Gast_59597
Guest
Ja. Aber Händler und Dienstleister müssen beide verkaufen.Das sehr wohl. Aber es sind _Händler_. Fotografen sind Dienstleister.Zitat von TomRohwer
Teppichhändler sind sehr professionell, und wer mal das Handeln lernen will, sollte sich sehr genau die Teppichhändler anschauen
Der eine eine dingliche Ware, der andere eine Dienstleistung.
Wobei übrigens auch das nicht stimmt - der Teppichhändler verkauft nicht nur einen Teppich ("Ding"), sondern vor allem ein Lebensgefühl. Einen Wohn-Geschmack. Ein Image. ("Echter Perser") Und der Fotograf verkauft nicht nur seine Dienstleistung, sondern auch - Bilder, und die sind für den Kunden nun mal Dinge.
??????????????????Eine Dienstleistung hat für eine bestimmte Qualität und Leistungsumfang einen bestimmten Preis. Der sollte eigentlich nicht verhandelbar sein.

Wieso das denn nicht?
Eine Ware hat auch für eine bestimmte Qualität und Beschaffenheit einen bestimmten Preis...
Und der ist verhandelbar, genau wie der Preis der Dienstleistung.
Als Fotograf bekomme ich vom SPIEGEL auch mehr für dieselbe Dienstleistung als von den Lübecker Nachrichten... Und vom Vorstandvorsitzenden der XYZ AG für die Portraitfotos selbstverständlich mehr als von Frau Hugenbichler, 72 und Rentnerin.
Oder er handelt den Fotografen runter, für weniger Geld dieselbe Leistung zu erbringen.Wenn es jemand billiger haben will, dann soll er zu einem billigeren Fotografen gehen oder es wird der Leistungsumfang reduziert; weniger Zeit oder weniger Bilder etc.
Das nennt man übrigens auch Marktwirtschaft.
Etwas, das in Deutschland immer noch und immer wieder viele Menschen fast zu Tode erschreckt. Insbesondere solche, die sich als "Unternehmer" bezeichnen...
