Verbreite doch bitte nicht solch einen Quatsch. AGBs akzeptiert man in D-Land noch immer und ausschließlich durch eine Bestätigung derselben per Unterschrift; bzw. per Internetkauf durch Bestätigen des AGB-Buttons bei einer Bestellung.
Mal ehrlich, in welcher Welt lebst Du denn, wo das Mitbringen von o.g. Geräten, bzw. das Anfertigen von Bildern in einer Veranstaltung 'strafrechtlich' verfolgt wird? In Teheran oder in D-Land?
Informiere Dich lieber einmal, bevor Du solche Aussagen verbreitest! Solche Aussagen beeindrucken doch höchstens Schulkinder.
domeru
Verbreite Du hier nicht so einen juristischen Unsinn.
Lies dir mal § 305 - § 310 BGB durch. Dann wirst du feststellen das AGBs durch Kauf einer Sache / Dienstleistung akzeptiert sind. Voraussetzung das vor Kauf eine Kenntnisnahme durch den Verkäufer möglich war. Alles andere wäre ein Individualvertrag.
Wenn ich eine Eintrittskarte kaufe und auf dieser sind AGBs gedruckt und ich habe Gelegenheit vor Zahlung der selbigen diese zur Kenntnis zu nehmen akzeptiere ich im Augenblick der Zahlung diese AGBs.