Der Vergleich von Nutzungsrechten von Fotos mit Strom ist gut. Strom wird auch produziert um genutzt zu werden. Wenn ihn niemand nutzt, dann ist er weg - gespeichert wird er ja typischerweise nicht -, wenn ihn aber jemand nutzt, dann muss er bezahlen. So gesehen hat die Stromgesellschaft auch keinen Nachteil, wenn der Strom verwendet wird und nicht bezahlt wird, weil wenn man selbst den Strom nicht entnehmen würde, dann hätte die Stromgesellschaft auch kein Geld dafür und weg ist er sowieso.
Nö, der Vergleich ist total blöd und Humbug. Strom ist unsichtbar und wird VERBRAUCHT, Nutzungsrechte nicht. Strom kann man auch speichern, warum sollte der also weg sein? Verstehe ich nicht.
Außerdem ist der Entzug von Energie durch einen eigenen Paragraphen im StGB unter Strafe gestellt, § 248 c StGB...
Fotos werden auch nicht gestohlen, weil sie kein bewegliche Sache darstellen, bis auf den Abzug, um den es hier nicht geht oder etwa das Negativ. Deswegen ist es auch kein Diebstahl.
Es ist und bleibt der "Diebstahl" geistigen Eigentums, der nicht über das StGB geschützt ist, sondern über die Urheberrechte.
Ach und die Sache mit dem BGH stimmt so nicht und trifft so nicht zu.
Zwischen den Parteien gab es einen Vertrag! D.h. den anderen Vertragspartner - auch wenn dieser zeitlich zurück liegt - ist Nebenpflicht iSv. § 280 I BGB und kann damit ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zum Erstattungsanspruch führen!
Daneben hat sich der BGH nicht mit einer nicht beweisbaren Forderung sondern mit einer tatwsächlich unstreitig erfundenen beschäftigt.
Letztlich ist das Argument des BGH auch offensichtlich. Wenn einer darhergelaufen kommt und will was von mir, ohne dass ich jemals mit dem zu schaffen hatte, brauche ich nicht (sofort) n Anwalt um ihm das zu sagen. Das kann ich selbst. Deswegen sind diese Kosten nicht erforderlich und nicht ersatzfähig.
Wird man hingegen ohnehin von einem Anwalt als Laie in Anspruch genommen, wird das in der Regel so verunsichern, dass man selbst ebenfalls berechtigt einen Anwalt einschalten darf.
Mit anderen Worten:
Ich denke nicht, dass der TO so sicher sein sollte, wie er es ist. Es ist nämlich nicht abwegig, dass er die Kosten tragen muss.
Im Übrigen muss auch nicht unbedingt die Gegenseite einen Vertragsschluss beweisen. Man könnte (und ich würde auch ) das Gegenteil vertreten. Unstreitig gab es ja einen Vertrag. Nur dessen Inhalt ist an einer Stelle streitig, nämlich ob die Rechte mit verkauft werden. Aufgrund des Betrags, der Größe des Auftraggebers, dem Umfang der selbstständigen Tätigkeit des TO und der Nutzungsmöglichkeit des Fotos für den TO dürfte oder könnte ein Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass die Rechte mit veräußert wurden und bum ist der TO wieder in der Uhr...
Und zum Thema Anwalt. Allein mit dem Streit über die Rechnung von - waren es 200,-? - befasst sich kein seriöser Anwalt mit Berufserfahrung und laufendem Laden. Die Gebühren sind da viel zu gering.
Manchmal sollte man nicht so auf den Busch hauen, könnte sein, dass ein Haufen Ratten drin wohnen...