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Bilderklau von Website

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13pixelchen

Themenersteller
Hallo! Ich wollte mal um euren Rat fragen, ob es Sinn macht einen Anwalt einzuschalten und wie hoch die Lizenzkosten wären.

Mir wurden von meiner semiprofessionellen Reisebericht-Website ein dutzend Fotos geklaut und in die Website eines großen Reisebüro-Anbieters eingesetzt. Alle Bilder haben die Größe von ca 800x400 px. Er hat sie trotz meines Hinweises auf Urheberrecht genommen und mich nicht als Urheber benannt.
 
Beweise sichern.
Freundlichen Brief samt Rechnung schicken.
 
Weder Freundlich noch Unfreundlich, ein sachlicher Ton der ihren Fehler aufzeigt und gegebenen Falls mit Konsequenzen geandet wird ist eher als angebracht.

Zu freundlich zu sein lässt sie denken, das man dich eventuell abspeisen kann.

Zu unfreundlich führt eher dazu das die sich dann Zeit lassen und erst mal ihren Rechtsanwalt das prüfen lassen.

Viel Erfolg. :top:
 
Weil? Was nutzt es, unfreundlich zu werden?
Weil der Anbieter offenbar schon angemahnt wurde. Und trotzdem gemacht hat, was er will. Das ist nicht mehr versehentlich oder fahrlässig, das ist mutwillig.

Der TO schrieb: " Er hat sie trotz meines Hinweises auf Urheberrecht genommen und mich nicht als Urheber benannt."
 
Weil der Anbieter offenbar schon angemahnt wurde. Und trotzdem gemacht hat, was er will. Das ist nicht mehr versehentlich oder fahrlässig, das ist mutwillig.

Der TO schrieb: " Er hat sie trotz meines Hinweises auf Urheberrecht genommen und mich nicht als Urheber benannt."

Dass der TE den Anbieter bereits kontaktiert hat, kann ich #1 nicht entnehmen.
Vielmehr verstehe ich das so, dass der TE auf seiner eigenen Seite einen entsprechenden Vermerk angebracht hat.
 
richtig, da war ein Vermerk.
Es bedarf weder eines Urheberhinweises auf der Internetseite des Anbieters, noch eines Wasserzeichens o. Urhebervermerk am oder im Bild selbst, um seine Rechte als Urheber zu wahren.
Es hängt ja auch keiner einen Zettel "bitte nicht klauen" auf dem Parkplatz an sein Auto ;)
 
Dann gerne erstmal freundlich :rolleyes:

Einigen wir uns auf "Freundlich aber bestimmt" :)
Das Anschreiben sollte den Sachverhalt darstellen, die Rechnung ein Zahlungsziel, sowie den Hinweis, daß ein unnötiger Rechtsstreit gerne vermieden wird, um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.
Zur Beweissicherung genügen i.d.R. Sceenshots, besser ist aber, die komplette Seite zu speichern. Im Quelltext finden sich oft Hinweise über Erstellungsdatum, Art und Dauer der Nutzung usw.
 
ironischerweise war auf der Website selbst der Vermerkt angebracht, seit wann sie online war (der Artikel) und zwar seit einem Jahr. Ich sehe aber nicht wieso man nicht gleich zum Anwalt gehen sollte.
 
ironischerweise war auf der Website selbst der Vermerkt angebracht, seit wann sie online war (der Artikel) und zwar seit einem Jahr. Ich sehe aber nicht wieso man nicht gleich zum Anwalt gehen sollte.

Weil du ggf. auf den Kosten sitzenbleibst.
Und weil der auch nicht mehr machen kann, als du.
 
Auch hier gilt. Recht haben und Recht bekommen, das sind zwei Paar Schuhe.
So wie du den Fall schilderst, bist du im Recht. Sitzt die Gegenpartei aber zb. In der Schweiz wird es schwierig deine Forderungen durchzubringen.

Wie schon erwähnt, mache ein paar Screenshots von der anderen Webseite, damit du belegen kannst, dass er die Bilder verwendet hat. Speicher dir den Schriftverkehr ab und lass dich von einem Anwalt beraten.
 
Und wenn sie zum Beispiel nicht können?

... gibt es Rechtsmittel, die ein Anwalt sicher besser in der Lage ist auszuschöpfen und abzuwägen, als es eine "Beratschlagung" hier im Forum könnte.

Kommt der Anwalt dazu, wird die Sache schon gewichtiger.

Wenn denn der Hinweis des "Beklauten" auf die Entfernung schon kam, ist das ganze bereits/spätestens Vorsatz (Gewinnerzielung/-maximierung). Das freut jeden Anwalt und macht's dem Gericht ggf. einfacher.

Viel Erfolg :top:
 
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