Vielen Dank für dein Argument - ja, die Regelung ist an sich sehr einfach.

Und doch gibt es Profis, die sich nicht in der Lage sehen sie gesetzeskonform umzusetzen.
Die Regelungen zu Urheberrechtsverletzungen, "Bilderklau", sind im Einzelfall viel komplizierter.
Und doch gibt es hier Profis, die finden es gut auch einen Laien mit Forderungen zu überziehen, eben auch Abmahngebühren, wenn er sich nicht damit auskennt.
Ich hingegen plädiere für eine angemessene Reaktion im Einzelfall.
So unüberschaubar sind die Regeln für den Bilderklau eigentlich nicht, und Du solltest das nicht mit dem unüberschaubaren Wettbewerbsrecht vermischen.
Ein Fotograf, dessen Bild illegal verwendet wird, hat Anspruch:
1. auf Schadensersatz (Anwalt etc., der die Arbeit hat udn dafür auch nur bezahlt werden will) und
2. auf "fiktive Lizenzgebühren", also das Geld, das der "Kunde" ihm für eine normale Benutzung hätte bezahlen müssen, und da gilt auch nur die MFM-Preisliste.
Die einzige "Strafe" ist, daß ein 100%iger Aufschlag auf die Lizenzgebühr dann üblich ist, wenn der Fotograf nicht namentlich genannt wird.
Das ist auch schon alles - eine Übervorteilung des Bilderdiebes kann ich da nicht erkennen. Er zahlt eben das, was er eh hätte zahlen müssen, plus die Arbeit eines Dritten, die nicht nötig gewesen wäre, wenn er das Bild normal beim Fotografen erstanden hätte.
Also, wozu die Aufregung über die Kosten? Beim Fotografen kommt nur das an, was er bei einem normalen Kauf bekommen hätte.
Im Wettbewerbsrecht ist das was ganz anderes, da kann man für ein nicht ganz komplettes Impressum von irgendeinem Hirni abgemahnt werden,
der gar keinen Schaden hat. Daß der Gesetzgeber das so möglich gemacht hat ist eine deutsche Besonderheit, die aber dafür sorgt, daß unfaire Wettbewerbspraktiken stark verfolgt werden.
Mal ein Beispiel aus der Praxis: vor etwa einem halben Jahr hat ein Wettbewerber der Firma, für die ich tätig bin, die Kunden aller Händler, die die gleichen Produkte desselben Vorlieferanten verkaufen, auf seiner Webseite als seine Referenzen angegeben. Das war ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, noch dazu ein geradezu hirnerweichend dämlicher. Dafür hat er eine Unterlassungserklärung bekommen, das hat ihn etwas Geld gekostet, etwa analog zum Arbeitsaufwand des Anwalts. Falls er sich noch einmal mit fremden Federn schmückt kostet es ihn sehr viel mehr Geld, das geht dann deutlich über diese Beträge hinaus. Das ist eine gute Sache für eine fair arbeitende Firma und eine schlechte Sache für Firmen, die unseriös arbeiten. Von denen gibt es genug, und sie werden dadurch auch nicht seriös, nur etwas in ihren Möglichkeiten beschnitten. Natürlich gibt es dann auch ein paar neunmalkluge Abmahnanwälte und kleinkarierte Wettbewerber, aber das ändert nichts an der Tatsache, daß unser Wettbewerbsrecht ein paar Auswüchse, die in anderen Ländern passieren, fast unmöglich macht.
Das ist aber, wie gesagt, Wettbewerbsrecht, die meisten Abmahnungen haben damit zu tun.