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Apassionata und DSLR

Verbreite doch bitte nicht solch einen Quatsch. AGBs akzeptiert man in D-Land noch immer und ausschließlich durch eine Bestätigung derselben per Unterschrift; bzw. per Internetkauf durch Bestätigen des AGB-Buttons bei einer Bestellung.



Mal ehrlich, in welcher Welt lebst Du denn, wo das Mitbringen von o.g. Geräten, bzw. das Anfertigen von Bildern in einer Veranstaltung 'strafrechtlich' verfolgt wird? In Teheran oder in D-Land?

Informiere Dich lieber einmal, bevor Du solche Aussagen verbreitest! Solche Aussagen beeindrucken doch höchstens Schulkinder.

domeru

Verbreite Du hier nicht so einen juristischen Unsinn.

Lies dir mal § 305 - § 310 BGB durch. Dann wirst du feststellen das AGBs durch Kauf einer Sache / Dienstleistung akzeptiert sind. Voraussetzung das vor Kauf eine Kenntnisnahme durch den Verkäufer möglich war. Alles andere wäre ein Individualvertrag.
Wenn ich eine Eintrittskarte kaufe und auf dieser sind AGBs gedruckt und ich habe Gelegenheit vor Zahlung der selbigen diese zur Kenntnis zu nehmen akzeptiere ich im Augenblick der Zahlung diese AGBs.
 
@Andrea 1965

Glaub was Du willst.

BGB 305: (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

…und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist!! Und dies bestätige ich mit einer Unterschrift (schriftlich oder elektronisch). Alles andere ist unwirksam.

domeru
 
@Andrea 1965

Glaub was Du willst.



…und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist!! Und dies bestätige ich mit einer Unterschrift (schriftlich oder elektronisch). Alles andere ist unwirksam.

domeru


Laß dir einfach von einem Juristen erklären wie man sein Einverständnis erkären kann. Es bedarf dazu nicht explizit einer Unterschrift.
 
Laß dir einfach von einem Juristen erklären wie man sein Einverständnis erkären kann. Es bedarf dazu nicht explizit einer Unterschrift.

Sicher nicht durch den bloßen Kauf eines Tickets…

domeru
 
domeru schrieb:
Sicher nicht durch den bloßen Kauf eines Tickets…
Aber ganz bestimmt sogar, denn damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Oder unterschreibst du jedes Mal was, wenn du was kaufst und damit z.B. die Rückgabebedingungen des Händlers anerkennst?
 
Auf der Homepage von Apassionata gibt es keine AGB´s - zumindest habe ich trotz intensiver Suche ich keine entdeckt.

Bei einem Bestellvorgang von Tickets komme ich auf die Seite eines Ticketverkäufers und verlasse die Homepage von Apassionata.

Außer den FAQ´s gibt es für mich vor dem Ticketkauf keine Möglichkeit mich über Regeln, Erlaubtes und Verbotenes, Verhalten etc. zu informieren.
So ist es - darum gelten für mich bei Vertragsabschluss nur die FAQs des Veranstalters - wie du schon sehr richtig sagst - es gibt keine (oder zumindest sich nicht mit dem Thema beschäftigende) AGBs auf der Seite des Kartenverkäufers.
 
Aber ganz bestimmt sogar, denn damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Oder unterschreibst du jedes Mal was, wenn du was kaufst und damit z.B. die Rückgabebedingungen des Händlers anerkennst?

So ist es. Mit dem Kauf der Karte schließt du letztlich ja auch einen Vertrag ab (Stichwort Kaufvertrag für Karte, weil Karte gegen Geld)
Damit akzeptierst du die AGB.

Generell halte ich es jedoch ebenfalls für schwierig, einen Unterschied zwischen DSLR und Kompakt zu machen. Die Stellungsnahme des Veranstalters wäre spannend.
 
Bigunti schrieb:
Generell halte ich es jedoch ebenfalls für schwierig, einen Unterschied zwischen DSLR und Kompakt zu machen.
Es wird aber fast immer so gehandhabt, wenn zwischen "normaler" und "professioneller" Fotoausrüstung unterschieden wird. Außer der Veranstalter beziehungsweise das Personal zeigen außergewöhnliche Fachkenntnis, in dem Fall kommt man i.d.R. aber sowieso jeder Ausrüstung rein.
 
Der nächste....:rolleyes:

Ihr schreibt hier immer großartig über die AGBs des Kartenverkäufers. Wenn ihr euch bemühen würdet die AGBs des Kartenverkäufers zu lesen würdet ihr hier nicht so einen Unsinn schreiben.

Der Kartenverkäufer hat eben keine bzw. unausreichende AGBs.;) Mein Kartenverkäufer schreibt in den AGBs extra dass er nur Kartenverkäufer ist und die Bestimmungen des
Veranstalters zu beachten sind.

Na was denn nun?;)

Es gibt ja 20 verschiednee Kartenverkäufer - darf ich dann fotografieren und mein nachbar nicht weil er bei einem anderen kartenverkäufer gekauft hat? Müsste euch doch selber auffallen dass das Blödsinn ist. Es gelten eben die FAQs von Apassionata - what else?

Mir kanns ja zum Glück wurscht sein - ich hab meine knapp 2000 Fotos. :D
 
Moin moin,

um da einmal etwas Licht in die Sache zu bringen:

Der Kartenverkäufer dient hier lediglich als Mittelsmann des Veranstalters. Die etwaigen AGB des Kartenvermittlers/Verkäufers haben nicht im geringsten etwas mit den Geschäftsbedingungen des Veranstalters zu tun und bleiben davon unberührt.

Der Veranstalter hat seine AGB mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch irgendwo ausliegen, so daß sie vor dem Betreten des Veranstaltungsortes von jedermann einzusehen sind. Wenn auch nur auf Nachfrage. Aber damit kommt der Veranstalter seiner Pflicht nach.

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung schließe ich einen Vertrag nach §929 BGB ab. Für diesen bedarf es aber nicht der Unterschrift der beiden Vertragsparteien. (Einigung und Übergabe).

Mit der Annahme des Kaufartikels und der Übergabe des vereinbarten Zahlbetrages werden die Verkaufsbedingungen (AGB) der verkaufenden Partei anerkannt. Hier ist die verkaufende Partei der Veranstalter.

Wenn in den AGB des Veranstalters ausdrücklich von einem Fotografierverbot die Rede ist, dann ist das bindend. Eventuelle FAQ´s auf einer Webseite haben keinen rechtlichen Einfluß darauf. Hat der Veranstalter das Recht an den Bildern der Veranstaltung, so kann er für widerrechtlich angefertigte Bild- und/oder Tonaufnahmen sogar Schadenersatz verlangen.

-

So dieses zur rechtlichen Situation.

Was die "moralische" Seite betrifft hat natürlich jeder sein eigenes Rechtsverständnis. Und es ist nicht in Ordnung daß auf der Webseite "erlaubt" wird Fotos zu machen, während es laut AGB´s untersagt ist.

Als Empfehlung kann ich nur geben, einen freundlichen aber sachlichen Brief an den Veranstalter zu schicken und in diesem um eine Kulanz zu bitten, da es eben ein Mißverständnis zwischen Gast und Ordnungspersonal gekommen ist. Wichtig ist hier jedoch, daß man einen vernünftigen Ton wählt und keine Drohung mit Verbraucherschutz und/oder Medien anbringt.
In den meisten Fällen hat sich das erfolgreich erwiesen.

Nun alles klar :confused:

Gruß photomotics
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder unterschreibst du jedes Mal was, wenn du was kaufst und damit z.B. die Rückgabebedingungen des Händlers anerkennst?

Jetzt komm bitte nicht mit Rückgabebedingungen von Händlern. Erstens geht es hier nicht darum und Zweitens sind solche Dinge u.a. gesetzlich geregelt.

Du glaubst doch nicht im Ernst, daß alles gilt, was Händler in ihre AGB reinschreiben. Ohne Unterschrift gilt lediglich das, was gesetzlich geregelt ist und für alle Händer und alle Kunden gilt. Wenn der Händler Sonderwünsche hat, muß der Kunde zustimmen. Und hierfür gibt es gesetzliche Bestimmungen die das regeln. Siehe den schon erwähnten Text BGB 305.

domeru
 
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung schließe ich einen Vertrag nach §929 BGB ab. Für diesen bedarf es aber nicht der Unterschrift der beiden Vertragsparteien. (Einigung und Übergabe).

Es wird ja immer verrückter hier. Und was hat das jetzt mit AGBs zu tun?

§ 929 Einigung und Übergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

domeru
 
Es wird ja immer verrückter hier. Und was hat das jetzt mit AGBs zu tun?



domeru

Mit dem Zitat des §929 haben Sie sich die die Antwort ja quasi schon selbst gegeben.

In dem Moment wo Sie die Ware annehmen und das Geld bezahlen, erkennen Sie die AGB des Verkäufers an, wenn es sich bei dem Produkt um einen vermittelten Gegenstand handelt. Der Kartenverkäufer (eventim, Kartenhaus etc.) ist in diesem Fall ja nur der Mittelsmann. Der Verkäufer der Eintrittskarte ist und bleibt der Veranstalter. Und dessen Geschäftsbedingungen sind für beide Vertragsparteien bindend.

Steht in den Geschäftsbedingungen des Veranstalters, daß während seinen Veranstaltungen das fotografieren verboten ist, dann ist das rechtlich einwandfrei.

Gruß photomotics
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ich war auch am 14.02. in Nürnberg bei Apassionata.
Musste auch wieder zum Auto laufen und meine EOS 1000D wieder weg bringen. Der Hammer war dann, dass kurz bevor es losging eine Durchsage kam, wo die nette Dame gesagt hat das gerne Fotos gemacht werden dürfen, aber ohne Blitz. Ab dem Zeitpunkt hatte ich dann schlechte Laune.

MFG
 
photomotics, die dürfen also auf ihrer Seite(faq) schreiben was sie wollen bzw. werben mit was sie wollen?:confused:


Wenn man unter google.de Apassionata und agb eingibt ist dieser Thread unter den ersten Links zu finden.:lol:
 
photomotics, die dürfen also auf ihrer Seite(faq) schreiben was sie wollen bzw. werben mit was sie wollen?:confused:


Wenn man unter google.de Apassionata und agb eingibt ist dieser Thread unter den ersten Links zu finden.:lol:


Rein theoretisch können die auf ihrer Webseite schreiben was sie wollen, solange es nicht mit geltenden Gesetzen konfrontiert.

Der Betreiber der Webseite ist aber nicht vepflichtet seine AGB dort zu verlinken, solange er keinen "Fernabsatz" (Online-Shop) über die Webseite betreibt. Das tut er in diesem Falle auch nicht, da er für den Verkauf der Karten auf eine Fremdseite verweist.

Abmahnen hat hier also leider keinerlei Sinn, denn der Betreiber der Webseite tut nichts unrechtes.

Zum moralischen Aspekt habe ich ja bereits etwas geschrieben.
Es zeugt halt nicht gerade von gutem Geschäftsgebaren wenn man auf der Webseite groß damit wirbt, daß man fotografieren darf und das Ordnungspersonal jemanden mit einer Kamera den Eintritt verwehrt.

Ach so!
Noch etwas zum Unterschied zwischen "Kompaktkameras" und "DSLR".
Beide Geräte sind rechtlich als "Lichtbildaufzeichnungsgeräte" zu sehen und unterscheiden sich daher nicht. Wenn man das fotografieren mit Kompaktkameras zuläßt, dann muß man selbiges auch für Spiegelreflexkameras tun.


Gruß photomotics
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt genügend Gerichtsurteile, in denen klar gestellte wurde, dass die AGBs keine Geltung bekommen, wenn man erst nach der Kaufabsicht darauf hingewiesen wird (weil es z.B. auf der Eintrittskarte oder dem Kassenzettel steht). Man muss vor dem Kauf darüber informiert werden, d.h. in diesem Falle müsste ein deutlich sichtbarer Aushang vorhanden sein, dass durch den Kauf der Eintrittskarte die AGBs anerkannt werden und diese müssten unaufgefordert einsehbar sein. Beides ist in der Praxis so gut wie nie der Fall, der Aufdruck auf der Eintrittskarte selber ist vollkommen irrelevant - die hab ich erst in der Hand, wenn ich bezahlt habe.
 
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