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Bilderklau - Was tun?

Kelsier

Themenersteller
Hallo Community!
Ich bin Hobbyfotograf und veröffentliche meine Fotos auf meiner privaten HP. Neben Portraits und anderen Arbeiten poste ich dort auch Schnappschüsse von lokalen Ereignissen.
Gleich sieben dieser Schnappschüsse habe ich erst kürzlich in einer Printausgabe des Ortsverbandes einer politischen Partei wiedergefunden. In dieser Zeitschrift, die frei an alle Haushalte des Ortes geliefert wird, wird über politische Erfolge und Vorhaben der Partei und auch über festliche Ereignisse berichtet.
Da es sich bei den Bildern nun wirklich eher um belanglose Schnappschüsse handelt, habe ich den 1. Vorsitzenden des Ortsverbandes und Herausgeber des Blattes - eigentlich scherzhaft - per SMS gefragt, an wen ich denn die Rechnung schicken solle. Daraufhin bekam ich zu hören, dass ich mich mal nicht so anstellen solle und froh sein könne Gratis-Werbung zu bekommen. Tatsächlich wäre ich darüber auch sehr erfreut und dankbar gewesen, blöd nur, dass nirgends mein Name oder meine Webseite erwähnt wird. Selbst mein Wasserzeichen wurde säuberlich weggeschnitten.
Das empfinde ich dann doch etwas zu dreist und bin am überlegen Schritte einzuleiten, um dem guten Mann (übrigens mein Nachbar) mal beizubringen, dass es so nicht geht.

Was würdet Ihr tun?
 
Rechnung stellen, Nutzungsgebühren + 100% Aufschlag wegen unerlaubter Nutzung.

Bei mir hat sich kürzlich auch eine Tageszeitung für ihre Titelseite bedient. Foto zur Hälfte ausgeschnitten. Leider ist die in der Türkei. Anwalt meinte, dort wäre es schwierig, etwas durchzusetzen. :/
 
Was würdet Ihr tun?

Wenn es eine gute nachbarschaftliche Beziehung wäre, dann würde ich ein klärendes Gespräch suchen und ihn dezent auf die gültige Rechtslage hinweisen.

Wenn du eh bald wegziehen willst, dann gehe zum Anwalt und Klage dein Recht ein.
 
Printausgabe des Ortsverbandes einer politischen Partei

(...)

Daraufhin bekam ich zu hören, dass ich mich mal nicht so anstellen solle und froh sein könne Gratis-Werbung zu bekommen. Tatsächlich wäre ich darüber auch sehr erfreut und dankbar gewesen, blöd nur, dass nirgends mein Name oder meine Webseite erwähnt wird.


Mit einer Partei in Verbindung gebracht zu werden ist nicht unbedingt eine tolle Werbung.

Stell Dir einfach mal vor Du wärst für eine andere Partei im Gemeinderat und die erkennen Dein Bild trotz fehlendem Namen wieder.

Nur mal präventiv, für die "freuch Dich, Amateuren entsteht doch garkein Schaden"-Rufe, die da immer mal kommen...
 
"Bilderklau" in die Suchfunktion eingeben.
Was anderes als in den vorhandenen Threads bereits steht, kommt hier auch nicht.

dann koennen wir das forum ja schliessen und als archiv benutzen ;) :rolleyes:

rechnung schicken nd reaktion abwarten und dann entscheiden ob man gewillt ist, den sache bis ultimo durchziehen. dann mahnbescheid beantragen und bei einspruch anwalt einschalten.

die rechnung erhaelt der verband, nicht der nachbar.
 
Kommunizierst du mit deinen Nachbarn auch immer über einen Anwalt?

Es geht hier nur sekundär um den Nachbarn, sondern primär um die Partei, die die Bilder des TO unberechtigt genutzt hat. Angesichts der unverschämten Antwort würde ich mir an seiner Stelle den Einsatz eines Anwaltes ernsthaft überlegen. Allerdings erst nach schriftlicher Rechnungsstellung - aber nicht an die örtliche Parteileitung, sondern die zumindest nächsthöhere Zentrale. Unter Erwähnung der auf lokaler Ebene erteilten Abfuhr.
 
Kommunizierst du mit deinen Nachbarn auch immer über einen Anwalt?
Bedient sich dein Nachbar auch bei deinen Dingen ohne zu fragen und gibt blöde Antworten, wenn man ihn drauf anspricht? :)
Wer sich nicht wie ein (netter) Nachbar benimmt, verdient auch nicht entsprechende Vorzüge.
Rechnung stellen: Nutzungsrechte nach Medium und Auflage. +100% Aufschlag unerlaubte Nutzung. +100% Aufschlag keine Namensnennung.
Honorarrechner z.B. hier. Sätze in Dtl. vergleichbar.
Nicht bequatschen lassen, Aussage war ja eindeutig.
Geht auch alles ohne Anwalt, es sei denn, sie stellen sich quer.
 
Die Story kann man auch dem politischen Gegner stecken zum Thema Rechtspolitik in der Praxis.:D

Die Hanseln haben ja förmlich nach einem anwaltlichen Schreiben gebettelt mit der Reaktion.
 
Geht auch alles ohne Anwalt, es sei denn, sie stellen sich quer.

Sowieso.
Aber jede übergeordnete Stelle weiß nach dieser Meldung, dass er jederzeit könnte, wenn er wollte, und sie nicht mehr mit einem fadenscheinigen "Versehen" als Ausrede durchkommen. Was einer vorteilhaften Abwicklung sehr zuträglich sein kann. ;)
 
So sieht's aus. :top:
Wobei "Versehen" auch bei Wegschneiden immer wegfällt. Insofern bin ich da immer "dankbar" für: leichteres Durchsetzen und 100% Aufschlag. :D
 
Vielen Dank für Eure Meinungen!
Ihr habt schon Recht, dass man auch das nachbarschaftliche Verhältnis nicht aus den Augen verlieren sollte. Aus dem Grund hatte ich die Zeitschrift auch schon entsorgt und wollte die Sache auf sich beruhen lassen.
Nachdem mein Nachbar aber am Silvesterabend zum anstossen rüberkam und wieder damit anfing und so garnicht verstehen wollte, dass das so nicht richtig und illegal ist, habe ich ihn aus dem Haus geschmissen und die Zeitung wieder aus dem Müll gekramt.
Als 1. Vorsitzender einer grossen Partei kann man sich anscheinend alles erlauben. Erst Recht so kurz vor der nächsten Bürgermeister- und Landtagswahl, die am 20.01. ansteht. Hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt der Gegenpartei die Geschichte zu erzählen oder einen kleinen Artikel dazu auf meinem Blog zu veröffentlichen.

Ich denke ich werde mal den Tipp verfolgen und eine Rechnung an die nächst höhere Institution schicken. Noch irgendwelche Tipps und Ratschläge?
Ist es legitim 100% Aufschlag zu verlangen? Wie viel kann man für solche Schnappschüsse verlangen? Habe nicht mal die Auflagengrösse der Zeitschrift.
Gibt es noch einen anderen Honorar-Rechner als den, der weiter unten verlinkt wird? Mein Kaspersky spuckt bei der Seite eine Virenwarnung aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
da dir der Vorsitzende der Partei ja bekannt ist,
einfach mal anrufen... noch einmal schildern was
Du davon hältst, dass auf eine berechtigte Frage
nach der Rechnung eine solche 'Antwort' zurück
kommt...

weise ihn darauf hin, dass Du umgehendt einen
Lösungsvorschlag erwartest... oder er soll dir die
Adresse des juristischen Bestands seiner Partei
nennen, mit dem Du die weiteren Schritte abstimmen
kannst, wenn er zu viel zu tun hat...

das ist KEIN Kavaliersdelikt... der Hinweis auf Werbung
ist anmassend... schon darüber hinaus zu denken, das
wär's dann...
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch irgendwelche Tipps und Ratschläge?
Strafanzeige wegen Diebstahl geistigen Eigentums.
Das dann noch der gegnerischen Partei stecken (und so dann der Lokalpresse) und die Wahl am 20.1. sollte gelaufen sein. ;)

Dazu noch eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung (wie es die Abmahn-Anwälte den Raub-Mord-Kopierern auch immer schicken).
Mal gucken, wie das zieht. "Bei nochmaligem Verstoß 5oo.ooo,- € zu zahlen an..." :p
 
Ich denke ich werde mal den Tipp verfolgen und eine Rechnung an die nächst höhere Institution schicken. Noch irgendwelche Tipps und Ratschläge?

Ja: Lass es bleiben.

Nicht nur, weil Du wohl kein Berufslichtbildner bist, sondern auch, weil für den rechtswidrigen Nutzer mit einer im kommunalen Umfeld kostenlos verteilten Gazette kein Geld zu verdienen ist. Selbst wenn Inserate drin sind, decken die in der Regel gerade mal mit Ach und Krach die Druckkosten. Wo also soll der Wert für die Berechnung eines "Honorars" aka "angemessene Vergütung" oder Schadensersatz für die Verletzung von Leistungsschutzrechten herkommen? Wort- und Bildbeiträge zu derartigen Publikationen werden in der Regel auf Gefälligkeitsbasis erbracht.

Geh mit Deinem Nachbarn einen trinken, rede nochmal mit ihm.

Geld wirds vermutlich nicht geben, denn wo nix ist, kann nix werden (ich weiss vovon ich spreche, ich war 15 Jahre lang Parteifunktionär, u.a. 6 Jahre Ortsvereinsvorsitzender). Was aber immer für Gönner oder Freunde der Partei ging, war zB die bevorzugte Vermittlung einer kostenlosen 3-tägigen Bildungsreise nach Berlin über den örtlichen BT-Abgeordneten.
Oder eine kostenlose Inserierung in der nächsten Ausgabe, oder ähnliche geldwerte Sachleistungen, für die kein echtes Geld fließen muss.

Ansonsten: Wenn Du´s unbedingt durchdrücken willst, achte darauf, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich nicht in den Feinheiten des Urheberrechtsgesetzes aka "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" und der Rechtsprechung zu den Leistungsschutzrechten verheddert. Standardwissen eines sog. Feld-Wald+Wiesen-Anwalts ist das nämlich nicht. Die örtlich zuständige Anwaltskammer gibt Auskunft, wer auf Urheberrecht bzw. Leistungsschutzrechte spezialisiert ist.

Und ein Tipp zum Schluss: Frag den Anwalt vorher, was es kostet. Und dann rechne nochmal...
 
Ja: Lass es bleiben.
(…)weil Du wohl kein Berufslichtbildner bist (…)
Und das hat hier jetzt was für eine Relevanz?


weil für den rechtswidrigen Nutzer mit einer im kommunalen Umfeld kostenlos verteilten Gazette kein Geld zu verdienen ist. Selbst wenn Inserate drin sind, decken die in der Regel gerade mal mit Ach und Krach die Druckkosten. Wo also soll der Wert für die Berechnung eines "Honorars" aka "angemessene Vergütung" oder Schadensersatz für die Verletzung von Leistungsschutzrechten herkommen?
Ob mit dem Druck Geld verdient wird oder nicht, hat in der Diskussion genauso wenig Relevanz, wie die Frage, ob man professionell Fotografiert oder nicht. Es wurden Urheberrechte (nicht Leistungsschutzrechte) verletzt. Punkt.
Ein guter Anhaltspunkt zur Höhe der Honorare ist die MFM-Liste.


Wort- und Bildbeiträge zu derartigen Publikationen werden in der Regel auf Gefälligkeitsbasis erbracht.
Mag sein. Diese Basis existiert hier aber nicht – das Bild wurde ohne Absprache verwendet.


Geh mit Deinem Nachbarn einen trinken, rede nochmal mit ihm.
Wie Wakl richtig gesagt hat: Es geht nicht um den Nachbarn.



Geld wirds vermutlich nicht geben, denn wo nix ist, kann nix werden
Die Partei ist also pleite?


Ansonsten: Wenn Du´s unbedingt durchdrücken willst, achte darauf, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich nicht in den Feinheiten des Urheberrechtsgesetzes aka "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" und der Rechtsprechung zu den Leistungsschutzrechten verheddert. Standardwissen eines sog. Feld-Wald+Wiesen-Anwalts ist das nämlich nicht. Die örtlich zuständige Anwaltskammer gibt Auskunft, wer auf Urheberrecht bzw. Leistungsschutzrechte spezialisiert ist.

Und ein Tipp zum Schluss: Frag den Anwalt vorher, was es kostet. Und dann rechne nochmal...
Einen Anwalt braucht es zum Schreiben einer Rechnung nicht.
Und dass man das Mandat im Falle von Urheberrechtsstreitigkeiten keinem Familienanwalt überträgt, sollte auch klar sein.
 
Die Themen gab es hier schon ein paar mal. Ggf macht es aber gerade im Superwahljahr Sinn eine Alternative zur "Rechnungsdiskussion" zu suchen.

Cohones vorausgesetzt könnte man auch mal den Ritt in Richtung Gegendarstellung probieren: "Bild ohne Genehmigung verwendet ..." oÄ. Das Ganze dann in gleicher Größe und vergleichbarer Stelle und so ein Wiederholungsdruck kann schnell wehtun.
 
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