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armes München

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meddelin

Themenersteller
war heute mit einem Model (TFP only) in München am Wittelsabcher Brunnen.Ausrüstung bestand aus einem Static mit Softbox und einem Stativ für die Kamera.

Nun sind bestimmt 10 Polizeiautos vorbeigefahren als plötzlich eins anhielt und eine Gehnemigung verlangte. Ich sagte natürlich den grünen Freunden dass wir das rein Hobby mäßig machen und bestimmt nicht kommerziell.

Der Polizist (war bestimmt der Chef , weil er so wichtig war) meinte nur es wäre total egal. Die Stadt München erlaubt nur Fotografieren wie normale Bürger....
Natürlich wusste ich nicht wie der normale Bürger fotografiere. Er klärte mich auf, daß es sobald man 2 Stative benutzt nicht mehr normal wäre.

Ich gab ihm meine Anschrift und er meinte nur er würde es irgendeinem Refrat geben und ich würde dann eine Ordnungswidrigkeit zahlen müßen....

Wie arm ist den München dass es harmlose Privat Menschen auf öffenltichen Plätzen abzocken muss.... armes München
 
Ziemlich unverschämte Abzocke ...

Ganz nebenbei : wo steht das ? Wann ist das wo veröffentlicht worden ? Kannst du das überhaupt gewusst haben ? Mit den normalen Suchbegriffen findet man bei Google nämlich nix. Wenn die Stadt das nirgendwo vernünftig bekannt gemacht hat würde ich gegen einen Gebührenbescheid eh Widerspruch einlegen ...


Halte uns mal bitte auf dem laufenden wie das ganze weiter geht. Solltest du wirklich zahlen müssen wäre das bestimmt für viele hier interessant.

VG, Holger
 
Ziemlich unverschämte Abzocke ...

Ganz nebenbei : wo steht das ? Wann ist das wo veröffentlicht worden ? Kannst du das überhaupt gewusst haben ? Mit den normalen Suchbegriffen findet man bei Google nämlich nix. Wenn die Stadt das nirgendwo vernünftig bekannt gemacht hat würde ich gegen einen Gebührenbescheid eh Widerspruch einlegen ...


Halte uns mal bitte auf dem laufenden wie das ganze weiter geht. Solltest du wirklich zahlen müssen wäre das bestimmt für viele hier interessant.

VG, Holger

Logo, ich halte euch auf dem Laufenden. Würd es ja auch verstehen wenn ich in der Sabahn wäre, etc und das ganze gewerblich machen würde, aber daß ist wirklich reine Abzocke...
Habe aucgh gerade gesucht und nichts auf muenchen.de gefunden....
 
Der Polizist (war bestimmt der Chef , weil er so wichtig war) meinte nur es wäre total egal.

Bei unsrer örtlichen Polizei führt sich jeder Polizeimeister wie der Chef auf, kann mir vorstellen dass das in München nicht anders ist.

Ich würde bei der Stadtverwaltung nachfragen und ggfs Beschwerde einreichen!
 
Und? Das ganze ist dann wohl eine "Sondernutzung" des öffentlichen Raumes, so wie ein Cafe, das Tische auf den Bürgersteig stellen will oder eine Filmproduktion die Lampenstative aufstellt. Und sowas ist genehmigungspflichtig.
 
Und? Das ganze ist dann wohl eine "Sondernutzung" des öffentlichen Raumes, so wie ein Cafe, das Tische auf den Bürgersteig stellen will oder eine Filmproduktion die Lampenstative aufstellt. Und sowas ist genehmigungspflichtig.

das heißt niemand darf mit Stativ fotografieren ohne Sondergenehmigung? kann ich nicht glauben...armes Deutschland!

Ich denke man sollte die Kirche im Dorf lassen und zwischen Hobby und Gewerbliches Fotorgrafieren unterscheiden...
 
das heißt niemand darf mit Stativ fotografieren ohne Sondergenehmigung? kann ich nicht glauben...armes Deutschland!

Ich denke man sollte die Kirche im Dorf lassen und zwischen Hobby und Gewerbliches Fotorgrafieren unterscheiden...

mit einem schon. aber sobald ich noch eins irgendwo hinstelle wird's wohl problematisch.
auch wenn der Polizist da locker ein Auge hätte zudrücken können, aber leider haben wir hier in München einige dieser Wichtigtuer. Die stehen hier halt hinter jedem Busch.
 
Ich denke, das war ein übereifriger Polizist und du wirst nix mehr davon hören. Gerade deshalb würde ich aber eine Beschwerde gegen den Herrn einleiten, denn unberechtigt dir etwas verbieten zu wollen - zumal als Polizist - ist ein Unding und gehört zu Recht bestraft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wieso Abzocke, unberechtigt, Beschwerde einreichen? Das ist, wie Sascha schon sagte, eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Unter Umständen wird auch eine Drehgenehmigung fällig. Und ob das privat oder gewerblich ist, kann hier nicht interessieren, da dies den Charakter der Sondernutzung nicht ändert.

Natürlich kann es gutgehen, wenn man irgendwo Stative aufstellt. Natürlich wird das auf dem platten Land wahrscheinlich weniger irgendwen interessieren. Natürlich kann es auch in M gutgehen, wenn der Polizist im Rahmen des Opportunitätsprinzips darüber hinwegschaut - ist dir ja bei zehn Streifenwagenbesatzungen so gegangen. In diesem Falle: Glück gehabt.
Aber: Wenn man kein Glück gehabt hat, hat man nun mal eben keines gehabt. Danach "haltet den Dieb" zu schreien, um seine Eigeninteressen durchzusetzen, halte ich für nicht so schlau.

Was hingegen schlau sein könnte (und weil ich meinen konstruktiven Tag habe): Morgen mal beim Kreisverwaltungsreferat München anrufen und fragen, wie das läuft. Danach beim Ordnungsamt / Bußgeldstelle anrufen und fragen, ob man da was machen kann.
Inhalt deiner Gespräche sollte aber nicht im Ton deines OP gehalten sein (Armes München, Abzocke oder gar hypothetisch Betruuuuuuug, Nööööötigung, RTLSAT1PRO7, Bundesverfassungsgericht) - das wäre dann doch kontraproduktiv.

Berichte doch mal, wie's ausging.

mfg, pgs
 
Auch hier muss wohl zwischen privatem und gewerblichem Fotografieren unterschieden werden.
Das gewerbliche Fotografieren wird von etlichen Städten und Gemeinden als genehmingungs- und gebührenpflichtige Sondernutzung definiert. Wohlgemerkt das gewerbliche Fotografieren.
Ansonsten dürfte das Fotografieren -. auch mit Stativen - wohl eine übliche Nutzung des öffentlichen Raumes sein, die keine Sondernutzung darstellt.

Eine „Sondernutzung“ ist im Gegensatz zum normalen „Gemeingebrauch“ eine Nutzung, die das gleiche Recht aller überschreitet und deshalb in der Regel verboten ist oder einer Erlaubnis bedarf.
Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie, Warenauslagen, Verkaufsstände, Volksfeste, Märkte oder Straßenmusik und Kleinkunst-Darbietungen auf der Straße. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil vom 17. Dezember 2003 entschieden, dass auch die Tätigkeit eines sog. „Grillwalkers“, der im Umhergehen Würste grillt und verkauft, keinen Gemeingebrauch mehr darstellt, sondern eine Sondernutzung ist. Ähnlich ist die rechtliche Lage bei Personen, die zum Beispiel in einem umgehängten, aufklappbaren Koffer (Bauchladen) Schmuck zum Kauf anbieten.

Quelle: Lexikon der Schwarmintelligenz

Wie man sieht, wird hier bei den genehmigungspflichtigen Sondernutzung im Wesentlichen auf gewerbliches Handeln und Nutzen des Strassenraumes abgezielt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das heißt niemand darf mit Stativ fotografieren ohne Sondergenehmigung? kann ich nicht glauben...armes Deutschland!

Ich denke man sollte die Kirche im Dorf lassen und zwischen Hobby und Gewerbliches Fotorgrafieren unterscheiden...

Das hat weder was mit "armes Deutschland" noch mit "Kirche im Dorf lassen" zu tun.

Sobald ich irgendwo im öffentlichen Raum ein Tripod mit einer Kamera drauf aufstelle werde ich immobil und zu einem Hindernis (mir ist es mal passiert, dass ich mitten im Panorama von einer Demo überrollt wurde - mit Drehgenehmigung hätte mir das Ordnungsamt gleich sagen können dass das eine sch**ss Idee zu diesem Zeitpunkt ist).

Das Problem für die Städte und Gemeinden ist es immer, eine Grenze zu ziehen zwischen dem "harmlosen Knipser der mal schnell ausweichen kann" und "dem Profiteam mit riesen Aufbauten".

Daher sehe ich schon ein, dass da eine gewisse "null toleranz" praktiziert wird - letztendlich auch zum Schutz des Fotografen, seines Equipments und der Models.

Bernd
 
Sobald ich irgendwo im öffentlichen Raum ein Tripod mit einer Kamera drauf aufstelle werde ich immobil und zu einem Hindernis (mir ist es mal passiert, dass ich mitten im Panorama von einer Demo überrollt wurde - mit Drehgenehmigung hätte mir das Ordnungsamt gleich sagen können, dass das eine sch**ss Idee zu diesem Zeitpunkt ist).

"Sagen können" und "sagen müssen" sind zweierlei. Ich würde von dem Amt nichts erwarten, als daß man den Antrag stempelt und die dafür zu entrichtende Gebühr anfordert.

Daher sehe ich schon ein, dass da eine gewisse "null toleranz" praktiziert wird - letztendlich auch zum Schutz des Fotografen, seines Equipments und der Models.

Alles hehre Argumente, die kein Ordnungsamt umtreiben. Schließlich bewachen sie Dir für die Groschen, die Du ihnen in ihren Parkautomaten wirfst, auch nicht Dein Auto, sondern finanzieren schlichtweg damit einen Teil ihres Haushaltes.
 
"Der Gemeingebrauch ist ein alter, dem römischen Recht entstammender Rechtsbegriff (usus publicus), der heute noch vor allem im Straßenrecht des deutschen Rechtskreises benutzt wird."

Der ausgeprägte Hang zur Verrechtlichung in diesem Land hat Vorteile wie Nachteile. Da hier die Bestechung nicht zur Alltagskultur gehört, läßt sich das vorherige Ausfüllen von Formularen nicht durch eine kleine Zahlung an Ort und Stelle ersetzen.

Straßenverkehrsbehörde München, Verkehrsanordnungen

Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für FOTO- und Filmaufnahmen):

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/.../drehgenehmigung/123288/index.html#rechtslage

http://www.gesetze-bayern.de/jporta...nid=2h&showdoccase=1&doc.id=jlr-StrWGBYpArt66
 
Zuletzt bearbeitet:
möchte mich mal diesen Tröt dranhängen obwohl das mit München nicht direkt etwas zu tun hat. Ich bin bei meinen Reisevorbereitungen auf folgenden Artikel gestoßen:
http://www.demotix.com/news/423841/photographers-sydney-fight-freedom-photograph-landmarks
... ich benutze ein Stativ für gewisse Aufnahmen, also Fotografiere ich professionell...also brauche ich eine Genehmigung... gegen Gebühr natürlich...
Es scheint also kein rein Deutsches Problem zu sein
 
Wieso armes München ? Was kann der Polizist dafür wenn er seinen Auftrag ausführt ?
Das bei Verwendung von Stativ eine Genehmigung der Behörden benötigt wird ist nicht nur in München üblich, auch in Weltstädten wie Paris oder New York wird das so gehandhabt. Es gibt in München auch Orte an denen Fotografieren verboten ist, worauf eindeutig durch Schilder verwiesen wird. Leider laufen auch Fotografen blind durch die Welt und wollen diese Schilder nicht gesehen haben wenn die Ordnungshüter anrücken.
Selbst diverse Zoos und Wildparks verlangen Anmeldung und extra Gebühr für den Einsatz eines Stativ.
Ob Berufsfotografe oder Amateur spielt dabei keine Rolle.
 
Das bei Verwendung von Stativ eine Genehmigung der Behörden benötigt wird ist nicht nur in München üblich, auch in Weltstädten wie Paris oder New York wird das so gehandhabt.

Ist das so ?

Ich wurde noch NIE irgendwo von unseren "Ordnungshütern" angesprochen (geschweige verwarnt) das man kein Stativ nutzen darf (egal ob Berlin oder FFM oder München oder oder oder) -> sicher gibt es Gebäude wo man kein Stativ mitnehmen darf (Empire State Building z.B. / Museen etc... ) -> aber auf "öffentlichen Plätzen" !?!? - das ist lächerlich, vor allem wenn man nachweislich niemanden behindert.

... ich benutze ein Stativ für gewisse Aufnahmen, also Fotografiere ich professionell...

Falsch... ich bin Hoppyfotograf -> oder bin ich ein Rennfahrer wenn ich auf der Autobahn Ideallienie fahre, und brauche dafür eine Rennlizenz :confused:

@Topic
Ich würde ne schöne große schriftliche Beschwerde einreichen ! -> Bis zur Klärung würde ich natürlich kein Bußgeld dafür zahlen.

Bin gespannt wie die Geschichte weitergeht....
 
Eine Straßenlandsondernutzung ist völlig unabhängig von gewerblicher oder privater Nutzung. Hier geht es um die Behinderung, nicht um den Zweck selbiger.

Einfaches Beispiel Umzug.

Für die Freihaltung von Parkplätzen und Teilen des Gehwegs benötigt der Spediteur ebenso eine Genehmigung, wie die Privatperson.

Alle Aufregung nutzt nichts. Lieber mal bei der zuständigen Verwaltung erkundigen, kann viel Geld sparen ;)
 
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