Für die Digitalaufnahmen möchte ich nun aber das Internet nutzen und wüsste vorher gerne, wo die Grenze zwischen "Veröffentlichung" und "privater Nutzung" liegt, bzw. an welchen Kriterien eine Unterscheidung orientiert wird.
Eine Veröffentlichung setzt i.d.R. einen "unkontrollierten" Zugang zum Bild voraus.
also so wie ich das internet kenne, würde ich im internet veröffentlichte bilder schon als "unkontrolliert" Zugänglich bezeichnen...