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Bild geklaut

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Wieder einmal einer dieser sehr "geistreichen" Vergleiche. Dem TO wurde nichts "geklaut".

im polemischen deutsch dieser tage wurde er sogar beraubt, nachdem es sich hier um eine "raubkopie" handelt... nichtsdestotrotz kann ich den ärger absolut nachvollziehen. die zeitung verdient geld damit, also sollten sie auch andere für ihre arbeit entlohnen. der TO könnte ja jetzt auch hingehen und seine eigene zeitung unter dem gleichen namen verkaufen, und sich dadurch am image das das blatt aufgebaut hat bereichern. was die wohl dazu sagen würden... obwohl ihnen ja "nichts geklaut" wurde.
 
wegen so einem f**z vor gericht ziehen? kein wunder, dass die deutsche justiz hoffnungslos überlastet ist!

jeder vernünftige anwalt hätte zu verhandlungen mit ziel eines aussergerichtlichen vergleichs geraten. und mit ziemlicher sicherheit wäre die gegenseite auch eingeknickt und hätte in irgendeiner form was gezahlt. die haben nämlich ebenfalls keine lust auf prozesse.

aufwand und streitwert stehen schon jetzt in keinem vernünftigen verhältnis mehr. aber es geht halt ums recht haben... viel spass beim draufzahlen & lernen. die anwälte verdienen auf jeden fall.

cheers, martin
 
Es wird nicht verwundern, dass aus meiner Sicht und objektiviert betrachtet es sich finanziell nicht lohnt wegen ein- zweihundert Euro zu Mahnen und vor Gericht zu ziehen.

Greets
/bd/

Im Prinzip nachvollziehbar.
Aber es gibt halt immer mehr Zeitgenossen, die genau diese Einstellung ausnutzen. Im Endeffekt läuft das darauf hinaus, "Bagatellschulden" nicht zu begleichen und der Dienstleister bleibt auf seinen Forderungen sitzen. Viele solcher Fälle dürfen da beim Dienstleister nicht zusammenkommen, sonst geht es mit Ihm ganz schnell den Bach runter.
Aus meiner Zeit in einem Dienstleistungsberuf habe ich sowieso den Eindruck gewonnen, dass Zahlungsunwillige heutzutage zu viele Rechte haben (oder sich herausnehmen), die Zahlung zu verzögern oder gleich ganz zu unterlassen.

IGL
Günter
 
Dein Anwalt wird auf jeden Fall sein Geld bekommen. Von daher würde ich solche Aussagen immer mit Vorsicht genießen.

So sehe ich das auch. Dem Anwalt ist das völlig schnurz, ob er gewinnt oder verliert. Sein Honorar berechnet sich nach dem Streitwert und dieses bekommt er auf jeden Fall. Einzig: der TO kann versuchen, dieses Honorar vom Beklagten zurückzubekommen. Wohlgemerkt: "versuchen".


Wieder einmal einer dieser sehr "geistreichen" Vergleiche. Dem TO wurde nichts "geklaut".

Oh... da gibt's bestimmt gleich Proteste (sehe ich aber auch so).


Es wird nicht verwundern, dass aus meiner Sicht und objektiviert betrachtet es sich finanziell nicht lohnt wegen ein- zweihundert Euro zu Mahnen und vor Gericht zu ziehen.

Man kann ja mahnen. Ob sich letztlich der Weg zum Gericht lohnt, ist ein anderes Thema. Allerdings soll es ja auch Leute geben, die zum Gericht gehen, nur weil sie beweisen wollen, dass sie am längeren Hebel ziehen/den längeren Atem haben/die Sache durchziehen/etc.
 
Wieder einmal einer dieser sehr "geistreichen" Vergleiche. Dem TO wurde nichts "geklaut".

Ob diebstahl oder nicht: wenn du ein Haus vermietest, und der Mieter nicht zahlt, wird dir auch nix geklaut. Der vergleich zwischen vermieten passt aber schon eher, denn dor ist es genauso: Mieter zahlt nicht, du klagst. Mieter sagt er hat kein Geld, du musst seine anwaltskosten noch mitzahlen. Am Ende zahlst du zwei Anwälte, in deinem Haus sitzt immer noch so ein Ar***, der nicht zahlt und du darfst nichtmal auf dein eigenes Grundstück.:mad::mad::mad:

Du könntest wenigstens noch glück haben, weil der Verein ja wohl nicht sagen kann, er habe kein Geld. Viel glück, dass wenigstens dein Anwalt was taugt
 
Aber man verliert im Gegensatz zum Foto die Möglichkeit es doch gewinnbringend zu vermieten, daher entsteht letztlich doch ein konkreter Schaden.

Ein Foto verliert auch durch jede Nutzung an wert. Ein Foto, dass noch von 100.000 anderen Leuten verwendet wird kostet 10€. Wenn du eine Auftragsarbeit für jemanden machst, kann der betrag schonmal einen 5stelligen €-Wert erreichen.
 
Ein Foto verliert auch durch jede Nutzung an wert. Ein Foto, dass noch von 100.000 anderen Leuten verwendet wird kostet 10€. Wenn du eine Auftragsarbeit für jemanden machst, kann der betrag schonmal einen 5stelligen €-Wert erreichen.

Na dann nehme ich doch den Wertverlust inkauf. 100000 Nutzungen á 10€ = 1.000.000€ gegenüber 5stellig... ist doch was. ;)
 
Na dann nehme ich doch den Wertverlust inkauf. 100000 Nutzungen á 10€ = 1.000.000€ gegenüber 5stellig... ist doch was. ;)

Tja, das ist dann wirkich was, aber in diesem Thread geht es darum, dass die zweite nutzung kostenlos war - gegen den willen des Fotografen;)
 
Wieder einmal einer dieser sehr "geistreichen" Vergleiche. Dem TO wurde nichts "geklaut".
Bauarbeiter der Nachbarbaustelle haben zu Zeiten unseres Hausbaus unseren Stromverteiler ungefragt (und unerlaubt) angezapft und ihren dicken Baukran damit betrieben. Wurde uns dort nach deiner Definition Strom geklaut?

Korrekt heißt dieser Vorgang "Entzug elektrischer Energie". Unter dem Gesichtspunkt wurde dem TO hier auch etwas entzogen, nämlich die Möglichkeit der Wahl einer Veröffentlichung bzw. über einen Preis überhaupt erst verhandeln zu können.

Nur weil etwas auf den ersten Blick nicht gleich weg ist, obwohl sich andere dessen bemächtigt haben, kann es doch tatsächlich auch Diebstahl sein. Wie war das doch noch mit dem geistigen Eigentum etc?
 
die frage, ob der TO geschädigt wurde, ist das eine (wenn alles so ist, wie er schildert, ja: sein urheberrecht wurde verletzt).

die andere frage ist, welches vorgehen in dieser situation VERNÜNFTIG ist. prozessieren mit 99% sicherheit nicht. die wahrscheinlichkeit auf anderem (verhandlungs-, vergleichsweg) zu seinem geld zu kommen ist dagegen groß.

cheers, martin
 
Nur weil etwas auf den ersten Blick nicht gleich weg ist, obwohl sich andere dessen bemächtigt haben, kann es doch tatsächlich auch Diebstahl sein. Wie war das doch noch mit dem geistigen Eigentum

Da helfen auch keine angestrengten oder wohl gemeinten Vergleiche: Es handelt sich weder de facto noch de jure um um einen Diebstahl oder gar um einen Raub.

"Der strafrechtliche Schutz des geistigen Eigentums erfolgt durch die jeweiligen Schutzgesetze. Die Vorschriften der Eigentumsdelikte (Diebstahl, Raub usw.) von Sachen finden hingegen im Immaterialgüterrecht keine Anwendung."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum.

die wahrscheinlichkeit auf anderem (verhandlungs-, vergleichsweg) zu seinem geld zu kommen ist dagegen groß.

Dem kann ich nur zustimmen und ich habe nach der eigenen Schilderung des TO nicht den Eindruck gewonnen, dass er vor der Beauftragung seines Anwaltes alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat.

...Bis auf, dass mein Bild entfernt wurde in den Folgeausgaben. Außerdem steht dort nun ein Hinweis, wer die Rechte an den Bildern hat.
Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der den WV abgemaht hat.

Nun stehen bereits erheblich Forderungen der Anwälte der beiden Parteien im Raum und der TO erneut vor der Entscheidung.

Auch an diesem Punkt der Entscheidung kann ich wieder zwei unterschiedliche Strategien verfolgen.

Naja mein Anwalt meint, die Chancen in einem Prozess stehen 80:20 für mich!

Diese Aussage sehe ich als die Strategie "ich habe Recht und bin bereit dieses Recht mit Zeit und Geld durchzusetzen" an.

Als Grundlage für die Strategie auch hier eine Risikobewertung durchzuführen fehlen aber wesentliche Informationen seitens des Anwalts. Z.B. wie sich der Klageweg darstellt, über welchen Zeitraum sich der Vorgang voraussichtlich erstrecken wird, wie hoch die Kosten sein werden, auch und gerade im Falle eines Vergleiches oder einer Niederlage und über welche Kosten und Gebühren er ggf. in Vorleistung treten muss. Nicht zuletzt die Höhe der vom Beklagten evtl. zu zahlenden Lizenzgebühr für die unrechtmäßige Verwendung des Fotos.

Kurz, es gibt auch aus meiner Sicht gute Gründe einen Anwalt einzuschalten und zu prozessieren. Wenn man bereit und in der Lage ist viel Zeit und Geld auf den Ausgang zu "wetten" ist auch der Grund "ich habe Recht" ein guter Grund. Wenn das seine Strategie ist, sollte er aus meiner Sicht auch klagen.

Wer dazu weder bereit noch in der Lage ist, für den sollte die Entscheidung doch ein wenig vom Verhältnis Kosten möglicher Gewinn und Eintrittswahrscheinlichkeit abhängig sein.

Laut Aussage des TO hat er aber nur eine Einschätzung seines eigenen Anwalts über die Eintrittswahrscheinlichkeit...

Danach bleibt mir eigentlich nur der Klageweg...oder hat noch jemand eine Idee ?

Hoffe im eigentlichen Sinn der Frage geholfen zu haben.

Greets
/bd/
 
Es gibt noch ein paar kleine neue Erkenntnisse:

Die Gegenseite will ja von mir deren Anwaltskosten erstattet haben, weil ich sie ja angeblich ungerechtfertigt abgemahnt habe.

Zu diesem Thema gibt es zum Glück ein Urteil des BGH. Sinngemäß sagt dies, dass es zum allgemeinen Lebensriesiko gehört, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Nur in schweren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fällen können diese Kosten geltent gemacht werden.
Ich habe aber vorher bei der Zeitung angerufen und versucht den Verantwortlichen zu ermittlen und dann eine private Beschwerde/Rechnung gestellt und mit Anwalt gedroht (keine Antwort)...und erst dann einen Anwalt eingeschaltet.....Grob Fahrlässig kann man das ja wohl nicht nennen :-)

Ich denke mal diesen Kostenaspekt kann man/ich erstmal vergessen ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Nur in schweren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fällen können diese Kosten geltent gemacht werden....
Interessant zu wissen. Alles andere wäre ja auch in gewisser Weise ein beinahe-Freibrief für größere Konzerne/Gesellschaften/Verlage/was-auch-immer gegenüber Privatpersonen oder Kleinstunternehmern.
 
Es gibt noch ein paar kleine neue Erkenntnisse:

Die Gegenseite will ja von mir deren Anwaltskosten erstattet haben, weil ich sie ja angeblich ungerechtfertigt abgemahnt habe.

Zu diesem Thema gibt es zum Glück ein Urteil des BGH. Sinngemäß sagt dies, dass es zum allgemeinen Lebensriesiko gehört, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Nur in schweren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fällen können diese Kosten geltent gemacht werden.
Ich habe aber vorher bei der Zeitung angerufen und versucht den Verantwortlichen zu ermittlen und dann eine private Beschwerde/Rechnung gestellt und mit Anwalt gedroht (keine Antwort)...und erst dann einen Anwalt eingeschaltet.....Grob Fahrlässig kann man das ja wohl nicht nennen :-)

Ich denke mal diesen Kostenaspekt kann man/ich erstmal vergessen ;-)

Pikant ist der Fall zudem deshalb, weil die Verlage ja gerne immer gegen die pöse, pöse Gratiskultur im Internet wettern. Und das sich da hemmunglos bei ihrem wertvollen Qualitätscontent bedient würde. Du hast diese Warnungen halt ernst genommen ;-)
 
Das dopppelte MFM Honorar kann in solchen Fällen eine Orientierungshilfe sein, ist aber nirgendswo festgelegt.
 
Anscheinend habe ich wohl 200 bekommen damals...ich hätte 50 Euro beschworen!! Egal, das ist in diesem Fall unerheblich!

Vielleicht wäre ein Blick in die Buchhaltung nicht schlecht gewesen bevor man so ein Theater startet.

Ich halte das Vorgehen in dieser Konstellation auch nicht für sehr klug. Das Problem hätte man sicherlich auf nettere Art lösen können und damit gleich ein paar potentielle Kunden kennenlernen können. Nachdem der WV nicht zahlen wollte, hätte ich an jede der rundherum inserierenden Firmen einen Brief geschickt mit der Bitte, 10 oder 15 Euro zu überweisen um Deine Leistung abzugelten. Das ist wenig für jeden, hätte wohl jeder gezahlt und man hätte wahrgenommen, dass es Dich als Fotografen gibt. Man muss nicht mit dem Kopf durch die Wand rennen um zu seinem Geld zu kommen.

Mit Deiner Vorgangsweise wird Dich das jedenfalls mehr kosten als es bringen kann. Aber das hätte Dir wohl ein wohlgesonnener Anwalt von Haus aus gesagt.
 
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