Wenn man keine Ahnung hat, dann wird es nicht besser indem man das fortwährend neu rechnet ohne irgendwas von dem, was man an Antworten bekommt irgendwie anzunehmen!
Zuletzt ein kleines Rechenbeispiel. Jahresarbeitszeit nach Abzug von Feier und Urlaubstagen bei einer 35-40h Woche sind etwa 1900h davon werden 30% abgezogen für Werbungskosten und Verwaltung also nicht wert schöpfende Tätigkeit. Ergibt 1330h
Wie kann man Arbeitsstunden für "Werbungskosten" abziehen?
Und wer als Selbständiger mit einer 100% Auslastung der ihm zur Verfügung stehenden "verkaufbaren" Arbeitsstunden kalkuliert, der kann gleich zum Sozialamt gehen, so wie ein Kino zu machen kann, das so kalkuliert, daß immer alle Plätze belegt sein müssen oder ein Taxifahrer der die komplette Schicht das Taxameter laufen haben müßte.
Dazu ist ein Gewinn vor Steuern von etwa 60000€ notwendig.
Was ist denn bitte ein "Gewinn vor Steuern"? Und wo finden da all die anderen Kosten statt?
Jahresausgaben für Equipment und Computer durchschnittlich 6000€. Kosten wie Anfahrt, Besondere Equipment oder Materialkosten sind nicht teil des Stundenlohns.
Zum gefühlt 1000. Mal:
Der Stundensatz ist nicht der Stundenlohn!
Und 6000,- € pro Jahr für's Fotohobby mögen für den Amateur, der das Geld für den Rest ("all diese Dinge, die man eben so hat") von seinem Arbeitgeber bekommt, toll klingen.
Der Freiberufler in Deinem Rechenbeispiel hat aber mehr an Betriebsausgaben als "ein wenig Kameras kaufen".
Allein Handy und DSL-Anschluß sind schon locker 1000,- € pro Jahr; jedes Jahr.
Wenn der "Fotograf deiner Träume" sich dann mal ein Auto für 35.000,- € kaufen muß, weil er irgendwie zu den Hochzeiten hinkommen muß, dann hat er, wenn Handy und DSL bezahlt sind, schon den Investitionsetat für 7 Jahre verschossen. Oder soll der Wagen dann privat finanziert werden?
Dann komme ich auf einen errechneten Stundenlohn von etwa 45€ und eine Gebühr für Equipment von 3,20€ die Stunde. Also grob 50€ die Stunde.
Der natürlich nicht nur für die Anwesenheitszeit zu berechnen ist sondern auch für Vorbereitung und Nachbearbeitung.
Der Kunde "Brautpaar" will wohl eher einen Festpreis und ganz sicher kein Angebot mit Gebühren für Equipment, Posten für irgendwelches Miet-Equipment und einem "mal sehen wie lange ich daheim vor dem Computer sitze"-Posten.
Und wenn man, wie der TO hier, auf die Nase fallen will, dann ist es sicher eine tolle Idee dem Brautpaar für das Vorgespräch und eine Vorgesichtigung der Lokalität je eine Stunde in Rechnung zu stellen, denn dann sparen die sich die 100,- und das Ergebnis kann man ja im ersten Beitrag hier bestaunen.
Das ist jetzt ein durchschnittlicher freischaffender Fotograf in einem nicht Ballungszentrum.
Nein, das ist kein "
durchschnittlicher freischaffender Fotograf in einem nicht Ballungszentrum", hast Du Dir einfach so ausgedacht. Und es ist lächerlich so zu tun als wären Deine kruden Rechnungen auch noch repräsentativ!
Auch ein Freiberufler kann in die Gesetzliche Kasse eintreten. Jedoch hat er die Freiheit das selbst zu entscheiden und kann auch eine Private Krankenkasse oder Rentenversicherung wählen.
Und wenn man in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist, dann muß man die nicht bezahlen?
Wahrscheinlich bekommt man von denen zur Kostenlosversicherung dann auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, oder?