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Bild geklaut

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OGeith

Themenersteller
Hallo,

nachdem ich hier eine ganze Zeit nicht mehr aktiv war, melde ich mich hiermit zurück. Und das gleich mit einer doofen Angelegenheit.

Ich lasse absichtlich Namen weg und versuche meinen Fall zu beschreiben:

Vor ein paar Jahren habe ich ein Bild an einen ortsansäßigen Verein verkauft. (Nennen wir ihn "Verein A") Preis 50 Euro zur Verwendung in einem Flyer (Flyer als Beweisstück in meinem Besitz) Zu dem Verkauf gibt es keinen Vertrag.

Nun vor ein paar Monaten finde ich mein Bild wieder in einer Anzeiges des örtlichen Wirtschafts-Vereins (nennen wir Ihn "WV") in dem lokalen Käseblatt.
Es handelt sich dabei um eine Doppelseite mit Bilderbanner oben...Logos des "WV" und Text "Die WV-Seite" & " Wir sind Mittglieder beim WV" In dem Bilderbanner befindet/befand sich mein Bild.
...auf der Doppelseite sind Anzeigen der Mitglieder des Vereins (Die wohl direkt mit dem Verlag einzeln abgerechnet werden.)

Aus dem sehr unfreundlichen Tel-Gespräch mit dem Anzeigen-Verantwortlichen der Zeitung habe ich sinngemäß interpretiert, dass die WV für diese Doppelseite verantwortlich ist. Zitat "Was geht mich das an...was wollen sie überhaupt, die WV ist doch Mitglied in Verein A! Das würde doch als Legitimation für Verwendung des Bildes reichen.

Ich habe daraufhin ganz frech schriftlich eine Rechnung an den WV gestellt mit Frist usw...keine Reaktion.

Bis auf, dass mein Bild entfernt wurde in den Folgeausgaben. Außerdem steht dort nun ein Hinweis, wer die Rechte an den Bildern hat.

Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der den WV abgemaht hat.
Reaktion: Die WV wäre nicht für das Bilderbanner verantwortlich, sondern das wäre redaktioneller Bestandteil der Zeitung. (Per PN zeige ich gern mal ein PDF der Zeitung ;-) Die Doppelseite sieht aus wie ein eingeheftetes Mediamarkt-Prospekt. Kein Hinweis auf redaktionelle Beiträge...sogar die Titelzeile "<Name der Zeitung>" die sonst auf allen Seiten (auch bei ganzseitigen Anzeigen) vorhanden ist fehlt hier.

Außerdem habe deren "Recherche" ergeben, dass ich das Bild mit allen Rechten 2003 verkauft habe.
Das Problem dabei...ich habe das Bild Sept. 2004 aufgenommen und 2005 verkauft ;-) Soviel zu der glaubwürdigkeit der "Recherche". Beweise für die volle Nutzungsübertragung haben die natürlich auch nicht.

Auf jeden Fall soll ich nun DEREN Anwaltskosten (Zur Abwehr der Abmahnung) in Höhe von 600 Euro zahlen ;-)

Daraufhin ging dann ein Schreiben von meinem Anwalt an die WV, dass sie dann zumindest es Störer haftbar sind und die Unterlassung zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu übernehmen haben.

Auch dass hat die WV wieder abgelehnt...

Aktuell läuft eine Anfrage bei der Zeitung woher die Rechte für das Bild kommen...Danach bleibt mir eigentlich nur der Klageweg...oder hat noch jemand eine Idee ?
 
Zu dem Verkauf gibt es keinen Vertrag.

Das ist nicht gut, auch wenn es in dem Fall nicht ganz so schlimm sein sollte. Dein Gegenüber muss beweisen dass er die Rechte hat.
In Zukunft:
Alles schriftlich!

Und ja, wenn die Gegenseite nicht einwilligt musst du klagen. Da du nun schon einigen Staub aufgewirbelt und Kosten hast solltest du das auch tun.
 
Wieso hast du nicht Kontakt mit dem Verein gesucht und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass die aktuelle Verwendung nicht vereinbart war und dass sie daher das Bild für eine weitere Verwendung lizenziert werden muß.
 
Du wirst in der Angelegenheit doch anwaltlich vertreten. Wer, wenn nicht Dein Anwalt, soll denn noch Ideen haben? Zumal Rechtsberatung hier nicht statthaft ist.

Er hat ja auch Ideen, aber es hilft ungemein, sich darüber zu unterhalten...so kommen doch hier und da Aspekte hervor, die man vorher noch gar nicht bedacht hatte...

Eine Rechtsberatung erwarte ich auch gar nicht ;-)
 
Sorry... aber so aus dem Bauch heraus:

Ich halte das Vorgehen für... zumindest langfristig.... "nicht geschickt."
Du willst (vermutlich auch weiterhin) mit Bildern Geld verdienen und
greifst zwei Vereine an. Egal ob berechtigt oder nicht: Die Leute
werden sich deswegen unterhalten und Du kommst bei vielen
möglichen Kunden dabei -für lange Zeit- nicht gut weg.

Das Honorar für den ersten Verkauf war 50 Euro...
Belege, d.h. eine Rechnung, Quittung, hast Du leider nicht.

Eine weitere Nutzung kann (aus dem Bauch heraus geraten)
nicht teurer sein als beim ersten Verkauf. Bist Du dann bei den
Anwaltskosten etc. nicht eh schon chancenlos im Minus?

Hätte ein nachdrückliche freundlicher Hinweis und das Verlangen eines
kleinen Entschädigungsauftrags durch einen der beiden Vereine nicht
vielleicht mehr Sinn gehabt? Egal wie es kommen wird: Am Ende steht
Aussage gegen Aussage. Deine damaligen Vertragspartner wären doch
bescheuert, wenn sie nicht behaupten würden, sie hätten alle Rechte
-auch zur späteren Nutzung- damals mit eingekauft. Und dann?

Dazu kommen dann noch die ganzen Vereinsmitglieder der beiden Vereine,
die nicht mehr gut auf dich zu sprechen sind und für weitere Bilder in Zukunft
lieber Jemand anderen fragen. Das wäre imho ein gutes Beispiel, um einen
Pyrrhussieg mit einem Beispiel aus der Fotografie zu erklären.

Meiner Meinung nach kannst Du (außer weiteren 50 Euro, d.h. rein gar) nichts gewinnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Egal wie es kommen wird: Am Ende steht
Aussage gegen Aussage. Deine damaligen Vertragspartner wären doch
bescheuert, wenn sie nicht behaupten würden, sie hätten alle Rechte
-auch zur späteren Nutzung- damals mit eingekauft. Und dann?

Wenn der TO nachweisen kann, dass er der Urheber des Fotos ist, dann liegen die Rechte per se erst einmal bei ihm. Und da reicht es nicht, wenn der Verein behauptet (und NICHT nachweisen kann!), dass er damals alle Rechte auf Lebenszeit erworben hat. Da gibt's eigentlich kein "Aussage gegen Aussage". Da gibt's hoffentlich ein "Zeig mir den Vertrag, oder alle Rechte liegen weiterhin beim Urheber!"...

Hier hat sich wieder einmal eine Zeitung und/oder ein wie auch immer gearteter Verein/Verband eines Fotos bedient, dessen Rechte er nicht hatte bzw. die Lage nicht kannte, und der Urheber soll nun einknicken und ja keine Forderungen stellen? Und sich auch noch einschüchtern lassen? Nee!
 
Du willst (vermutlich auch weiterhin) mit Bildern Geld verdienen und greifst zwei Vereine an.

Manchen Leuten ist eben egal, was man von ihnen hält.

Eine weitere Nutzung kann (aus dem Bauch heraus geraten) nicht teurer sein als beim ersten Verkauf.

Warum nicht? Neue Verwendung, neuer Preis. Wird doch bei Mietern auch so gemacht.

Hätte ein nachdrückliche freundlicher Hinweis und das Verlangen eines kleinen Entschädigungsauftrags durch einen der beiden Vereine nicht vielleicht mehr Sinn gehabt?

Na ja. Er will ja nicht nochmal Arbeit haben, sondern das Geld.

Meiner Meinung nach kannst Du (außer weiteren 50 Euro, d.h. rein gar) nichts gewinnen.

Manchmal muss man erst die Suppe auslöffeln, damit man versteht, dass sich nicht immer alles lohnt.

Ich verfolge das mal weiter und freue mich schon auf die zahlreichen "Fachmeinungen".
 
Und selbst wenn.... dann steht am Ende der TO als Sieger einer Verhandlung fest, OK.
Für das Bild hat er beim ersten mal 50,- Euro bekommen. Was wird ihm dann für die
nochmalige Verwendung zugesprochen? Mehr als beim ersten mal doch wohl nicht.
Will sagen: Allein schon wegen des vermutlichen Streitwerts lohnt es sich nicht.
Ist aber nur so ein Bauchgefühl... und ausschließlich persönliche Meinung,
ganz unabhängig vom Recht haben oder Recht bekommen, etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf ich euch dann mal besuchen kommen und euch die Kamera klauen? Oder das Auto? Oder die Frau?

Ich sage dann einfach, dass wir das so vereinbart hatten.
 
Hat alles einen höheren Wert, ist zum Teil versichert,
oder wehrt sich selbständig gegen nicht lizenzierte Nutzung ;-)

scnr.
Ich halte mich ab jetzt zurück und bin gespannt, wie das am Ende ausgegangen ist.
Lieber TO, schreibe bitte irgendwann mal hier das Ende der Geschichte rein. Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mhh ... ist das ganze Theater wirklich wegen eines einziges Bildes, welches irgendwannmal für 50€ verkauft wurde, und nun in einem moderaten Maße noch woanders genutzt wird ?

Keine anderen Probleme vorhanden ?

Statt meinen Ruf kaputtzumachen würde ich in der Zeit lieber Fotografieren gehen und ein andere Bild für 50€ verkaufen ;)
 
Schon kurios. Ein paar Threads weiter wird über Facebook, die alte Datenkrake, diskutiert und darüber, wie man seine Fotos am besten schützen kann, und HIER haben wir einen konkreten Fall, und dem TO wird geraten lieber fotografieren zu gehen, anstatt sein Recht einzufordern.

Streitwert hin oder her. Da die Gegenseite inzwischen ebenfalls Forderungen (deren Anwaltskosten) stellt, kommt man um den Klageweg wohl kaum noch herum.
 
Daraufhin ging dann ein Schreiben von meinem Anwalt an die WV, dass sie dann zumindest es Störer haftbar sind und die Unterlassung zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu übernehmen haben.
Auch dass hat die WV wieder abgelehnt...
Aktuell läuft eine Anfrage bei der Zeitung woher die Rechte für das Bild kommen...Danach bleibt mir eigentlich nur der Klageweg...oder hat noch jemand eine Idee ?

Lass dich ja nicht unterkriegen.


Sonst machen die das immer mit dir.:(
 
Hier scheint es etwas durcheinander zu gehen...Verein A ist nicht beklagt...dem kann und werde ich nichts vorwerfen.
Aus meiner Sicht, dürfen die das Bild FÜR IHRE ZWECKE frei verwenden.

Es geht hier allein um die WV als Gegner (Immerhin wollen die durch Ihre Anzeige Geld verdienen ...Aber dann Bilder klauen!)

Wenn es tatsächlich so wäre wie von der WV gesagt, dass die Zeitung die Verantwortung hat, könnte man höchsten noch versuchen die Zeitung zu belangen...Da das hier alles ein riesieger Klüngel ist...so vermute ich, wird derselbe Anwalt die Zeitung vertreten und behaupten die WV wäre schuld...ich stehe dann genau in der Mitte und irgendeiner Seite soll ich die Anwaltskosten bezahlen.

Naja mein Anwalt meint, die Chancen in einem Prozess stehen 80:20 für mich!

Im Moment habe ich noch ein paar andere Eisen im Feuer...und wenn da nichts mehr zu wollen ist, dann werde ich wohl prozessieren...

Und gerade eben hatte ich ein sehr freundliches Gespäche mit dem Schatzmeister von Verein A...der hat mir bestätigt, dass es tatsächlich keine schriftlichen Unterlagen gibt...nur einen Randnotiz in einem Buchungsheft...200 euro für Panoramabild...also nix von völliger Rechteabtretung usw....wie von der WV behauptet!

Anscheinend habe ich wohl 200 bekommen damals...ich hätte 50 Euro beschworen!! Egal, das ist in diesem Fall unerheblich!


Was ich in diesem Fall besonders dreist finde ist folgendes:

Ich stelle eine Rechnung...keine Reaktion
Ich schalte einen Anwalt ein und mahne ab...dann kommt plötzlich die Antwort, "Wir sind nicht schuld, zahlen Sie deshalb unsere Anwaltskosten!"

Das Ganze hätte sich durch einfache Antwort von denen auch ohne Anwaltskosten klären lassen...einfach eine kurze Mitteilung..."Stecken sie sich ihre Rechnung sonstwohin, wir sind nicht verantwortlich"...aber anscheinend brauchten sie einen Anwalt um diesen Sachverhalt herauszufinden...und nun soll ich deren Kosten übernehmen"
...gehts noch ??? Nicht mit mir...

So, nun seit Ihr erstmal auf dem neuesten Stand...
 
Das deutsche "Recht" hat außer dem Namen nix mit Gerechtigkeit zu tun. Du wirst es noch erfahren...:mad:
 
Naja mein Anwalt meint, die Chancen in einem Prozess stehen 80:20 für mich!

Dafür, dass euch der Richter am Ende einen Vergleich auferlegt, die Anwalts- und Gerichtskosten aufgeteilt werden und du eine handvoll Euro für das Bild bekommst?

Dein Anwalt wird auf jeden Fall sein Geld bekommen. Von daher würde ich solche Aussagen immer mit Vorsicht genießen.

Darf ich euch dann mal besuchen kommen und euch die Kamera klauen? Oder das Auto? Oder die Frau?

Wieder einmal einer dieser sehr "geistreichen" Vergleiche. Dem TO wurde nichts "geklaut".

...aber anscheinend brauchten sie einen Anwalt um diesen Sachverhalt herauszufinden

Du hast das Recht zu mahnen, die haben das Recht Maßnahmen zu ergreifen eine aus Ihrer Sicht unzulässige Mahnung abzuwehren.

Wenn ich einen Kunden mahne, muss ich jederzeit bereit sein die Sache notfalls vor Gericht auszufechten. Ob ich einen Kunden mahne oder nicht, ist für mich keine Frage von "Recht und Unrecht", vielmehr einer Risikoabwägung.

Einerseits die geforderte Vergütung meiner Leistung.
Andererseits die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten, die ich ja im Falle einer Niederlage oder eines Vergleichs selbst tragen muss, sowie ein Verrechnungssatz für meine Zeit, die ich in den Vorgang investieren muss. Das kann schwanken zwischen zwei, drei Stunden und mehreren Tagen. Da kommen auch mal schnell mehrere hundert Euro Opportunitätskosten zusammen.

Es wird nicht verwundern, dass aus meiner Sicht und objektiviert betrachtet es sich finanziell nicht lohnt wegen ein- zweihundert Euro zu Mahnen und vor Gericht zu ziehen.

Greets
/bd/
 
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