JanB-Punkt
Themenersteller
Moin zusammen,
ich dachte eigtl., dass ich mich im Bereich Fotorecht einigermaßen auskenne, bin nun aber aufgrund aktueller Geschehnisse ein wenig verunsichert und möchte daher um Meinungen (nicht um Rechtsberatung) bitten.
Folgendes trug sich zu:
Mitte 2010 sind ein paar semi-erotische Bilder einer Bekannten entstanden - sie hat gemodelt, ich die Fotos gemacht. Vertrag wurde (verdammt nochmal) keiner gemacht.
Die Fotos wurden mit beiderseitgem Einverständis jeweils wie folgt genutzt:
-ich setzte sie auf meine Fotoseite, um sie zu präsentieren
-sie nutzte die Bilder für verschiedene SocialNetworks, um sich zu präsentieren.
Nun hat Madame seit 5 Wochen einen neuen Freund. Dieser findet es absolut *******e, dass seine Freundin leicht bekleidet im Netz zu sehen ist und bestand auf die Löschung der Bilder - kein Problem, hab ich erledigt.
Allerdings nutzt die Dame nun noch einige Bilder aus diesem Shooting weiter. Teils als Profilbild, teils in verschiedenen Galerien ihrer SNs.
Ich habe nun versucht, um eine klare Linie zu ziehen, sie dazu zu bewegen, alle Bilder, die ich geschossen habe, offline zu nehmen - so wie ich es machen musste.
Leider meint sie nun, dass ich ihr nicht verbieten kann, die Bilder zu nutzen, weil sie ja darauf zu sehen ist.
Ich meine, dass ich das schon kann, weil ich der Urheber der Fotos bin. Andersherum kann sie mir jedoch die Veröffentlichung der Bilder verbieten (Recht am eigenen Bild). Dieser Aufforderung bin ich ja auch - wie geschrieben - nachgekommen.
Kernfrage: kann ich ihr die Nutzung der Bilder untersagen?
Danke!
Update: nicht der Freund der Dame, sondern die Dame selbst trug den Wunsch vor, die Bilder entfernen zu lassen, weil der Freund sich daran stört.
ich dachte eigtl., dass ich mich im Bereich Fotorecht einigermaßen auskenne, bin nun aber aufgrund aktueller Geschehnisse ein wenig verunsichert und möchte daher um Meinungen (nicht um Rechtsberatung) bitten.
Folgendes trug sich zu:
Mitte 2010 sind ein paar semi-erotische Bilder einer Bekannten entstanden - sie hat gemodelt, ich die Fotos gemacht. Vertrag wurde (verdammt nochmal) keiner gemacht.
Die Fotos wurden mit beiderseitgem Einverständis jeweils wie folgt genutzt:
-ich setzte sie auf meine Fotoseite, um sie zu präsentieren
-sie nutzte die Bilder für verschiedene SocialNetworks, um sich zu präsentieren.
Nun hat Madame seit 5 Wochen einen neuen Freund. Dieser findet es absolut *******e, dass seine Freundin leicht bekleidet im Netz zu sehen ist und bestand auf die Löschung der Bilder - kein Problem, hab ich erledigt.
Allerdings nutzt die Dame nun noch einige Bilder aus diesem Shooting weiter. Teils als Profilbild, teils in verschiedenen Galerien ihrer SNs.
Ich habe nun versucht, um eine klare Linie zu ziehen, sie dazu zu bewegen, alle Bilder, die ich geschossen habe, offline zu nehmen - so wie ich es machen musste.
Leider meint sie nun, dass ich ihr nicht verbieten kann, die Bilder zu nutzen, weil sie ja darauf zu sehen ist.
Ich meine, dass ich das schon kann, weil ich der Urheber der Fotos bin. Andersherum kann sie mir jedoch die Veröffentlichung der Bilder verbieten (Recht am eigenen Bild). Dieser Aufforderung bin ich ja auch - wie geschrieben - nachgekommen.
Kernfrage: kann ich ihr die Nutzung der Bilder untersagen?
Danke!
Update: nicht der Freund der Dame, sondern die Dame selbst trug den Wunsch vor, die Bilder entfernen zu lassen, weil der Freund sich daran stört.
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