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Berufsgenossenschaft, wieso ich und andere nicht?

wenn ja, kann ich wählen? welche ist zu empfehlen?

-> nein. Die BGen eine sachliche Zuständigkeit, da gibt es im Normalfall keine Überschneidungen.

unterscheiden sich die leistungen und beiträge oder sind sie gesetzlich festgelegt?

-> die Leistungen richten sich nach dem SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch)

ist es sinniger sich in einer BG zu versichern, als zb eine private unfallversicherung, bzw berufsunfähigkeitsversicherung (das ist was ich verstanden habe, was die BG anbietet)?

-> Die BG bietet keine BU-Versicherung an, sondern die komplette berufliche und soziale Rehabilitation nach Arbeits- bzw. Wegeunfall.

wenn ich anfange mit fotografieren auch noch geld zu verdienen, muss ich dann im zweifelsfall sogar in 2 BG einzahlen?

-> Nein. Die sachliche Zuständigkeit EINER BG richtet sich danach, was Du HAUPTSÄCHLICH machst. Bei einem Autohaus z. B. ist die Frage, ob mehr über die Werkstatt oder über den Verkauf läuft. Danach richtet sich dann auch die bg-liche Zuständigkeit.

Ich würde Dir als Infoquelle http://www.bgdp.de empfehlen.
 
noch mal zurück an Ollie08: naja mag sein das es prozentual gerechter wäre. ... Manchmal wiehert natürlich auch der Amtsschimmel wie bei dem Waldbesitzer.

hinzu kommt dann noch, dass die frage der freiwilligkeit in jeder bg anders geregelt ist. wie schon geschrieben kann man im baunebengewerbe sich freiwillig versichern :eek: das ist doch der irrsinn...

Aber leider leider machen können wir nichts wobei ich die BG noch irgendwie sinnvoll finde Handwerkskammer fällt mir da schon schwerer.

so weit bin ich mit meinen gedanken zum glück noch nicht sonst würde ich spontan tot umfallen :evil:

cu ollie
 
warum normale bürger und studenten unterschiedlich behandeln?zähl dich lieber zu den glückspilzen die dank studium gute grundvoraussetzungen für einen gut bezahlten job haben.
warum soll ich zahlen und du nicht?
einerseits einen auf gesetzmäßig machen um rechnungen schreiben zu dürfen aus angst vor dem fiskus und anderen instanzen.aber im gegenzug eine dreiseitige medailie kreieren?

und bitte verzichtet doch einmal auf blöde sprüche oder anfeindungen nur weil man anderer meinung ist ok?
 
... keine Lust die die BG Druck und Papier zu bezahlen. Situation: Student braucht Geld --> Kleingewerbe angemeldet "Fotodesign", BG Standard Formular bekommen und keine Lust auf die.

Geld einnehmen, Geld ausgeben

wenn kein Gewinn, dann kein Gewerbe

Fazit: Gewerbe rückwirkend abmelden.

Sobald dein Geschäft richtig läuft bzw. wenn es richtig läuft, kannst du das Gewerbe wieder anmelden. Bis dahin bis du Fotoliebhaber mit einer stetig wachsenden Ausrüstung.
 
.....falls ich mir mal n bein breche beim fotos machen (so trottel gibts?) dann geh ich zum arzt und sag das war privat,dann übernimmt das meine ganz normale versicherung und gut ist.....

täusche ich mich, ist das dann nicht Versicherungsbetrug?


...andere haben darum gekämpft, dass wir in Deutschland so ein soziales System haben. Schade nur, dass das nicht mehr gewürdigt wird. (Ich will nicht alles gut heißen und schönreden aber uns geht es meiner Meinung nach gut und das auch wenn wir krank sind)


Gruß

flufy
 
Naja wie gesagt es gibt Sachen die ich weniger zu schätzen weiß (z.B. HWK)
@sprechender Esel: Naja und? BG muß er trotzdem zahlen schließlich war er zu der Zeit auch versichert!
@ollie08: ich dachte sind alle pflichtversichert in der BG, das ist ja dann wirklich schwer zu vermitteln!
Dann beschäftige dich damit auch erst gar nicht wäre ja bestimmt schade ;)
 
@ollie08: ich dachte sind alle pflichtversichert in der BG, das ist ja dann wirklich schwer zu vermitteln!
Dann beschäftige dich damit auch erst gar nicht wäre ja bestimmt schade ;)

glaube du hast mich missverstanden... ich beschäftige mich zur zeit mit der BG und wenn ich mir jetzt noch gleichzeitig um die frage hwk hk gedanken machen würde, würde ich mein niedrigschwelliges konfliktlösungspotential ausspielen :grumble: lieber eines nach dem anderen

cu ollie
 
Ach was passiert wenn man die eigentlich Ignoriert? :ugly:

Aber die machen ihrem Namen alle Ehre. Ich schick denen eine Mail und was bekomme ich? Einen Brief 6 Tage später, tja Druck und Papier :rolleyes: :D
 
Sozialversicherungen sind sicher sinnvoll!
Wer mit einer Tätigkeit Geld verdient/verdienen will, hat sich gegen möglichen Verdienstausfall abzusichern.

Anders m.E. der Fall, wo ich in meiner Freizeit - ohne Geld zu verdienen - etwas mache und dafür Berufsgenossenschaftsbeiträge fällig wurden!
Hier:
Anbau am Haus. Alles selbst gemacht - ohne Handwerker.
Freund hat als Freizeitbeschäftigung mitgeholfen.
Musste für den Beiträge zahlen.
Wenn ich mich recht erinnere, auch für unseren Sohn (Student) und dessen Mitarbeitsanteil.

Gibt offensichtlich keine "Freizeitbeschäftigung" mehr, alles ist beruflich!?
Nur weil jemand so etwas für Geld macht/machen würde, wird die Tätigkeit an sich als Berufs-adäquat bezeichnet?
Warum muss ich dann nicht für's Wäsche-Waschen bezahlen - machen Reinigungsbetriebe doch auch - und die zahlen auch an die entsprechende BG.
Ach - es hätte etwas passieren können?
Ja, kann in meiner Freizeit immer!
- und dafür kommt dann meine private Versicherung auf.
Egal, was ich in meiner Freizeit sonst mache.
Hier (Häusle bauen) ist es aber anders....

Also:
In dem BG-System sind halt so einige unerklärliche und den PRIVATEN belastende Regelungen enthalten.

Bezüglich der Gewerbeanmeldung für den Foto-Nebenverdienst:
Hier spielen für manche ja andere Faktoren eine Rolle.
Kann dann ja Aufwendungen (Anschaffungen von Technik...) absetzen und ggf. ein Verlustgeschäft generieren, was zu Steuerrückzahlungen (aus meiner Haupttätigkeit - nicht für den TO, da Student) führt.
Das sind die kleinen 'Schummeleien'.... denen späteren so manch andere folgen....
 
Sorry, dass ich den etwas älteren Thread nochmal rauskrame... das Thema BG ist ja wirklich ärgerlich für jeden, der nebenbei fotografisch tätig ist und ein paar Euro dazuverdienen möchte. Grundsätzlich halte ich Sozialversicherungen ja für sinnvoll, die Pflichtmitgliedschaft für Unternehmer jedoch nicht. Es sollte jedem sebst überlassen bleiben, wie hoch das persönliche Risiko sein soll, das er zu tragen bereit ist. Die meisten BG's haben das ja bereits erkannt, die BG Druck und Papier eben noch nicht (übrigens bekommt diese die Daten des Photographen vom Gewerbeaufsichtsamt!) Es gibt absolut keine Möglichkeit sich dieser Pflichtversicherung zu entziehen wenn man ein Gewerbe als Fotograf angemeldet hat - auch eine private Versicherung hilft da gar nichts.

ABER: Trotz allem Ärger: bei genauerem Hinsehen ist die Versicherung ja gar nicht so schlecht... Rund 230,- Euro kostet die Mindestversicherungssumme im Jahr an Beitrag. Diesen Betrag kann ich steuerlich geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz werden dadurch ca. 100,- Euro erstattet. Bleiben 130,- Euro übrig. Jetzt zahlt die BG aber jedem Unternehmer(!) pro Tag an dem er arbeitsunfähig ist (abhängig von seiner Versicherungssumme) mindestens 40,- Euro in bar. Bei drei Tagen machts das... - Nein, daran wollen wir nicht denken! :angel: Aber wie schnell hat man sich mal den Knöchel verrenkt, oder das Handgelenk... Da kann man ja schonmal ein paar Tage ausfallen...

Aber Vorsicht: Es steht in der Satzung der BG, dass, wenn in einem Betrieb gehäuft Arbeitsunfälle vorkommen, diese sich beitragssteigernd auswirken können (Zuschlag max. 10%). ABER: Unberücksichtigt dabei bleiben die sog. Wegeunfälle. Also, wenn man sich auf dem Weg zum Motiv den Knöchel verrenkt....

Noch etwas ist vielleicht ganz interessant: Wenn bei Verheirateten der Ehepartner des Unternehmers gelegentlich mal aushilft, so besteht für diesen Ehepartner ebenfalls eine Pflichtversicherung. Das gilt aber NICHT, wenn man nicht verheiratet ist oder einen gelegentlichen Helfer hat, zu dem kein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis besteht. Diese beiden Fälle werden nämlich in der BG-Satzung nicht abgebildet und deshalb: erleidet dieser beiden einen Arbeitsunfall, so ist er beitragsfrei(!) mitversichert!

Wenn man jetzt einen Arbeitsunfall meldet, so gibt es auch eine Reihe von Vorteilen: Abgesehen von der kürzeren Wartezeit (Krankenhaus oder Praxis) muß man auch beim Facharzt KEINE Praxisgebühr bezahlen und auch KEINE Zuzahlung zu Medikamenten oder Hilfsmitteln. Insgesamt ist die medizinische Versorgung besser, weil mehr Therapien und Untersuchungen bezahlt werden, als von der normalen Krankenversicherung.

Der Versicherungsschutz gilt natürlich auch im Ausland, wenn man dort ein bestimmtes Motiv gesucht hat...


Also: Bei allem Ärger über den Versicherungszwang: Vielleicht muß man ihn ja mal in Anspruch nehmen...

Gruß,
Medela
 
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