass Bilder von ihm ausgestellt werden.
Oder ist es eher so zu verstehen, dass er sich an Situationen erinnert, wo er fotografiert worden ist, und diese Bilder gerne hätte, er sie aber nicht auf der Homepage finden kann?
 
Das Urheberrecht liegt bei Lemmy71 als Fotografen. So viel dürfte klar sein.
Es sei denn, dass er dieses irgendwie an den veranstalter oder sonst wen abgetreten hat. Danach sieht es ja aber nicht aus.

Was da nun mit diesem speziellen Typen ist, das kann nur Lemmy71 genauer aufklären.

Ob und in wiefern Lemmy71 ein Veröffentlichungsrecht hat, bleibt bis auf weitere Infos mal völlig offen.

Für den Fall, dass der besagte Fotografierte eine Veröffentlichung fordert, bleibt wohl nichts, außer einem: :lol:

Vielleicht kommen ja doch noch weitere Infos. Warten wir es mal ab...
 
Der Veranstalter hat das Hausrecht, und kann dir erlauben oder verweigern zu Fotografieren. Im Zuge einer Erlaubnis ist es auch möglich Bedingungen daran zu knüpfen, wie z.B. ein Vertrag der besagt, dass du vom VA die Erlaubnis bekommst Bilder zu machen, und er im Gegenzug von dir gewisse Nutzungsrechte an den Bildern erhält. (Vorsicht: es muss festgelegt werden in welchem Umfang die Nutzungsrechte eingeräumt werden, denn selbst wenn drinsteht "alle Nutzungsrechte" oder "alle Nutzungsarten", gilt nach dem Gesetz ausdrücklich eben nicht die freigabe für alle Nutzungsarten, sondern bezieht dann explicit nur die Nutzungsrechte ein, welche für die spezifisch übliche Nutzungsart benötigt werden).

Der Fotograf hat das Urheberrecht an seinen Bildern, und hat somit das Recht zu bestimmen wo, wann, wie und von wem seine Bilder veröffentlicht oder verwertet werden. Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden (einzige ausnahme: Vererbung nach dem tod des Urhebers). Geht der Urheber einen Vertrag über die Übertragung von nutzungsrechten ein, dann gilt dieser Vertrag wie im Vertragsrecht geregelt.

Die Leute die auf den Fotos sind, haben unter Umständen keinerlei Rechte an den Bildern, wenn es sich um eine Versammlung, oder öffentliche Veranstaltung gehandelt hat, auf der sie Fotografiert wurden, oder wenn sie gar nur als Beiwerk im Bild anzusehen sind.
Laut einem Urteil von vor einigen jahren (ich glaube die Turn und Taxis war das damals), ist z.B. ein Restaurant oder eine Discothek da nicht mit eingerechnet, und die Leute die Dort fotografiert werden, befinden sich weiterhin in ihrer Privatsphäre, somit ist ihre Einwilligung für die veröffentlichung und verwertung der Bilder notwendig. Selbes gilt m.E. auch, wenn du dir auf einer öffentlichen Versammlung gezielt Leute aus dem Publikum rauspikst und portraitierts. Portraits von Leuten die auf einer öffentlichen Veranstaltungen geehrt werden, eine Rede halten, oder dergleichen sind wiederum relative Personen der Zeitgeschichte, udn die darfst du wiederum ohne ihr Einverständnis Fotografieren und veröffentlichen.

Klartext:
Wen du in einem öffentlichen Festzelt auf nem Volksfest Fotografiert hast, dann bist du relativ sicher vor den Leuten auf den Bildern.
Auch der Veranstalter hat keinerlei Rechte an deinen Bildern, solange er die Erlaubnis zu Fotografieren, die er dir erteilt hat, nicht an gewisse Vertragsbedingungen die auch gewisse Nutzungsrechte für ihn einschließen an diese Erlaubnis geknüpft hat (Achtung: Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden).

ANMERKUNG: Ich geb hier wie immer nur ne Meinung ab, und natürlich keinerlei Rechtsberatung!


EDIT: Es ist sehr gut möglich, das hier garkein Urheberrecht vorliegt, da die Bilder unter umständen (meiner Meinung nach sogar sehr wahrscheinlich) die nötige Schöpfungshöhe für ein Lichtbildwerk nicht erreichen, und somit nur Lichtbilder sind, an denen der Fotograf die Leistungsschutzrechte innehält. Das ist aber nur ne Anmerkung, denn auch dei Leistungsschutzrechte werden nach dem Urheberrechtsgesetz identisch mit dem Urheberrecht geschützt - lediglich die dauer des Schutzes ist etwas geringer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Fotograf hat das Urheberrecht an seinen Bildern, und hat somit das Recht zu bestimmen wo, wann, wie und von wem seine Bilder veröffentlicht oder verwertet werden.
Aber das allein ist eben nicht entscheidend und somit ist das ohne Hilfe in diesem Fall.

Die Leute die auf den Fotos sind, haben unter Umständen keinerlei Rechte an den Bildern, wenn es sich um eine Versammlung, oder öffentliche Veranstaltung gehandelt hat, auf der sie Fotografiert wurden, oder wenn sie gar nur als Beiwerk im Bild anzusehen sind...
Eben...

Klartext:
Wen du in einem öffentlichen Festzelt auf nem Volksfest Fotografiert hast, dann bist du relativ sicher vor den Leuten auf den Bildern.
Auch der Veranstalter hat keinerlei Rechte an deinen Bildern, solange er die Erlaubnis zu Fotografieren, die er dir erteilt hat, nicht an gewisse Vertragsbedingungen die auch gewisse Nutzungsrechte für ihn einschließen an diese Erlaubnis geknüpft hat (Achtung: Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden).

ANMERKUNG: Ich geb hier wie immer nur ne Meinung ab, und natürlich keinerlei Rechtsberatung!
Da ist null Komma nix Klartext. :lol:

Insgesamt war der Post ja ganz gut die Problematik umreißend, aber geholfen hat das nun auch nix. ;)

Lasst uns doch mal erst warten, was an Infos von Lemmy71 noch kommt.
Vorher ist das alles Glaskugelgucken... :)
 
Ich halte das für sehr klaren Klartext, aber ich lern ja auch Medienrecht, vielleicht deshalb ;)

1.
Der Urheber hat alle Rechte, und entscheidungen inne, bis er nen Vertrag schließt, indem er Rechte einem anderen Einräumt.

Der TO muss jetzt für sich wissen, ob er dies getan hat oder nicht. Hat ers getan, dann ist die Sache klar, hat ers nicht getan, ist die Sache auch klar.

2.
Ebenso muss der TO wissen, ob das eine öffentliche Veranstaltung war oder eben nicht, und ob er gezielt Leute portraitiert hat oder nicht.
Wars ne öffentliche Veranstaltung und hat er nur die Szene fotografiert, und allenfalls die "Würdenträger" portraitiert, dann ist die Sache klar - wars keine und/oder hat er gezielt Leute aus dem Publikum portraitiert, isses auch klar.

Klarer wird das Gesetz nicht, denn es gibt ja nicht zu jeder Veranstaltung eine spezifische Novelle, die aussagt: "Bei Veranstaltung XY darf der Fotograf mit allen Bildern das und das machen PUNK!".

EDIT: das ganze kann auch eben von Bild zu Bild variieren, deshalb muss man von Fall zu Fall entscheiden, was zulässig ist und was nicht... Deshalb nochmal: klarer wirds nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klarer wird das Gesetz nicht, denn es gibt ja nicht zu jeder Veranstaltung eine spezifische Novelle, die aussagt: "Bei Veranstaltung XY darf der Fotograf mit allen Bildern das und das machen PUNK!".

EDIT: das ganze kann auch eben von Bild zu Bild variieren, deshalb muss man von Fall zu Fall entscheiden, was zulässig ist und was nicht... Deshalb nochmal: klarer wirds nicht.
Eben...und genau DARUM ist hier NIX "klar". ;)

Wie die Gesetzeslage ist, das steht nicht nur im Gesetz selbst, sondern das steht auch in zig bis hunderten von Threads hier im Forum schon unzählige Male.

Eben WEIL die Lage/Situation eben extrem stark von der jeweiligen Aufnahme abhängt, braucht es zunächst die genauen Informationen vom TO zu dem Bild bzw. den Bildern, bevor Klartext zu seiner Anfrage gesprochen werden kann. :)

Und wenn Du schon Medienrecht studierst/lernst, dann sollte gerade Dir klar sein, dass hier ohne weitere Infos nichts klar ist... :rolleyes:
 
Jo...

Er müsste ne galerie hier einstellen mit allen Bildern (das könnte dann schon illegal sein).

Dazu bräuchten wir ne genau beschreibung der Veranstaltung, und dazu noch eine Mitschrift über alles was zwischen TO, Personen auf den Bildern, und dem VA gesprochen wurde + alles was schriftlich festgehalten wurde...

Und dann gäbs zu jedem Bild mind. 2 zwei Meinungen, von den verschiedensten einigen Hobbymedienrechlern. ;) :D

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich die klarste und adäquateste Antwort gepostet habe, die hier irgendwie möglich ist.

Die entscheidung zum spezifischen Bild ist so oder so dem TO überlassen, und das sollte er anhand der Gesetzestexte tun (die ich versucht habe für den Otto-Normal-Verbrauche verständlich wiederzugeben), und nicht anhand von dem, was irgendwelche Leute hier im Forum meinen... Er muss darüf am Ende dann auch gerade stehen, und ne Rechtsberatung geben, dürfen hier wahrscheinlich sowieso die wenigsten ;)

Somt isses doch klar: Hier ist das Gesetz, jetzt isses auch noch evrständlich erklärt, was der TO drauß macht ist ihm slebst überlassen, und das darf und kann ihm hier keiner abnehmen ;) KLAR? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre dem TO das klar, so müsste er nicht fragen, weil es eben diese Infos zu Hauf bereits im Forum (und spätestens in den Gesetzen) gibt.

1. Der TO fragt hier um Hilfe zu einer gewissen "Konstellation".

2. Vom TO kamen bislang aber a) widersprüchliche oder b) ungenau Infos.

3. Solche Threads zum Thema Recht lesen User zu Hauf, und schnappen hier und da was auf.

Gerade unter dem Aspekt 2. dürfte klar sein, dass ohne genauere Infos eben nix klar ist.

Und den 3. Aspekt bitte auch mal nicht vergessen...
...das Forum lebt doch davon, dass hier Fragen öffentlich gestellt und öffentlich beantwortet werden.

Warum also nicht das konkrete Thema (vernünftig) behandeln und dann konkrete (zutreffende) Aussagen treffen?!

Durch stumpfes Wiederholen der allgemeinen Gesetzeslage ist da weder dem TO noch den Mitlesenden geholfen.

Ich bestreite ja nicht, dass das, was Du schreibst, korrekt ist.
Und ich bestreite auch nicht, dass das hier zutreffen kann.

Aber ich bezweifle es, solange keine genaueren Informationen vom TO kommen.

Er muss dazu auch nicht etwas hochladen, sondern es genügt sicherlich, wenn er zu den gestellten offenen Fragen Antworten und Beschreibungen liefert.

Ik lass Dir Deine Meinung ja gern - lass Du mir auch meine. Und die sagt ganz klar:
Solange hier im Thread keine Infos klar sind, die die Konstellation aufklären, ist von niemandem eine vernünftige Aussage darüber zu treffen, wer was wie wo darf und wer nicht, auch von Dir nicht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre dem TO das klar, so müsste er nicht fragen, weil es eben diese Infos zu Hauf bereits im Forum (und spätestens in den Gesetzen) gibt.
Ich stimme dir zu, dass es diese Threads schon zu Hauf gibt, jedoch ändert das nichts daran, dass es genug Leute die gibt, die mit Gestezeskauderwelsch ohne eine einigermaßen verständliche Übersetzung aus eigener Kraft nicht zurrecht kommen, und diese "Übersetzung" Fallspezifisch sein muss, damit es klappt.

Gerade unter dem Aspekt 2. dürfte klar sein, dass ohne genauere Infos eben nix klar ist.
Wird auch mit genauern Infos schwer, denn um klarer zu werden bräuchten wir Informationen in einem Umfang, der im Zuge der eigentlichen Fragestellung schon wieder problematisch wird.

Und den 3. Aspekt bitte auch mal nicht vergessen...
...das Forum lebt doch davon, dass hier Fragen öffentlich gestellt und öffentlich beantwortet werden.
Jop, in gewissem Rahmen zumindest... Schonmal die Forennachricht oben gelesen mit der einstweiligen Verfügung? Da hat auch einer ne öffentliche Frage gestellt, und andere haben öffentlich geantwortet ;)

Warum also nicht das konkrete Thema (vernünftig) behandeln und dann konkrete (zutreffende) Aussagen treffen?!
Weil das nicht so einfach geht, und es sehr schnell als unzulässige Rechtsberatung ausgelegt werden könnte, und in Internetforen erfahrungsgemäß die Anzahl derer die wirklich fundierte Aussagen treffen können und dürfen, im Verhältnis zu derer die irgendwie ihre Meinung hinplappern müssen, verschwindend gering ist.

Durch stumpfes Wiederholen der allgemeinen Gesetzeslage ist da weder dem TO noch den Mitlesenden geholfen.
Wie ich sagte: Ich denke nicht, das ich die Gesetzeslage stumpf runtergreattert habe, sondern eine Fallspezifische Zusammenfassung und Übersetzung in verständliches Deutsch gegeben habe.

Ich bestreite ja nicht, dass das, was Du schreibst, korrekt ist.
Und ich bestreite auch nicht, dass das hier zutreffen kann.
Dann sind wir uns einig!

Aber ich bezweifle es, solange keine genaueren Informationen vom TO kommen.

Er muss dazu auch nicht etwas hochladen, sondern es genügt sicherlich, wenn er zu den gestellten offenen Fragen Antworten und Beschreibungen liefert.
Und dann? Willst DU ihm dann, nachdem er mal so n bisschen beschrieben hat, was er so geknipst hat, und was so mit dem Va gesprochen wurde klar raten: "Jo, is alles kein Problem, verkauf die Bilder wie du willst, du bist absolut im Recht!"? Ich denke nicht... Besser wärs zumindest...

Ik lass Dir Deine Meinung ja gern - lass Du mir auch meine. Und die sagt ganz klar:
Solange hier im Thread keine Infos klar sind, die die Konstellation aufklären, ist keine vernünftige Aussage darüber zu treffen, wer was wie wo darf und wer nicht.
Jo, leben und leben lassen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mit dem Veranstalter eine Abmachung das er eine Auswahl an Bildern auf CD bekommt und ich sonst die Bilder während und nach dem Fest verkaufen darf.

Ich beziehe mich darauf das es eine Person gibt der nicht genug Bilder von sich auf der Homepage zusehen sind und er der Meinung ist er wäre der Rechte Inhaber an den Bildern.
Zwei vermutbare Situationen stecken dahinter.

Entweder:
Lemmy71 wurde engagiert.
Er hat Aufnahmen gemacht, und er hat welche verkauft.
Darüber hinaus hat er - wie scheinbar ja vereinbart - dem Veranstalter für dessen Homepage eine Auswahl Bilder überlassen.
Nun kommt jemand, und beschwert sich, dass auf der Homepage Bilder fehlen.

Ist dabei nun die Frage, ob der sich beschwerende, der fotografiert wurde, ein reiner Besucher des Events ist, der seine Bilder auf der HP nun vermisst und diese einfordert, DANN...
...kann man klar sagen:
Einfach ne Runde drüber schmunzeln, und gut ist es. :lol:
Denn der Fotografierte hat KEINERLEI rechtlichen Anspruch auf eine Veröffentlichung seiner Aufnahmen.

In dem Sinne hat dann nämlich Nasus bereits Recht:
Ich haben den Satz in etwa so verstanden:

Ich beziehe mich darauf, dass es einen gibt, der der Meinung ist, dass nicht genug Bilder von ihm auf der Homepage zu sehen sind. Er ist der Meinung, er wäre der Rechteinhaber an den Bildern.

Selbst wenn er das Urheberrecht hätte - was er nicht hat - kann er doch nicht fordern, dass Bilder von ihm ausgestellt werden.

Oder ist es eher so zu verstehen, dass er sich an Situationen erinnert, wo er fotografiert worden ist, und diese Bilder gerne hätte, er sie aber nicht auf der Homepage finden kann?

Selbst wenn der letzte Teil der Fall ist, so hat der Fotografierte kein Recht auf Herausgabe der Aufnahmen. Allenfalls kann es sein, dass er die Veröffentlichung verhindern kann. Und möchte er nur Abzüge, dann kann er lieb anfragen, aber er hat keinen Anspruch darauf.

ODER:
Falls es so ist, dass der Fotografierte im Zusammenhang mit dem Veranstalter steht (bzw. dieser z.B. ist usw.), DANN...
...kommt es darauf an, was vereinbart wurde bezüglich der Aushändigung der Aufnahmen an den Veranstalter. WAS für eine Auswahl wurde vereinbart?!
(Beispiel: Der "Cheffe" findet sich zu wenig auf den HP-Bildern von seinem eigenen Event, es wurde jedoch die Aushändigung aller oder spezieller Aufnahmen vereinbart.)

Und so weiter und so fort...
...es gibt VIELE Möglichkeiten, wie die Situation und die jeweilige Gesetzeslage dazu sein kann.

Darum ist es - ohne genauere Informationen - nicht möglich, hier etwas konkretes als Rat/Aussage zu äußern.

-----------------------------------------------

Übrigens:
Auch eine Zusammenfassung und Übersetzung in verständliches Deutsch findet sich zu Hauf in all den vielen anderen Threads längst.
Ob die hier nun in der Tat fallspezifisch war/ist, sei mal dahingestellt...
...immerhin mangelt es hier bis dato am genauen Fall, also was soll da spezifisch sein. ;)

Und dann? Willst DU ihm dann, nachdem er mal so n bisschen beschrieben hat, was er so geknipst hat, und was so mit dem Va gesprochen wurde klar raten: "Jo, is alles kein Problem, verkauf die Bilder wie du willst, du bist absolut im Recht!"? Ich denke nicht... Besser wärs zumindest...

Nein. Ich bin kein Richter. ;)
Aber mit diesen Infos könnte und würde ich sehr wohl deutlich konkretere Informationen zu seiner Situation liefern als ein "wenn dem so sein sollte, dann könnte/müsste..." oder "die Gesetzeslage besagt folgendes für den Fall, dass...". :)

Sofern er wie gesagt mehr Licht ins Dunkel bringt, kann man ihm sehr wohl auch deutlicher aufzeigen, in welcher Situation er sich befindet.
Und darum geht es ihm doch!

Na, wie auch immer...warten wir einfach mal ab, ob und was da noch kommt.

Bis dahin bin ich zumindest raus aus der Nummer, weil es meiner Meinung nach ganz klar ohne Information nix zu (be-)raten gibt...
 
Zitat von Sonic320cdi Beitrag anzeigen
Der Fotograf hat das Urheberrecht an seinen Bildern, und hat somit das Recht zu bestimmen wo, wann, wie und von wem seine Bilder veröffentlicht oder verwertet werden.
Aber das allein ist eben nicht entscheidend und somit ist das ohne Hilfe in diesem Fall.
Alles darüber hinausgehende, und sei es auch nur als reine Spekulation, scheitert an fehlenden Informationen, und ist daher hinfällig.

Insofern ist die ganze Diskussion völlig müßig, und es bleibt höchstens, zum 817465.mal die eine oder andere Fehlinformation oder Falschinterpretation zu korrigieren zu versuchen...
 
Jo...

Er müsste ne galerie hier einstellen mit allen Bildern (das könnte dann schon illegal sein).

Dazu bräuchten wir ne genau beschreibung der Veranstaltung, und dazu noch eine Mitschrift über alles was zwischen TO, Personen auf den Bildern, und dem VA gesprochen wurde + alles was schriftlich festgehalten wurde...
Und das hilft dann: genau überhaupt nichts.

Die Frage, ob ein "Recht am eigenen Bild" der Abgebildeten greift oder nicht, hängt zu 99 Prozent nämlich nicht davon ab, wo ein Foto gemacht wurde, sondern davon, wie es verwendet wird... :eek:

Und da kann ein und dasselbe Foto dann in einem Zusammenhang veröffentlicht werden, und in einem anderen Zusammenhang wäre das eine Verletzung des "Recht am eigenen Bild".

Gut, macht die Sache nicht einfacher, aber es ist nun mal so, und letztlich geht's auch nicht anders. Genau aus diesem Grund fragen Medien-Profis und Medienrechtler ja auch nicht als erstes "Wo und wie wurde das Foto denn gemacht?", sondern: "Wo und wie und in welchem Zusammenhang steht denn die Veröffentlichung?"
 
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